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Heute Antwort von O2:


03.12.2004 11:56 - Gestartet von klaussc
"Ein Sonderkündigungsrecht wäre nur gegeben, wenn es sich um eine Leistung nach Punkt 12 der AGB handelt. Bei der kostenlosen SMS-Benachrichtigung handelt es sich jedoch lediglich um eine jederzeit widerrufliche freiwillige Leistung"

Arrg! Ich fass das nicht, ich hatte die AGB zitiert, nach welcher sich der Vertrag auf die Preisliste bezieht, und auch die Seite und Ausgabe der Preisliste, in der die "kostenlose" Benachrichtigung für meinen Vertrag aufgeführt ist.

Meine "kostenlose" Benachrichtigung kostete ja immerhin, glaube, 17 EUR Grungebühr (O2GenionDuo)

Unglaublich.

Gruß

Klaus

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[1] se4 antwortet auf klaussc
03.12.2004 13:06
Hallo Klaus,

habe das gleiche erlebt.
Aber es kommt noch besser, wenn man auf diese sinnlose Antwort von O-pfui wiederum schreibt dass es schoen waere, eine vernuenftige Antwort zu erhalten, so steht in der naechsten Antwort, man solle bitte das Kontaktformular auf der Webseite nutzen, da die Eingabe des Kundenkennwortes fuer die Bearbeitung erforderlich sei! Unglaublich frech.
Aber wie schon so oft hier geschrieben, die wollen die Kunden hinhalten und zermuerben. Da hilft leider nur ein Wechsel, ob mit oder ohne Sonderkuendigung. Schade.

Gruss,
Christoph
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[2] markusm antwortet auf klaussc
03.12.2004 13:57
Benutzer klaussc schrieb:
"Ein Sonderkündigungsrecht wäre nur gegeben, wenn es sich um eine Leistung nach Punkt 12 der AGB handelt. Bei der kostenlosen SMS-Benachrichtigung handelt es sich jedoch lediglich um eine jederzeit widerrufliche freiwillige Leistung"

Arrg! Ich fass das nicht, ich hatte die AGB zitiert, nach welcher sich der Vertrag auf die Preisliste bezieht, und auch die Seite und Ausgabe der Preisliste, in der die "kostenlose" Benachrichtigung für meinen Vertrag aufgeführt ist.

Meine "kostenlose" Benachrichtigung kostete ja immerhin, glaube, 17 EUR Grungebühr (O2GenionDuo)

Unglaublich.

Tja, da waren sie wieder, die kostensparenden Textbausteine.

Kostet o2 praktisch nichts, den Kunden aber sehr viel Nerven und Zeit.

Man könnte das ganze schon als Desinformationsterror bezeichnen. Vielleicht lässt sich ja mal jemand eine Gesetz gegen sowas einfallen.
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[3] UdoAusBerlin antwortet auf klaussc
04.12.2004 13:16
Benutzer klaussc schrieb:
Arrg! Ich fass das nicht, ich hatte die AGB zitiert, nach welcher sich der Vertrag auf die Preisliste bezieht, und auch die Seite und Ausgabe der Preisliste, in der die "kostenlose" Benachrichtigung für meinen Vertrag aufgeführt ist.


Nein, da steht, daß sich der Vertrag auf MOBILFUNKLEISTUNGEN entsprechend der aktuellen Preislisten und Broschüren bezieht. Da steht NICHT, daß alles was in Preislisten und Broschüren steht für den abgeschlossenen Vertrag gilt.
Die Position von o2 ist offenbar, daß die SMS-Benachrichtigung verbunden ist mit einem Service, der definitiv keine Mobilfunktleistung ist, nämlich dem emailaccount, für dessen Nutzung man anderen AGB zustimmen muß. In diesen AGB steht zudem eindeutig, daß man einen Vertrag mit o2online Ltd - also einem anderen Unternehmen - abschließt und dieser Vertrag englischem Recht unterliegt. Um die kostenlosen SMS-Nachrichten zu bekommen, muß man a) eine Nebenleistung, b) eine anderes Unternehmen in Anspruch nehmen.
Ich will damit nicht sagen, daß ich das Vorgehen von o2 richtig finde. Angesichts der Tatsache, daß es in Preislisten auftaucht, wäre es sicherlich fairer und sympathischer gewesen, es für Bestandskunden so zu belassen.
Nur fürchte ich a) daß sie "Recht" haben. Und b) daß sich die Zahl derer, die sich darüber aufregen, doch sehr in Grenzen hält. Ca. 10 teltarif-User werden die Geschäftsentwicklung von o2 nicht allzu belasten...
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[3.1] joernga antwortet auf UdoAusBerlin
04.12.2004 13:30
Benutzer UdoAusBerlin schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Arrg! Ich fass das nicht, ich hatte die AGB zitiert, nach welcher sich der Vertrag auf die Preisliste bezieht, und auch die Seite und Ausgabe der Preisliste, in der die "kostenlose"
Benachrichtigung für meinen Vertrag aufgeführt ist.


Nein, da steht, daß sich der Vertrag auf MOBILFUNKLEISTUNGEN entsprechend der aktuellen Preislisten und Broschüren bezieht. Da steht NICHT, daß alles was in Preislisten und Broschüren steht für den abgeschlossenen Vertrag gilt.
Die Position von o2 ist offenbar, daß die SMS-Benachrichtigung verbunden ist mit einem Service, der definitiv keine Mobilfunktleistung ist, nämlich dem emailaccount, für dessen Nutzung man anderen AGB zustimmen muß. In diesen AGB steht zudem eindeutig, daß man einen Vertrag mit o2online Ltd - also einem anderen Unternehmen - abschließt und dieser Vertrag englischem Recht unterliegt. Um die kostenlosen SMS-Nachrichten zu bekommen, muß man a) eine Nebenleistung, b) eine anderes Unternehmen in Anspruch nehmen. Ich will damit nicht sagen, daß ich das Vorgehen von o2 richtig finde. Angesichts der Tatsache, daß es in Preislisten auftaucht, wäre es sicherlich fairer und sympathischer gewesen, es für Bestandskunden so zu belassen.
Nur fürchte ich a) daß sie "Recht" haben. Und b) daß sich die Zahl derer, die sich darüber aufregen, doch sehr in Grenzen hält. Ca. 10 teltarif-User werden die Geschäftsentwicklung von o2 nicht allzu belasten...

Sollte O2 diesen Stadtpunkt vertreten, wäre es "arglistige Täuschung" weil es nunmal in der Presiliste steht. Wenn O2 riskieren möchte, dass ein Gericht ein negatives Urteil fällt... Viel Spaß, ich bin dabei
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[3.2] Exo2ler antwortet auf UdoAusBerlin
04.12.2004 13:41
Benutzer UdoAusBerlin schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Arrg! Ich fass das nicht, ich hatte die AGB zitiert, nach welcher sich der Vertrag auf die Preisliste bezieht, und auch die Seite und Ausgabe der Preisliste, in der die "kostenlose"
Benachrichtigung für meinen Vertrag aufgeführt ist.


Nein, da steht, daß sich der Vertrag auf MOBILFUNKLEISTUNGEN entsprechend der aktuellen Preislisten und Broschüren bezieht. Da steht NICHT, daß alles was in Preislisten und Broschüren steht für den abgeschlossenen Vertrag gilt.
Die Position von o2 ist offenbar, daß die SMS-Benachrichtigung verbunden ist mit einem Service, der definitiv keine Mobilfunktleistung ist, nämlich dem emailaccount, für dessen Nutzung man anderen AGB zustimmen muß. In diesen AGB steht zudem eindeutig, daß man einen Vertrag mit o2online Ltd - also einem anderen Unternehmen - abschließt und dieser Vertrag englischem Recht unterliegt. Um die kostenlosen SMS-Nachrichten zu bekommen, muß man a) eine Nebenleistung, b) eine anderes Unternehmen in Anspruch nehmen. Ich will damit nicht sagen, daß ich das Vorgehen von o2 richtig finde. Angesichts der Tatsache, daß es in Preislisten auftaucht, wäre es sicherlich fairer und sympathischer gewesen, es für Bestandskunden so zu belassen.
Nur fürchte ich a) daß sie "Recht" haben. Und b) daß sich die Zahl derer, die sich darüber aufregen, doch sehr in Grenzen hält. Ca. 10 teltarif-User werden die Geschäftsentwicklung von o2 nicht allzu belasten...

wenns überhaupt 10 wären die kündigen wollen.Ich denke mal, die sind ja nicht wegen der kostenlosen Mailbenachrichtigung bei o2.Mit anderen Worten,die würden auf Grund der kostenpflichtigen Benachrichtigung wechseln und woanders mehr fürs telefonieren bezahlen?So blöd kann doch keiner sein.
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[3.3] qw antwortet auf UdoAusBerlin
04.12.2004 22:23
Benutzer UdoAusBerlin schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Arrg! Ich fass das nicht, ich hatte die AGB zitiert, nach welcher sich der Vertrag auf die Preisliste bezieht, und auch die Seite und Ausgabe der Preisliste, in der die "kostenlose"
Benachrichtigung für meinen Vertrag aufgeführt ist.


Nein, da steht, daß sich der Vertrag auf MOBILFUNKLEISTUNGEN entsprechend der aktuellen Preislisten und Broschüren bezieht. Da steht NICHT, daß alles was in Preislisten und Broschüren steht für den abgeschlossenen Vertrag gilt.

Na da erklär mal warum überhaupt auf diese Bezug genommen wird, wenn doch das was da drin steht nach Belieben vielleicht nur zur Hälfte oder überhaupt nicht für den Vertrag für Bedeutung sein soll oder könnte. Auf welche Leistungen und Preise bezieht sich der Vertrag denn dann? (Telefonier ich nach eplus-Konditionen und Preisen?)

Die Position von o2 ist offenbar, daß die SMS-Benachrichtigung verbunden ist mit einem Service, der definitiv keine Mobilfunktleistung ist,

Also ist ein SMS-Empfang keine Mobilfunkleistung, die SmS wird per email auf mein Handy geschickt ohne dass das o2-Netz benötigt würde, interessante technische Neuerung

nämlich dem emailaccount, für dessen
Nutzung man anderen AGB zustimmen muß. In diesen AGB steht zudem eindeutig, daß man einen Vertrag mit o2online Ltd - also einem anderen Unternehmen - abschließt und dieser Vertrag englischem Recht unterliegt.

Na dann bekomme ich ja eine zweite Rechnung, die nichts mit der Mobilfunkrechnung oder gar o2(als mein Mobilfunkvertragspartner) zu tun hat und wo man mich in England verklagen kann wenn ich nicht zahle.

Um die kostenlosen SMS-Nachrichten
zu bekommen, muß man a) eine Nebenleistung

dass mit der Nebenleistung muss natürlich noch diskutiert werden. Offenbar ist die Nutzung des Netzes zur Sms-Übertragung doch keine Nutzung des Netzes (und damit typische Eigenschaft). SmS-Tarife für Leute, die mehr Simsen wie telefonieren gibt es gar nicht? (siehe anderen Threat)

, b) eine anderes
Unternehmen in Anspruch nehmen.

na dann kann ja kaum o2 klagen oder mir dass Handy sperren wenn ich die Benachrichtigungen einfach nicht bezahle.Sondern, dass müssen schon die Engländer tun.

Ich will damit nicht sagen, daß ich das Vorgehen von o2 richtig finde. Angesichts der Tatsache, daß es in Preislisten auftaucht, wäre es sicherlich fairer und sympathischer gewesen, es für Bestandskunden so zu belassen.
Nur fürchte ich a) daß sie "Recht" haben.

Recht haben und Recht bekommen....
Aber o2 ist schon wegen weit weniger vor dem EuGH eingeknickt
(nähmlich cent-Aufrundungen, die hier bei 30 Euro minimum durch die Änderung kaum ins Gewicht fallen)

Und b) daß sich die
Zahl derer, die sich darüber aufregen, doch sehr in Grenzen hält. Ca. 10 teltarif-User werden die Geschäftsentwicklung von o2 nicht allzu belasten...

Warum lässt o2 dann nicht den zehn ihre Konditionen oder die Sonderkündigung?
Das schlechte Image, einfach die Preise für die Leistungen von 0 auf 30 Euro automatisch zu erhöhen und soviel Unzufriedenheit von Kunden in den Foren und der Gesellschaft zuzulassen dürfte o2 bei nur 10 Leuten erheblich mehr Geld kosten oder für die Zukunft kosten werden....
Bei den anderen Netzbetreibern bleiben die Preise bisher für Bestandskunden immer wie sie waren oder man konnte wiedersprechen. Für viele Kunden zählt nicht nur der Preis sondern auch Vertrauen, Verlässlichkeit und ein kundenfreundliches Umgehen mit den Nutzern bei Problemen und Wünschen und weniger Behördendeutsch und Standardschreiben.
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[3.4] klaussc antwortet auf UdoAusBerlin
05.12.2004 11:19
Benutzer UdoAusBerlin schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Arrg! Ich fass das nicht, ich hatte die AGB zitiert, nach welcher sich der Vertrag auf die Preisliste bezieht, und auch die Seite und Ausgabe der Preisliste, in der die "kostenlose"
Benachrichtigung für meinen Vertrag aufgeführt ist.


Nein, da steht, daß sich der Vertrag auf MOBILFUNKLEISTUNGEN entsprechend der aktuellen Preislisten und Broschüren bezieht. Da steht NICHT, daß alles was in Preislisten und Broschüren steht für den abgeschlossenen Vertrag gilt.
Die Position von o2 ist offenbar, daß die SMS-Benachrichtigung verbunden ist mit einem Service, der definitiv keine Mobilfunktleistung ist, nämlich dem emailaccount, für dessen Nutzung man anderen AGB zustimmen muß. In diesen AGB steht zudem eindeutig, daß man einen Vertrag mit o2online Ltd - also einem anderen Unternehmen - abschließt und dieser Vertrag englischem Recht unterliegt. Um die kostenlosen SMS-Nachrichten zu bekommen, muß man a) eine Nebenleistung, b) eine anderes Unternehmen in Anspruch nehmen. Ich will damit nicht sagen, daß ich das Vorgehen von o2 richtig finde. Angesichts der Tatsache, daß es in Preislisten auftaucht, wäre es sicherlich fairer und sympathischer gewesen,

es für Bestandskunden so zu belassen. Nur fürchte ich a) daß sie "Recht" haben. Und b) daß sich die Zahl derer, die sich darüber aufregen, doch sehr in Grenzen hält. Ca. 10 teltarif-User werden die Geschäftsentwicklung von o2 nicht allzu belasten...

Der SMS-Versand ist keine Nebenleistung, eine Erhöhung der SMS-Gebühren würde ja, deiner Argumentation folgend, ebenfalls den Mobilfunkvertrag nicht berühren, und das meinst du doch nicht wirklich?

Den Zusammenhang O2-Postfach zu SMS-Versand bei Maileingang hat O2 festgelegt, ich wäre auch einverstanden, wenn eine Benachrtichtigung bei Emaileingang meines GMX-Postfaches gesendet wird, dies könnte man z.B. mittels Durchleitung der Email über einen anderen O2-Service erreichen, die techn. Realisierung der zugesagten Leistung kann aber nicht die Angelegenheit des Kunden sein.

Den Vorschlag die Zahlung der monatlichen Grundgebühr einzustellen, und auf die Klage von O2 zu warten, hat den Nachteil, dass ich meine Rufnummer dann nicht mehr nutzen oder portieren kann, das geht bei mir leider nicht.

Eine Klage gegen O2 würde entweder zu vorzeitigen Rückzug von O2 führen oder zum Rechtsstreit bis in die letzte Instanz.

Grundsätzlich wäre ich bereit, einen begrenzten Betrag zu einem solchen grundsätzlichen Rechtsstreit beizutragen, es muss sich aber, da ich nicht rechtsschutzversichert bin, und es sich finaziell um eine Lapalie handelt, überschaubar bleiben.

Vielleicht gibt es hier einen Juristen, der "Spaßhalber" einen öffentlichkeitswirkasamen Prozess gegen O2 gewinnen möchte.

Gruß

Klaus
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[4] O2Nutzer antwortet auf klaussc
04.12.2004 14:18
Hallo allseits!

Da ich "etwas an Informationen beizutragen" habe - soeben eingetroffen (Komma- und ähnliche Fehler wie immer inbegriffen):

------------------­----------­--------------------------
... vielen Dank für Ihren Anruf.
[Habe gar nicht angerufen, bringt ja eh nix; d.Red.]
In $4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht folgendes unter $4.1: "O2 Germany, erbringt die Mobilfunkleistungen im Rahmen [... der]Bestimmungen."
Hauptleistungspflichten eines Vertrages prägen die Typische Eigenart dieses Vertrages. Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches.
Nebenleistungspflichten dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistungspflichten. Sie ergänzen die Hauptleistung, also alles, was die Telefonie unterstützt und ergänzt.
Bei der angesprochenen SMS Benachrichtigung handelt es sich eindeutig um eine Nebenleistung.
In $ 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht:
"Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die [...] als Nebenleistungen anzusehen sind."
Es handelt sich hier eindeutig um eine nicht genehmigungspflichtige Änderung und berechtigt nicht zur Sonderkündigung oder sonstigen Änderungen, die sie in Ihren Briefen erwähnt haben.
Wir freuen uns, dass die Angelegenheit hiermit abschließend geklärt ist.
[MfG...]
-----------------­----------­------------------------

Vorschläge an einen, der keine Rechtschutzversicherung hat?

Gruß, O2Nutzer

PS: Ich möchte nochmal klarstellen, dass es mir eher ums Prinzip geht, als um die Benachrichtigung, die Kündigung oder sonstwas. Die Idee mit den 3 Freimonaten bezog sich auch nur darauf, O2 als letztes (beleidigtes) Mittel mit dem Abruf von *vielen* SMS zu ärgern, mehr als ich je erhalten hätte...
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[4.1] joernga antwortet auf O2Nutzer
04.12.2004 15:24
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Hallo allseits!

Da ich "etwas an Informationen beizutragen" habe - soeben eingetroffen (Komma- und ähnliche Fehler wie immer inbegriffen):

------------------­----------­--------------------------
... vielen Dank für Ihren Anruf.
[Habe gar nicht angerufen, bringt ja eh nix; d.Red.] In $4 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht folgendes unter $4.1: "O2 Germany, erbringt die Mobilfunkleistungen im Rahmen [... der]Bestimmungen."
Hauptleistungspflichten eines Vertrages prägen die Typische Eigenart dieses Vertrages. Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches.
Nebenleistungspflichten dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Hauptleistungspflichten. Sie ergänzen die Hauptleistung, also alles, was die Telefonie unterstützt und ergänzt.
Bei der angesprochenen SMS Benachrichtigung handelt es sich eindeutig um eine Nebenleistung.
In $ 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, steht: "Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die [...] als Nebenleistungen anzusehen sind."
Es handelt sich hier eindeutig um eine nicht genehmigungspflichtige Änderung und berechtigt nicht zur Sonderkündigung oder sonstigen Änderungen, die sie in Ihren Briefen erwähnt haben.
Wir freuen uns, dass die Angelegenheit hiermit abschließend geklärt ist.
[MfG...]
-----------------­----------­------------------------

Vorschläge an einen, der keine Rechtschutzversicherung hat?
1. Bist du auf das Handy angewiesen (wg. Karte sperren)
2. wenn nein, du nutzt es noch, richtig?
3. du kannst nur noch auf Vertragserfüllung klagen
4. lass dir doch mal spaßeshalber eine Auflistung aller Nebenleistung schicken. Das dürfte so 99% aller Leistungen aus der Preisliste sein. Dann kannste die verklagen, weil die sich mit der Liste ihr eigenes Grab geschaufelt haben.




Gruß, O2Nutzer

PS: Ich möchte nochmal klarstellen, dass es mir eher ums Prinzip geht, als um die Benachrichtigung, die Kündigung oder sonstwas. Die Idee mit den 3 Freimonaten bezog sich auch nur darauf, O2 als letztes (beleidigtes) Mittel mit dem Abruf von *vielen* SMS zu ärgern, mehr als ich je erhalten hätte...

O2 kostet das ja nix, wenn die SMS ins eigene Netz schicken. Womit du dir ein Spaß machen kannst ist, Weihnachten und Silvester dauernd Mails schreiben ;-) Wenn das jeder mit diesem EMail Pack macht, haben die ein Problem *g*
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[4.1.1] markusm antwortet auf joernga
06.12.2004 12:57

Vorschläge an einen, der keine Rechtschutzversicherung hat?
2. wenn nein, du nutzt es noch, richtig? 3. du kannst nur noch auf Vertragserfüllung klagen

Wo stheth denn bzw. wer hat denn bisher geurteilt, dass eine Weiternutzung nach der Kündigung die Kündigung zurücknimmt? (Kennt jemand Quellen zu zitierfähigen Urteilen in diesem Bereich?)

Daneben läuft das eine Monat ja erst an, wenn das Mobilfunkunternehmen über das Recht zur Kündigung informiert hat.

Und das ist ja nicht geschehen.

Folglich scheine alle Wege offen.
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[4.1.1.1] joernga antwortet auf markusm
06.12.2004 18:43
Benutzer markusm schrieb:

Vorschläge an einen, der keine Rechtschutzversicherung hat?
2. wenn nein, du nutzt es noch, richtig? 3. du kannst nur noch auf Vertragserfüllung klagen

Wo stheth denn bzw. wer hat denn bisher geurteilt, dass eine Weiternutzung nach der Kündigung die Kündigung zurücknimmt? (Kennt jemand Quellen zu zitierfähigen Urteilen in diesem Bereich?)

Daneben läuft das eine Monat ja erst an, wenn das Mobilfunkunternehmen über das Recht zur Kündigung informiert hat.

Und das ist ja nicht geschehen.

Folglich scheine alle Wege offen.

Irgendjemand hatte hier mal geschrieben, dass eine Sonderkündigung einseitig erfolgt. Hatte ja mal drum gebeten, dass das jemand nachforscht. Ist das der Fall und deine Kündigung weggeschickt hast, hast du gekündigt, nutzt das Handy aber trotzdem, was ja ein Widerspruch ist. Ist nur meine Meinung. Was O2 da veranstaltet, ist eh das letzte und ich hoffe die werden mal schön vom Gericht verurteilt damit sie so eine Sch**** nicht mehr machen.
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[4.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf joernga
06.12.2004 20:36
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer markusm schrieb:

Vorschläge an einen, der keine Rechtschutzversicherung hat?
2. wenn nein, du nutzt es noch, richtig? 3. du kannst nur noch auf Vertragserfüllung klagen

Wo stheth denn bzw. wer hat denn bisher geurteilt, dass eine Weiternutzung nach der Kündigung die Kündigung zurücknimmt? (Kennt jemand Quellen zu zitierfähigen Urteilen in diesem Bereich?)

Daneben läuft das eine Monat ja erst an, wenn das Mobilfunkunternehmen über das Recht zur Kündigung informiert
hat.

Und das ist ja nicht geschehen.

Folglich scheine alle Wege offen.

Irgendjemand hatte hier mal geschrieben, dass eine Sonderkündigung einseitig erfolgt.

richtig

Hatte ja mal drum gebeten,
dass das jemand nachforscht.

Warum nachforschen ? Wenn ich einseitig kündige, darf ich die Dienstleistung nicht mehr nutzen. Das ist ein Widerspruch. Eine Kündigung ist grundsätzlich eine einseitige Erklärung, die von der Gegenseite nicht bestätigt werden muss.

Ist das der Fall und deine
Kündigung weggeschickt hast, hast du gekündigt, nutzt das Handy aber trotzdem, was ja ein Widerspruch ist. Ist nur meine Meinung.

Deine Meinung ist richtig.

Was O2 da veranstaltet, ist eh das letzte und ich
hoffe die werden mal schön vom Gericht verurteilt damit sie so eine Sch**** nicht mehr machen.

Es wird kaum dazu kommen.

peso
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[4.1.2] O2Nutzer antwortet auf joernga
06.12.2004 14:09
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer O2Nutzer schrieb:

Vorschläge an einen, der keine Rechtschutzversicherung hat?
>
1. Bist du auf das Handy angewiesen (wg. Karte sperren)

Nicht wirklich, will aber im Grunde gar nicht wechseln.
Bin mit der Funktionalität der bundesweiten Homezone sehr zufrieden.

3. du kannst nur noch auf Vertragserfüllung klagen

Darauf würde es wohl hinauslaufen.

4. lass dir doch mal spaßeshalber eine Auflistung aller Nebenleistung schicken. Das dürfte so 99% aller Leistungen aus der Preisliste sein. Dann kannste die verklagen, weil die sich mit der Liste ihr eigenes Grab geschaufelt haben.

Indirekt bereits nachgefragt am 13.11. - (darauf) keine Antwort.

Direkt nachgefragt am 29.11. als extra-Fax (... "bitte ich Sie hiermit, die Gültigkeit der gesamten Preisliste zu bestätigen, den Begriff 'Nebenleistung' genau zu defineren und sämtliche Leistungen in der Preisliste genau zu spezifizieren, die Ihrer Meinung nach darunter fallen.") - Antwort s.o., nämlich keine direkte bzw. unvollständig.

Wie soll man denn da noch genauer fragen?

Gruß, O2Nutzer
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[4.1.2.1] se4 antwortet auf O2Nutzer
06.12.2004 14:21
Hallo o2nutzer,

kenne das problem. Habe das Gleiche angefragt und keine bzw. willkuerliche Standardantwort erhalten.
Wollte eigentlich auch nicht bei O2 weg, finde das Verhalten aber mittlerweile so unverschaemt, dass die bislang nur vorbehaltene Sonderkuendigung heute raus geht und die Karte zurueck.
Wer so mit seinen Kunden umgehen kann, hat es wohl nicht mehr noetig. Schade, O2 can not do.
Da ist es ja sogar einfacher, eine vernuenftige Antwort von der Telekom zu bekommen (das ich das mal sagen wuerde...).

Gruss,
Christoph
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[4.1.2.2] O2Nutzer antwortet auf O2Nutzer
06.12.2004 15:29
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
4. lass dir doch mal spaßeshalber eine Auflistung aller Nebenleistung schicken. Das dürfte so 99% aller Leistungen aus der Preisliste sein. Dann kannste die verklagen, weil die sich mit der Liste ihr eigenes Grab geschaufelt haben.

Wie soll man denn da noch genauer fragen?

Weils grad so schön ist, mein nächstes Fax an o2:

-----------------­----------­-------------------------
Vielen Dank für Ihre Definition des Begriffs der Nebenleistung.
Sie sind aber auf den zweiten Teil meines Briefes wieder nicht eingegangen.
Damit Sie es einfach haben, hier nochmal die explizite Auflistung der Leistungen, bei denen ich gerne gewusst hätte, wie Sie diese spezifizieren.
Bitte kreuzen Sie im Folgenden nur die Leistungen an, die Sie als Nebenleistung ansehen. Hauptleistungen ergeben sich dadurch durch nicht angekreuzte Leistungen. Die Tarife aus der Preisliste gelten für Genion (Duo) und sind in € inkl. MwSt.
Falls erwünscht, können Sie bestimmte Leistungen natürlich auch kommentieren.
[...]
SMS-Service
|| Empfang von Kurzmitteilungen: kostenlos
|| Versenden von Kurzmitteilungen, je in alle deutschen und ausländischen Mobilfunknetze sowie ins deutsche Festnetz: 0,19
|| SMS-Info-Service - Anfordern von Services: kostenlos
[...]
------------------­----------­-------------------------

Ich habe quasi die Preisliste kopiert und vor jeder Leistung ein Kästchen zum Ankreuzen gestellt (||).

Mal kucken, wenigstens habe die so ein wenig Arbeit mit mir, das kostet ja auch... ;)

Gruß, O2Nutzer
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[4.1.2.2.1] joernga antwortet auf O2Nutzer
06.12.2004 18:52
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
4. lass dir doch mal spaßeshalber eine Auflistung aller Nebenleistung schicken. Das dürfte so 99% aller Leistungen aus der Preisliste sein. Dann kannste die verklagen, weil die sich mit der Liste ihr eigenes Grab geschaufelt haben.

Wie soll man denn da noch genauer fragen?

Weils grad so schön ist, mein nächstes Fax an o2:

-----------------­----------­------------------------- Vielen Dank für Ihre Definition des Begriffs der Nebenleistung. Sie sind aber auf den zweiten Teil meines Briefes wieder nicht eingegangen. Damit Sie es einfach haben, hier nochmal die explizite Auflistung der Leistungen, bei denen ich gerne gewusst hätte, wie Sie diese spezifizieren.
Bitte kreuzen Sie im Folgenden nur die Leistungen an, die Sie als Nebenleistung ansehen. Hauptleistungen ergeben sich dadurch durch nicht angekreuzte Leistungen. Die Tarife aus der Preisliste gelten für Genion (Duo) und sind in € inkl.
MwSt.
Falls erwünscht, können Sie bestimmte Leistungen natürlich auch kommentieren.
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------------------­----------­-------------------------

Ich habe quasi die Preisliste kopiert und vor jeder Leistung ein Kästchen zum Ankreuzen gestellt (||).

Mal kucken, wenigstens habe die so ein wenig Arbeit mit mir, das kostet ja auch... ;)

Gruß, O2Nutzer

Da mein Anwalt ebenfalls nur Standardbriefe bekommt, hat er jetzt auch mal bei O2 angefragt, was alles Nebenleistungen sind, um zu erfahren, auf welche Streichungen man sich einrichten muß. Interessant ist, dass selbst ein Anwalt schon 2 unterschiedliche Briefe bekommen hat, die ohne personelles Zutun gedruckt wurden. Ist das nicht schon arbeitsverweigerung?-->Arbeitsgericht ;-)
O2 verdient ja nicht gerade schlecht, aber das die sich noch nichtmal Anwälte leisten können ist traurig. Ich finde, wir sollten schonmal eine Dose rumgeben und sammeln :-P
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[4.1.2.2.1.1] Exo2ler antwortet auf joernga
06.12.2004 19:06
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
4. lass dir doch mal spaßeshalber eine Auflistung aller Nebenleistung schicken. Das dürfte so 99% aller Leistungen aus der Preisliste sein. Dann kannste die verklagen, weil die sich mit der Liste ihr eigenes Grab geschaufelt haben.

Wie soll man denn da noch genauer fragen?

Weils grad so schön ist, mein nächstes Fax an o2:

-----------------­----------­------------------------- Vielen Dank für Ihre Definition des Begriffs der Nebenleistung.
Sie sind aber auf den zweiten Teil meines Briefes wieder nicht
eingegangen. Damit Sie es einfach haben, hier nochmal die explizite Auflistung der Leistungen, bei denen ich gerne gewusst hätte,
wie Sie diese spezifizieren.
Bitte kreuzen Sie im Folgenden nur die Leistungen an, die Sie als Nebenleistung ansehen. Hauptleistungen ergeben sich dadurch durch nicht angekreuzte Leistungen. Die Tarife aus der Preisliste gelten für Genion (Duo) und sind in € inkl.
MwSt.
Falls erwünscht, können Sie bestimmte Leistungen natürlich auch
kommentieren.
[...]
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Ich habe quasi die Preisliste kopiert und vor jeder Leistung
ein Kästchen zum Ankreuzen gestellt (||).

Mal kucken, wenigstens habe die so ein wenig Arbeit mit mir,
das kostet ja auch... ;)

Gruß, O2Nutzer

Da mein Anwalt ebenfalls nur Standardbriefe bekommt, hat er jetzt auch mal bei O2 angefragt, was alles Nebenleistungen sind, um zu erfahren, auf welche Streichungen man sich einrichten muß. Interessant ist, dass selbst ein Anwalt schon 2 unterschiedliche Briefe bekommen hat, die ohne personelles Zutun gedruckt wurden. Ist das nicht schon
arbeitsverweigerung?-->Arbeitsgericht ;-)
O2 verdient ja nicht gerade schlecht, aber das die sich noch nichtmal Anwälte leisten können ist traurig. Ich finde, wir sollten schonmal eine Dose rumgeben und sammeln :-P



Ich denke mal die werden sich erst dann einen Anwalt nehmen wenns sich's lohnt.
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[4.1.2.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Exo2ler
06.12.2004 20:32
Benutzer Exo2ler schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
4. lass dir doch mal spaßeshalber eine Auflistung aller Nebenleistung schicken. Das dürfte so 99% aller Leistungen aus der Preisliste sein. Dann kannste die verklagen, weil die sich mit der Liste ihr eigenes Grab geschaufelt haben.

Wie soll man denn da noch genauer fragen?

Weils grad so schön ist, mein nächstes Fax an o2:

-----------------­----------­------------------------- Vielen Dank für Ihre Definition des Begriffs der Nebenleistung.
Sie sind aber auf den zweiten Teil meines Briefes wieder nicht
eingegangen. Damit Sie es einfach haben, hier nochmal die explizite Auflistung der Leistungen, bei denen ich gerne gewusst hätte,
wie Sie diese spezifizieren.
Bitte kreuzen Sie im Folgenden nur die Leistungen an, die Sie als Nebenleistung ansehen. Hauptleistungen ergeben sich dadurch durch nicht angekreuzte Leistungen. Die Tarife aus der Preisliste gelten für Genion (Duo) und sind in € inkl.
MwSt.
Falls erwünscht, können Sie bestimmte Leistungen natürlich auch
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Ich habe quasi die Preisliste kopiert und vor jeder Leistung
ein Kästchen zum Ankreuzen gestellt (||).

Mal kucken, wenigstens habe die so ein wenig Arbeit mit mir,
das kostet ja auch... ;)

Gruß, O2Nutzer

Da mein Anwalt ebenfalls nur Standardbriefe bekommt,

Interessant ist, dass der Anwalt überhaupt Post bekommen hat. In meinen Fällen hat man immer nur mich angeschrieben. Selbst Briefe meines Anwaltes wurden an mich beantwortet. Den Hammer stellte VF dar. Die wollten von meinem Anwalt eine Originalvollmacht haben.

peso

hat er
jetzt auch mal bei O2 angefragt, was alles Nebenleistungen sind, um zu erfahren, auf welche Streichungen man sich einrichten muß. Interessant ist, dass selbst ein Anwalt schon 2 unterschiedliche Briefe bekommen hat, die ohne personelles Zutun gedruckt wurden. Ist das nicht schon
arbeitsverweigerung?-->Arbeitsgericht ;-)
O2 verdient ja nicht gerade schlecht, aber das die sich noch nichtmal Anwälte leisten können ist traurig. Ich finde, wir sollten schonmal eine Dose rumgeben und sammeln :-P



Ich denke mal die werden sich erst dann einen Anwalt nehmen
wenns sich's lohnt.
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[4.2] qw antwortet auf O2Nutzer
04.12.2004 21:39
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Wo steht diese Definition in den AGB oder Preislisten?
Wieso kann man die Nutzung des Netzes zur mobilen Informationsübertragung (Benachrichtigung über Kontakte)von der "Nutzung des Netzes" als typische Eigenart ausschließen? Und wo steht das in den durch die Unterschrift bestätigten AGB und Preislisten?
Wieso wird bei dem SMS-Empfang auf meinem Handy das Mobilfunknetz nicht ( zur Informationsübertragung) genutzt?
Wieso sind 5 SMS am Tag weniger Hauptpflicht wie eine selbst an andere geschriebene SMS?
Inwiefern ist ein Kostenvolumen von nunmehr mindestens 30 Euro weniger relevant wie die (möglichen )fünf Euro GG an Grundkosten ?
Und richtig von joernga:
Nennen Sie alle sonstigen Nebenpflichten aus meinem Vertragsverhältnis.

Also da wären noch soviele Fragen, dass von einem Abschluss gar keine Rede sein kann...
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[4.2.1] joernga antwortet auf qw
04.12.2004 21:56
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Wo steht diese Definition in den AGB oder Preislisten? Wieso kann man die Nutzung des Netzes zur mobilen Informationsübertragung (Benachrichtigung über Kontakte)von der "Nutzung des Netzes" als typische Eigenart ausschließen? Und wo steht das in den durch die Unterschrift bestätigten AGB und Preislisten?
Wieso wird bei dem SMS-Empfang auf meinem Handy das Mobilfunknetz nicht ( zur Informationsübertragung) genutzt? Wieso sind 5 SMS am Tag weniger Hauptpflicht wie eine selbst an andere geschriebene SMS?
Inwiefern ist ein Kostenvolumen von nunmehr mindestens 30 Euro weniger relevant wie die (möglichen )fünf Euro GG an Grundkosten ?
Und richtig von joernga:
Nennen Sie alle sonstigen Nebenpflichten aus meinem Vertragsverhältnis.

Also da wären noch soviele Fragen, dass von einem Abschluss gar keine Rede sein kann...
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.
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[4.2.1.1] qw antwortet auf joernga
04.12.2004 22:33
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht?
Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?
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[4.2.1.1.1] joernga antwortet auf qw
05.12.2004 00:36
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden. Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.
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[4.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf joernga
05.12.2004 01:19
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

gar nichts passiert. wie bei e+ und vf wird unmiitelbar vor dem termin alles zurückgezogen.

diese bande scheut "zitierfähige" urteile wie die pest.

die leute, die stur geblieben sind, sind aus dem vertrag raus und für den rest ist die widerspruchsfrist abgelaufen.

peso
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[4.2.1.1.1.1.1] markusm antwortet auf tcsmoers
06.12.2004 13:00

gar nichts passiert. wie bei e+ und vf wird unmiitelbar vor dem termin alles zurückgezogen.

diese bande scheut "zitierfähige" urteile wie die pest.


Hat denn jemand schon mal von einem Urteil in diesem Bereich gehört?
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[4.2.1.1.1.2] Blub antwortet auf joernga
05.12.2004 02:31
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Wieso sollte ich klagen? Spätestens wenn o2 die grundgebühr für dezember abbucht und ich das geld rückbuchen lasse und o2 die mir dadurch entstandenen kosten in rechnung stelle, wird o2 versuchen an ihr geld zu kommen und dann müssen sie mich wohl oder übel auf vertragserfüllung verklagen. bin mal gespannt ob die soweit gehn werden ich hab jedenfalls ne rechtschutzversicherung und die werd ich gegebenenfalls auch nutzen.
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[4.2.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Blub
05.12.2004 12:27
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig
ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Wieso sollte ich klagen? Spätestens wenn o2 die grundgebühr für dezember abbucht und ich das geld rückbuchen lasse und o2 die mir dadurch entstandenen kosten in rechnung stelle, wird o2 versuchen an ihr geld zu kommen und dann müssen sie mich wohl oder übel auf vertragserfüllung verklagen. bin mal gespannt ob die soweit gehn werden ich hab jedenfalls ne rechtschutzversicherung und die werd ich gegebenenfalls auch nutzen.

Das gefällt mir. Du wirst uns so in ein bis zwei Jahren dann berichten. Vorher machen die nämlich nichts. Die Leute, die sich aufregen, bekommen Recht und bei den anderen ist alles dann gelaufen. Aber das glaubt doch sowieso keiner.

peso
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[4.2.1.1.1.2.1.1] joernga antwortet auf tcsmoers
05.12.2004 13:59
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig
ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Wieso sollte ich klagen? Spätestens wenn o2 die grundgebühr für dezember abbucht und ich das geld rückbuchen lasse und o2 die mir dadurch entstandenen kosten in rechnung stelle, wird o2 versuchen an ihr geld zu kommen und dann müssen sie mich wohl oder übel auf vertragserfüllung verklagen. bin mal gespannt ob die soweit gehn werden ich hab jedenfalls ne rechtschutzversicherung und die werd ich gegebenenfalls auch nutzen.

Das gefällt mir. Du wirst uns so in ein bis zwei Jahren dann berichten. Vorher machen die nämlich nichts. Die Leute, die sich aufregen, bekommen Recht und bei den anderen ist alles dann gelaufen. Aber das glaubt doch sowieso keiner.

peso


Würde mich interessieren, ob du nicht vorher O2 verklagst, wenn sie dir einen Schufaeintrag spendieren.
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[4.2.1.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf joernga
05.12.2004 14:12
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig
ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Wieso sollte ich klagen? Spätestens wenn o2 die grundgebühr für dezember abbucht und ich das geld rückbuchen lasse und o2 die mir dadurch entstandenen kosten in rechnung stelle, wird o2 versuchen an ihr geld zu kommen und dann müssen sie mich wohl oder übel auf vertragserfüllung verklagen. bin mal gespannt ob die soweit gehn werden ich hab jedenfalls ne rechtschutzversicherung und die werd ich gegebenenfalls auch nutzen.

Das gefällt mir. Du wirst uns so in ein bis zwei Jahren
dann berichten. Vorher machen die nämlich nichts. Die Leute, die sich aufregen, bekommen Recht und bei den anderen ist alles dann gelaufen. Aber das glaubt doch sowieso keiner.

peso


Würde mich interessieren, ob du nicht vorher O2 verklagst, wenn sie dir einen Schufaeintrag spendieren.

Du kennst die Regeln der Schufa ? Ich wohl.

peso
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[4.2.1.1.1.2.1.1.1.1] markusm antwortet auf tcsmoers
06.12.2004 13:15


Du kennst die Regeln der Schufa ? Ich wohl.

Da erkläre es doch bitte mal kurz.
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[4.2.1.1.1.2.1.1.2] markusm antwortet auf joernga
06.12.2004 13:14

Würde mich interessieren, ob du nicht vorher O2 verklagst, wenn sie dir einen Schufaeintrag spendieren.

Ach, das ist mit einem Brief an die Schufa geregelt. Wenn nicht: Dafür gibt es sehr effiziente, weil spezialisierte Anwälte. Falscheinträge kommen ja extrem häufig vor.
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[4.2.1.1.1.2.1.2] Blub antwortet auf tcsmoers
05.12.2004 14:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig
ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Wieso sollte ich klagen? Spätestens wenn o2 die grundgebühr für dezember abbucht und ich das geld rückbuchen lasse und o2 die mir dadurch entstandenen kosten in rechnung stelle, wird o2 versuchen an ihr geld zu kommen und dann müssen sie mich wohl oder übel auf vertragserfüllung verklagen. bin mal gespannt ob die soweit gehn werden ich hab jedenfalls ne rechtschutzversicherung und die werd ich gegebenenfalls auch nutzen.

Das gefällt mir. Du wirst uns so in ein bis zwei Jahren dann berichten. Vorher machen die nämlich nichts. Die Leute, die sich aufregen, bekommen Recht und bei den anderen ist alles dann gelaufen. Aber das glaubt doch sowieso keiner.

peso

Naja für den fall, dass o2 trotz des entzugs der einzugsermächtigung weiterhin abbucht werde ich vielleicht doch klagen und zwar wegen betrugs. Aber ich glaube kaum das o2 es soweit kommen lassen wird.
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[4.2.1.1.1.2.1.2.1] tcsmoers antwortet auf Blub
05.12.2004 14:49
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig
ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Wieso sollte ich klagen? Spätestens wenn o2 die grundgebühr für dezember abbucht und ich das geld rückbuchen lasse und o2 die mir dadurch entstandenen kosten in rechnung stelle, wird o2 versuchen an ihr geld zu kommen und dann müssen sie mich wohl oder übel auf vertragserfüllung verklagen. bin mal gespannt ob die soweit gehn werden ich hab jedenfalls ne rechtschutzversicherung und die werd ich gegebenenfalls auch nutzen.

Das gefällt mir. Du wirst uns so in ein bis zwei Jahren
dann berichten. Vorher machen die nämlich nichts. Die Leute, die sich aufregen, bekommen Recht und bei den anderen ist alles dann gelaufen. Aber das glaubt doch sowieso keiner.

peso

Naja für den fall, dass o2 trotz des entzugs der einzugsermächtigung weiterhin abbucht werde ich vielleicht doch klagen und zwar wegen betrugs.

Die buchen ab.

Aber ich glaube kaum das o2 es
soweit kommen lassen wird.

Doch, in ca. 2 Jahren. Die hoffen, dass Du dann Deine Unterlagen nicht mehr hast.

peso
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[4.2.1.1.1.2.1.2.1.1] O2Nutzer antwortet auf tcsmoers
06.12.2004 15:23
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Naja für den fall, dass o2 trotz des entzugs der einzugsermächtigung weiterhin abbucht werde ich vielleicht doch klagen und zwar wegen betrugs.

Die buchen ab.

Immerhin haben sie es gelesen:

---------------­----------­-----------------------
Den Entzug Ihrer Einzugsermächtigung haben wir zur
Kenntnis genommen.
Bitte beachten Sie, dass dies nicht von der fristgerechten
Begleichung offener oder noch in Rechnung zu stellender Forderungen entbindet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von o2 Germany
---------------­----------­-----------------------

Gruß, O2Nutzer
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[4.2.1.1.1.2.1.2.1.1.1] se4 antwortet auf O2Nutzer
06.12.2004 15:32
Hallo,

ich denke nicht, dass sie abbuchen werden.
Die werden Rechnungen schicken und dann Mahnungen, wenn diese nicht bezahlt werden.
Irgendwann kommt dann der Mahnbescheid, gegen den man dann Einspruch einlegen kann.

Gruss,
Christoph
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[4.2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] joernga antwortet auf se4
06.12.2004 18:46
Benutzer se4 schrieb:
Hallo,

ich denke nicht, dass sie abbuchen werden.
Die werden Rechnungen schicken und dann Mahnungen, wenn diese nicht bezahlt werden.
Irgendwann kommt dann der Mahnbescheid, gegen den man dann Einspruch einlegen kann.

Gruss,
Christoph
Die verkaufen die Forderungen eh an Inkassounternehmen. Denen muß man dann erstmal wieder verklickern, dass das alles rechtens ist. Am besten gar nicht drauf antworten, so ist man am schnellsten vor Gericht um das zu klären. In der Branche stellen die sich alle etwas begriffsstutzig an. ;-)
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[…2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] markusm antwortet auf joernga
06.12.2004 20:22
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer se4 schrieb:
Hallo,

ich denke nicht, dass sie abbuchen werden.
Die werden Rechnungen schicken und dann Mahnungen, wenn diese
nicht bezahlt werden.
Irgendwann kommt dann der Mahnbescheid, gegen den man dann Einspruch einlegen kann.

Gruss,
Christoph
Die verkaufen die Forderungen eh an Inkassounternehmen. Denen muß man dann erstmal wieder verklickern, dass das alles rechtens ist. Am besten gar nicht drauf antworten, so ist man am schnellsten vor Gericht um das zu klären. In der Branche stellen die sich alle etwas begriffsstutzig an. ;-)

Das war auch meine Erfahrung. Erklärungen wurden einfach ignoriert. Deshalb habe ich die darauf folgenden ca. 20 (!) Schreiben des Inkassounternehmens ignoriert.
Und das war´s dann. Seither nichts mehr gehört.

Man frägt sich, wer sich so bescheuerte und teure Prozesse ausdenkt. Alleine das Porto des Inkassounternehmens hat die fragliche Summe überschritten.

Aber vermutlich rechnet es sich, weil sehr viele Leute beim Schreiben eines Inkassounternehmens einknicken und aus Angst zahlen, egal ob sie im Recht sind.
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf markusm
06.12.2004 20:29
Benutzer markusm schrieb:

Aber vermutlich rechnet es sich, weil sehr viele Leute beim Schreiben eines Inkassounternehmens einknicken und aus Angst zahlen, egal ob sie im Recht sind.

Stimmt. Und dann haben viele Muffe vor einem Schufaeintrag. Es geht den meisten Leuten nicht in den Kopf, dass die Schufa nur unstreitige Forderungen eintragen darf. Trägt sie was anderes ein, wird mit einer Strafanzeige gekontert. Noch stellt die STA Baden-Baden alles ein. Wenn aber hunderte von Anzeigen kommen, sieht das anders aus.

peso
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.2] se4 antwortet auf markusm
06.12.2004 20:41
Benutzer markusm schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Die verkaufen die Forderungen eh an Inkassounternehmen. Denen muß man dann erstmal wieder verklickern, dass das alles rechtens ist. Am besten gar nicht drauf antworten, so ist man am schnellsten vor Gericht um das zu klären. In der Branche stellen die sich alle etwas begriffsstutzig an. ;-)

Das war auch meine Erfahrung. Erklärungen wurden einfach ignoriert. Deshalb habe ich die darauf folgenden ca. 20 (!) Schreiben des Inkassounternehmens ignoriert.
Und das war´s dann. Seither nichts mehr gehört.

Man frägt sich, wer sich so bescheuerte und teure Prozesse ausdenkt. Alleine das Porto des Inkassounternehmens hat die fragliche Summe überschritten.

Aber vermutlich rechnet es sich, weil sehr viele Leute beim Schreiben eines Inkassounternehmens einknicken und aus Angst zahlen, egal ob sie im Recht sind.

Hallo,

gab es denn einen negativen Eintrag bei der Schufa?
Ich denke, nicht, oder taeusche ich mich da?
Meine Taktik soll naemlich die oben genannte werden.

Gruss,
Christoph
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[…1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf se4
06.12.2004 20:47
Benutzer se4 schrieb:
Benutzer markusm schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Die verkaufen die Forderungen eh an Inkassounternehmen. Denen muß man dann erstmal wieder verklickern, dass das alles rechtens ist. Am besten gar nicht drauf antworten, so ist man am schnellsten vor Gericht um das zu klären. In der Branche stellen die sich alle etwas begriffsstutzig an. ;-)

Das war auch meine Erfahrung. Erklärungen wurden einfach ignoriert. Deshalb habe ich die darauf folgenden ca. 20 (!) Schreiben des Inkassounternehmens ignoriert. Und das war´s dann. Seither nichts mehr gehört.

Man frägt sich, wer sich so bescheuerte und teure Prozesse ausdenkt. Alleine das Porto des Inkassounternehmens hat die fragliche Summe überschritten.

Aber vermutlich rechnet es sich, weil sehr viele Leute beim Schreiben eines Inkassounternehmens einknicken und aus Angst zahlen, egal ob sie im Recht sind.

Hallo,

gab es denn einen negativen Eintrag bei der Schufa?
Ich denke, nicht, oder taeusche ich mich da?
Meine Taktik soll naemlich die oben genannte werden.


Es kann einen geben aber es darf keinen geben. Das kannst Du nur feststellen, wenn Du Dir eine Selbstauskunft holst.

peso
Gruss,
Christoph
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[…1.2.1.2.1.1.1.1.1.2.1.1] se4 antwortet auf tcsmoers
06.12.2004 21:17

Es kann einen geben aber es darf keinen geben. Das kannst Du nur feststellen, wenn Du Dir eine Selbstauskunft holst.

peso

O.K., das ist auch meine Information.
Werde ich aber auf jeden Fall riskieren, denn so eine Unverschaemtheit, die O-pfui da liefert, darf man sich einfach nicht bieten lassen.
Es ist ja weniger der Wegfall einer Leistung, das scheint ja ueblich zu sein, aber so seine Kunden zu behandeln bzw. abzufertigen, dass ist mir unbegreiflich.

Gruss,
Christoph
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[…2.1.2.1.1.1.1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf se4
06.12.2004 21:26
Benutzer se4 schrieb:

Es kann einen geben aber es darf keinen geben. Das kannst Du nur feststellen, wenn Du Dir eine Selbstauskunft holst.

peso

O.K., das ist auch meine Information.

Wenn Du Probleme hat, einfach PM. Ich habe darin Erfahrung.

peso


Werde ich aber auf jeden Fall riskieren, denn so eine Unverschaemtheit, die O-pfui da liefert, darf man sich einfach nicht bieten lassen.
Es ist ja weniger der Wegfall einer Leistung, das scheint ja ueblich zu sein, aber so seine Kunden zu behandeln bzw.
abzufertigen, dass ist mir unbegreiflich.

Gruss,
Christoph
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[…1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.2.2] markusm antwortet auf se4
07.12.2004 11:55


Hallo,

gab es denn einen negativen Eintrag bei der Schufa?
Ich denke, nicht, oder taeusche ich mich da?
Meine Taktik soll naemlich die oben genannte werden.
>

Nein, natürlich nicht. Kein Eintrag bei der Schufa, keine Klage. Nur regelmässige Post von unseriösen Inkassounternehmen.
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[…1.2.1.2.1.1.1.1.1.2.2.1] se4 antwortet auf markusm
07.12.2004 13:28
Na dann,

das geht ja noch und irgendwann vorbei.

Gruss
Christoph
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[4.2.1.1.1.2.1.3] markusm antwortet auf tcsmoers
06.12.2004 13:13
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

Wieso? Es erfolgte doch (bei vielen bereits seit gestern)plötzlich eine Änderung der Leistungen oder nicht? Da es Mobilfunkleistungen (Sms-Versand)betraf, muss man doch nicht weiter Kunde bleiben, wenn plötzlich Hauptleistungen (bzw. deren Preise)aus dem Vertrag nicht eingehalten werden.
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig
ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Wieso sollte ich klagen? Spätestens wenn o2 die grundgebühr für dezember abbucht und ich das geld rückbuchen lasse und o2 die mir dadurch entstandenen kosten in rechnung stelle, wird o2 versuchen an ihr geld zu kommen und dann müssen sie mich wohl oder übel auf vertragserfüllung verklagen. bin mal gespannt ob die soweit gehn werden ich hab jedenfalls ne rechtschutzversicherung und die werd ich gegebenenfalls auch nutzen.

Das gefällt mir. Du wirst uns so in ein bis zwei Jahren dann berichten. Vorher machen die nämlich nichts. Die Leute, die sich aufregen, bekommen Recht und bei den anderen ist alles dann gelaufen. Aber das glaubt doch sowieso keiner.

peso
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[4.2.1.1.1.2.2] markusm antwortet auf Blub
06.12.2004 13:02

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Wieso sollte ich klagen? Spätestens wenn o2 die grundgebühr für dezember abbucht und ich das geld rückbuchen lasse und o2 die mir dadurch entstandenen kosten in rechnung stelle, wird o2 versuchen an ihr geld zu kommen und dann müssen sie mich wohl oder übel auf vertragserfüllung verklagen. bin mal gespannt ob die soweit gehn werden ich hab jedenfalls ne rechtschutzversicherung und die werd ich gegebenenfalls auch nutzen.

Genau meine Meinung. Klagen muss o2. Und da auch ich eine Rechtschutzversicherung habe, kann ich dem gelassen entgegensehen.
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[4.2.1.1.1.3] O2Nutzer antwortet auf joernga
06.12.2004 14:22
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Die Chancen steigen doch für die Sonderkündiger oder wird das Gericht ( und die nehmen immer das Verständnis des Normalbürgers als wesentlich) Sms-Versand über das Netz als Nichtnetzbenutzung einstufen?

Du weißt es, ich weiß es, aber es gibt auch Leute, die schreiben ein, zwei Briefe und haben keine Lust zu klagen. Wahrscheinlich noch Angst vor einem Schufaeintrag und fertig ist das Angstgespenst.

Es wird natürlich sehr lustig zu sehen, wenn O2 vorgeladen wird, um die Ablehung der SoKü zu begründen.

Es wäre in der Tat viel einfacher zu kündigen.
Was aber machen, wenn man "nur" einfach die SMS-Benachrichtigung beibehalten will?

Gruß, O2Nutzer
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[4.2.1.1.1.3.1] markusm antwortet auf O2Nutzer
06.12.2004 14:47

Es wäre in der Tat viel einfacher zu kündigen. Was aber machen, wenn man "nur" einfach die SMS-Benachrichtigung beibehalten will?

Tja, man kann leider niemanden zu irgendwas zwingen (außer zur Zahlung eines Geldbetrages :-)
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[4.2.1.2] markusm antwortet auf joernga
06.12.2004 12:53

Also da wären noch soviele Fragen, dass von einem Abschluss gar keine Rede sein kann...
Jede Menge berechtigte Fragen, aber solche Briefe (jetzt von der Abteilung "Beschwerdemanagement Recht") lassen die nächsten 50% zweifeln, ob die Kündigung gerechtfertigt ist.

So ist es. Ich fordere ja schon lange einen Gesetz gegen gezielte Falschinformation :-). Damit können die Unternehmen mit Massengeschäft viel zu viel unrechtmässiges erreichen, nur weil sich keiner mehr dagegen weht.
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[4.2.2] Sunny01 antwortet auf qw
04.12.2004 23:51
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Wo steht diese Definition in den AGB oder Preislisten? Wieso kann man die Nutzung des Netzes zur mobilen Informationsübertragung (Benachrichtigung über Kontakte)von der "Nutzung des Netzes" als typische Eigenart ausschließen? Und wo steht das in den durch die Unterschrift bestätigten AGB und Preislisten?
Wieso wird bei dem SMS-Empfang auf meinem Handy das Mobilfunknetz nicht ( zur Informationsübertragung) genutzt? Wieso sind 5 SMS am Tag weniger Hauptpflicht wie eine selbst an andere geschriebene SMS?
Inwiefern ist ein Kostenvolumen von nunmehr mindestens 30 Euro weniger relevant wie die (möglichen )fünf Euro GG an Grundkosten ?
Und richtig von joernga:
Nennen Sie alle sonstigen Nebenpflichten aus meinem Vertragsverhältnis.

Also da wären noch soviele Fragen, dass von einem Abschluss gar keine Rede sein kann...

Anzumerken sei noch: nicht alles, was in den AGB steht hat rechtlich Bestand - jedenfalls wenn Kunden überraschend benachteiligt werden.
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[4.2.2.1] tcsmoers antwortet auf Sunny01
05.12.2004 00:38
Benutzer Sunny01 schrieb:
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Demzufolge sind Datenübertragungen eine freiwillige Leistung und auch SMS, Roaming etc. fällt darunter.

Die wollen doch einfach nur die Leute verunsichern. Gerade O2 ist bekannt, dass deren Rechtsauffassung über alles steht.

peso

Wo steht diese Definition in den AGB oder Preislisten? Wieso kann man die Nutzung des Netzes zur mobilen Informationsübertragung (Benachrichtigung über Kontakte)von der "Nutzung des Netzes" als typische Eigenart ausschließen?
Und wo steht das in den durch die Unterschrift bestätigten AGB und
Preislisten?
Wieso wird bei dem SMS-Empfang auf meinem Handy das Mobilfunknetz nicht ( zur Informationsübertragung) genutzt? Wieso sind 5 SMS am Tag weniger Hauptpflicht wie eine selbst an
andere geschriebene SMS?
Inwiefern ist ein Kostenvolumen von nunmehr mindestens 30 Euro weniger relevant wie die (möglichen )fünf Euro GG an Grundkosten ?
Und richtig von joernga:
Nennen Sie alle sonstigen Nebenpflichten aus meinem Vertragsverhältnis.

Also da wären noch soviele Fragen, dass von einem Abschluss gar keine Rede sein kann...

Anzumerken sei noch: nicht alles, was in den AGB steht hat rechtlich Bestand - jedenfalls wenn Kunden überraschend
benachteiligt werden.
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[4.2.2.1.1] qw antwortet auf tcsmoers
05.12.2004 10:54
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Demzufolge sind Datenübertragungen eine freiwillige Leistung und auch SMS, Roaming etc. fällt darunter.

Die wollen doch einfach nur die Leute verunsichern. Gerade O2 ist bekannt, dass deren Rechtsauffassung über alles steht.

peso

Nein, Datenübertragungen sind nach obiger Definition ja "Nutzung des Netzes".
Es ist nur offensichtlich ein Widerspruch, das SMS-Versand nach Meinung von o2 ja doppelt "eindeutig" nicht mit einer "Nutzung des Netzes" zu tun hat, das Empfangen und Versenden von SMS also ohne das Mobilfunknetz funktioniert und diese technische Neuerung, wie das Versenden von SMS ohne Netz vonstatten geht, sollte man sich doch mal von o2 erläutern lassen.
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[4.2.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf qw
05.12.2004 12:25
Benutzer qw schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Demzufolge sind Datenübertragungen eine freiwillige Leistung
und auch SMS, Roaming etc. fällt darunter.

Die wollen doch einfach nur die Leute verunsichern. Gerade O2 ist bekannt, dass deren Rechtsauffassung über alles steht.

peso

Nein, Datenübertragungen sind nach obiger Definition ja "Nutzung des Netzes".
Es ist nur offensichtlich ein Widerspruch, das SMS-Versand nach Meinung von o2 ja doppelt "eindeutig" nicht mit einer "Nutzung des Netzes" zu tun hat, das Empfangen und Versenden von SMS also ohne das Mobilfunknetz funktioniert und diese technische Neuerung, wie das Versenden von SMS ohne Netz vonstatten geht, sollte man sich doch mal von o2 erläutern lassen.

In der Definition ist ganz klar geregelt, was die darunter verstehen. Es ist eine abschliessende Aufstellung (und).

peso
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[4.2.2.1.1.1.1] qw antwortet auf tcsmoers
05.12.2004 17:29
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Demzufolge sind Datenübertragungen eine freiwillige Leistung und auch SMS, Roaming etc. fällt darunter.

Die wollen doch einfach nur die Leute verunsichern. Gerade O2 ist bekannt, dass deren Rechtsauffassung über alles steht.

peso

Nein, Datenübertragungen sind nach obiger Definition ja "Nutzung des Netzes".
Es ist nur offensichtlich ein Widerspruch, das SMS-Versand nach Meinung von o2 ja doppelt "eindeutig" nicht mit einer "Nutzung
des Netzes" zu tun hat, das Empfangen und Versenden von SMS also ohne das Mobilfunknetz funktioniert und diese technische Neuerung, wie das Versenden von SMS ohne Netz vonstatten geht,
sollte man sich doch mal von o2 erläutern lassen.

In der Definition ist ganz klar geregelt, was die darunter verstehen. Es ist eine abschliessende Aufstellung (und).

Wo ist da was geregelt?
Es ist sicherlich die Meinung von o2 die Sie aus irgendeinem Papier zitieren (die ich "Definition" genannt habe).
Dieses Zitat und die Einstufung von Nebenleistungen (bzw. aller SMS als jederzeit widerrufbare Nebenleistung) steht aber nicht in AGB oder doch?
Ich "und" du, das sind zwei und nicht einundderselbe.
Was man also unter der "Nutzung des Netzes" zu verstehen hat bleibt also diskussionswürdig.
Der Versand und Empfang von Kurznachrichten sollte über das Netz erfolgen.

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[4.2.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf qw
05.12.2004 19:47
Benutzer qw schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer qw schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Demzufolge sind Datenübertragungen eine freiwillige Leistung und auch SMS, Roaming etc. fällt darunter.

Die wollen doch einfach nur die Leute verunsichern. Gerade O2 ist bekannt, dass deren Rechtsauffassung über alles steht.

peso

Nein, Datenübertragungen sind nach obiger Definition ja "Nutzung des Netzes".
Es ist nur offensichtlich ein Widerspruch, das SMS-Versand nach Meinung von o2 ja doppelt "eindeutig" nicht mit einer "Nutzung
des Netzes" zu tun hat, das Empfangen und Versenden von SMS also ohne das Mobilfunknetz funktioniert und diese technische Neuerung, wie das Versenden von SMS ohne Netz vonstatten geht,
sollte man sich doch mal von o2 erläutern lassen.

In der Definition ist ganz klar geregelt, was die darunter verstehen. Es ist eine abschliessende Aufstellung (und).

Wo ist da was geregelt?
Es ist sicherlich die Meinung von o2 die Sie aus irgendeinem Papier zitieren (die ich "Definition" genannt habe).

Definitionen stehen erstmal im TKG. Was O 2 da rein interpretiert ist erstmal unwichtig.

Dieses Zitat und die Einstufung von Nebenleistungen (bzw. aller SMS als jederzeit widerrufbare Nebenleistung) steht aber nicht in AGB oder doch?

Kaum vorstellbar. Ist mir aber nicht bekannt. Da wir derzeit nichts mit O 2 zu tun haben, habe ich auch keine Unterlagen.


Ich "und" du, das sind zwei und nicht einundderselbe.
??


Was man also unter der "Nutzung des Netzes" zu verstehen hat bleibt also diskussionswürdig.

Sehe ich nicht so.

Der Versand und Empfang von Kurznachrichten sollte über das Netz erfolgen.

Und damit ist es eine Mobilfunkdienstleistung.

Wenn in den AGB auf das Tarifheft und die dort beschriebenen Leistungen bezug genommen wird, ist das Tarifheft Vertragsbestandteil. Da können die rumdeuteln, wie die wollen.

Ich habe das Gefühl, dass im Mobilfunkbereich alle Gesetze ausser Kraft gesetzt werden.

Ansonsten ist das vorsätzliche Versenden falscher Rechnungen durch alle Anbieter kaum erklärbar.

peso

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[4.2.2.2] joernga antwortet auf Sunny01
05.12.2004 00:43
Benutzer Sunny01 schrieb:
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Wo steht diese Definition in den AGB oder Preislisten? Wieso kann man die Nutzung des Netzes zur mobilen Informationsübertragung (Benachrichtigung über Kontakte)von der "Nutzung des Netzes" als typische Eigenart ausschließen?
Und wo steht das in den durch die Unterschrift bestätigten AGB und
Preislisten?
Wieso wird bei dem SMS-Empfang auf meinem Handy das Mobilfunknetz nicht ( zur Informationsübertragung) genutzt? Wieso sind 5 SMS am Tag weniger Hauptpflicht wie eine selbst an
andere geschriebene SMS?
Inwiefern ist ein Kostenvolumen von nunmehr mindestens 30 Euro weniger relevant wie die (möglichen )fünf Euro GG an Grundkosten ?
Und richtig von joernga:
Nennen Sie alle sonstigen Nebenpflichten aus meinem Vertragsverhältnis.

Also da wären noch soviele Fragen, dass von einem Abschluss gar keine Rede sein kann...

Anzumerken sei noch: nicht alles, was in den AGB steht hat rechtlich Bestand - jedenfalls wenn Kunden überraschend benachteiligt werden.

Es werden aber nur Punkte ungültig, die im Widerspruch zu Gesetzen stehen und zum Nachteil des Kunden sind. Glaube kaum, dass ein Anbieter mit einer z.B. besonders hohen Prämie Kunden werben darf, das aber gegen ein Gesetzt verstoßt (Annahme). Der Kunde wäre dann in dem Vertrag gefangen, der AGB Teil wäre ungültig --> Kunde bekommt keine Prämie, aber muß den Vertrag erfüllen. Also können nur Punkte die das Recht des Kunden verletzen gestrichen werden.
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[4.2.3] O2Nutzer antwortet auf qw
06.12.2004 14:19
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Wo steht diese Definition in den AGB oder Preislisten?

Steht nicht drin.
(War ja wohl auch eine rhetorische Frage ;) )

Wieso kann man die Nutzung des Netzes zur mobilen Informationsübertragung (Benachrichtigung über Kontakte)von der "Nutzung des Netzes" als typische Eigenart ausschließen? Wieso wird bei dem SMS-Empfang auf meinem Handy das Mobilfunknetz nicht ( zur Informationsübertragung) genutzt?

Wird genutzt.
Wenn ich das richtig lese sehen die das so, dass die (technische) SMS-Funktionalität zur "typische Eigenart" gehört, also eine Hauptleistungspflicht ist. Nicht aber die Tatsache, 5 spezielle SMS pro Tag zu bekommen.
Insofern müsste der Faxversand (0,69 EUR) oder der E-Mail-Versand (0,19 EUR) auch eine Nebenleistung sein.
Weiß ich aber nicht genau, da o2 dazu nichts sagt.

Gruß, O2Nutzer
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[4.2.3.1] qw antwortet auf O2Nutzer
06.12.2004 16:14
Benutzer O2Nutzer schrieb:
Benutzer qw schrieb:
"Bei einem Mobilfunkvertrag ist die typische Eigenart die Nutzung des Netzes und das Telefonieren als solches."

Wo steht diese Definition in den AGB oder Preislisten?

Steht nicht drin.
(War ja wohl auch eine rhetorische Frage ;) )

Wieso kann man die Nutzung des Netzes zur mobilen Informationsübertragung (Benachrichtigung über Kontakte)von der "Nutzung des Netzes" als typische Eigenart ausschließen?
Wieso wird bei dem SMS-Empfang auf meinem Handy das Mobilfunknetz nicht ( zur Informationsübertragung) genutzt?

Wird genutzt.
Wenn ich das richtig lese sehen die das so, dass die (technische) SMS-Funktionalität zur "typische Eigenart" gehört, also eine Hauptleistungspflicht ist. Nicht aber die Tatsache, 5 spezielle SMS pro Tag zu bekommen.
Insofern müsste der Faxversand (0,69 EUR) oder der E-Mail-Versand (0,19 EUR) auch eine Nebenleistung sein. Weiß ich aber nicht genau, da o2 dazu nichts sagt.

Wieso spezielle Sms?
Wenn man die SmS-Funktionalität nutzt, nutzt man Sie.
Da dürfte es keine Rolle spielen, ob man selbst SmS versendet (z.B. für 0 cent als Frei-SmS oder für 19 cent) oder Sms empfängt (20 cent als Info-Sms oder eben für 0 cent).
Genaugenommen versendest du doch als Auftrag dir selber SmS auf dein Handy (denn du hast ja die Benachrichtigungs-Sms per Mausklick geordert, Sie werden ja nicht von o2 automatisch zum Vertrag mitverschickt, zudem kosten sie ja ab der fünften Sms genausoviel wie eine normale Sms).
Somit sind eben nur die Kosten für diesen Sms-Versand über das Netz von 0 Euro aus den Vertragsbestandteil gewordenen Broschüren auf 19 cent gestiegen. Du bezahlst für die von dir in deinem Auftrag über das Netz von o2 versendeten Sms deutlich mehr wie vorher.
Und das ist eine Veränderung von Hauptleistungen.
Natürlich "eindeutig" und nochmal "eindeutig". :-)