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Optimaler fristloser Kündigungsgrund!


20.03.2006 15:53 - Gestartet von 602sl
2x geändert, zuletzt am 20.03.2006 15:59
Das geht so:

Das Verhalten von Victorvox ist unzulässig. Schweigen kann bei Privatkunden niemals als ein Einverständnis gewertet werden.

Also werden in 3 Monaten die Rechnungen von VV falsch sein, wenn sie beginnen den Kram zu berechnen.

Sobald man also eine falsche Rechnung in Händen hält, wartet man bis diese abgebucht wurde und reklamiert schriftlich per Einschreiben den Rechnungsfehler mit Fristsetzung zur Korrektur und Rückzahlung von 10 Tagen, ansonsten droht man mit fristloser Kündigung.

Da VV ein in meinen Augen Ähnlichkeit mit einem Schlamperverein hat werde nie natürlich nix rechtzeitig korrigeren.

Also schreibt man VV die fristlose Kündigung, fordert eine korrekte Rechnung und lässt die Lastschrift zurückgehen und überweist den korrekten Betrag von sich aus. Nebenbei entzieht man die Lastschriftermächtigung. Der Verwendungszweck könnte ja z.B. nicht perfekt ausgefüllt zu sein.

Nun wird VV die Karte sperren - das wertet man als Akzeptanz der Kündigung.

Ich wette damit kommt man bei jedem Gericht durch, denn alle Fehler liegen bei VV!

Ist ein bisschen fies, aber VV ist ja schliesslich auch ein bisschen fies!

WICHTIG: Immer als per Einschreiben (Übergabe), Rückschein ist nicht notwendig, kann später noch bei der Post angefordert werden.

PS: Sollte das bis hierher nicht klappen, sollte man darauf achten, dass VV die nächste Rechnung auch tatsächlich schickt und diese ankommt.

Sollte also die nächste Rechnung nicht ankommen, sollte man reklamieren und die Rechnung anfordern. Erst dann muss bezahlt werden. Ich denke VV würde auch hier sehr zeitig die Karte sperren bevor sie die Rechnung tatsächlich schicken (tststs IMO ein Schlamperverein) und diese ankommt.
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[1] ALBERTROS antwortet auf 602sl
20.03.2006 15:59

einmal geändert am 20.03.2006 16:01
Benutzer 602sl schrieb:
Das geht so:

Das Verhalten von Victorvox ist unzulässig. Schweigen kann bei Privatkunden niemals als ein Einverständnis gewertet werden.

Also werden in 3 Monaten die Rechnungen von VV falsch sein, wenn sie beginnen den Kram zu berechnen.

Sobald man also eine falsche Rechnung in Händen hält, wartet man bis diese abgebucht wurde und reklamiert schriftlich per Einschreiben den Rechnungsfehler mit Fristsetzung zur Korrektur und Rückzahlung von 10 Tagen, ansonsten droht man mit fristloser Kündigung.

Da VV ein in meinen Augen Ähnlichkeit mit einem Schlamperverein hat werde nie natürlich nix rechtzeitig korrigeren.

Also schreibt man VV die fristlose Kündigung, fordert eine korrekte Rechnung und lässt die Lastschrift zurückgehen und überweist den korrekten Betrag von sich aus. Der Verwendungszweck könnte ja z.B. nicht perfekt ausgefüllt zu sein.

Nun wird VV die Karte sperren - vertragswidrig!

Nun wird die fristlose Kündigung nochmals wiederholt.

Ich wette damit kommt man bei jedem Gericht durch, denn alle Fehler liegen bei VV!

Ist ein bisschen fies, aber VV ist ja schliesslich auch ein bisschen fies!


Oder, man macht aus einer Mücke einen Elefanten. Oder, man schießt sich ins Knie!
Man, eine schriftliche Kündigung schon zu diesem Zeitpunkt erfüllt auch seinen Zweck.
Sicher kann man mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber man auch die Kirche im Dorf lassen!
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[1.1] 602sl antwortet auf ALBERTROS
20.03.2006 16:00
Benutzer ALBERTROS schrieb:


Oder, man amcht aus einer Mücke einen Elefanten. Oder, man schießt sich ins Knie!
Man, eine schriftliche Kündigung schon zu diesem Zeitpunkt erfüllt auch seinen Zweck.
Sicher kann man mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber man auch die Kirche im Dorf lassen!

Hier geht es nicht darum die Tarifoption zu kündigen, sondern den ganzen Vertrag!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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[1.1.1] ALBERTROS antwortet auf 602sl
20.03.2006 16:02
Benutzer 602sl schrieb:
Benutzer ALBERTROS schrieb:


Oder, man amcht aus einer Mücke einen Elefanten. Oder, man schießt sich ins Knie!
Man, eine schriftliche Kündigung schon zu diesem Zeitpunkt erfüllt auch seinen Zweck.
Sicher kann man mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber man auch die Kirche im Dorf lassen!

Hier geht es nicht darum die Tarifoption zu kündigen, sondern den ganzen Vertrag!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Nur mal so zum mitmeißeln. Ich kann lesen. Den Vertrag kann man, wenn man will, auch normal kündigen, Du Pappnase!
;-))
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[1.1.1.1] mungojerrie antwortet auf ALBERTROS
20.03.2006 16:33
Benutzer ALBERTROS schrieb:
Nur mal so zum mitmeißeln. Ich kann lesen. Den Vertrag kann man, wenn man will, auch normal kündigen, Du Pappnase! ;-))

Ich frage mich auch gerade, welchen Sinn es machen soll, einen Vertrag mit extrem kurzen Kündigungsfristen außerordentlich zu kündigen. Da kann man ja nichtmal ein teures Handy abstauben ;)
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[1.1.1.1.1] Hamburger antwortet auf mungojerrie
20.03.2006 17:13
Benutzer mungojerrie schrieb:
Benutzer ALBERTROS schrieb:
Nur mal so zum mitmeißeln. Ich kann lesen. Den Vertrag kann man, wenn man will, auch normal kündigen, Du Pappnase! ;-))

Ich frage mich auch gerade, welchen Sinn es machen soll, einen Vertrag mit extrem kurzen Kündigungsfristen außerordentlich zu kündigen. Da kann man ja nichtmal ein teures Handy abstauben ;)

Wieso kurze Kündigungsfristen? Was soll den bei VV anders sein, als bei anderen Anbietern?
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[1.1.1.1.1.1] mungojerrie antwortet auf Hamburger
20.03.2006 17:20
Benutzer Hamburger schrieb:
Wieso kurze Kündigungsfristen? Was soll den bei VV anders sein, als bei anderen Anbietern?

Ich seh gerade, das Teltarif die Foren etwas ungeschickt zusammengeschaltet hat. Bei den simply Karten, für die das Feature geschaltet wurde, hast du keinen Grund für eine Sonderkündigung. Bei den normalen Laufzeitverträgen ist es natürlich anders, das habe ich verdreht/übersehen.
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[1.1.1.1.1.1.1] Hamburger antwortet auf mungojerrie
20.03.2006 17:33
Benutzer mungojerrie schrieb:
Benutzer Hamburger schrieb:
Wieso kurze Kündigungsfristen? Was soll den bei VV anders sein,
als bei anderen Anbietern?

Ich seh gerade, das Teltarif die Foren etwas ungeschickt zusammengeschaltet hat. Bei den simply Karten, für die das Feature geschaltet wurde, hast du keinen Grund für eine Sonderkündigung. Bei den normalen Laufzeitverträgen ist es natürlich anders, das habe ich verdreht/übersehen.

Dann macht die Ausführung des Threadverfassers wieder Sinn, oder? ;-)
So wie es dort steht, ist es auch nachvollziehbar. Ob es rechtlich so geht, wird wie immer erst ein Gericht entscheiden.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] mungojerrie antwortet auf Hamburger
20.03.2006 17:46
Benutzer Hamburger schrieb:
Dann macht die Ausführung des Threadverfassers wieder Sinn, oder? ;-)

Das ist in der Tat korrekt.

So wie es dort steht, ist es auch nachvollziehbar. Ob es rechtlich so geht, wird wie immer erst ein Gericht entscheiden.

Ich denke, das ist gar nicht notwendig. Wenn die T-Mobile Option nach Einrede durch den Kunden gestoppt und nicht berechnet wird, sollte das Thema erledigt sein.

Fader Beigeschmack: hier wird (mal wieder) ausgenutzt, dass die Leute ihre Rechnung im allgemeinen nicht kontrollieren.
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[2] basti007 antwortet auf 602sl
20.03.2006 17:30
Benutzer 602sl schrieb:

Ist ein bisschen fies, aber VV ist ja schliesslich auch ein bisschen fies!

Stimmt schon. Allerdings gibt's bei VV ja wirklich fast jeden Monat einen Grund, fristlos zu kündigen. Aktuell denke ich auch an die einseitge Änderung der Vertragsbedingungen mit dem Startguthaben (vertraglich wurden mir noch 24 Monate Gültigkeit zugesichert, später hat es VV auf 12 Monate gekürzt, so dass Startguthaben bei VV jetzt grundsätzlich im 13. Monat verfällt).

Vermutlich machen solche Späße bei VV immer noch Sinn. Wirklich vorgehen tun hier bestimmt nur die wenigsten - und zahlen halt dann.

Grüße
Basti

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[2.1] spaceman antwortet auf basti007
20.03.2006 20:39
Stimmt schon. Allerdings gibt's bei VV ja wirklich fast jeden Monat einen Grund, fristlos zu kündigen. Aktuell denke ich auch an die einseitge Änderung der Vertragsbedingungen mit dem Startguthaben (vertraglich wurden mir noch 24 Monate Gültigkeit zugesichert, später hat es VV auf 12 Monate gekürzt, so dass Startguthaben bei VV jetzt grundsätzlich im 13. Monat verfällt).
Wie gehst du dagegen vor?
Habe auch selbiges Problem mit VV...

Gruß
spaceman

PS: an alle die jetzt zufällig mitlesen: WARNUNG: Nie einen Vertrag bei VV abschließen...
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[2.1.1] purzeleckart antwortet auf spaceman
21.03.2006 11:39
Bin bisher ganz gut gefahren mit VV, aber diese Sache hat mich
auch mächtig genervt:
Von wegen bei Stornierung SMS 'Nohome' an VV;
Rückantwort war 'falsches Kennwort'!
Also nix wie sofort Email an VV,
mit ein paar Tagen Wartezeit kam die 'große Entschuldigung für
meine Unannehmlichkeiten'.
Für Sachen die ich nich haben will, muß ich mich auch noch mit
Stornierungen rumplagen.
Ich empfehle VV die Kundennerven nich länger zu strapazieren!
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[2.1.2] basti007 antwortet auf spaceman
22.03.2006 20:33
Benutzer spaceman schrieb:
igkeit
zugesichert, später hat es VV auf 12 Monate gekürzt, so dass Startguthaben bei VV jetzt grundsätzlich im 13. Monat verfällt).
Wie gehst du dagegen vor? Habe auch selbiges Problem mit VV...

Bin noch nicht sicher. Lust hätte ich schon, denen einfach das zuviel abgebuchte Geld zurück zu buchen. Allerdings müsste man sich da erst Mal rechtlich absichern. Allein meine Vertragsgrundlagen von Partner Plus reichen da womöglich nicht. Andererseits soll angeblich ein schriftliches Schreiben existieren, in dem VV noch davon spricht, dass Startguthaben nicht verfallen. Das wurde dann aber erst im November revidiert. Wenn man das hätte, wäre es wohl kein Problem, eiskalt rück zu buchen und auf den Mahnbescheid zu warten.

Grüße
Basti
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[2.1.2.1] sentimentallover antwortet auf basti007
30.05.2006 00:24
Benutzer basti007 schrieb:
Benutzer spaceman schrieb:
igkeit
zugesichert, später hat es VV auf 12 Monate gekürzt, so dass Startguthaben bei VV jetzt grundsätzlich im 13. Monat verfällt).
Wie gehst du dagegen vor? Habe auch selbiges Problem mit VV...

Bin noch nicht sicher. Lust hätte ich schon, denen einfach das zuviel abgebuchte Geld zurück zu buchen. Allerdings müsste man sich da erst Mal rechtlich absichern. Allein meine Vertragsgrundlagen von Partner Plus reichen da womöglich nicht. Andererseits soll angeblich ein schriftliches Schreiben existieren, in dem VV noch davon spricht, dass Startguthaben nicht verfallen. Das wurde dann aber erst im November revidiert. Wenn man das hätte, wäre es wohl kein Problem, eiskalt rück zu buchen und auf den Mahnbescheid zu warten.

Grüße
Basti

Hallo,
Geht es hier um das Startguthaben, das sich monatlich um 5,- Euro erhöht, und von dem ich annahm, dass ich es nach Ablauf der (12 Monate?) Grundgebührenbefreiung für die Grundgebühr einsetzen könnte? Habe im Oktober so einen FairStarter Vertrag mit Grundgebührbefreiung, -erstattung und monatlichem, angeblich nicht verfallendem Startguthaben (und schönem K300i) abgeschlossen.
Wie kommt Ihr darauf, dass das Guthaben verfällt? Gibt es einen Thread dazu?
Gruß,
S.L.
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[3] Nein
goo antwortet auf 602sl
15.06.2006 17:16
Benutzer 602sl schrieb:
Das geht so:

Das Verhalten von Victorvox ist unzulässig. Schweigen kann bei Privatkunden niemals als ein Einverständnis gewertet werden.

Es kann doch: und zwar wenn Du den Dienst nutzt. Durch die Nutzung wird ein implizites Einverstädnis gegeben.
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[3.1] mag101 antwortet auf goo
15.06.2006 20:24
man hat ja keine andere möglichkeit als diesen Dienst zu Nutzen! telefoniert man von seinem Nachbar aus mit dem Handy ist man gezwungen den Dienst zu nutzen. Ich denke nicht das ein Gericht das als "implizites Einverständnis" anerkennen würde man kan die Option ja nicht für ein paar Minuten ausschalten - durch die "gezwungene" Aufschaltung wird man in diesem Bereich auch "gezwungen" sie zu nutzen!

Benutzer goo schrieb:
Benutzer 602sl schrieb:
Das geht so:

Das Verhalten von Victorvox ist unzulässig. Schweigen kann bei Privatkunden niemals als ein Einverständnis gewertet werden.

Es kann doch: und zwar wenn Du den Dienst nutzt. Durch die
Nutzung wird ein implizites Einverstädnis gegeben.
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[3.1.1] dr.juergen antwortet auf mag101
16.06.2006 11:43
Aber die haben sich sicher auch nicht beschwert, dass sie drei Monate lang eine falsche, nämlich zu preiswerte Rechnung bekommen haben ...

Benutzer mag101 schrieb:
man hat ja keine andere möglichkeit als diesen Dienst zu Nutzen! telefoniert man von seinem Nachbar aus mit dem Handy ist man gezwungen den Dienst zu nutzen. Ich denke nicht das ein Gericht das als "implizites Einverständnis" anerkennen würde man kan die Option ja nicht für ein paar Minuten ausschalten - durch die "gezwungene" Aufschaltung wird man in diesem Bereich auch "gezwungen" sie zu nutzen!

Benutzer goo schrieb:
Benutzer 602sl schrieb:
Das geht so:

Das Verhalten von Victorvox ist unzulässig. Schweigen kann bei Privatkunden niemals als ein Einverständnis gewertet werden.

Es kann doch: und zwar wenn Du den Dienst nutzt. Durch die
Nutzung wird ein implizites Einverstädnis gegeben.
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[3.1.1.1] mag101 antwortet auf dr.juergen
16.06.2006 13:19
inwiefern "zu preiswert"??? die Rechnung wird doch nicht dadurch "zu preiswert" wenn eine Option die man nicht benötigt und auch nicht willentlich gebucht hat nicht berechnet wird!! Darüber hinaus habe ich SOFORT versucht und das mehrfach diese für mich sinnlose Option zu deaktivern ohne erfolg!

Benutzer dr.juergen schrieb:
Aber die haben sich sicher auch nicht beschwert, dass sie drei Monate lang eine falsche, nämlich zu preiswerte Rechnung bekommen haben ...

Benutzer mag101 schrieb:
man hat ja keine andere möglichkeit als diesen Dienst zu Nutzen! telefoniert man von seinem Nachbar aus mit dem Handy ist man gezwungen den Dienst zu nutzen. Ich denke nicht das ein Gericht das als "implizites Einverständnis" anerkennen würde man kan die Option ja nicht für ein paar Minuten ausschalten - durch die "gezwungene" Aufschaltung wird man in diesem Bereich
auch "gezwungen" sie zu nutzen!

Benutzer goo schrieb:
Benutzer 602sl schrieb:
Das geht so:

Das Verhalten von Victorvox ist unzulässig. Schweigen kann bei Privatkunden niemals als ein Einverständnis gewertet werden.

Es kann doch: und zwar wenn Du den Dienst nutzt. Durch die
Nutzung wird ein implizites Einverstädnis gegeben.
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[3.2] handytim antwortet auf goo
15.06.2006 20:50
Benutzer goo schrieb:
Es kann doch: und zwar wenn Du den Dienst nutzt. Durch die Nutzung wird ein implizites Einverstädnis gegeben.

Wenn man abgehend telefoniert und dabei im @Home-Bereich ist, ist das die normale Nutzung, die man vorher auch hatte. Man kommt also gar nicht drumherum - und das kann es nicht sein.

Wenn die Bedienung im Restaurant einen Kaffee hinstellt, dann kann man ihn einfach stehen lassen und nicht trinken. In diesem Fall gäbe es die von Dir genannte stillschweigende Annahme.

Ciao
Tim