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SIM-Karten Pfand Begründung


08.07.2005 06:00 - Gestartet von mailspamming
'Als Grund für diese Regelung wird eine sachgerechte Entsorgung angeführt. Außerdem soll so Missbrauch mit den Karten vermieden werden.'

Noch lächerlicher geht´s wohl nicht?
Ja für wie dumm halten die eigentlich die teltarif-Redakteure
und ihre Kunden, solch eine 'Begründung' ernsthaft anzugeben?

'sachgerechte Entsorgung'
Schon klar, Viktorvox verlangt 30,- Euro vom Kunden, nur
um diese zum Umweltschutz zu erziehen *LOL*

Aber immerhin geben sie damit endlich mal offen zu,
dass die SIMs für Viktorvox keineswegs einen Wert darstellen
oder wiederwervertet werden können, sondern auch für VV
schlicht und einfach Müll ist der entsorgt werden muß!!

Dann darf man aber trotzdem mal höflich nachfragen, warum
man dann ein Pfand in dieser Höhe eintreiben will?
(Der Wert einer nagelneuen SIM liegt im Cent-Bereich!)

Wenn Supermärkte der Viktorvox-Logik folgen würden,
müssten wir in Zukunft wohl 'Pfand' in Höhe des tausendfachen Neuwerts eines Artikels zahlen und könnten einen Einkaufswagen nur noch gegen Abgabe von 100.000,- Euro erhalten ;-)


Die Mißbrauchs-Begründung ist genauso wenig glaubhaft
und darüberhinaus sogar ein Eigentor:
Damit sagt Viktorvox im Grunde, man ist unfähig eine
SIM-Karte bei Vertragsende zu deaktivieren?!
....natürlich Unfug, das kann jeder Anbieter und
ALLE anderen haben anscheinend keinerlei Mißbrauchs-
und Sicherheits-Probleme mit abgelaufenen SIM-Karten.

Aber die Viktorvox-Marketing-Abteilung hat wohl
ein Problem, sich ständig neue Märchen für deren
versteckte Gebühren zu erfinden?

VERSTECKT darf man übrigens groß schreiben,
wenn die 'ehrenwerten Umweltschützer' von Viktorvox
diese Abgaben wenigsten *klar und deutlich* zu ihren
Angeboten und bei Vertragsabschluss anzeigen würden,
anstatt diese irgendwo unter Punkt 7 in den AGBs zu
verstecken wäre die Story auch mal glaubwürdiger.


Seid doch bitte EINMAL ehrlich und sagt, dass ohne
solche versteckten Gebühren eure Kalkulation mit den
Billigtarifen nicht mehr aufgeht und eure Kunden würden
sich nicht ständig vera*scht vorkommen.



---------------­-----------------------
P.S.
Meiner Meinung nach würde das Sim-Pfand sogar den
Bestand einer 'unvorhersehbaren, überaschenden Klausel'
in den AGBs erfüllen, womit sie ungültig wäre!
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
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[1] mailspamming antwortet auf mailspamming
08.07.2005 06:13
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P.S.
Meiner Meinung nach würde das Sim-Pfand sogar den Bestand einer 'unvorhersehbaren, überaschenden Klausel' in den AGBs erfüllen, womit sie ungültig wäre! Aber wo kein Kläger, da kein Richter. ---------------­-----------------------

Achja, für diejenigen die es interessiert:
Damit meine ich § 305c BGB

*******************­**********­********************
Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
*******************­**********­********************


Die oft gehörte Meinung, nur weil etwas in den ABGs steht
ist es Gesetz ist ebenso falsch wie die Behauptung, alle
Punkte eines Vertrags sind schon deshalb wirksam, weil man
sie unterschrieben hat. Wenn etwas gegen das BGB verstößt,
kann auch ein bereits unterschriebener Vertrag unwirksam sein.
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[1.1] Albertros antwortet auf mailspamming
08.07.2005 07:47
Benutzer mailspamming schrieb:
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P.S.
Meiner Meinung nach würde das Sim-Pfand sogar den Bestand einer 'unvorhersehbaren, überaschenden Klausel' in den AGBs erfüllen, womit sie ungültig wäre! Aber wo kein Kläger, da kein Richter. ---------------­-----------------------

Achja, für diejenigen die es interessiert:
Damit meine ich § 305c BGB

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Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
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Die oft gehörte Meinung, nur weil etwas in den ABGs steht ist es Gesetz ist ebenso falsch wie die Behauptung, alle Punkte eines Vertrags sind schon deshalb wirksam, weil man sie unterschrieben hat. Wenn etwas gegen das BGB verstößt, kann auch ein bereits unterschriebener Vertrag unwirksam sein.


Ich warte mal ob jemand Klage einreicht oder den gesunden Menschenverstand sprechen läßt! Bis dahin freue ich mich über 18 ct Gespräche, weil ich nicht vorhabe über meine Kündigung der SimplyCard nachzudenken
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[1.2] blondini antwortet auf mailspamming
08.07.2005 08:11
Benutzer mailspamming schrieb:
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P.S.
Meiner Meinung nach würde das Sim-Pfand sogar den Bestand einer 'unvorhersehbaren, überaschenden Klausel' in den AGBs erfüllen, womit sie ungültig wäre! Aber wo kein Kläger, da kein Richter. ---------------­-----------------------

Achja, für diejenigen die es interessiert:
Damit meine ich § 305c BGB

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Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
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Die oft gehörte Meinung, nur weil etwas in den ABGs steht ist es Gesetz ist ebenso falsch wie die Behauptung, alle Punkte eines Vertrags sind schon deshalb wirksam, weil man sie unterschrieben hat. Wenn etwas gegen das BGB verstößt, kann auch ein bereits unterschriebener Vertrag unwirksam sein.


nachdem die deaktivierungsgebühr von den gerichten gekippt worden ist, stellt das kartenpfand einen neuen umgehungsversuch dar.

blondini
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[1.2.1] 7VAMPIR antwortet auf blondini
08.07.2005 18:10
Keinen neuen.
Das machen die schon lange so.
Zusätzlich zu der abgeschafften Deaktivierungsgebühr.

Da gibts nur eins - wegbleiben.

Bei e+ kostet eine Ersatzkarte (bei Verlust) 15E.
Am Vertragsende kannste die knicken, das wars.
So solls sein.

CU 7VAMPIR
:::::::::::::::::::::




Benutzer blondini schrieb:
Benutzer mailspamming schrieb:
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P.S.
Meiner Meinung nach würde das Sim-Pfand sogar den Bestand einer 'unvorhersehbaren, überaschenden Klausel' in den AGBs erfüllen, womit sie ungültig wäre! Aber wo kein Kläger, da kein Richter. ---------------­-----------------------

Achja, für diejenigen die es interessiert: Damit meine ich § 305c BGB

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Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht
Vertragsbestandteil.
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Die oft gehörte Meinung, nur weil etwas in den ABGs steht ist es Gesetz ist ebenso falsch wie die Behauptung, alle Punkte eines Vertrags sind schon deshalb wirksam, weil man sie unterschrieben hat. Wenn etwas gegen das BGB verstößt, kann auch ein bereits unterschriebener Vertrag unwirksam sein.


nachdem die deaktivierungsgebühr von den gerichten gekippt worden ist, stellt das kartenpfand einen neuen umgehungsversuch dar.

blondini
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[2] handytim antwortet auf mailspamming
08.07.2005 12:02
Benutzer mailspamming schrieb:
Wenn Supermärkte der Viktorvox-Logik folgen würden, müssten wir in Zukunft wohl 'Pfand' in Höhe des tausendfachen Neuwerts eines Artikels zahlen und könnten einen Einkaufswagen nur noch gegen Abgabe von 100.000,- Euro erhalten ;-)

Woher kennst Du den wirklichen Wert eines SIM?


Die Mißbrauchs-Begründung ist genauso wenig glaubhaft und darüberhinaus sogar ein Eigentor: Damit sagt Viktorvox im Grunde, man ist unfähig eine SIM-Karte bei Vertragsende zu deaktivieren?! ....natürlich Unfug, das kann jeder Anbieter und ALLE anderen haben anscheinend keinerlei Mißbrauchs- und Sicherheits-Probleme mit abgelaufenen SIM-Karten.


So, man lese den AGB-Punkt erneut durch und schaue ganz genau hin:

"Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von VICTORVOX. Hierfür erhebt VICTORVOX ein SIM-Kartenpfand in Höhe von EUR 25,56 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an VICTORVOX zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, behält VICTORVOX das Pfand als pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ein, falls VICTORVOX keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Dies gilt auch bei Verlust oder Abhanden-kommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat."

Na, gesehen? "falls der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist".

Also, bei der Kündigung gleich mal nachfragen, was genau VictorVox mit den SIM-Karten macht und gleich vorgreifen, dass wenn diese nur entsorgt werden, man das selber und so für VV billiger machen kann.


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P.S.
Meiner Meinung nach würde das Sim-Pfand sogar den Bestand einer 'unvorhersehbaren, überaschenden Klausel' in den AGBs erfüllen, womit sie ungültig wäre! Aber wo kein Kläger, da kein Richter. ---------------­-----------------------

Also, einmal Klagen bitte.

Ciao
Tim
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[2.1] Reiner01 antwortet auf handytim
08.07.2005 16:31
Benutzer handytim schrieb:
Woher kennst Du den wirklichen Wert eines SIM?

Na ich denke mal muß ja wohl kein Fachmann sein um sagen zu können, dass eine gebrauche, gesperrte Sim-Karte absolut wertlos ist. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Oder bist du da anderer Meinung? Wenn das anders wäre könnte man sie sicher bei ebay kaufen. Wüsste aber nicht, dass ich da schon welche gesehen habe.

Also, bei der Kündigung gleich mal nachfragen, was genau VictorVox mit den SIM-Karten macht und gleich vorgreifen, dass wenn diese nur entsorgt werden, man das selber und so für VV billiger machen kann.


Das Problem ist doch dass ich VV nachweisen müsste, dass das Ding wertlos ist. Aber das kann niemand. Wie sollte man das anstellen? Vielleicht kennt VV ja den reichen Sammler, der ihnen für jede Sim 50 € zahlt????? Ein Artikel ist immer nur soviel wert, was ein anderer bereit ist dafür zu zahlen. Aber in diesem Fall besimmt VV willkürlich den Wert.
Die Klausel ist ohne Frage Schikane, das steht für mich ausser Frage. Es ist doch absolut dämlich, dass ich Müll mit nem Einschreibebrief mit Rückantwort verschicken soll, damit ich auch nen Nachweis habe, dass es angekommen ist. Man kann sie nur diesbezüglich kleinkriegen, indem ALLE die Karte so zurückschicken. Somit haben sie nämlich Arbeit (ein Mitarbeiter muß die Annahme quitieren)und keine Einnahmen. Dann würden sie ganz schnell auf die Rückgabe verzichten.
Trotzdem hab ich mir eine Karte bestellt, weil ich den Tarif sonst recht gut finde. Ich hoffe halt nur, dass ich sie nie gestohlen bekomme, denn dann wirds wirklich teuer, das hatte ich mir ehrlich gesagt vorher nicht ganz durchgerechnet. Ich hoffe halt einfach mal, dass das nicht passiert. Wenn doch muß ich eben in den sauren Apfel beissen.
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[2.1.1] blondini antwortet auf Reiner01
08.07.2005 16:37
Benutzer Reiner01 schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Woher kennst Du den wirklichen Wert eines SIM?

Na ich denke mal muß ja wohl kein Fachmann sein um sagen zu können, dass eine gebrauche, gesperrte Sim-Karte absolut wertlos ist. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Oder bist du da anderer Meinung? Wenn das anders wäre könnte man sie sicher bei ebay kaufen. Wüsste aber nicht, dass ich da schon welche gesehen habe.

Also, bei der Kündigung gleich mal nachfragen, was genau VictorVox mit den SIM-Karten macht und gleich vorgreifen, dass wenn diese nur entsorgt werden, man das selber und so für VV billiger machen kann.


Das Problem ist doch dass ich VV nachweisen müsste, dass das Ding wertlos ist. Aber das kann niemand.

Nein????


Ganz einfach:

Bestreite ich, dass die simkarte 30€ wert ist. Der tatsächliche Wert beträgt 20 ct.

Beweis: Sachverständigengutachten.

So liest sich das, wenn dich die loser verklagen. müßte nur einer mal durchziehen.

blondini


Wie sollte man das
anstellen? Vielleicht kennt VV ja den reichen Sammler, der ihnen für jede Sim 50 € zahlt????? Ein Artikel ist immer nur soviel wert, was ein anderer bereit ist dafür zu zahlen. Aber in diesem Fall besimmt VV willkürlich den Wert. Die Klausel ist ohne Frage Schikane, das steht für mich ausser Frage. Es ist doch absolut dämlich, dass ich Müll mit nem Einschreibebrief mit Rückantwort verschicken soll, damit ich auch nen Nachweis habe, dass es angekommen ist. Man kann sie nur diesbezüglich kleinkriegen, indem ALLE die Karte so zurückschicken. Somit haben sie nämlich Arbeit (ein Mitarbeiter muß die Annahme quitieren)und keine Einnahmen. Dann würden sie ganz schnell auf die Rückgabe verzichten.
Trotzdem hab ich mir eine Karte bestellt, weil ich den Tarif sonst recht gut finde. Ich hoffe halt nur, dass ich sie nie gestohlen bekomme, denn dann wirds wirklich teuer, das hatte ich mir ehrlich gesagt vorher nicht ganz durchgerechnet. Ich hoffe halt einfach mal, dass das nicht passiert. Wenn doch muß ich eben in den sauren Apfel beissen.
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[2.1.1.1] priwinn antwortet auf blondini
12.07.2005 10:25
Benutzer blondini schrieb:

Bestreite ich, dass die simkarte 30€ wert ist. Der tatsächliche Wert beträgt 20 ct.

Beweis: Sachverständigengutachten.

So liest sich das, wenn dich die loser verklagen. müßte nur einer mal durchziehen.

Interessant ist dabei auch, dass VV für eine Ersatzkarte "nur" 20€ berechnet. Wieso ist es günstiger, eine Karte zu verlieren und eine neue zu bekommen als nur die alte zu "entsorgen"??? Oder habe ich das falsch verstanden und die Brüder kassieren gleich beides ab, schließlich ist die Karte ja futsch. Zuzutrauen wäre es denen ja...
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[2.1.1.1.1] Albertros antwortet auf priwinn
12.07.2005 10:32
Benutzer priwinn schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

Bestreite ich, dass die simkarte 30€ wert ist. Der tatsächliche
Wert beträgt 20 ct.

Beweis: Sachverständigengutachten.

So liest sich das, wenn dich die loser verklagen. müßte nur einer mal durchziehen.

Interessant ist dabei auch, dass VV für eine Ersatzkarte "nur" 20€ berechnet. Wieso ist es günstiger, eine Karte zu verlieren und eine neue zu bekommen als nur die alte zu "entsorgen"??? Oder habe ich das falsch verstanden und die Brüder kassieren gleich beides ab, schließlich ist die Karte ja futsch. Zuzutrauen wäre es denen ja...

So ist es, ein mal 24,95 für die verlorene Karte und dann noch mal 20 Taken für die Neue! Dann noch 1 Euro für Mail an Simply (Karte weg)!