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Antwort von o2


05.11.2004 20:50 - Gestartet von therasmus
Ich hab eine E-Mail an o2 bezüglich einer Sonderkündigung geschrieben und habe diese Antwort erhalten:

Guten Tag Herr X,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ab 01.12.04 wird für Kunden, die sich einen E-mail Account auf
www.o2online.de eingerichtet haben, die kostenlose SMS-Benachrichtigung
eingestellt.

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, da dies ein Zusatzdienst ist, der nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun hat. In den AGB ist dieser Dienst nicht aufgeführt und deshalb nicht kündigungsrelevant.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Danke für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von o2 Germany
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[1] Exo2ler antwortet auf therasmus
05.11.2004 22:53
Benutzer therasmus schrieb:
Ich hab eine E-Mail an o2 bezüglich einer Sonderkündigung geschrieben und habe diese Antwort erhalten:

Guten Tag Herr X,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ab 01.12.04 wird für Kunden, die sich einen E-mail Account auf www.o2online.de eingerichtet haben, die kostenlose SMS-Benachrichtigung
eingestellt.

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, da dies ein Zusatzdienst ist, der nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun hat. In den AGB ist dieser Dienst nicht aufgeführt und deshalb nicht kündigungsrelevant.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen.
Danke für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von o2 Germany


ja,davon konnte man aber auch ausgehen.Diese sms Benachrichtigungen gehören nicht zum Mobilfunkvertrag daher auch nicht zu den AGB's
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[1.1] Seyham antwortet auf Exo2ler
06.11.2004 02:03
Benutzer Exo2ler schrieb:
ja,davon konnte man aber auch ausgehen.Diese sms Benachrichtigungen gehören nicht zum Mobilfunkvertrag daher auch nicht zu den AGB's

Wenn dem so ist wieso steht dann unten in der Fussnote

3 Für Kunden mit Vertragsbeginn vor dem 01.07.2002 kostet > die erweiterte SMS Benachrichtigung 0,20 EUR/SMS.

Somit ist es doch bestandteil des Vertrages, sonst würde O2 bei Berechnung nicht zwischen den Verträgen unterscheiden.

sey
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[1.1.1] handytim antwortet auf Seyham
06.11.2004 02:10
Benutzer Seyham schrieb:
Somit ist es doch bestandteil des Vertrages, sonst würde O2 bei Berechnung nicht zwischen den Verträgen unterscheiden.

Der Dienst ist natürlich Vertragsbestandteil, per Email sendet man sowieso keine Sonderkündigung. Wie wäre es denn o2 aufzufordern, alle im Vertrag und der damals gültigen Preisliste vereinbarten Leistungen zu erfüllen? Dazu gehören nunmal die 5 kostenlosen Email-Benachrichtigungen pro Tag. Wenn nun o2 sagt, nein, wurde geändert liefern sie ja selber den Kündigungsgrund.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1] hANDYLAUSI antwortet auf handytim
06.11.2004 10:00
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Seyham schrieb:
Somit ist es doch bestandteil des Vertrages, sonst würde O2 bei Berechnung nicht zwischen den Verträgen unterscheiden.

Der Dienst ist natürlich Vertragsbestandteil, per Email sendet man sowieso keine Sonderkündigung. Wie wäre es denn o2 aufzufordern, alle im Vertrag und der damals gültigen Preisliste vereinbarten Leistungen zu erfüllen? Dazu gehören nunmal die 5 kostenlosen Email-Benachrichtigungen pro Tag. Wenn nun o2 sagt, nein, wurde geändert liefern sie ja selber den Kündigungsgrund.

na,dann kündigt doch mal alle.Ich wette, keiner wird seinen Vertrag wegen sowas kündigen wenn er sonst ganz zufrieden ist.So blöd kann doch keiner sein.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1] handytim antwortet auf hANDYLAUSI
06.11.2004 11:59
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
na,dann kündigt doch mal alle.Ich wette, keiner wird seinen Vertrag wegen sowas kündigen wenn er sonst ganz zufrieden ist.So blöd kann doch keiner sein.

Ich denke es gibt einige Leute, wo dieses Ereignis genau richtig kommt. Es kann auch ganz geschickt sein, zu kündigen. Jeder, der sich wegen einer solchen Veränderung nicht aufregt, gibt o2 ein Zeichen: eine Preiserhöhung stört nicht.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1.1] paulilausi antwortet auf handytim
06.11.2004 17:14
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
na,dann kündigt doch mal alle.Ich wette, keiner wird seinen Vertrag wegen sowas kündigen wenn er sonst ganz zufrieden ist.So blöd kann doch keiner sein.

Ich denke es gibt einige Leute, wo dieses Ereignis genau richtig kommt. Es kann auch ganz geschickt sein, zu kündigen. Jeder, der sich wegen einer solchen Veränderung nicht aufregt, gibt o2 ein Zeichen: eine Preiserhöhung stört nicht.

schön,dann können die Leute ihre Handys in die Mülltonne werfen.Denn bei welchen Anbieter kam es in den letzten Monaten nicht zu Negativenveränderun­gen.Protest,ok.Aber Kündigungen bringen nur dann was, wenn man diese auch durch zieht.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.2] o2 - can do? antwortet auf hANDYLAUSI
06.11.2004 12:10
Chancen musst man nutzen. Und jetzt ist z.B. ein Versuch Wert. Wer stillschweigend alles hinnimmt, soll hier hierüber schweigen.
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[2] markusm antwortet auf therasmus
06.11.2004 15:33
Na, diese Antwort scheint mir aber kein Jurist verfasst zu haben, klingt ja reichlich hemdsärmlig.

Aber dass die nicht ein Sonderkündigkungsrecht zugeben, war ja klar. SChließlich haben sie sich ja auch über Jahre geltendem EU-Recht widersetzt (Rundung der Euro-Beträge).

Da aber im Preisverzeichnis, welches explizit in den Vertrag mit einbezogen wurde, von 5 kostenlosen Benachrichtigungen die Rede ist, entsteht selbstverständlich ein Anspruch auf diese Leistung. Wenn o2 diese Leistung verweigert, so besteht ein Kündigungsrecht.

Wenn o2 im Vertrag (oder der Preisliste) zugesagt hätte, während der Laufzeit meines Vertrages monatlich 2 kg Äpfel zu liefern, dann könnte ich auch kündigen, wenn der Apflemann ausbleibt :-)


Benutzer therasmus schrieb:
Ich hab eine E-Mail an o2 bezüglich einer Sonderkündigung geschrieben und habe diese Antwort erhalten:

Guten Tag Herr X,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ab 01.12.04 wird für Kunden, die sich einen E-mail Account auf www.o2online.de eingerichtet haben, die kostenlose SMS-Benachrichtigung
eingestellt.

Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, da dies ein Zusatzdienst ist, der nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun hat. In den AGB ist dieser Dienst nicht aufgeführt und deshalb nicht kündigungsrelevant.

Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen.
Danke für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von o2 Germany
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[3] therasmus antwortet auf therasmus
09.11.2004 15:26
Ich habe nochmal eine Mail an o2 geschrieben und nun eine Antwort erhalten.
Erstmal das was ich geschrieben habe:

Guten Tag,

natürlich wird dieser Dienst in den AGBs aufgeführt. Das habe ich doch bereits geschrieben. In Punkt 4.1 der AGBs steht dass o2 die Mobilfunkdienstleistungen erbringt die in Produktbroschüren und Preislisten (dazu zählt ja auch die Vertragskunden Broschüre die man beiVertragsabschluss erhält) aufgeführt sind. Und in dieser "Info-Broschüre für Vertragskunden" (Preisliste SMS, Seite 43/44) steht folgendes: "Einfache Benachrichtigung über eingehende E-Mail auf Ihrem Account von O2Germany (max. 5 SMS/Tag) kostenlos". Das ist doch eindeutig.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


Und nun die Antwort


Guten Tag Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Einer vorzeitigen Kündigung können wir nicht zustimmen, da Sie nicht zur
Nutzung dieses Services "gezwungen" werden und Sie sich dafür
entscheiden können, keine Benachrichtigung zu bekommen. Bitte haben Sie
hierfür Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von o2 Germany


Kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Die haben ne Logik...
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[3.1] o2 - can do? antwortet auf therasmus
09.11.2004 15:49
Wer ein Handyvertrag abgeschlossen hat, wird auch nicht dazu gezwungen, gebraucht von der SIM-Karte zu machen. Einfach nur brav die GGs + eventuellem MUs zahlen.

Also, eine noch blödere Antwort kann man nicht erstellen. Aber was will man per eMail auch verlangen. Würde o2 das per eMail zustimmen, dass SoKü besteht, so wäre das System auf Grund der Riesen-E-Mail-Wellte überlastet und würde eventuell zusammen brechen. ;-)
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[3.2] Hamburger antwortet auf therasmus
09.11.2004 16:25
Na klar wird man nicht "gezwungen"....Man wird auch nicht gezwungen, irgend einen Dienst von o2 zu nutzen.

Aber ob, ich es nutze oder nicht spielt auch keine Rolle.

o2 muss mir diesen Service zur Verfügung stellen!

Eine Logik haben die, abenteuerlich.
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[3.2.1] joernga antwortet auf Hamburger
09.11.2004 16:33
Benutzer Hamburger schrieb:
Na klar wird man nicht "gezwungen"....Man wird auch nicht gezwungen, irgend einen Dienst von o2 zu nutzen.

Aber ob, ich es nutze oder nicht spielt auch keine Rolle.

o2 muss mir diesen Service zur Verfügung stellen!

Eine Logik haben die, abenteuerlich.

Scheinbar versuchen die erstmal alles abzulehnen und darauf zu warten, dass man Klagen einreicht. Kein Problem. Jeder Anwalt wird diesen Fall dankend annehmen. O2 darf den nämlich bezahlen ;-) + Einschreiben + Gerichtskosten.
Bei einer so eindeutigen Lage werden die bald pleite sein.
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[4] oxygen antwortet auf therasmus
09.11.2004 21:46
Habe heute 17.46 Uhr eine Email an o² geschrieben und bereits 21.25 Uhr eine Antwort erhalten!

Inhaltlich aber fast die gleiche Antwort:
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Guten Tag Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
Services.

Die kostenlose SMS-Benachrichtigung ist kein Bestandteil der
vertraglichen Leistung von o2, es ist
ein Zusatzdienst, der nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun hat.
Da Sie das Surf & Email Pack von o2 gebucht haben, werden Ihnen
weiterhin 5 kostenfreie SMS-Benachrichtigungen pro Tag gesendet.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von o2 Germany
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Nur dass ich das Surf & Email Pack heute gekündigt habe und somit demnächst auch keine Benachrichtigung bekomme.
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[4.1] therasmus antwortet auf oxygen
09.11.2004 22:08
Benutzer oxygen schrieb:
Habe heute 17.46 Uhr eine Email an o² geschrieben und bereits 21.25 Uhr eine Antwort erhalten!

Inhaltlich aber fast die gleiche Antwort:
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Guten Tag Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
Services.

Die kostenlose SMS-Benachrichtigung ist kein Bestandteil der vertraglichen Leistung von o2, es ist ein Zusatzdienst, der nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun hat.
Da Sie das Surf & Email Pack von o2 gebucht haben, werden Ihnen weiterhin 5 kostenfreie SMS-Benachrichtigungen pro Tag gesendet.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von o2 Germany
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Nur dass ich das Surf & Email Pack heute gekündigt habe und somit demnächst auch keine Benachrichtigung bekomme.

Diese Antwort hab ich auch als erstes erhalten. und bei der zweiten Anfrage kam ja dann die geniale Antowrt dass mich keiner dazu zwingt diesen Dienst zu nutzen :D
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[4.2] Borusse66 antwortet auf oxygen
10.11.2004 13:52
Benutzer oxygen schrieb:
Habe heute 17.46 Uhr eine Email an o² geschrieben und bereits 21.25 Uhr eine Antwort erhalten!

Inhaltlich aber fast die gleiche Antwort:
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Guten Tag Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
Services.

Die kostenlose SMS-Benachrichtigung ist kein Bestandteil der vertraglichen Leistung von o2, es ist ein Zusatzdienst, der nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun hat.

Das bezweifele ich ja, daß der Zusatzdienst nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun hat. Ohne Mobilfunkvertrag ist es nicht möglich, einen E-Mail- account einzurichten und dadurch ist es auch nicht möglich diesen Zusatzdienst ohne Mobilfunkvertrag zu nutzen.


Da Sie das Surf & Email Pack von o2 gebucht haben, werden Ihnen weiterhin 5 kostenfreie SMS-Benachrichtigungen pro Tag gesendet.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von o2 Germany
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Nur dass ich das Surf & Email Pack heute gekündigt habe und
somit demnächst auch keine Benachrichtigung bekomme.
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[4.3] Seyham antwortet auf oxygen
11.11.2004 01:19
Mal schauen ich hab auch mein ein nettes Briefchen abgeschickt. Bin auf die Antwort gespannt :D

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe kürzlich eine SMS Nachricht erhalten in der ich benachrichtigt wurde, dass die Einfache Benachrichtigung zum 01.12.2004 wegfällt bzw. kostenpflichtig wird. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass O2 laut Punkt 4.1 der AGB die Mobilfunkdienstleistungen zu erbringen hat, die in den Produktbroschüren und Preislisten (dazu zählt auch die Vertragskunden Broschüre die ich bei Vertragsabschluss erhalten habe) aufgeführt sind. Und in dieser 'Info-Broschüre für Vertragskunden' (Preisliste SMS, Seite 43/44) steht folgendes: 'Einfache Benachrichtigung über eingehende E-Mail auf Ihrem Account von O2 Germany (max. 5 SMS/Tag) kostenlos'. Somit ist dies Bestandteil des Vertrages und kann nicht oder nur mit Zustimmung, zu ungunsten des Kunden verändert werden.

Hiermit widerspreche ich der Änderung.

Auch wenn ich das Surf & Email Pack habe, und mich die Änderung direkt nicht betrifft, möchte ich sicherstellen das ich in Zukunft, sollte ich das Surf & Email Pack kündigen, die Einfache Benachrichtigung mit bis zu 5 SMS weiterhin kostenlos nutzen kann.

Sollten Sie mir diese Leistung verweigern, mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch. Sollten Sie mein Sonderkündigungsrecht nicht anerkennen, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
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