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Minderjährige können keine Verträge schließen


10.02.2006 01:27 - Gestartet von bri4|\|
Das Mädel in dem Bericht ist doch Minderjährig und hat die Verbindung aufbauen lassen, OHNE dass die Mama einverstanden war.

Von daher würde ich das als Richter nicht erlauben.

Ich habe jedenfalls R-Gespräche bei den Anbietern sperren lassen.
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[1] himmelblau antwortet auf bri4|\|
17.03.2006 12:19
Benutzer bri4|\| schrieb:
Das Mädel in dem Bericht ist doch Minderjährig und hat die Verbindung aufbauen lassen, OHNE dass die Mama einverstanden war.

Von daher würde ich das als Richter nicht erlauben.

die mutter hat ein telefonanschluss. das heisst sie hat ein vertrag mit der dt. telekom geschlossen. also hat die tochter erst einmal nichts damit zu tun da kein vertragspartner.

wenn die tochter nicht in der lage ist einen einfachen hinweistext vor dem telefonat verstehen zu können muss die mutter (sie ist für den anschluss verantwortlich) dafür sorgen das nicht ohne aufsicht telefoniert wird ( aufsichtspflicht)

und überhaupt, der tochter war es sicher total egal was das kostet, die wollte mit ihren freund reden und der rest war ihr schnuppe.

man oh man ... leute macht die augen auf !!!
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[1.1] Taschengeldparagraph?!
birdyy antwortet auf himmelblau
20.03.2006 09:39

Hallo,

Das Mädel in dem Bericht ist doch Minderjährig und hat die Verbindung aufbauen lassen, OHNE dass die Mama einverstanden
war.

Von daher würde ich das als Richter nicht erlauben.

die mutter hat ein telefonanschluss. das heisst sie hat ein vertrag mit der dt. telekom geschlossen. also hat die tochter erst einmal nichts damit zu tun da kein vertragspartner.

wenn die tochter nicht in der lage ist einen einfachen hinweistext vor dem telefonat verstehen zu können muss die mutter (sie ist für den anschluss verantwortlich) dafür sorgen das nicht ohne aufsicht telefoniert wird ( aufsichtspflicht)

Ich hätte gesagt: Die R-Gespräche sind als neue, vom
Telefonanschluß unabhängiger Verträge zu sehen, lediglich
die Abrechnung dieser Verträge läuft über den Anschluß.

Und ein Vertrag, der über das "Taschengeld" herausgeht
(Taschengeldparagraph) und von einem minderjährigen abgeschlossen
wird, ist nunmal schwebend unwirksam. Egal, ob sie sich eine
neue Jacke für 150 EUR oder sonstirgendwas leistet.

Sprich, wenn die Mutter dann sagt "ich wußte nichts davon und hätte es niemals erlaubt", muß nicht bezahlt werden.

Ich finde die Argumentation "Man soll sich als Eltern nicht regelmäßig
darüber informieren müssen, was für neue Abzockmöglichkeiten es gibt"
sehr treffend.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang, was passiert, wenn ein
Minderjähriger hunderte von EUR Prepay-Guthaben auflädt und
vertelefoniert, auch dies ist ein natürlich rechtlich ein Vertrag und theoretisch müßte der Erziehungsberechtigte auch diesem Vertrag widersprechen können. Gab's da Urteile?

Gruß
Phil
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[1.1.1] Moneysac antwortet auf birdyy
20.03.2006 10:03
Das ist nicht ganz korrekt! Der Taschengeldparagraf besagt, dass rechtsgeschäfte von beschränkt geschäftsfähigen dann wirksam sind, wenn sie Güter im Rahmen ihres Taschengeldes erwerben, sprich das Geld zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck überlassen wurde.

Dennoch findet diese Regelung bei R-Gesprächen keine Anwendung!

Moneysac
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[1.2] Micky34 antwortet auf himmelblau
20.03.2006 17:05
Benutzer himmelblau schrieb:

wenn die tochter nicht in der lage ist einen einfachen hinweistext vor dem telefonat verstehen zu können muss die mutter (sie ist für den anschluss verantwortlich) dafür sorgen das nicht ohne aufsicht telefoniert wird ( aufsichtspflicht)

Wenn ich mein Telefon für ausgehende Gespräche sperre, sollte das meiner Meinung nach reichen.

Aber die Nummern 110 und 112 lassen sich aus verständlichen Gründen nicht sperren, was ich gut finde. Wenn jetzt ein Anruf kommt und die Bandansage sagt: "Drücken Sie die 1 um das Gespräch anzunehmen", habe ich dann meine Aufsichtspflicht verletzt wenn mein Kind die 1 drückt? Das kann es ja wohl nicht sein oder!
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[2] marbri antwortet auf bri4|\|
19.03.2006 03:22
Hallo,

Preisansage im Sekundentakt sollte gesetzlich verboten werden.
Ebenso sollten mal die Preise von 1,74 Euro/Min. für ein
simples Gespräch von Festnetz > Festnetz vom Gericht überprüft
werden, ob sie nicht den Tatbestand des Wuchers erfüllen.

Gruß

Marbri
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[2.1] Marvin Adams antwortet auf marbri
19.03.2006 17:54
Benutzer marbri schrieb:
Hallo,

Preisansage im Sekundentakt sollte gesetzlich verboten werden.

Das halte ich für eine sehr gute Idee! Gab es da nicht mal eine Entscheidung, dass die Entgelte/Tarife im TV mindestens genauso gut lesbar sein müssen wie die Telefonnummer selbst? Das wäre ja alles sinnlos, könnten die Anbieter die Einheit selbst festlegen.

Gruß
Marvin