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Markttest? Wofür?


06.01.2006 15:35 - Gestartet von koelli
"Das deutet darauf hin, dass...der Anbieter möglicherweise einen Markttest durchführen wollte, um herauszufinden, inwieweit Interesse an einem derartigen Produkt besteht."

Und was für einen Sinn soll dieser "Markttest" nun gehabt haben? Ich muss nicht erst eine Internetseite programmieren um zu erfahren, dass SIM-Karten, mit denen man billig telefonieren und simsen kann, sich gut verkaufen würden...
Wozu also der Aufwand? *Kopfschüttel*
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[1] HUMMELHUMMEL antwortet auf koelli
06.01.2006 15:51
Frage mich gerade, ob die so einfach die Kohle zurücksenden können. Immerhin hat man doch 2 Willenserklärungen abgegeben: Ich wollte die SIM-Karte kaufen, dieser merkwürdige Verein wollte sie verkaufen. Einfach Geld zurück? Wer ersetzt mir den Schaden, wenn ich jetzt teurer über Pfefferminzia telefonieren muß?
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[1.1] Keks antwortet auf HUMMELHUMMEL
06.01.2006 16:50
Benutzer HUMMELHUMMEL schrieb:
Frage mich gerade, ob die so einfach die Kohle zurücksenden können. Immerhin hat man doch 2 Willenserklärungen abgegeben: Ich wollte die SIM-Karte kaufen, dieser merkwürdige Verein wollte sie verkaufen. Einfach Geld zurück? Wer ersetzt mir den Schaden, wenn ich jetzt teurer über Pfefferminzia telefonieren muß?

Zu einem Vertrag gehören zwei. Auf deren Website stand nur ein Angebot. Deine Bestellung müssen sie aber nicht annehmen. Automatische erzeugte E-Mails wertete ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil nicht als Annahme (wobei es da um den Preis ging, der auf der Website zu niedrig angegeben war).

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf Keks
06.01.2006 21:33
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer HUMMELHUMMEL schrieb:
Frage mich gerade, ob die so einfach die Kohle zurücksenden können. Immerhin hat man doch 2 Willenserklärungen abgegeben:
Ich wollte die SIM-Karte kaufen, dieser merkwürdige Verein wollte sie verkaufen. Einfach Geld zurück? Wer ersetzt mir den Schaden, wenn ich jetzt teurer über Pfefferminzia telefonieren muß?

Zu einem Vertrag gehören zwei. Auf deren Website stand nur ein Angebot. Deine Bestellung müssen sie aber nicht annehmen. Automatische erzeugte E-Mails wertete ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil nicht als Annahme (wobei es da um den Preis ging, der auf der Website zu niedrig angegeben war).

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm

Bitte dieses Urteil spezifizieren (Gericht und Aktenzeichen). Ansonsten kann man es nur als unwahr betrachten.

peso
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[1.1.1.1] Keks antwortet auf tcsmoers
07.01.2006 00:33
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Zu einem Vertrag gehören zwei. Auf deren Website stand nur ein Angebot. Deine Bestellung müssen sie aber nicht annehmen. Automatische erzeugte E-Mails wertete ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil nicht als Annahme (wobei es da um den Preis ging, der auf der Website zu niedrig angegeben war).

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm

Bitte dieses Urteil spezifizieren (Gericht und Aktenzeichen). Ansonsten kann man es nur als unwahr betrachten.

peso

Es kommt auf das Gericht und wohl auch auf die Formulierung in dieser automatischen Mail an. Steht dort nur was von "Wir haben ihre Bestellung erhalten", mag meine obige Aussage gelten; steht dort jedoch "Danke für Ihre Bestellung, wir senden Ihnen die Produkte in Kürze zu" dann sieht ein Gericht das wohl als verbindliche Bestätigung, siehe dieses Urteil von vor über einem Jahr:

Online-Shop muss trotz falscher Preisauszeichnung liefern
http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234

Das andere Urteil habe ich jetzt nicht gefunden (das war von Ende 2005), aber im obigen Artikel wird berichtet, dass die Gerichte unterschiedlich urteilten.

*such*

Ah, doch, hab ihn doch noch gefunden. War von Anfang 2005:

BGH: Online-Händler muss falsch ausgezeichnete Ware nicht verkaufen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/56715

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[1.2] Tauraro antwortet auf HUMMELHUMMEL
06.01.2006 18:11
Benutzer HUMMELHUMMEL schrieb:
Frage mich gerade, ob die so einfach die Kohle zurücksenden können. Immerhin hat man doch 2 Willenserklärungen abgegeben: Ich wollte die SIM-Karte kaufen, dieser merkwürdige Verein wollte sie verkaufen. Einfach Geld zurück? Wer ersetzt mir den Schaden, wenn ich jetzt teurer über Pfefferminzia telefonieren muß?

Ist da etwa ein Vofuejaner hier?
### Hat nichts mit dem Beitrag zu tun - Sorry ###
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[1.2.1] HUMMELHUMMEL antwortet auf Tauraro
06.01.2006 19:14
Ne, aber ein ehemaliger KRAVGIANER Sorry
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[1.2.2] tcsmoers antwortet auf Tauraro
06.01.2006 21:32
Benutzer Tauraro schrieb:
Benutzer HUMMELHUMMEL schrieb:
Frage mich gerade, ob die so einfach die Kohle zurücksenden können. Immerhin hat man doch 2 Willenserklärungen abgegeben:
Ich wollte die SIM-Karte kaufen, dieser merkwürdige Verein wollte sie verkaufen. Einfach Geld zurück? Wer ersetzt mir den Schaden, wenn ich jetzt teurer über Pfefferminzia telefonieren muß?

Ist da etwa ein Vofuejaner hier?
### Hat nichts mit dem Beitrag zu tun - Sorry ###

Versuche es mal mit einer Anzeige wegen unlauterem Wettbewerb.

peso
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[2] tcsmoers antwortet auf koelli
06.01.2006 21:31
Benutzer koelli schrieb:
"Das deutet darauf hin, dass...der Anbieter möglicherweise einen Markttest durchführen wollte, um herauszufinden, inwieweit Interesse an einem derartigen Produkt besteht."

Und was für einen Sinn soll dieser "Markttest" nun gehabt haben? Ich muss nicht erst eine Internetseite programmieren um zu erfahren, dass SIM-Karten, mit denen man billig telefonieren und simsen kann, sich gut verkaufen würden...
Wozu also der Aufwand? *Kopfschüttel*

Adressen sammeln ??

peso