Verbraucherschutz

Wettbewerbswidriges Verhalten von Internet-Anbietern melden

Neue Beschwerdestelle der Verbraucherzentrale Berlin
Von dpa / Marie-Anne Winter

Verbraucher können wettbewerbswidriges Verhalten von Internet-Anbietern der Verbraucherzentrale Berlin mitteilen. Mit diesen Informationen will die neue Beschwerdestelle der Verbraucherzentrale Internetanbieter, die Verbraucherrechte missachten, auf den rechten Weg bringen, teilen die Verbraucherschützer in Berlin mit. Sie wollen notfalls auf dem Wege der Verbandsklage gegen die Anbieter vorgehen.

Die Verbraucherschützer warnen davor, dass gewerbliche Verkäufer bei Internetauktionen häufig als Privatkäufer auftreten, um Informationspflichten zu umgehen und Gewährleistungsrechte des Käufers auszuschließen. Unternehmer, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, haben umfangreiche Informationspflichten, die häufig verletzt würden.

So müsse zum Beispiel die Identität und der Sitz des Unternehmens mit Hausanschrift angegeben werden. Außerdem müsse über Widerrufs- und Rückgaberechte sowie über geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen informiert werden. Nur wer keine Bedingungen verwendet, brauche nicht darauf hinzuweisen, da dann gesetzliche Vorschriften über Sachmängelhaftung gelten, so die Verbraucherschützer.

Internetnutzer, denen Anbieter auffallen, die diese Pflichten missachten, können das den Verbraucherschützern unter der E-Mail-Adresse internetrecht@verbraucherzentrale-berlin.de mitteilen.