Hallo,
Das Mädel in dem Bericht ist doch Minderjährig und hat die Verbindung aufbauen lassen, OHNE dass die Mama einverstanden
war.
Von daher würde ich das als Richter nicht erlauben.
die mutter hat ein telefonanschluss. das heisst sie hat ein vertrag mit der dt. telekom geschlossen. also hat die tochter erst einmal nichts damit zu tun da kein vertragspartner.
wenn die tochter nicht in der lage ist einen einfachen hinweistext vor dem telefonat verstehen zu können muss die mutter (sie ist für den anschluss verantwortlich) dafür sorgen das nicht ohne aufsicht telefoniert wird ( aufsichtspflicht)
Ich hätte gesagt: Die R-Gespräche sind als neue, vom
Telefonanschluß unabhängiger Verträge zu sehen, lediglich
die Abrechnung dieser Verträge läuft über den Anschluß.
Und ein Vertrag, der über das "Taschengeld" herausgeht
(Taschengeldparagraph) und von einem minderjährigen abgeschlossen
wird, ist nunmal schwebend unwirksam. Egal, ob sie sich eine
neue Jacke für 150 EUR oder sonstirgendwas leistet.
Sprich, wenn die Mutter dann sagt "ich wußte nichts davon und hätte es niemals erlaubt", muß nicht bezahlt werden.
Ich finde die Argumentation "Man soll sich als Eltern nicht regelmäßig
darüber informieren müssen, was für neue Abzockmöglichkeiten es gibt"
sehr treffend.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, was passiert, wenn ein
Minderjähriger hunderte von EUR Prepay-Guthaben auflädt und
vertelefoniert, auch dies ist ein natürlich rechtlich ein Vertrag und theoretisch müßte der Erziehungsberechtigte auch diesem Vertrag widersprechen können. Gab's da Urteile?
Gruß
Phil