Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Zu einem Vertrag gehören zwei. Auf deren Website stand nur ein Angebot. Deine Bestellung müssen sie aber nicht annehmen. Automatische erzeugte E-Mails wertete ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil nicht als Annahme (wobei es da um den Preis ging, der auf der Website zu niedrig angegeben war).
Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de/geiz-ist-dumm
Bitte dieses Urteil spezifizieren (Gericht und Aktenzeichen). Ansonsten kann man es nur als unwahr betrachten.
peso
Es kommt auf das Gericht und wohl auch auf die Formulierung in dieser automatischen Mail an. Steht dort nur was von "Wir haben ihre Bestellung erhalten", mag meine obige Aussage gelten; steht dort jedoch "Danke für Ihre Bestellung, wir senden Ihnen die Produkte in Kürze zu" dann sieht ein Gericht das wohl als verbindliche Bestätigung, siehe dieses Urteil von vor über einem Jahr:
Online-Shop muss trotz falscher Preisauszeichnung liefern
http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234
Das andere Urteil habe ich jetzt nicht gefunden (das war von Ende 2005), aber im obigen Artikel wird berichtet, dass die Gerichte unterschiedlich urteilten.
*such*
Ah, doch, hab ihn doch noch gefunden. War von Anfang 2005:
BGH: Online-Händler muss falsch ausgezeichnete Ware nicht verkaufen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/56715
Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de