Benutzer ippel schrieb:
Benutzer bartd schrieb:
da ohne jeden sender noch nicht einmal eine theoretische empfangsmöglichkeit ...
Eben doch. Die Gebührenpflicht knüpft sich einzig und allein an das Bereithalten eines Empfangsgerätes. Ob Du damit einen ör Sender empfangen kannst oder nicht, ist egal, solange es ein Empfangsgerät ist.
Ippel
ein empfangsgerät wird zum EMPFANGSgerät, wenn es etwas gemäß seiner technischen auslegung empfangen kann:
a) das empfangsgerät radio kann keine tv-signale empfangen => keine fernsehgebühr
b) das empfangsgerät cb-funk kann keine radio-signale empfangen => keine radiogebühr
c) ...
bye bart
P.S. [GEZ]
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. ...
=> kein sender = gar kein empfang