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Endlich Antwort von o2


18.11.2004 19:25 - Gestartet von meister-matze
Soeben habe ich ein Schreiben von o2 geöffnet:

"Leider können wir ihrem Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung ihres Mobilfunk-vertrages nicht entsprechen. Ihr Vertrag unterliegt einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Sie können ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen."
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[1] meister-matze antwortet auf meister-matze
18.11.2004 19:46
Benutzer meister-matze schrieb:
Soeben habe ich ein Schreiben von o2 geöffnet:

"Leider können wir ihrem Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung ihres Mobilfunk-vertrages nicht entsprechen. Ihr Vertrag unterliegt einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Sie können ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen."

Bin grad dabei ein weiteres Schreiben zu verfassen auf die Antwort von o2. Was haltet ihr davon:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie lehnen in oben genanntem Schreiben meine außerordentliche Kündigung ab.

Ich habe mich bei Anwälten, der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie in einschlägigen Internetforen schlau gemacht und teile ihnen hiermit mit, dass ich weiterhin auf eine außerordentliche Kündigung bestehe.

Ihre Preisänderungen sind eine Verschlechterung des zwischen uns geschlossenen Vertrages, zu dem die damals aktuelle Preisliste gültig ist, in der sie 5 kostenlose SMS-Benachrichtigungen pro Tag versprechen. Laut Vertrag ist diese Preisliste Vertragsbestandteil. Somit besteht für mich ein Sonderkündigungsrecht.

Ich sehe nicht ein weiterhin für einen Anschluss zu zahlen, der mir zudem nur zu 80 % der Vertragszeit ohne Einschränkungen zur Verfügung stand/steht. Momentan funktioniert abermals meine Homezone nicht korrekt, geschweige denn, dass ich jemals „city“ auf meinem Handy-Display stehen hatte. Sie sollten an ihrer Technik und an ihrem Kundenservice arbeiten, denn ich bin kein Einzelfall, wie sie am besten wissen müssten. Weiterhin frage ich mich, warum Prepaid-Kunden bei ihnen bevorzugt werden (siehe EasyMoney und der SMS-Benachrichtigung).

Sollten sie weiterhin nicht meiner Kündigung zum 1. Dezember 2004 zustimmen, werde ich mir weitere Schritte überlegen.

Auf jeden Fall entziehe ich ihnen hiermit die Einzugsermächtigung ab 1. Dezember 2004. Danach abgebuchte Beträge werde ich von meiner Bank rückbuchen lassen.

Mit freundlichem Gruß
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[1.1] handytim antwortet auf meister-matze
18.11.2004 19:56
Auch mir hat o2 nicht auf mein Einschreiben geantwortet. Morgen geht deshalb ein Fax raus, wo ich die Sache nun als geklärt ansehe und davon ausgehe, dass die Karte am 1.12.2004 deaktiviert wird.

Ciao
Tim
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[1.2] markusm antwortet auf meister-matze
19.11.2004 14:07
Ich denke nicht, dass es Sinn hat o2 noch einmal die Argumente vorzutragen.

Auch die Androhung weiterer Schritte ist ja nicht notwendig, denn schließßlich hast Du die Kündigung ausgesprochen. Falls o2 damit nicht einverstanden ist, müssen sie Schritte einleiten.

Das werden Sie aber sicher nicht tun. Meine Erfahrung ist, dass dann Standardmahnschreiben rausgehen, die man einfach ignorieren muss.

Es kommt dann nichts nach.

Schließlich rentiert es sich ja nicht für o2, das ganze per Gericht einzutreiben, selbst wenn sie Recht bekommen würden, denn die Kosten sind viel zu hoch und zurück bekommen sie im Erfolgsfall ja nur einen Bruchteil.




Benutzer meister-matze schrieb:
Benutzer meister-matze schrieb:
Soeben habe ich ein Schreiben von o2 geöffnet:

"Leider können wir ihrem Wunsch nach einer
außerordentlichen Kündigung ihres Mobilfunk-vertrages nicht entsprechen. Ihr Vertrag unterliegt einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Sie können ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen."

Bin grad dabei ein weiteres Schreiben zu verfassen auf die Antwort von o2. Was haltet ihr davon:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie lehnen in oben genanntem Schreiben meine außerordentliche Kündigung ab.

Ich habe mich bei Anwälten, der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie in einschlägigen Internetforen schlau gemacht und teile ihnen hiermit mit, dass ich weiterhin auf eine außerordentliche Kündigung bestehe.

Ihre Preisänderungen sind eine Verschlechterung des zwischen uns geschlossenen Vertrages, zu dem die damals aktuelle Preisliste gültig ist, in der sie 5 kostenlose SMS-Benachrichtigungen pro Tag versprechen. Laut Vertrag ist diese Preisliste Vertragsbestandteil. Somit besteht für mich ein Sonderkündigungsrecht.

Ich sehe nicht ein weiterhin für einen Anschluss zu zahlen, der mir zudem nur zu 80 % der Vertragszeit ohne Einschränkungen zur Verfügung stand/steht. Momentan funktioniert abermals meine Homezone nicht korrekt, geschweige denn, dass ich jemals „city“ auf meinem Handy-Display stehen hatte. Sie sollten an ihrer Technik und an ihrem Kundenservice arbeiten, denn ich bin kein Einzelfall, wie sie am besten wissen müssten. Weiterhin frage ich mich, warum Prepaid-Kunden bei ihnen bevorzugt werden (siehe EasyMoney und der SMS-Benachrichtigung).

Sollten sie weiterhin nicht meiner Kündigung zum 1. Dezember 2004 zustimmen, werde ich mir weitere Schritte überlegen.

Auf jeden Fall entziehe ich ihnen hiermit die Einzugsermächtigung ab 1. Dezember 2004. Danach abgebuchte Beträge werde ich von meiner Bank rückbuchen lassen.

Mit freundlichem Gruß
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[1.2.1] meister-matze antwortet auf markusm
19.11.2004 14:17
Also meinst du, einfach Beträge die von 02 abgebucht werden von meiner Bank zurückbuchen lassen und ansonsten auf die Schreiben nicht reagieren? Hast du Erfahrungen damit?

Benutzer markusm schrieb:
Ich denke nicht, dass es Sinn hat o2 noch einmal die Argumente vorzutragen.

Auch die Androhung weiterer Schritte ist ja nicht notwendig, denn schließßlich hast Du die Kündigung ausgesprochen. Falls o2 damit nicht einverstanden ist, müssen sie Schritte einleiten.

Das werden Sie aber sicher nicht tun. Meine Erfahrung ist, dass dann Standardmahnschreiben rausgehen, die man einfach ignorieren muss.

Es kommt dann nichts nach.

Schließlich rentiert es sich ja nicht für o2, das ganze per Gericht einzutreiben, selbst wenn sie Recht bekommen würden, denn die Kosten sind viel zu hoch und zurück bekommen sie im Erfolgsfall ja nur einen Bruchteil.




Benutzer meister-matze schrieb:
Benutzer meister-matze schrieb:
Soeben habe ich ein Schreiben von o2 geöffnet:

"Leider können wir ihrem Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung ihres Mobilfunk-vertrages nicht entsprechen. Ihr Vertrag unterliegt einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Sie können ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen."

Bin grad dabei ein weiteres Schreiben zu verfassen auf die Antwort von o2. Was haltet ihr davon:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie lehnen in oben genanntem Schreiben meine außerordentliche
Kündigung ab.

Ich habe mich bei Anwälten, der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie in einschlägigen Internetforen schlau gemacht und teile ihnen hiermit mit, dass ich weiterhin auf eine außerordentliche Kündigung bestehe.

Ihre Preisänderungen sind eine Verschlechterung des zwischen uns geschlossenen Vertrages, zu dem die damals aktuelle Preisliste gültig ist, in der sie 5 kostenlose SMS-Benachrichtigungen pro Tag versprechen. Laut Vertrag ist diese Preisliste Vertragsbestandteil. Somit besteht für mich
ein Sonderkündigungsrecht.

Ich sehe nicht ein weiterhin für einen Anschluss zu zahlen, der mir zudem nur zu 80 % der Vertragszeit ohne Einschränkungen zur Verfügung stand/steht. Momentan funktioniert abermals meine Homezone nicht korrekt, geschweige denn, dass ich jemals „city“
auf meinem Handy-Display stehen hatte. Sie sollten an ihrer Technik und an ihrem Kundenservice arbeiten, denn ich bin kein Einzelfall, wie sie am besten wissen müssten. Weiterhin frage ich mich, warum Prepaid-Kunden bei ihnen bevorzugt werden (siehe EasyMoney und der SMS-Benachrichtigung).

Sollten sie weiterhin nicht meiner Kündigung zum 1.
Dezember 2004 zustimmen, werde ich mir weitere Schritte überlegen.

Auf jeden Fall entziehe ich ihnen hiermit die Einzugsermächtigung ab 1. Dezember 2004. Danach abgebuchte Beträge werde ich von meiner Bank rückbuchen lassen.

Mit freundlichem Gruß
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[1.2.1.1] markusm antwortet auf meister-matze
22.11.2004 16:10
Ich würde schon auf die Schreiben reagieren, denn man sollte das schlechte Benehmen von o2 nicht nachahmen.

Aber ich denke, Du wirst von o2 gar nicht nach Deiner Meinung gefragt, welche Du ja schon klar zum Ausdruck gebracht hast.

Und da Du ja dem Abbuchen widersprochen hast, solltest Du die Lastschrift auf jeden Fall zurückgehen lassen. Den rechtmässigen Betrag bis Ende November solltest Du ganz normal an o2 überweisen.

Benutzer meister-matze schrieb:
Also meinst du, einfach Beträge die von 02 abgebucht werden von meiner Bank zurückbuchen lassen und ansonsten auf die Schreiben nicht reagieren? Hast du Erfahrungen damit?

Benutzer markusm schrieb:
Ich denke nicht, dass es Sinn hat o2 noch einmal die Argumente
vorzutragen.

Auch die Androhung weiterer Schritte ist ja nicht notwendig, denn schließßlich hast Du die Kündigung ausgesprochen.
Falls o2 damit nicht einverstanden ist, müssen sie Schritte einleiten.

Das werden Sie aber sicher nicht tun. Meine Erfahrung ist, dass dann Standardmahnschreiben rausgehen, die man einfach ignorieren muss.

Es kommt dann nichts nach.

Schließlich rentiert es sich ja nicht für o2, das ganze per Gericht einzutreiben, selbst wenn sie Recht bekommen würden,
denn die Kosten sind viel zu hoch und zurück bekommen sie im
Erfolgsfall ja nur einen Bruchteil.




Benutzer meister-matze schrieb:
Benutzer meister-matze schrieb:
Soeben habe ich ein Schreiben von o2 geöffnet:

"Leider können wir ihrem Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung ihres Mobilfunk-vertrages nicht entsprechen. Ihr Vertrag unterliegt einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Sie können ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen."

Bin grad dabei ein weiteres Schreiben zu verfassen auf die Antwort von o2. Was haltet ihr davon:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie lehnen in oben genanntem Schreiben meine außerordentliche
Kündigung ab.

Ich habe mich bei Anwälten, der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie in einschlägigen Internetforen schlau gemacht und teile ihnen hiermit mit, dass ich weiterhin auf eine außerordentliche Kündigung bestehe.

Ihre Preisänderungen sind eine Verschlechterung des zwischen uns geschlossenen Vertrages, zu dem die damals aktuelle Preisliste gültig ist, in der sie 5 kostenlose SMS-Benachrichtigungen pro Tag versprechen. Laut Vertrag ist diese Preisliste Vertragsbestandteil. Somit besteht für mich
ein Sonderkündigungsrecht.

Ich sehe nicht ein weiterhin für einen Anschluss zu zahlen, der mir zudem nur zu 80 % der Vertragszeit ohne Einschränkungen zur Verfügung stand/steht. Momentan funktioniert abermals meine Homezone nicht korrekt, geschweige denn, dass ich jemals „city“
auf meinem Handy-Display stehen hatte. Sie sollten an ihrer Technik und an ihrem Kundenservice arbeiten, denn ich bin kein Einzelfall, wie sie am besten wissen müssten. Weiterhin frage ich mich, warum Prepaid-Kunden bei ihnen bevorzugt werden (siehe EasyMoney und der SMS-Benachrichtigung).

Sollten sie weiterhin nicht meiner Kündigung zum 1.
Dezember 2004 zustimmen, werde ich mir weitere Schritte überlegen.

Auf jeden Fall entziehe ich ihnen hiermit die Einzugsermächtigung ab 1. Dezember 2004. Danach abgebuchte Beträge werde ich von meiner Bank rückbuchen lassen.

Mit freundlichem Gruß
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[1.3] pistazienfresser antwortet auf meister-matze
19.11.2004 16:45
Benutzer meister-matze schrieb:
Benutzer meister-matze schrieb:
Soeben habe ich ein Schreiben von o2 geöffnet:

"Leider können wir ihrem Wunsch nach einer
außerordentlichen Kündigung ihres Mobilfunk-vertrages nicht entsprechen. Ihr Vertrag unterliegt einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Sie können ihren Vertrag bis zu 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen."

Bin grad dabei ein weiteres Schreiben zu verfassen auf die Antwort von o2. Was haltet ihr davon:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie lehnen in oben genanntem Schreiben meine außerordentliche Kündigung ab.

Ich habe mich bei Anwälten, der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation sowie in einschlägigen Internetforen schlau gemacht und teile ihnen hiermit mit, dass ich weiterhin auf eine außerordentliche Kündigung bestehe.

Ihre Preisänderungen sind eine Verschlechterung des zwischen uns geschlossenen Vertrages, zu dem die damals aktuelle Preisliste gültig ist, in der sie 5 kostenlose SMS-Benachrichtigungen pro Tag versprechen. Laut Vertrag ist diese Preisliste Vertragsbestandteil. Somit besteht für mich ein Sonderkündigungsrecht.

Ich sehe nicht ein weiterhin für einen Anschluss zu zahlen, der mir zudem nur zu 80 % der Vertragszeit ohne Einschränkungen zur Verfügung stand/steht. Momentan funktioniert abermals meine Homezone nicht korrekt, geschweige denn, dass ich jemals „city“ auf meinem Handy-Display stehen hatte. Sie sollten an ihrer Technik und an ihrem Kundenservice arbeiten, denn ich bin kein Einzelfall, wie sie am besten wissen müssten. Weiterhin frage ich mich, warum Prepaid-Kunden bei ihnen bevorzugt werden (siehe EasyMoney und der SMS-Benachrichtigung).

Sollten sie weiterhin nicht meiner Kündigung zum 1. Dezember 2004 zustimmen, werde ich mir weitere Schritte überlegen.
Hat schon jemand mit Feststellungsklage gedroht oder eine solche gar erhoben? Also Feststellungsklage, dass weiterhin ein Recht auf die kostenlose Benachrichtigung besteht, oder im Falle einer schon wirksamen Kündigung negative Feststellungsklage, das kein Vertragsverhältnis mehr besteht?


Auf jeden Fall entziehe ich ihnen hiermit die Einzugsermächtigung ab 1. Dezember 2004. Danach abgebuchte Beträge werde ich von meiner Bank rückbuchen lassen.
Weiß noch jemand die Fundstellen zu den Urteilen, dass Abbuchungen ohne wirksame Lastschrift als Betrug gelten? Ich glaube, ich hatte mal so was gefunden, finde aber wohl jetzt meine eigenen alten Beiträge nicht mehr.
LG
pistazienfresser
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[1.3.1] Hamburger antwortet auf pistazienfresser
22.11.2004 15:28
o2 hat mir jetzt geschrieben das es sich bei der SMS Benachrichtigung nicht um eine Leistung nach § 12 AGB handelt und somit ein Sonderkündigungsgrund nicht vorliegt.

Darauf hin habe ich denen folgendes geschrieben:

Der Form halber bitte ich Bestätigung das die mir vorliegende Preisliste 08/2004 und vorherige nicht Bestandteil einer vertraglichen Leistung seitens o2 und/oder dem Kunden ist.

Weiterhin bitte ich Aufstellung aller von o2 zu erbringenden vertraglichen Leistungen und Leistungen, die o2 auf einer freiwilligen Basis erbringt.

Da bin ich mal gespannt, wie die sich jetzt rausreden wollen.
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[1.3.2] markusm antwortet auf pistazienfresser
22.11.2004 16:12
Sollten sie weiterhin nicht meiner Kündigung zum 1.
Dezember 2004 zustimmen, werde ich mir weitere Schritte überlegen.
Hat schon jemand mit Feststellungsklage gedroht oder eine solche gar erhoben? Also Feststellungsklage, dass weiterhin ein Recht auf die kostenlose Benachrichtigung besteht, oder im Falle einer schon wirksamen Kündigung negative Feststellungsklage, das kein Vertragsverhältnis mehr besteht?

Ich weiß nicht, ob sich dieser Aufwand lohnt, oder ob man nicht lieber den Aufwand von o2 betreiben lassen sollte, auf Erfüllung des Vertrags zu klagen. Schließlich geht es ja doch um relativ kleine Beträge, verglichen mit den Gerichtskosten und auch hinsichtlich der notwendigen Zeit.
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[1.3.2.1] joernga antwortet auf markusm
22.11.2004 16:39
Auch ich hab von O2 die Nachricht bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Verbraucherzentrale hat mir geschrieben, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll. O2 muß dann den Vertrag erfüllen. Am 1. Dez. werde ich ja dann sehen, ob noch SMS Nachrichten ankommen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich O2 nocheinmal drauf hinweisen und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen. Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.
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[1.3.2.1.1] klaussc antwortet auf joernga
22.11.2004 16:47
Benutzer joernga schrieb:
Auch ich hab von O2 die Nachricht bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Verbraucherzentrale hat mir geschrieben, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll. O2 muß dann den Vertrag erfüllen. Am 1. Dez. werde ich ja dann sehen, ob noch SMS Nachrichten ankommen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich O2 nocheinmal drauf hinweisen und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen. Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.

Was passiert mit der Rufnummer? O2 wird doch einer Portierung sicherlich nicht zustimmen, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.

Gruß

Klaus
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[1.3.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf klaussc
22.11.2004 17:55
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Auch ich hab von O2 die Nachricht bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Verbraucherzentrale hat mir geschrieben, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll.
O2 muß dann den Vertrag erfüllen. Am 1. Dez. werde ich ja dann sehen, ob noch SMS Nachrichten ankommen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich O2 nocheinmal drauf hinweisen und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen.
Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.

Was passiert mit der Rufnummer? O2 wird doch einer Portierung sicherlich nicht zustimmen, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.

Stimmt und das wissen die !

peso

Gruß

Klaus
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[1.3.2.1.1.1.1] markusm antwortet auf tcsmoers
23.11.2004 15:11
Allerdings müssen die nach der Klärung doch zustimmen, oder?

Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Auch ich hab von O2 die Nachricht bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Verbraucherzentrale hat mir geschrieben, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll.
O2 muß dann den Vertrag erfüllen. Am 1. Dez. werde ich ja dann sehen, ob noch SMS Nachrichten ankommen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich O2 nocheinmal drauf hinweisen und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen.
Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.

Was passiert mit der Rufnummer? O2 wird doch einer Portierung sicherlich nicht zustimmen, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.

Stimmt und das wissen die !

peso

Gruß

Klaus
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[1.3.2.1.1.2] markusm antwortet auf klaussc
23.11.2004 15:11
Das ist eine gute Frage. Ich würde auch gerne die Rufnummer mitnehmen.

Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Auch ich hab von O2 die Nachricht bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Verbraucherzentrale hat mir geschrieben, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll.
O2 muß dann den Vertrag erfüllen. Am 1. Dez. werde ich ja dann sehen, ob noch SMS Nachrichten ankommen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich O2 nocheinmal drauf hinweisen und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen.
Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.

Was passiert mit der Rufnummer? O2 wird doch einer Portierung sicherlich nicht zustimmen, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.

Gruß

Klaus
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[1.3.2.1.2] tcsmoers antwortet auf joernga
22.11.2004 17:55
Benutzer joernga schrieb:
Auch ich hab von O2 die Nachricht bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Hast Du wirklich was anderes erwartet ? Gerade O 2 ist Anwalts-Liebling. Man denke nur an die ständigen Änderungen der AGB, ohne die Kunden zu informieren.

Leider ist es so, das der Verbraucher sehr leidensfähig ist.

peso

Die Verbraucherzentrale hat mir
geschrieben, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll. O2 muß dann den Vertrag erfüllen. Am 1. Dez. werde ich ja dann sehen, ob noch SMS Nachrichten ankommen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich O2 nocheinmal drauf hinweisen und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen. Der
Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.
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[1.3.2.1.3] paulilausi antwortet auf joernga
22.11.2004 18:02
Benutzer joernga schrieb:
Auch ich hab von O2 die Nachricht bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Verbraucherzentrale hat mir geschrieben, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll. O2 muß dann den Vertrag erfüllen. Am 1. Dez. werde ich ja dann sehen, ob noch SMS Nachrichten ankommen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich O2 nocheinmal drauf hinweisen und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen. Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.

und dann Anbieterwechsel???
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[1.3.2.1.3.1] joernga antwortet auf paulilausi
22.11.2004 18:12
Benutzer paulilausi schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Auch ich hab von O2 die Nachricht bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Verbraucherzentrale hat mir geschrieben, dass man auf jeden Fall Widerspruch einlegen soll.
O2 muß dann den Vertrag erfüllen. Am 1. Dez. werde ich ja dann sehen, ob noch SMS Nachrichten ankommen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich O2 nocheinmal drauf hinweisen und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen.
Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.

und dann Anbieterwechsel???

Ja.
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[1.3.2.1.3.1.1] meister-matze antwortet auf joernga
22.11.2004 22:12
nagut, da hier anscheinend einige so handeln, werde ich o2 schreiben, dass ich weiterhin auf die kündigung bestehe.

hoffe ihr berichtet weiter alle hier.
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[1.3.2.1.3.2] markusm antwortet auf paulilausi
23.11.2004 15:15

und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen. Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.

und dann Anbieterwechsel???

Ja, wieso nicht. Alternativ kannst Du auch versuchen, wieder zu o2 zu gehen.
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[1.3.2.1.3.2.1] hANDYLAUSI antwortet auf markusm
23.11.2004 19:27
Benutzer markusm schrieb:

und anschließend meinen Anwalt diese Sache regeln lassen. Der Vertrag sollte damit nicht mehr bestehen.

und dann Anbieterwechsel???

Ja, wieso nicht. Alternativ kannst Du auch versuchen, wieder zu o2 zu gehen.
Was die meisten auch machen würden wenn sie (was ich nicht glaube)mit ihrer SOKÜ durchkommen.Darum finde ich auch diese ganze Diskusion nur lächerlich.Es geht nicht ums eingentliche(den sms) sondern schlicht und einfach um einen neuen Vertrag + Handy.
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[1.3.2.1.3.2.1.1] handytim antwortet auf hANDYLAUSI
23.11.2004 19:33
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Es geht nicht ums eingentliche(den sms) sondern schlicht und einfach um einen neuen Vertrag + Handy.

Es geht darum, einem Anbieter zu zeigen, dass er nicht alles so durchziehen kann wie er will. Die Rechtsauffassung von o2 ja nicht nur bei dieser Änderung mehr als fragwürdig.

Ciao
Tim
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[1.3.2.1.3.2.1.2] mk13 antwortet auf hANDYLAUSI
23.11.2004 19:46
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Es geht nicht ums eingentliche(den sms) sondern schlicht und einfach um einen neuen Vertrag + Handy.

Ich hab nicht die geringste Lust einen neuen Vertrag anzufangen und bin auch mit meinem Handy voll zufrieden. Aber die Aktion von O2 kotzt mich an und sollte keine Einigung möglich sein (ein einfaches 'wir führen den Vertrag wie vereinbart weiter' reicht) werde ich deswegen versuchen mich von diesem Laden zu lösen.
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[1.3.2.1.3.2.1.3] markusm antwortet auf hANDYLAUSI
24.11.2004 14:54

Was die meisten auch machen würden wenn sie (was ich nicht glaube)mit ihrer SOKÜ durchkommen.Darum finde ich auch diese ganze Diskusion nur lächerlich.Es geht nicht ums eingentliche(den sms) sondern schlicht und einfach um einen neuen Vertrag + Handy.

Und es geht um die Unverfrorenheit, mit der o2 mit seinen Kunden umgeht und sich sogar über Gesetze hinwegsetzt (z.B. EUR-Rundung).

Das alles machen Sie nur, weil Sie mit vermeintliche dummen Geschäftspartnern zu tun haben, von denen keine Gegenwehr zu erwarten ist bzw. für die die Gegenwehr wegen zu kleiner Beträge nicht rentabel ist. Im großen Stil rentiert es sich sehr wohl.

Insofern ist es von den wenigen, die sich wehren, nicht nur Geschäftemacherei, sondern ein Dienst für alle Verbraucher.
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1] jonnypille antwortet auf markusm
24.11.2004 17:31
Hi,
also ich verfolge das Thema hier auch schon länger, da mich diese Geschäftspolilitik von o2 extrem ankotzt, plötzlich für etwas bezahlen, das man seit Jahren kostenlos bekommen hat.

Hab grad mal bei der Hotline angerufen, und mir mal deren Sicht der Dinge erklären lassen: Laut des nicht gerade netten Herren (OK, ich war auch nicht nett) ist alles wofür man nicht ausdrücklich Grundgebühr zahlt kein Bestandteil des Vertrages.
Auf Nachfrage bestätigte mir der Herr sogar, das es theoretisch möglich wäre auch den Empfang von normalen SMS und den Eingang von Telefongesprächen abzuschaffen, ohne das jemand ein Sonderkündigungsrecht hätte.
Also ich find das echt zum Lachen, das ist alles total an den Haaren herbei gezogen, was die da erzählen....hab natürlich versucht meinen Vertrag zu kündigen, bisher keine Antwort.

Wie geht ihr jetzt weiter vor? Hat jemand schon irgendetwas schriftliches von nem Anwalt oder Verbraucherschutz, wo das mal von einem Unabhängigen Rechtsanwalt untersucht wurde?

CU
JP
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.1] O2Nutzer antwortet auf jonnypille
24.11.2004 18:44
Benutzer jonnypille schrieb:
Hab grad mal bei der Hotline angerufen, und mir mal deren Sicht der Dinge erklären lassen: Laut des nicht gerade netten Herren (OK, ich war auch nicht nett) ist alles wofür man nicht ausdrücklich Grundgebühr zahlt kein Bestandteil des Vertrages.
Auf Nachfrage bestätigte mir der Herr sogar, das es theoretisch möglich wäre auch den Empfang von normalen SMS und den Eingang von Telefongesprächen abzuschaffen, ohne das jemand ein Sonderkündigungsrecht hätte.

Wow, das ist starker Tobak.
In der Tat warte ich seit meinen letzten 2 EMails auf die Beantwortung der Frage, was denn nach Sicht von o2 *keine* freiwillige Leistung sei (dabei habe ich genau darauf abgezielt)...

Gruß, O2Nutzer
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.1.1] jonnypille antwortet auf O2Nutzer
24.11.2004 20:37
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer jonnypille schrieb:
Hab grad mal bei der Hotline angerufen, und mir mal deren Sicht der Dinge erklären lassen: Laut des nicht gerade netten Herren (OK, ich war auch nicht nett) ist alles wofür man nicht ausdrücklich Grundgebühr zahlt kein Bestandteil des Vertrages.
Auf Nachfrage bestätigte mir der Herr sogar, das es theoretisch möglich wäre auch den Empfang von normalen SMS und den Eingang von Telefongesprächen abzuschaffen, ohne das jemand ein Sonderkündigungsrecht hätte.

Wow, das ist starker Tobak.
In der Tat warte ich seit meinen letzten 2 EMails auf die Beantwortung der Frage, was denn nach Sicht von o2 *keine* freiwillige Leistung sei (dabei habe ich genau darauf abgezielt)...

Das hatte ich auch schon per Email versucht zu fragen, aber da haben die nur geschrieben, das die SMS-Benachrichtigung eine freiwillige Leistung ist, also im Prinzip nicht drauf eingegangen, deshalb hab ichs heute an der Hotline probiert.
Aber die sind voll überzeugt das sie recht haben, und stellen dich als Vollidio*** hin, der keine Ahnung von Verträgen hat....
Ich hoffe nur das die nicht damit durchkommen..... ich werde jedenfalls weiter versuchen den Vertrag auserordentlich zu kündigen!
CU
JP
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.1.1.1] Hamburger antwortet auf jonnypille
25.11.2004 10:07

Das hatte ich auch schon per Email versucht zu fragen, aber da haben die nur geschrieben, das die SMS-Benachrichtigung eine freiwillige Leistung ist, also im Prinzip nicht drauf eingegangen, deshalb hab ichs heute an der Hotline probiert. Aber die sind voll überzeugt das sie recht haben, und stellen dich als Vollidio*** hin, der keine Ahnung von Verträgen hat....
Ich hoffe nur das die nicht damit durchkommen..... ich werde jedenfalls weiter versuchen den Vertrag auserordentlich zu kündigen!
CU
JP

Schreibt denen eine Mail, Fax, Brief....und lasst euch bestätigen, dass die "Preisliste" 08/2004 und vorherige nicht Bestandteil einer vertraglichen Leistung seitens o2 und/oder dem Kunden ist.

Entweder ja, damit bestätigen sie dann auch die "frei SMS" oder
nein, dann haben sie ein generelles Problem mit ihren Tarifen!
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[…3.2.1.3.2.1.3.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf Hamburger
25.11.2004 12:33
Benutzer Hamburger schrieb:

Das hatte ich auch schon per Email versucht zu fragen, aber da haben die nur geschrieben, das die SMS-Benachrichtigung eine freiwillige Leistung ist, also im Prinzip nicht drauf eingegangen, deshalb hab ichs heute an der Hotline probiert.
Aber die sind voll überzeugt das sie recht haben, und stellen dich als Vollidio*** hin, der keine Ahnung von Verträgen hat....
Ich hoffe nur das die nicht damit durchkommen..... ich werde jedenfalls weiter versuchen den Vertrag auserordentlich zu kündigen!
CU
JP

Schreibt denen eine Mail, Fax, Brief....und lasst euch bestätigen, dass die "Preisliste" 08/2004 und vorherige nicht Bestandteil einer vertraglichen Leistung seitens o2 und/oder dem Kunden ist.

Entweder ja, damit bestätigen sie dann auch die "frei SMS" oder nein, dann haben sie ein generelles Problem mit ihren Tarifen!

Also ich war heute morgen bei meinem Anwalt, der jetzt ein Schreiben fertig macht.

Nochmal die Frage, wer von euch hier in den AGBs unter Punkt 15 folgendes stehen hat:
"Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Entgelten
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderung zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderung gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2 dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat"

Diejenigen haben doch auf jeden Fall die Möglichkeit ohne Widerspruch zu kündigen.
Mein Anwalt hat mir aber auch dazu geraten, ab dem 1.12. keine Leistung mehr von O2 zu beziehen --> keine Handynutzung
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[…2.1.3.2.1.3.1.1.1.1.1.1] markusm antwortet auf joernga
25.11.2004 17:11

Diejenigen haben doch auf jeden Fall die Möglichkeit ohne Widerspruch zu kündigen. Mein Anwalt hat mir aber auch dazu geraten, ab dem 1.12. keine Leistung mehr von O2 zu beziehen --> keine Handynutzung

Darf man das Handy dann nicht mehr anschalten, also angerufen werden.

Oder reicht es, wenn man keine kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch nimmt, also telefonieren.

So könnte man nämlich noch die Leute empfangen, denen man seine neue Nummer noch nicht mitgeteilt hat.
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[…1.3.2.1.3.1.1.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf markusm
25.11.2004 17:15
Benutzer markusm schrieb:

Diejenigen haben doch auf jeden Fall die Möglichkeit ohne Widerspruch zu kündigen. Mein Anwalt hat mir aber auch dazu geraten, ab dem 1.12.
keine Leistung mehr von O2 zu beziehen --> keine Handynutzung

Darf man das Handy dann nicht mehr anschalten, also angerufen werden.

Oder reicht es, wenn man keine kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch nimmt, also telefonieren.

So könnte man nämlich noch die Leute empfangen, denen man seine neue Nummer noch nicht mitgeteilt hat.

Gute Frage, ich werde das in den nächsten Tagen mal klären.
Eine Möglichkeit wäre, die Mailbox so zu besprechen, dass man derzeit nicht unter dieser Rufnummer erreichbar ist und dann das Handy ausmacht oder die Umleitung einschaltet.
Andere Möglichkeit: Gucken ob Derjenige seine Nummer überträgt und dann zurückrufen oder SMS schreiben.
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[…3.2.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf joernga
25.11.2004 17:56
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer markusm schrieb:

Diejenigen haben doch auf jeden Fall die Möglichkeit ohne Widerspruch zu kündigen. Mein Anwalt hat mir aber auch dazu geraten, ab dem 1.12.
keine Leistung mehr von O2 zu beziehen --> keine Handynutzung

richtig



Darf man das Handy dann nicht mehr anschalten, also angerufen werden.

man sollte es gar nicht mehr nutzen


Oder reicht es, wenn man keine kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch nimmt, also telefonieren.

gar nichts mehr. Am Besten mit der Kündigung die Karte zurücksenden.



So könnte man nämlich noch die Leute empfangen, denen man seine neue Nummer noch nicht mitgeteilt hat.

Zur Dienstleistung gehört nicht nur das Senden, sondern auch das Empfangen.



Gute Frage, ich werde das in den nächsten Tagen mal klären. Eine Möglichkeit wäre, die Mailbox so zu besprechen, dass man derzeit nicht unter dieser Rufnummer erreichbar ist und dann das Handy ausmacht oder die Umleitung einschaltet.

Die Mailbox kann man besprechen. Eine Weiterleitung ins Festnetz dürfte problematisch sein.


Andere Möglichkeit: Gucken ob Derjenige seine Nummer überträgt und dann zurückrufen oder SMS schreiben.

Dann muss Dein Gerät betrieben werden.

peso
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[…3.2.1.3.2.1.3.1.1.1.1.2] markusm antwortet auf Hamburger
25.11.2004 17:05
Schreibt denen eine Mail, Fax, Brief....und lasst euch bestätigen, dass die "Preisliste" 08/2004 und vorherige nicht Bestandteil einer vertraglichen Leistung seitens o2 und/oder dem Kunden ist.

Entweder ja, damit bestätigen sie dann auch die "frei SMS" oder nein, dann haben sie ein generelles Problem mit ihren Tarifen!

Gute Idee, bin ja gespannt, ob darauf eine Antwort kommt.
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.1.1.2] markusm antwortet auf jonnypille
25.11.2004 16:31

Ich hoffe nur das die nicht damit durchkommen..... ich werde jedenfalls weiter versuchen den Vertrag auserordentlich zu kündigen!

Wieso versuchen, mach´s doch einfach. ISt ja nur ein Brief/Fax.
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[…3.2.1.3.2.1.3.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf markusm
25.11.2004 18:00
Benutzer markusm schrieb:

Ich hoffe nur das die nicht damit durchkommen..... ich werde jedenfalls weiter versuchen den Vertrag auserordentlich zu kündigen!

Wieso versuchen, mach´s doch einfach. ISt ja nur ein Brief/Fax.

Eine ausserordentliche Kündigung ist nicht zustimmungsbedürftig. Deshalb heisst sie auch so.

peso
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.2] qw antwortet auf jonnypille
24.11.2004 19:12
Benutzer jonnypille schrieb:
Hi, also ich verfolge das Thema hier auch schon länger, da mich diese Geschäftspolilitik von o2 extrem ankotzt, plötzlich für etwas bezahlen, das man seit Jahren kostenlos bekommen hat.

Hab grad mal bei der Hotline angerufen, und mir mal deren Sicht der Dinge erklären lassen: Laut des nicht gerade netten Herren (OK, ich war auch nicht nett) ist alles wofür man nicht ausdrücklich Grundgebühr zahlt kein Bestandteil des Vertrages. Auf Nachfrage bestätigte mir der Herr sogar, das es theoretisch möglich wäre auch den Empfang von normalen SMS und den Eingang von Telefongesprächen abzuschaffen, ohne das jemand ein Sonderkündigungsrecht hätte.
Also ich find das echt zum Lachen, das ist alles total an den Haaren herbei gezogen, was die da erzählen....hab natürlich versucht meinen Vertrag zu kündigen, bisher keine Antwort.


Bei wichtigen Fragen sollte man nie auf die Hotline hoffen.
Da wird teilweise (auch bei anderen Netzbetreibern) sehr viel erzählt was nicht haltbar ist und später ist alles wieder ganz anders. Nun stehen die Hotliner natürlich unter Druck auf jede Frage eine Antwort verzugaukeln und studierte Juristen sind es oft nicht. Manchmal muss man sogar die Tarife erklären und dann kommt nur ein: "Ach ja? Senden Sie das Problem mal schriftlich ein."
Der Nachteil an schriftlichen Verkehr ist die lange Bearbeitung. Bei eplus hat es bei mir über 10 Wochen gedauert und o2 lasst mit seiner zweiten Antwort zur Sms-Änderung ab Dezember auch schon über eine Woche auf sich warten.Das kenne ich von denen sonst gar nicht (die selbst Sonntags antworten).
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.2.1] markusm antwortet auf qw
25.11.2004 16:28
em mal schriftlich
ein." Der Nachteil an schriftlichen Verkehr ist die lange Bearbeitung. Bei eplus hat es bei mir über 10 Wochen gedauert und o2 lasst mit seiner zweiten Antwort zur Sms-Änderung ab Dezember auch schon über eine Woche auf sich warten.Das kenne ich von denen sonst gar nicht (die selbst Sonntags antworten).

Bei mir haben die auf Emails nie geantwortet. Vielleicht waren die Fragen zu genau formuliert.

Nur auf Fax oder Einschreiben ging was.
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf markusm
25.11.2004 18:03
Benutzer markusm schrieb:
em mal schriftlich
ein." Der Nachteil an schriftlichen Verkehr ist die lange Bearbeitung. Bei eplus hat es bei mir über 10 Wochen gedauert und o2 lasst mit seiner zweiten Antwort zur Sms-Änderung ab Dezember auch schon über eine Woche auf sich warten.Das kenne ich von denen sonst gar nicht (die selbst Sonntags antworten).

Bei mir haben die auf Emails nie geantwortet. Vielleicht waren die Fragen zu genau formuliert.

Nur auf Fax oder Einschreiben ging was.

Aber E+ will immer alles mündlich regeln. Versuche mal von deren "Rechtsabteilung (lach, lach) eine rechtlich nachprüfbare Antwort zu bekommen.

peso
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.3] markusm antwortet auf jonnypille
25.11.2004 16:21
Wie heiß denn der Herr von o2 und wann genau war das Gespräch?

Benutzer jonnypille schrieb:
Hi, also ich verfolge das Thema hier auch schon länger, da mich diese Geschäftspolilitik von o2 extrem ankotzt, plötzlich für etwas bezahlen, das man seit Jahren kostenlos bekommen hat.

Hab grad mal bei der Hotline angerufen, und mir mal deren Sicht der Dinge erklären lassen: Laut des nicht gerade netten Herren (OK, ich war auch nicht nett) ist alles wofür man nicht ausdrücklich Grundgebühr zahlt kein Bestandteil des Vertrages. Auf Nachfrage bestätigte mir der Herr sogar, das es theoretisch möglich wäre auch den Empfang von normalen SMS und den Eingang von Telefongesprächen abzuschaffen, ohne das jemand ein Sonderkündigungsrecht hätte.
Also ich find das echt zum Lachen, das ist alles total an den Haaren herbei gezogen, was die da erzählen....hab natürlich versucht meinen Vertrag zu kündigen, bisher keine Antwort.

Wie geht ihr jetzt weiter vor? Hat jemand schon irgendetwas schriftliches von nem Anwalt oder Verbraucherschutz, wo das mal von einem Unabhängigen Rechtsanwalt untersucht wurde?

CU
JP
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.3.1] kfschalke antwortet auf markusm
25.11.2004 16:31
http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/postpaid/genion/tarifdetails/index.html?nidx=0

Naja, man hat immer noch einen Vertrag mit einen bestimmten Tarif geschlossen, da kann kein Anbieter dieses einfach so ändern... hier steht eindeutig, dass der sms empfang kostenlos ist.
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.3.1.1] markusm antwortet auf kfschalke
25.11.2004 17:22
Hmm, irgendwie erkenne ich nicht, was unter dem Link zu sehen sein soll. Kannst Du das nochmal erläutern

Benutzer kfschalke schrieb:
http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/postpaid/genion/tarifdetails/index.html?nidx=0

Naja, man hat immer noch einen Vertrag mit einen bestimmten Tarif geschlossen, da kann kein Anbieter dieses einfach so ändern... hier steht eindeutig, dass der sms empfang kostenlos
ist.
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[…3.2.1.3.2.1.3.1.3.1.1.1] kfschalke antwortet auf markusm
25.11.2004 19:04
da steht, dat der empfang von sms kostenlos ist! also, so einfach gehts nicht, wie der hoti es sagt.
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[…2.1.3.2.1.3.1.3.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf kfschalke
25.11.2004 19:54
Benutzer kfschalke schrieb:
da steht, dat der empfang von sms kostenlos ist! also, so einfach gehts nicht, wie der hoti es sagt.

Wieso nicht ? Eine gut vertretene Lüge ist die halbe Wahrheit.

peso
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[1.3.2.1.3.2.1.3.1.3.1.2] tcsmoers antwortet auf kfschalke
25.11.2004 18:02
Benutzer kfschalke schrieb:
http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/postpaid/genion/tarifdetails/index.html?nidx=0

Naja, man hat immer noch einen Vertrag mit einen bestimmten Tarif geschlossen, da kann kein Anbieter dieses einfach so ändern... hier steht eindeutig, dass der sms empfang kostenlos ist.

Das ist Deine Meinung, meine Meinung und noch weiterer Meinung. Du darfst aber nicht vergessen, dass D 1-D 2-E +-O 2-Recht höherwertiges Recht ist. Nach deren Auffassung ist Straf- und Zivilrecht nachrangig. Auch gelten Pflichten nur für den Kunden.

peso
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[…3.2.1.3.2.1.3.1.3.1.2.1] kfschalke antwortet auf tcsmoers
25.11.2004 19:07
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
>
http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/postpaid/genion/tarifdetails/index.html?nidx=0

Naja, man hat immer noch einen Vertrag mit einen bestimmten Tarif geschlossen, da kann kein Anbieter dieses einfach so ändern... hier steht eindeutig, dass der sms empfang kostenlos
ist.

Das ist Deine Meinung, meine Meinung und noch weiterer Meinung. Du darfst aber nicht vergessen, dass D 1-D 2-E +-O 2-Recht höherwertiges Recht ist. Nach deren Auffassung ist Straf- und Zivilrecht nachrangig. Auch gelten Pflichten nur für den Kunden.


peso

Peso, wie immer haste da Recht, nur vergesse nie, überallen steht das mobilcomrecht
gruß
kay
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[…2.1.3.2.1.3.1.3.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf kfschalke
25.11.2004 19:53
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer kfschalke schrieb:
>
>
http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/postpaid/genion/tarifdetails/index.html?nidx=0

Naja, man hat immer noch einen Vertrag mit einen bestimmten Tarif geschlossen, da kann kein Anbieter dieses einfach so ändern... hier steht eindeutig, dass der sms empfang kostenlos
ist.

Das ist Deine Meinung, meine Meinung und noch weiterer Meinung.
Du darfst aber nicht vergessen, dass D 1-D 2-E +-O 2-Recht höherwertiges Recht ist. Nach deren Auffassung ist Straf- und Zivilrecht nachrangig. Auch gelten Pflichten nur für den Kunden.


peso

Peso, wie immer haste da Recht, nur vergesse nie, überallen steht das mobilcomrecht

Stimmt. Mobilcomrecht bricht internationales Recht. Nur, der Erfolg gibt Ihnen Recht. Du kannst die grösste Bums-bude aufbauen und Deine Kunden laufen Dir in Scharen weg. Wenn Du dann gut jammerst, kommt der Kleine mit den gefärbten Haaren und dem Füllhorn, dass er über Dich ausgiesst.

peso
gruß
kay
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[…1.3.2.1.3.1.3.1.2.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
25.11.2004 20:04
Benutzer tcsmoers schrieb:
Stimmt. Mobilcomrecht bricht internationales Recht. Nur, der Erfolg gibt Ihnen Recht. Du kannst die grösste Bums-bude aufbauen und Deine Kunden laufen Dir in Scharen weg. Wenn Du dann gut jammerst, kommt der Kleine mit den gefärbten Haaren

*lol* gefärbte Haare.... laß ihn das mal nicht hören. er wird dich verklagen. :-)
Aber heute tat er mir leid im Bundestag. Da saß er wie ein Häufchen Elend auf seinem Stuhl mit der höchsten Sessellehne.

und dem Füllhorn, dass er über Dich ausgiesst.

Na er hält sich ja zur Zeit bei Opel und Karstadt (Gott sei Dank) zurück, weil nix mehr da ist zum ausleeren. Die Jungs haben es bald geschafft.:-)

Zulu
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[…3.2.1.3.1.3.1.2.1.1.1.1] kfschalke antwortet auf Zulu
25.11.2004 20:22
so gemein wollen wir ja auch nicht sein, sonst bleibt dem ja nur die Leine *g*
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[…2.1.3.1.3.1.2.1.1.1.1.1] ThorstenNeuss antwortet auf kfschalke
25.11.2004 20:35
So, jetzt habe auch ich Antwort bekommen. SoKü natürlich abgelehnt mit einem Standardschreiben. Leider ist o2 nicht auf meine Fragen eingangen wie z.Bsp. warum Loop-Kunden besser gestellt sind und ob es im Rahmen der Abmahnung (Euro-Umstellung) einen Kulanzerstattungsbetrag gibt. Leider sind diese Antworten nicht beantwortet und so muss ich mich nochmal bemühen, obwohl ich mit 02 schon zufrieden bin...
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[…1.3.1.3.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf ThorstenNeuss
25.11.2004 22:04
Benutzer ThorstenNeuss schrieb:
So, jetzt habe auch ich Antwort bekommen. SoKü natürlich abgelehnt mit einem Standardschreiben.

Eine derartige Kündigung kann man nicht ablehnen, da keine Zustimmung gefordert wird. Es handelt sich um eine begründete Entscheidung, dass geänderte Vertragsverhältnis nicht fortzusetzen. Also, was soll das ? Entweder machst Du jetzt Nägel mit Köpfen oder Du gilst bei denen als Papiertiger.

Ich denke hier an die seinerzeit von mehreren Leuten propagierte Sonderkündigung bei E + wegen Sperrung des Internetzuganges und der SMS ins Ausland. Der Fall ist jetzt mit einem guten Vergleich beendet worden.

Die Leute, die sich gewehrt haben, sind gut aus dem Vertrag gekommen und die Trittbrettfahrer haben eben den Vertrag mit Protest (lach, lach) erfüllt.

Wann versteht es endlich der Letzte, dass man nur bellen sollte, wenn man auch beissen kann.

peso



Leider ist o2 nicht auf
meine Fragen eingangen wie z.Bsp. warum Loop-Kunden besser gestellt sind und ob es im Rahmen der Abmahnung (Euro-Umstellung) einen Kulanzerstattungsbetrag gibt. Leider sind diese Antworten nicht beantwortet und so muss ich mich nochmal bemühen, obwohl ich mit 02 schon zufrieden bin...
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[…1.3.1.3.1.2.1.1.1.1.1.2] RE: Endlich Antwort von o2 - o2 Euro Diskussion
o2 - can do? antwortet auf ThorstenNeuss
26.11.2004 00:17
Artikel zu der o2 DM -> Euro Diskussion:

http://www.call-magazin.de/internet/news/news_lesen_14876.html
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[1.3.2.1.4] markusm antwortet auf joernga
23.11.2004 15:10
Das mit dem Widerspruch verstehe ich nicht.

Deine Kündigung war eine Willenserklärung. Wenn o2 diese als nicht rechtmässig ansieht, so müsste o2 auf Erfüllung des Vertrages klagen.

Wie hier der Widerspruch Sinn hat, weiß ich nciht. hat die verbraucherschutzzentrale da noch was anderes dazu gesagt?
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[1.3.2.2] tcsmoers antwortet auf markusm
22.11.2004 17:59
Benutzer markusm schrieb:
Sollten sie weiterhin nicht meiner Kündigung zum 1. Dezember 2004 zustimmen, werde ich mir weitere Schritte überlegen.
Hat schon jemand mit Feststellungsklage gedroht oder eine solche gar erhoben? Also Feststellungsklage, dass weiterhin ein Recht auf die kostenlose Benachrichtigung besteht, oder im Falle einer schon wirksamen Kündigung negative Feststellungsklage, das kein Vertragsverhältnis mehr besteht?

Ich weiß nicht, ob sich dieser Aufwand lohnt, oder ob man nicht lieber den Aufwand von o2 betreiben lassen sollte, auf Erfüllung des Vertrags zu klagen.

Auch meine Auffassung.

peso

Schließlich geht es ja doch
um relativ kleine Beträge, verglichen mit den Gerichtskosten
und auch hinsichtlich der notwendigen Zeit.
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[1.3.2.2.1] S.Inister antwortet auf tcsmoers
25.11.2004 13:57

Ich weiß nicht, ob sich dieser Aufwand lohnt, oder ob man nicht lieber den Aufwand von o2 betreiben lassen sollte, auf Erfüllung des Vertrags zu klagen.

Auch meine Auffassung.

peso

Schließlich geht es ja doch
um relativ kleine Beträge, verglichen mit den Gerichtskosten und auch hinsichtlich der notwendigen Zeit.


"Der Klügere gibt nach," heißt es im Sprichwort, aber die zeitgemäßere Version lautet: "Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist!"

Zwingt diese Firma, ihre Vertragsbedingungen korrekt zu formulieren, besteht auf Vertragserfüllung!

Ich hatte schon das zweifelhafte Vergnügen mit allen 4 Funknetzbetreibern, die negativen Erfahrungen überwiegen bisher!

S.Inister