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man achte auf die bvb


17.06.2005 14:35 - Gestartet von papamark
Besondere Vertragsbedingungen für die Nutzung von 01075 callandoFON im
unternehmerischen Geschäftsverkehr
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Besonderen Vertragsbedingungen ergänzen die aktuellen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der callando Telecom GmbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187
Wiesbaden (im Folgenden „callando“) von 01075 callandoFON für die Leistungserbringung
gegenüber Unternehmern. Sie finden gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.
(2) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Unternehmers wird widersprochen.
§ 2 Erlaubte Nutzung
Dem Unternehmer ist die Nutzung von 01075 callandoFON gestattet, soweit diese durch den
Unternehmer als Endkunden und in den Grenzen von § 8 der AGB erfolgt und nicht gegen
§ 4 Absatz 2 Satz 1 dieser Besonderen Vertragsbedingungen verstößt.
§ 3 Nutzung als Reseller
Jeder Vertrieb der Telekommunikationsleistungen von 01075 callandoFON an Dritte ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von callando ist untersagt. Insbesondere ist es untersagt,
massenhaft Call-by-Call-Dienste von callando an Dritte zu leisten oder zu vermitteln.
§ 4 Betrieb von Least-Cost-Routern
(1) Die Eingabe der Call by Call Vorwahl 01075 in Least-Cost-Router aller Art zur Nutzung
durch Dritte ist untersagt.
(2) Ebenso ist es Endkunden, die Unternehmer sind, untersagt, Least-Cost-Router, in
welche die Call by Call Vorwahl 01075 durch Dritte eingepflegt wurde, zu nutzen. Dagegen
ist es dem Unternehmer als Endkunden gestattet, die Vorwahl 01075 selbst in den Least-
Cost-Router einzugeben.
§ 5 Vertragsstrafe
(1) Unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche schuldet der Kunde callando für jeden
Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen § 3 und § 4 dieser Besonderen
Vertragsbedingungen die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe.
(2) Die Vertragsstrafe beläuft sich in den Fällen des § 3 und § 4 Absatz 1 auf € 10.000,-, in
dem Fall des § 4 Absatz 2 Satz 1 auf € 1.000,-.
Stand: 01. Februar 2005


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