Benutzer Michelle-Janine schrieb:
Es wird Zeit, daß jeder seine persönlichen Daten abfragen kann, ohne zur Kasse gebeten zu werden.
Laut Gesetz kann man das schon lange, nur niemand macht es... Werde bald mal an die Schufa ein Schreiben aufsetzen mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne erfahren, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Sie sind mir gegenüber lt. §34 Abs. 1 und Abs. 2 BDSG auskunftspflichtig.
Ich weise Sie darauf hin, daß diese Auskunft für mich lt. §34 Abs. 5 BDSG kostenlos zu sein hat.
Bitte antworten Sie auf dieses Schreiben innerhalb von 3 Werktagen.
mfg
Ein ähnliches Schreiben hatte ich mal aufgesetzt als ich eine an mich persönlich adressierte Werbesendung erhalten habe... Da hab ich noch nette Sätze eingefügt wie
"Ich war sehr verwundert, woher Sie meine Adresse haben, da ich noch nicht lange an dieser Adresse wohne und auch stets auf Telefonbucheinträge verzichtet und der Weitergabe meiner Daten stets widersprochen habe.
Daher möchte ich Sie fragen, aus welcher Quelle meine Adresse stammt. [...]
Ich mache hiermit auch nach §34 Abs.2 BDSG begründete Zweifel an der Richtigkeit der Daten geltend (Weitergabe ohne Einwilligung). Weitergabe ohne Einwilligung ist nur im Rahmen des §4 BDSG erlaubt, im Klartext, wenn gesetzliche Stellen wie Ermittlungsbehörden dies anordnen.
Diese Quelle hat gegen §5 BDSG (Datengeheimnis) verstoßen. Bestehen daran Zweifel, hat die Beweislast lt. §8 BDSG die speichernde Stelle zu tragen. [...]"
Seitdem wurde ich nie wieder mit Werbung belästigt und es kam noch heraus, daß das Auktionshaus hood.de meine Adresse weitergegeben hat.
Also Jungs, die Gesetze sind da, man muß nur darauf pochen. Wenn man die auch noch richtig schön mit Paragraphen zuschMeisst nehmen die das auch ernst... Die Paragraphen stimmen übrigens alle, dafür allein hat sich ein Semester Datenschutzrecht schon gelohnt :)
P.S.: Sollte man auch eigentlich bei der GEZ mal versuchen ;)