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Bei t-mobil ebenso und immer, nicht nur für Rückruf SMS


29.06.2006 23:38 - Gestartet von margarito
Ich wollte mal meine Rufnummernübertragung vom Festfon testen und habe mein Handy angerufen. Nach dem Klingeln habe ich den Anruf mit der Auflegentaste abgelehnt, Selbstgespräche kann ich auch so führen. Erstaunt war ich das mir auf meiner Telekomrechnung dafür eine Tarifeinheit in Rechnung gestellt wurde.

Meine Anfrage bei der Telekom wurde beantwortet mit der Aussage, dass es immer wenn der Anrufer die Ansage hört: "die gewählte Telefonnummer ist z. Zt. nicht erreichbar" dann kostet es eine Tarifeinheit. Aus "Kulanzgründen" wurde mir dies jedoch gutgeschrieben.

Nicht erreichbar ist meiner Meinung nach auch wenn das Handy abgeschaltet ist oder es keine Netzverbindung gibt.

Ich dachte mir es kann doch nicht sein, dass ich als Anrufer für eine "Leistung" (die die für mich eigentlich eine Nicht-Leistung ist) bezahle ohne dass ich davon weiss, darüber informiert werde, noch dem zugestimmt habe.

Ich habe daraufhin bei derBundesnetzagentur nachgefragt. Dort erhielt ich eine sehr unbefriedigende Antwort die für mich eher nach Desinteresse klingt. Andererseits auch widersprüchlich ist, denn ich meine dass man sonst nicht zur Kasse gebeten werden kann ohne eine Leistung in Anspruch genommen oder irgendwie zugestimmt zu haben.

Hier auszugsweise die Antwort, genannt wird es dort Kurzzeitverbindungen:

Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt der Entgeltberechnung für (aus Sicht des Teilnehmers) nicht zustande gekommene Verbindungen möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Bei der Klärung des Sachverhalts muss ich voranstellen, dass telekommunikationsrechtlich nicht bestimmt ist, welche Leistungen einer Verbindung entgeltpflichtig bzw. entgeltfrei sind. Die Zentrale der Deutschen Telekom AG hat mir dazu versichert, dass die Berechnung von Entgeltimpulsen bei der Anwahl anderer Anbieter und danach nicht zustande gekommenen Inlandsgesprächen seitens der Deutschen Telekom AG nicht vorgesehen ist.
Als Ursache für aufkommende Tarifeinheiten, die aufgrund der tatsächlichen Nutzung des Anschlusses ermittelt werden, obwohl nach Auffassung des Kunden keine Verbindung zustande gekommen ist, ist die technische Ausstattung des angerufenen Anschlusses anzusehen, die bei der Herstellung der Verbindung nicht sofort zu erkennen ist und im Einzelfall zu einer Anrechnung von Tarifeinheiten führen kann.
Durch Betätigung der „Auflegen-Taste" eines Mobilfunktelefons bei einem eingehenden Anruf kann die angeschlossene Vermittlungstechnik sehrwohl eine Anrufentgegennahme signalisieren, wodurch folglich ein entgeltrelevanter Impuls auslöst wird. Die Entscheidung, ob dieser Impuls dem Anrufer (in Ihrem Fall dem Festnetzanbieter) in Rechnung gestellt wird, liegt im Ermessen des Mobilfunkanbieters.

Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).
Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit den Telekommunikation­sdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.

Ende der Antwort

Wie gesagt nicht sehr befriedigende Antwort. Für mich ist das Verhalten der Mobilfunkbetreiber eher der Versuch die Einnahmen zu steigern.

Dieses Urteil ist da genau richtig um diesem wie ich finde unseriösen Verhalten einen Riegel vorzuschieben.
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[1] Samossi antwortet auf margarito
30.06.2006 00:27

einmal geändert am 30.06.2006 00:28
Benutzer margarito schrieb:
Wie gesagt nicht sehr befriedigende Antwort. Für mich ist das Verhalten der Mobilfunkbetreiber eher der Versuch die Einnahmen zu steigern.

...bzw. die Leute in legalisierter Form zu berauben!

Ich stelle mir gerade vor, ob man nicht genauso gut daran täte, Piraten eine Lizenz für Ihre Tätigkeit zu erlassen.
Es würde doch viel seriöser aussehen, wenn beim Kapern eines Schiffes der Piratenanführer dem Kapitän diesen Wisch unter die Nase reiben würde, damit dieser dann auch gleich weiss, dass das, was die Piraten als nächstes vorhaben, auch vollkommen rechtens ist!
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[2] hscd antwortet auf margarito
01.07.2006 02:22
Benutzer margarito schrieb:

Ende der Antwort

Wie gesagt nicht sehr befriedigende Antwort. Für mich ist das Verhalten der Mobilfunkbetreiber eher der Versuch die Einnahmen zu steigern.


Diese "Politiker-Antwort" der Bundesnetzagentur/ex-RegTP bestärkt mich leider in der Auffassung, daß man den Laden endlich abwickeln sollte. Langsam wird es peinlich. Selbst "Papiertiger" wäre für die BNetzA noch eine übertrieben positive Bezeichnung, was den Einsatz für Verbraucherrechte und Deregulierung im Mobilfunkmarkt und in Sachen Mißbrauchsverfolgung im Bereich TK-Mehrwertdienst-Anbieter angeht...
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[3] Christian_Wien antwortet auf margarito
01.07.2006 18:56
Benutzer margarito schrieb:
Ich wollte mal meine Rufnummernübertragung vom Festfon testen und habe mein Handy angerufen. Nach dem Klingeln habe ich den Anruf mit der Auflegentaste abgelehnt, Selbstgespräche kann ich auch so führen. Erstaunt war ich das mir auf meiner Telekomrechnung dafür eine Tarifeinheit in Rechnung gestellt wurde.


Wenn du einen Anruf mit der "Auflegen"-Taste ablehnst, kommt dieser üblicherweise auf die Mobilbox.
Dadurch ist ein Gesprächszustand hergestellt und wird somit auch verrechnet.
In deinem Fall hättest du nur einfach das Festnetztelefon auflegen müssen und der Anruf(versuch) wäre kostenlos geblieben.
Nicht immer ist der Netzbetreiber schuld - manchmal auch der Kunde! :-)
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[3.1] margarito antwortet auf Christian_Wien
01.07.2006 23:45
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Wenn du einen Anruf mit der "Auflegen"-Taste ablehnst, kommt dieser üblicherweise auf die Mobilbox. Dadurch ist ein Gesprächszustand hergestellt und wird somit auch verrechnet.
In deinem Fall hättest du nur einfach das Festnetztelefon auflegen müssen und der Anruf(versuch) wäre kostenlos geblieben. Nicht immer ist der Netzbetreiber schuld - manchmal auch der Kunde! :-)

Du meinst sicher die sogenannte Mailbox. Ich habe keine, auch nicht unbewußt oder nichts ahnend. Sie ist nicht eingerichtet.
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[3.1.1] ElaHü antwortet auf margarito
02.07.2006 11:14
Benutzer margarito schrieb:
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Wenn du einen Anruf mit der "Auflegen"-Taste ablehnst, kommt
dieser üblicherweise auf die Mobilbox. Dadurch ist ein Gesprächszustand hergestellt und wird somit auch verrechnet.
In deinem Fall hättest du nur einfach das Festnetztelefon auflegen müssen und der Anruf(versuch) wäre kostenlos geblieben.
Nicht immer ist der Netzbetreiber schuld - manchmal auch der Kunde! :-)

Du meinst sicher die sogenannte Mailbox. Ich habe keine, auch nicht unbewußt oder nichts ahnend. Sie ist nicht eingerichtet.

Bei deinem Handy sind die sogenannten Komfortdienste aktiviert.
Wenn du einen Anruf nicht entgegennimmst und die Mailbox ausgeschaltet ist, bekommst du eine SMS auf dein Handy geschickt, dass dich jemand erreichen wollte. Für den Handybesitzer ist dieser Service kostenfrei, aber der Anrufer zahlt meist einen Minutentakt (kommt auf den Taktung des Anrufers an).
Wenn du nicht willst, dass der Anrufer zahlt (in deinem Fall hast du ja selbst gezahlt, weil du dich selbst angerufen hast), mußt du bei dem Handy den Komfortdienst deaktivieren lassen. Dann bekommst du keine SMS mehr und der Anrufer muß nicht zahlen. Normalerweise kann man auf diese Dienste gut verzichten, da entgangene Anrufer (außer bei Funkloch) ja auch so auf dem Handy angezeigt werden.
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[3.1.1.1] margarito antwortet auf ElaHü
02.07.2006 21:45
Dankeschön für die Erklärung. Ich werde diesen "Service" demnächst deaktivieren. Ich finde es aber nach wie vor nicht in Ordnung dass der Anrufer darüber nicht informiert wird.
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[3.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf margarito
02.07.2006 22:33
Benutzer margarito schrieb:
Dankeschön für die Erklärung. Ich werde diesen "Service" demnächst deaktivieren. Ich finde es aber nach wie vor nicht in Ordnung dass der Anrufer darüber nicht informiert wird.

In Ordnung finde ich es auch nicht.
Aber nun gibt es ja ein erstes Urteil, dass vergebliche Anrufe nichts kosten dürfen. Vieelicht ist das der erste Schritt in die richtige Richtung.
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[4] tcsmoers antwortet auf margarito
02.07.2006 22:35
Benutzer margarito schrieb:
Ich wollte mal meine Rufnummernübertragung vom Festfon testen und habe mein Handy angerufen. Nach dem Klingeln habe ich den Anruf mit der Auflegentaste abgelehnt, Selbstgespräche kann ich auch so führen. Erstaunt war ich das mir auf meiner Telekomrechnung dafür eine Tarifeinheit in Rechnung gestellt wurde.

Meine Anfrage bei der Telekom wurde beantwortet mit der Aussage, dass es immer wenn der Anrufer die Ansage hört: "die gewählte Telefonnummer ist z. Zt. nicht erreichbar" dann kostet es eine Tarifeinheit. Aus "Kulanzgründen" wurde mir dies jedoch gutgeschrieben.

Nicht erreichbar ist meiner Meinung nach auch wenn das Handy abgeschaltet ist oder es keine Netzverbindung gibt.

Ich dachte mir es kann doch nicht sein, dass ich als Anrufer für eine "Leistung" (die die für mich eigentlich eine Nicht-Leistung ist) bezahle ohne dass ich davon weiss, darüber informiert werde, noch dem zugestimmt habe.

Ich habe daraufhin bei derBundesnetzagentur nachgefragt. Dort erhielt ich eine sehr unbefriedigende Antwort die für mich eher nach Desinteresse klingt. Andererseits auch widersprüchlich ist, denn ich meine dass man sonst nicht zur Kasse gebeten werden kann ohne eine Leistung in Anspruch genommen oder irgendwie zugestimmt zu haben.

Hier auszugsweise die Antwort, genannt wird es dort Kurzzeitverbindungen:

Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt der Entgeltberechnung für (aus Sicht des Teilnehmers) nicht zustande gekommene Verbindungen möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Bei der Klärung des Sachverhalts muss ich voranstellen, dass telekommunikationsrechtlich nicht bestimmt ist, welche Leistungen einer Verbindung entgeltpflichtig bzw. entgeltfrei sind. Die Zentrale der Deutschen Telekom AG hat mir dazu versichert, dass die Berechnung von Entgeltimpulsen bei der Anwahl anderer Anbieter und danach nicht zustande gekommenen Inlandsgesprächen seitens der Deutschen Telekom AG nicht vorgesehen ist.
Als Ursache für aufkommende Tarifeinheiten, die aufgrund der tatsächlichen Nutzung des Anschlusses ermittelt werden, obwohl nach Auffassung des Kunden keine Verbindung zustande gekommen ist, ist die technische Ausstattung des angerufenen Anschlusses anzusehen, die bei der Herstellung der Verbindung nicht sofort zu erkennen ist und im Einzelfall zu einer Anrechnung von Tarifeinheiten führen kann.
Durch Betätigung der „Auflegen-Taste" eines Mobilfunktelefons bei einem eingehenden Anruf kann die angeschlossene Vermittlungstechnik sehrwohl eine Anrufentgegennahme signalisieren, wodurch folglich ein entgeltrelevanter Impuls auslöst wird. Die Entscheidung, ob dieser Impuls dem Anrufer (in Ihrem Fall dem Festnetzanbieter) in Rechnung gestellt wird, liegt im Ermessen des Mobilfunkanbieters.

Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit den Telekommunikation­sdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.

Ende der Antwort

Wie gesagt nicht sehr befriedigende Antwort. Für mich ist das Verhalten der Mobilfunkbetreiber eher der Versuch die Einnahmen zu steigern.

Dieses Urteil ist da genau richtig um diesem wie ich finde unseriösen Verhalten einen Riegel vorzuschieben.

Punkt 1: Diese Aussage ist genauso schwachsinnig, wie diese Behörde. In den Tariftunterlagen der T-Com steht ganz klar drin, wann eine entgeldpflichtige Verbindung zustande gekommen ist. Da gibt es nämlich noch ein altes Gutachten über die Nichtverträglichkeit von Alcatel und Siemens-Vermittlungsstellen.

Punkt 2: Kannst Du mir das Original zukommen lassen ?

peso