Na, diese Antwort scheint mir aber kein Jurist verfasst zu haben, klingt ja reichlich hemdsärmlig.
Aber dass die nicht ein Sonderkündigkungsrecht zugeben, war ja klar. SChließlich haben sie sich ja auch über Jahre geltendem EU-Recht widersetzt (Rundung der Euro-Beträge).
Da aber im Preisverzeichnis, welches explizit in den Vertrag mit einbezogen wurde, von 5 kostenlosen Benachrichtigungen die Rede ist, entsteht selbstverständlich ein Anspruch auf diese Leistung. Wenn o2 diese Leistung verweigert, so besteht ein Kündigungsrecht.
Wenn o2 im Vertrag (oder der Preisliste) zugesagt hätte, während der Laufzeit meines Vertrages monatlich 2 kg Äpfel zu liefern, dann könnte ich auch kündigen, wenn der Apflemann ausbleibt :-)
Benutzer therasmus schrieb:
Ich hab eine E-Mail an o2 bezüglich einer Sonderkündigung geschrieben und habe diese Antwort erhalten:
Guten Tag Herr X,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ab 01.12.04 wird für Kunden, die sich einen E-mail Account auf www.o2online.de eingerichtet haben, die kostenlose SMS-Benachrichtigung
eingestellt.
Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, da dies ein Zusatzdienst ist, der nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun hat. In den AGB ist dieser Dienst nicht aufgeführt und deshalb nicht kündigungsrelevant.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen.
Danke für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von o2 Germany