Benutzer hawky schrieb:
Hallo, Hawky!
Ein Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn der Mobilfunktprovider den bisherigen Vertrag nicht mehr zu den bisherigen, sondern nur zu für den Kunden schlechteren Konditionen fortführen möchte.
Da debitel den Vertrag sicher auch zu den alten Konditionen fortführen wird, besteht also kaum eine SoKü-Recht.
Allerdings könnte man ja spaßeshalber mal eine Postkarte - am besten als Einwurf-Einschreiben - an debitel schreiben, in der man debitel vorschlägt, daß debitel künftig die Grundgebühr auf 0,01 Euro herabsetzt inkl. 1000 Freiminuten pro Monat bei 5-jähriger Vertragslaufzeit, und weiter mitteilt, daß man davon ausgeht, daß debitel mit dem Vorschlag einverstanden ist, sofern debitel nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Postkarte schriftlich widerspricht.
Wenn debitel nicht widerspricht (tun sie sicher nicht, weil sie gar keinen Textbaustein für so was haben), kann man sie bei ihrer eigenen (allerdings leider nicht gerichtsfesten) Rechtsauffassung packen und die Weiterführung des Vertrages zu den geänderten Konditionen erzwingen.
Wäre übrigens auch eine lustige Aktion, wenn das ein paar hunderttausend Kunden so handhaben würden!!!
Viele Grüße
csbb
Hallo zusammen!
Besteht im aktuellen Fall ein Sonderkündigungsrecht, wenn debitel dem Kunden in der Postkarte anbietet, der Vertragsumstellung zu widersprechen und bereit ist, den bisherigen Vertrag fortzuführen? Gibt es bereits Erfahrungen, wie debitel bei Widerspruch reagiert hat?
Gruß