Ich würde schon auf die Schreiben reagieren, denn man sollte das schlechte Benehmen von o2 nicht nachahmen.
Aber ich denke, Du wirst von o2 gar nicht nach Deiner Meinung gefragt, welche Du ja schon klar zum Ausdruck gebracht hast.
Und da Du ja dem Abbuchen widersprochen hast, solltest Du die Lastschrift auf jeden Fall zurückgehen lassen. Den rechtmässigen Betrag bis Ende November solltest Du ganz normal an o2 überweisen.
Benutzer meister-matze schrieb:
Also meinst du, einfach Beträge die von 02 abgebucht werden von meiner Bank zurückbuchen lassen und ansonsten auf die Schreiben nicht reagieren? Hast du Erfahrungen damit?
Benutzer markusm schrieb:
Ich denke nicht, dass es Sinn hat o2 noch einmal die Argumente
vorzutragen.
Auch die Androhung weiterer Schritte ist ja nicht notwendig, denn schließßlich hast Du die Kündigung ausgesprochen.
Falls o2 damit nicht einverstanden ist, müssen sie Schritte einleiten.
Das werden Sie aber sicher nicht tun. Meine Erfahrung ist, dass dann Standardmahnschreiben rausgehen, die man einfach ignorieren muss.
Es kommt dann nichts nach.
Schließlich rentiert es sich ja nicht für o2, das ganze per Gericht einzutreiben, selbst wenn sie Recht bekommen würden,
denn die Kosten sind viel zu hoch und zurück bekommen sie im
Erfolgsfall ja nur einen Bruchteil.
Benutzer meister-matze schrieb:
Benutzer meister-matze schrieb:
Soeben habe ich ein Schreiben von o2 geöffnet:
"Leider können wir ihrem Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung ihres Mobilfunk-vertrages nicht entsprechen. Ihr Vertrag unterliegt einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Sie können ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen."
Bin grad dabei ein weiteres Schreiben zu verfassen auf die Antwort von o2. Was haltet ihr davon:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie lehnen in oben genanntem Schreiben meine außerordentliche
Kündigung ab.
Ich habe mich bei Anwälten, der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie in einschlägigen Internetforen schlau gemacht und teile ihnen hiermit mit, dass ich weiterhin auf eine außerordentliche Kündigung bestehe.
Ihre Preisänderungen sind eine Verschlechterung des zwischen uns geschlossenen Vertrages, zu dem die damals aktuelle Preisliste gültig ist, in der sie 5 kostenlose SMS-Benachrichtigungen pro Tag versprechen. Laut Vertrag ist diese Preisliste Vertragsbestandteil. Somit besteht für mich
ein Sonderkündigungsrecht.
Ich sehe nicht ein weiterhin für einen Anschluss zu zahlen, der mir zudem nur zu 80 % der Vertragszeit ohne Einschränkungen zur Verfügung stand/steht. Momentan funktioniert abermals meine Homezone nicht korrekt, geschweige denn, dass ich jemals „city“
auf meinem Handy-Display stehen hatte. Sie sollten an ihrer Technik und an ihrem Kundenservice arbeiten, denn ich bin kein Einzelfall, wie sie am besten wissen müssten. Weiterhin frage ich mich, warum Prepaid-Kunden bei ihnen bevorzugt werden (siehe EasyMoney und der SMS-Benachrichtigung).
Sollten sie weiterhin nicht meiner Kündigung zum 1.
Dezember 2004 zustimmen, werde ich mir weitere Schritte überlegen.
Auf jeden Fall entziehe ich ihnen hiermit die Einzugsermächtigung ab 1. Dezember 2004. Danach abgebuchte Beträge werde ich von meiner Bank rückbuchen lassen.
Mit freundlichem Gruß