>> Wieso ist es die "ortsnetzfremde Zuteilung von
>> Ortsnetzrufnummern" den "Internet-Anbietern" (VOIP, GMX,
>> etc.)
>> nicht gestattet, wenn die "Mobilfunk-Anbieter" das dürfen
>> (@Home, Zuhause, Homezone).
Auch die Mobilfunkbetreiber dürfen keine "falschen" Ortsnetznummern verteilen,
Tun Sie aber!
Du bekommst genau die Vorwahl, in der sich deine Homezone etc. auch tatsächlich befindet. Damit ist Dein Ortsnetzbezug nachgewiesen, auch wenn Du woanders gemeldet bist.
Moment! Ich kann mir mein T-Mobile@Home nach München legen und dann unter der Münchener Nummer Anrufe und Faxe auf meiner Mailbox empfangen oder mir für 19 Cent/Min. die Anrufe weiterleiten lassen, ohne jeglichen Ortsbezug zu München. Ich muss weder dort wohnen, noch arbeiten, noch je dagewesen sein. Nutze ich die Nummer als reine Mailbox für Anrufe und Faxe, zahle ich nur die 4,95€/Monat.
So, und jetzt erklär mir mal bitte jemand von der BNA wo der Unterschied zu GMX liegt, außer das ich das Fax aus der T-Mobile Mailbox noch irgendwo "drucken" muss, bevor ich es "sehen" kann.
Natürlich wird das mit der BWHZ, genau wie mit JEDER Rufumleitung auch, ad absurdum geführt.
Für die BWHZ ist ja ein wenigstens halbwegs ein örtlicher Bezug gegeben. Das Handy muss ja dort liegen und Strom bekommen... In meinem Beispiel wäre das überhaupt nicht nötig.