Benutzer d.c.n schrieb:
Hi,
ich sehe das anders als meine Vorredner, was die Pflicht einer Telefonnummer angeht. In §6 TDG steht:
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
dazu wuerde ich auch die Telefon- und Faxnummern zaehlen.
Fakt ist, dass das unter Juristen umstritten ist. Selbst die "Adresse der elektronischen Post". Es gibt jemanden, der hier seine Handynummer angibt -- schließlich kann man dahin ja dann eine SM (Short Message) schicken, was ja auch elektronische Post ist. ;)
Man muss da wohl mal auf ein Gerichtsurteil warten.
Ob Du da eine 0180er, 0900er oder Voip-Nummer hinschaltest, ist allerdings Deine Sache - ein AB waere dann wohl ausreichend, man muss ja nicht 7/24 telefonisch erreichbar sein :)
Das ist die Frage, ob bzw. wie lange man da erreichbar sein muss. Die Frage ist auch, was denn ist, wenn man gar keinen Telefonanschluss hat. Auf jeden Fall sollte man bei obigen Nummern die Kosten mit angeben. Bei 0900 ist das klar, hier bestimmt man ja selbst den Preis. Aber ein Gericht sieht das sogar bei 0700-Nummern so. Unglaublich! Woher soll ich wissen, was die vielen Anbieter (T-Com, Arcor, Alice, Tropoloys, M-Net, Netcologne, Versatel, Kielnet, usw.) dafür verlangen?
Auf hoher See und vor Gericht...
Liebe Grüße, Keks
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