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30.03.2006 13:16 - Gestartet von klaussc
Muss nicht auch eine Telefonnummer angegeben werden?

Darf eigentlich eine 0180 oder 0900 er verwendet werden?

Gruß
Klaus
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[1] PeterSimlock antwortet auf klaussc
30.03.2006 13:30
Benutzer klaussc schrieb:
Muss nicht auch eine Telefonnummer angegeben werden?

[..]

Ich glaube nicht, dass ein Gesetz gibt, der besagt dass man ein Telefonanschluß haben muß.

Gruß
Peter
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[2] GKr antwortet auf klaussc
30.03.2006 13:40
Benutzer klaussc schrieb:
Muss nicht auch eine Telefonnummer angegeben werden?

Darf eigentlich eine 0180 oder 0900 er verwendet werden?

Gruß
Klaus

Nein, mußt Du nicht.
Kannst Du aber.
Und dann kannst Du auch eine 0180er oder 0900er angeben.
Das bleibt Dir überlassen.

Du solltest wissen, daß es zum Broterwerb einer ganzen Reihe von Abmahnvereinen und/oder Anwälten gehört, das Internet nach Internet-Seiten zu durchsuchen, deren Inhaber sie dann abmahnen können. Das kostet Dich dann einen dreistelligen Betrag.

Wenn Du eine gewerbliche Seite betreibst - und damit ist nicht zwangsläufig gemeint, daß Du dort einen Internet-Shop hast, es reicht, wenn Du als Inhaber Deine eigene Firma angibst, dann gelten für Dich strengere Regeln als für Privatpersonen. Die solltest Du unbedingt beachten. Sonst.. siehe oben.

GKr
www.bleisetzer.de
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[3] d.c.n antwortet auf klaussc
30.03.2006 22:15
Hi,

ich sehe das anders als meine Vorredner, was die Pflicht einer Telefonnummer angeht. In §6 TDG steht:

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

dazu wuerde ich auch die Telefon- und Faxnummern zaehlen.

Ob Du da eine 0180er, 0900er oder Voip-Nummer hinschaltest, ist allerdings Deine Sache - ein AB waere dann wohl ausreichend, man muss ja nicht 7/24 telefonisch erreichbar sein :)

o.g. Beitrag ist rein meine persoenliche Meinung und *keine* Rechtsberatung - dafuer sind andere zustaendig...

Gruss,

d.c.n
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[3.1] Keks antwortet auf d.c.n
31.03.2006 02:20
Benutzer d.c.n schrieb:
Hi,

ich sehe das anders als meine Vorredner, was die Pflicht einer Telefonnummer angeht. In §6 TDG steht:

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

dazu wuerde ich auch die Telefon- und Faxnummern zaehlen.

Fakt ist, dass das unter Juristen umstritten ist. Selbst die "Adresse der elektronischen Post". Es gibt jemanden, der hier seine Handynummer angibt -- schließlich kann man dahin ja dann eine SM (Short Message) schicken, was ja auch elektronische Post ist. ;)

Man muss da wohl mal auf ein Gerichtsurteil warten.

Ob Du da eine 0180er, 0900er oder Voip-Nummer hinschaltest, ist allerdings Deine Sache - ein AB waere dann wohl ausreichend, man muss ja nicht 7/24 telefonisch erreichbar sein :)

Das ist die Frage, ob bzw. wie lange man da erreichbar sein muss. Die Frage ist auch, was denn ist, wenn man gar keinen Telefonanschluss hat. Auf jeden Fall sollte man bei obigen Nummern die Kosten mit angeben. Bei 0900 ist das klar, hier bestimmt man ja selbst den Preis. Aber ein Gericht sieht das sogar bei 0700-Nummern so. Unglaublich! Woher soll ich wissen, was die vielen Anbieter (T-Com, Arcor, Alice, Tropoloys, M-Net, Netcologne, Versatel, Kielnet, usw.) dafür verlangen?

Auf hoher See und vor Gericht...

Liebe Grüße, Keks
http://www.blitztarif.de/