Benutzer spl schrieb:
Privatverkäufer haben keine Gewährleistungspflicht.
Nur wenn sie sie ausdrücklich ausschließen. Unternehmer können sie erst gar nicht ausschließen.
Deshalb schreib ich ja Privatverkäufer. Und die schließen das alle aus, sogar die, die nicht wissen, wovon sie da schreiben.
Klagen unter 25 € nimmt kein Gericht an.
Quatsch. Du kannst auch auf 1 Cent klagen. Es gibt keinen "Mindeststreitwert".
Wurde mir so vom Anwalt mitgeteilt.
Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Na und, TK-Händler sind in der Regel unseriös, auch außerhalb von eBay. Das ist branchenüblich. Wenn sich absolut nichts tut, muss man sie eben per Mahnbescheid ein bisschen aus dem Schmollwinkel locken.
Hat bei kom-AG/DLC-Newmedia und Talkline auch nichts geholfen.
Da gings allerdings um Dienstleistungen, nicht um Geräte.