Thread
Menü

Faszinierende Vertriebs-Idee


07.02.2006 17:42 - Gestartet von GKr
Das hat was.
Die besten Ideen sind oft die einfachsten.

Und Christiane zu Salm ist genau die richtige, um so eine neue Idee in ein Produkt umzuwandeln und zu vermarkten.
Am besten, sie hakt diese 9Live-Zeit als Episode ab.

Und Investment ist auch vorhanden.
Also ist die Finanzierung für die nächsten 2-3 Jahre gesichert.

Feine Sache. Hochinteressant.

GKr
Menü
[1] Die faszinierende Vertriebs-Idee funktioniert nicht
goo antwortet auf GKr
21.10.2006 11:15
Benutzer GKr schrieb:
Das hat was.
Die besten Ideen sind oft die einfachsten.

Und Christiane zu Salm ist genau die richtige, um so eine neue Idee in ein Produkt umzuwandeln und zu vermarkten. Am besten, sie hakt diese 9Live-Zeit als Episode ab.

Und Investment ist auch vorhanden.
Also ist die Finanzierung für die nächsten 2-3 Jahre gesichert.

Feine Sache. Hochinteressant.

Interessantz, funktioniert aber nicht. Wer hat schon einen gewerblichen Zugang, den er teilen DARF? Die privaten DSL-Zugänge dürfen per Vertrag in der Regel nicht bereit gestellt werden. Ansonsten sind Regressforderungen der Provider möglich.
Menü
[1.1] gijan antwortet auf goo
03.11.2006 23:22
Benutzer goo schrieb:

Interessantz, funktioniert aber nicht. Wer hat schon einen gewerblichen Zugang, den er teilen DARF? Die privaten DSL-Zugänge dürfen per Vertrag in der Regel nicht bereit gestellt werden. Ansonsten sind Regressforderungen der Provider möglich.

Wie sieht so ein Verbot im Vertrag aus? Kannst du Beispiele geben?
Menü
[1.1.1] goo antwortet auf gijan
04.11.2006 10:27
Benutzer gijan schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Interessantz, funktioniert aber nicht. Wer hat schon einen gewerblichen Zugang, den er teilen DARF? Die privaten DSL-Zugänge dürfen per Vertrag in der Regel nicht bereit gestellt werden. Ansonsten sind Regressforderungen der Provider möglich.

Wie sieht so ein Verbot im Vertrag aus? Kannst du Beispiele geben?

Nein, werde ich aus rechtlichen Gründen ganz sicher nicht tun. Aber schau in die AGBs der bekannten großen Anbieter, dort steht in vielen ein Passus dazu drin. Entweder "Überlassung an Dritte untersagt", "Nutzung durch Dritte untersagt" oder "gewerbliche Nutzung untersagt". Und gewerblich kann übrigens schon ein Tauschhandel sein.
Um es klar zu sagen: Ich habe mir fünf Anbieter angeschaut und alle haben es mehr oder weniger eindeutig verboten. Zum Teil unter Androhung von Schadensersatz.
Menü
[1.1.1.1] hardyx9 antwortet auf goo
04.11.2006 12:16
Das Thema ist in anderen Foren schon gut durchgekaut worden, trotzdem kann ich mich nicht zurückhalten, hier zu kommentieren:

Ich finde es ist ein kleiner Unterschied, ob die Nutzung durch Dritte gänzlich ausgeschlossen wird, oder, wie z.B. bei 1&1 in den AGB zur DSL Nutzung genannt ist:

Quote
4. Nutzung durch Dritte

'Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten'
Unquote

'..zum alleinigen Gebrauch ...'

Kein Fonero überläßt normalerweise seinen DSL Zugang zum alleinigen (!) Gebrauch einem Dritten ...


Gruss
Hardy
Menü
[1.1.1.1.1] goo antwortet auf hardyx9
04.11.2006 12:27

Das ist falsches Halbwissen.

Bitt befasse Dich einmal mit dem rechtlichen Terminus. Alleiniger Gebrauch heisst, dass keiner den Anschluss "alleinig" ohne einen direkten Zusammenhang mit Dir (Ehefrau, Kinder, Besuch) nutzen darf. Es heisst NICHT, dass es hier nur um eine komplette Weitervermietung geht. "Alleiniger Gebrauch" bei einem Auto z.B. wäre wenn Du den Schlüssel weitergibst. Nicht so wäre dem wenn Du als Beifahrer dabei sitzt und direkten Einfluss auf den Fahrer hast.

Auf den Anschluss übertragen: Die Nutzer Deines DSL-Anschlusses autorisierst Du nicht persönlich einzeln und sie haben keine persönliche Verbindung zu Dir. Du überlässt ihnen damit die Nutzung alleinig. Und das verstösst gegen die AGB. Zudem ist die Nutzung in diesem Fall sogar gewerblich, da ein Tauschhandel vorliegt.

Benutzer hardyx9 schrieb:
Das Thema ist in anderen Foren schon gut durchgekaut worden, trotzdem kann ich mich nicht zurückhalten, hier zu kommentieren:

Ich finde es ist ein kleiner Unterschied, ob die Nutzung durch Dritte gänzlich ausgeschlossen wird, oder, wie z.B. bei 1&1 in den AGB zur DSL Nutzung genannt ist:

Quote
4. Nutzung durch Dritte

'Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten' Unquote

'..zum alleinigen Gebrauch ...'

Kein Fonero überläßt normalerweise seinen DSL Zugang zum alleinigen (!) Gebrauch einem Dritten ...


Gruss
Hardy
Menü
[1.1.1.1.1.1] hardyx9 antwortet auf goo
04.11.2006 12:44
Benutzer goo schrieb:

Das ist falsches Halbwissen.

Bitt befasse Dich einmal mit dem rechtlichen Terminus. Alleiniger Gebrauch heisst, dass keiner den Anschluss "alleinig" ohne einen direkten Zusammenhang mit Dir (Ehefrau, Kinder, Besuch) nutzen darf. Es heisst NICHT, dass es hier nur um eine komplette Weitervermietung geht. "Alleiniger Gebrauch" bei einem Auto z.B. wäre wenn Du den Schlüssel weitergibst. Nicht so wäre dem wenn Du als Beifahrer dabei sitzt und direkten Einfluss auf den Fahrer hast.

Auf den Anschluss übertragen: Die Nutzer Deines DSL-Anschlusses autorisierst Du nicht persönlich einzeln und sie haben keine persönliche Verbindung zu Dir. Du überlässt ihnen damit die Nutzung alleinig. Und das verstösst gegen die AGB. Zudem ist die Nutzung in diesem Fall sogar gewerblich, da ein Tauschhandel vorliegt.

Benutzer hardyx9 schrieb:
Das Thema ist in anderen Foren schon gut durchgekaut worden,
trotzdem kann ich mich nicht zurückhalten, hier zu kommentieren:

Ich finde es ist ein kleiner Unterschied, ob die Nutzung durch Dritte gänzlich ausgeschlossen wird, oder, wie z.B. bei 1&1
in den AGB zur DSL Nutzung genannt ist:

Quote
4. Nutzung durch Dritte

'Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten' Unquote

'..zum alleinigen Gebrauch ...'

Kein Fonero überläßt normalerweise seinen DSL Zugang zum alleinigen (!) Gebrauch einem Dritten ...


Gruss
Hardy


Ja, so wird das wohl sein, bin kein Rechtsexperte. Dann muss 1&1 (und die anderen Provider mit ähnlicher Klausel) aber möchtig aufpassen, daß ihnen die Kunden nach Ablauf ihres Vertrages nicht davonlaufen, und zu einem der freizügigeren ISP's, die es ja bereits gibt, wechseln...


Gruss
Hardy