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1&1 - Abfindungsangebote Gesetzeswidrig???


10.09.2005 22:01 - Gestartet von Bodenseemann
Hallo,

bin bei der Arbeit zu meiner Diplomarbeit auf Regelungen im TGK zum Datenschutz gestossen, die mich annehmen lassen, daß 1und1 gegen das Datenschutzrecht verstösst.


Die Abfindungsangebote (zumindest jene im DSL-Bereich) beruhen auf dem Datenübertragunsvolumen.
Hierzu aus dem TKG (Telekommunikationsgesetz):

§ 96
Verkehrsdaten
(1) Der Diensteanbieter darf folgende Verkehrsdaten erheben und verwenden, soweit dies für die in diesem Abschnitt genannten Zwecke erforderlich ist:

...

2. den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,

...

Da die Entgelte bei einer Flatrate NICHT von den Datenmengen abhängen ist die Speicherung deren NICHT vom Gesetz gedeckt. Ich kenne die AGB von 1und1 nicht. Vieleicht nimmt sich 1und1 hier dieses Recht. Wenn nicht, dann würde ich als betroffener Kunde einen Brief an 1und1 schicken, in dem

- auf die Rechstwidrigkeit der Datenerhebung und Speicherung gemäß § 96 TKG hingewiesen wird.
- die unverzügliche Löschung der Datenvolumen, sowie der daraus entstandenen Informationen ("unerwünscht" oder "heavy-user") gemäß entsprechendem Paragraphen aus dem BDSG verlangt wird
- Ein Nachweis über die gespeicherten Informationen verlangt wird (mit Hinweis auf entsprechenden Paragraphen im BDSG)
- eine unveränderte Fortführung des Vertrages gefordert wird, da das Abfindungsangebot auf illegale Weise zu stande kam.
- die künftige Unterlassung der Erhebung illegaler Daten gefordert wird.

Vieleicht ist hier ja ein versierter jurist, der sein fachmännisches Urteil abgeben kann über diesen Sachverhalt. IMHO steht es eindeutig im Gesetz, daß diese Daten nicht legal sind.

BM

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[1] gotcha! antwortet auf Bodenseemann
11.09.2005 00:56
Ich habe auch letztens sowas in einer Zeitschrift gelesen. Da hat ein T-Online Kunde genau deswegen T-Online, oder die T-Com verklagt. Ich glaube es war so, das der Richter dann dem Mann zugestimmt hat und die T-Com dies nicht mehr für IHN machen durfte und alles alte gelöscht werden musste. Das liegt also an der T-Com dann, die gibt das dann nur an 1&1 weiter. Wenn man das nicht haben will, einfach vor Gericht gehen und klagen, wird schon klappen, kostet aber viel Geld und Nerven...
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[1.1] Hightower antwortet auf gotcha!
12.09.2005 11:17
Benutzer gotcha! schrieb:
Ich habe auch letztens sowas in einer Zeitschrift gelesen. Da hat ein T-Online Kunde genau deswegen T-Online, oder die T-Com verklagt. Ich glaube es war so, das der Richter dann dem Mann zugestimmt hat und die T-Com dies nicht mehr für IHN machen durfte und alles alte gelöscht werden musste. Das liegt also an der T-Com dann, die gibt das dann nur an 1&1 weiter. Wenn man das nicht haben will, einfach vor Gericht gehen und klagen, wird schon klappen, kostet aber viel Geld und Nerven...

Bei diesem Urteil ging es (soviel wie ich weis) um die Verbindungdsdaten. Also die Zugehörigkeit von IP zur Rufnummer.

H
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[1.2] Clarissa_Ger antwortet auf gotcha!
15.09.2005 12:54
Benutzer gotcha! schrieb:
Ich habe auch letztens sowas in einer Zeitschrift gelesen. Da hat ein T-Online Kunde genau deswegen T-Online, oder die T-Com verklagt. Ich glaube es war so, das der Richter dann dem Mann zugestimmt hat und die T-Com dies nicht mehr für IHN machen durfte und alles alte gelöscht werden musste. Das liegt also an der T-Com dann, die gibt das dann nur an 1&1 weiter. Wenn man das nicht haben will, einfach vor Gericht gehen und klagen, wird schon klappen, kostet aber viel Geld und Nerven...

Verstehe jetzt nicht was die Telekom mit dem Provider 1&1 zu tun haben soll. Die arbeiten doch wohl hoffentlich eigenverantwortlich.

Grüße
Clarry
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[1.2.1] gotcha! antwortet auf Clarissa_Ger
15.09.2005 14:41
Aber wer stellt denn die ganze Hardware zur Verfügung? Richtig, die T-Com, und die hat auch schon was mit T-Online und 1&1 zu tun