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Bankeinzug?


08.02.2007 12:31 - Gestartet von PeterOZ
Moin Moin!

Kann man den Bankeinzug deaktivieren? Ähnlich Blau?

cu

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[1] SuperSucher antwortet auf PeterOZ
08.02.2007 12:44
Benutzer PeterOZ schrieb:
Moin Moin!

Kann man den Bankeinzug deaktivieren? Ähnlich Blau?

cu



Hallo,

da es sich bei Klarmobile nicht um Prepaid sondern um Postpaid (Vertrag) handelt, ist der Bankeinzug nicht deaktivierbar.

SuperSucher
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[1.1] cabal antwortet auf SuperSucher
08.02.2007 12:58
Benutzer SuperSucher schrieb:
Benutzer PeterOZ schrieb:
Moin Moin!

Kann man den Bankeinzug deaktivieren? Ähnlich Blau?

cu



Hallo,

da es sich bei Klarmobile nicht um Prepaid sondern um Postpaid (Vertrag) handelt, ist der Bankeinzug nicht deaktivierbar.

SuperSucher


super Logik, ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.
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[1.1.1] saintsimon antwortet auf cabal
08.02.2007 13:28
Benutzer cabal schrieb:
Benutzer SuperSucher schrieb:
Benutzer PeterOZ schrieb:
Moin Moin!

Kann man den Bankeinzug deaktivieren? Ähnlich Blau?

cu



Hallo,

da es sich bei Klarmobile nicht um Prepaid sondern um Postpaid (Vertrag) handelt, ist der Bankeinzug nicht deaktivierbar.

SuperSucher


super Logik, ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Warum sollten sie Dir trauen? Kennen sie Deine Zahlungsmoral?
Und kennst D einen einzigen Deutschen Postpaidanbieter der ohne Bankeinzug + Schufaprüfung ein Vetrag rausrückt?
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[1.1.1.1] blondini antwortet auf saintsimon
09.02.2007 14:21
Benutzer saintsimon schrieb:
Benutzer cabal schrieb:
Benutzer SuperSucher schrieb:
Benutzer PeterOZ schrieb:
Moin Moin!

Kann man den Bankeinzug deaktivieren? Ähnlich Blau?

cu



Hallo,

da es sich bei Klarmobile nicht um Prepaid sondern um Postpaid (Vertrag) handelt, ist der Bankeinzug nicht deaktivierbar.

SuperSucher


super Logik, ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Warum sollten sie Dir trauen? Kennen sie Deine Zahlungsmoral? Und kennst D einen einzigen Deutschen Postpaidanbieter der ohne Bankeinzug + Schufaprüfung ein Vetrag rausrückt?


klarmobil fragt auch die schufa!

blondini
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[1.1.2] spl antwortet auf cabal
08.02.2007 13:32
Benutzer cabal schrieb:
ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Glaubst du, Klarmobil hat Lust, ständig vergesslichen Kunden hinterherzulaufen, damit sie ihre Rechnung von 4 Euro begleichen? Was glaubst du, wie dann die Preise aussehen würden.

Auf ein vernünftiges Argument gegen eine Einzugsermächtigung warte ich übrigens bis heute. Lastschrift ist bequem, und Falschlastschriften können innerhalb von 6 Wochen ohne Grund und kostenlos bei der eigenen Bank widerrufen werden.

Wer veraltete Verfahren bevorzugt, die einen hohen Verwaltungsaufwand für beide Seiten verursachen, der muss das eben auch bezahlen. Sprich: Er ist bei Klarmobil falsch. T-Mobile macht glaube ich noch Zahlung per Überweisung.

spl
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[1.1.2.1] rgla antwortet auf spl
08.02.2007 21:36
Benutzer spl schrieb:
Benutzer cabal schrieb:
ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Glaubst du, Klarmobil hat Lust, ständig vergesslichen Kunden hinterherzulaufen, damit sie ihre Rechnung von 4 Euro begleichen? Was glaubst du, wie dann die Preise aussehen würden.

Auf ein vernünftiges Argument gegen eine Einzugsermächtigung warte ich übrigens bis heute. Lastschrift ist bequem, und Falschlastschriften können innerhalb von 6 Wochen ohne Grund und kostenlos bei der eigenen Bank widerrufen werden.

Wer veraltete Verfahren bevorzugt, die einen hohen Verwaltungsaufwand für beide Seiten verursachen, der muss das eben auch bezahlen. Sprich: Er ist bei Klarmobil falsch. T-Mobile macht glaube ich noch Zahlung per Überweisung.

spl

siehe dazu "Beschäftigte müssen sich offenbar auf noch härtere Einschnitte einstellen"
https://www.teltarif.de/arch/2007/kw06/...
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[1.1.2.2] sushiverweigerer antwortet auf spl
09.02.2007 00:39
Benutzer spl schrieb:
Benutzer cabal schrieb:
ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Glaubst du, Klarmobil hat Lust, ständig vergesslichen Kunden hinterherzulaufen, damit sie ihre Rechnung von 4 Euro begleichen? Was glaubst du, wie dann die Preise aussehen würden.

Auf ein vernünftiges Argument gegen eine Einzugsermächtigung warte ich übrigens bis heute. Lastschrift ist bequem, und Falschlastschriften können innerhalb von 6 Wochen ohne Grund und kostenlos bei der eigenen Bank widerrufen werden.

Hier kommt das vernünftige Argument:

Wenn man kein ausreichendes Guthaben mehr auf dem Konto hat und keinen Dispo hat, dann bucht die Bank die Lastschrift zurück und das Unternehmen berechnet bis zu 15 € Bearbeitungsgebühren für die Rückbuchung! Das finde ich nicht lustig!

Ebay z.B. bucht gerne am 29. ab, bei größeren Beträgen kann es schnell eng werden, wenn man weniger Geld hat.
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[1.1.2.2.1] spl antwortet auf sushiverweigerer
09.02.2007 12:14
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Wenn man kein ausreichendes Guthaben mehr auf dem Konto hat und keinen Dispo hat, dann bucht die Bank die Lastschrift zurück und das Unternehmen berechnet bis zu 15 € Bearbeitungsgebühren für die Rückbuchung! Das finde ich nicht lustig!

Ebay z.B. bucht gerne am 29. ab, bei größeren Beträgen kann es schnell eng werden, wenn man weniger Geld hat.

Die Zahlung per Überweisung künstlich zu verzögern, ist zwar faktisch möglich, aber meist vertragswidrig. In der Regel sind Rechnungen mit Zugang fällig. Dagegen müssen bei Lastschriftzwang einige Tage zwischen Rechnung und Lastschrift liegen. Insofern bist du mit Lastschrift sogar besser bedient.

Wenn Anbieter wie die DTAG dem Kunden zum Überweisen 10 Tage Zeit geben, dann ist das rein freiwillig und hat nichts der Zahlungsart zu tun. Außerdem erinnere ich mich, dass die DTAG mit ihren Lastschriften nach der Rechnung ähnlich lang gewartet hat: Laut Rechnung wurden 7 Tage gewartet, in der Praxis war es mehr. Da hast du deine 10 Tage.

Im Übrigen: Fast jeder ist irgendwann mal knapp bei Kasse. Dafür hat bei mir bislang jeder Vertragspartner nach Absprache Verständnis gezeigt. Aber wem das dauernd passiert, der muss eben besser disponieren bzw. darf nur soviel konsumieren, wie er auch bezahlen kann! Die Zahlung in den nächsten Monat zu verschieben, löst das Problem offensichtlich nicht, weil das Geld ja dann im nächsten Monat fehlt.

spl
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[1.1.2.2.1.1] sushiverweigerer antwortet auf spl
09.02.2007 14:36
Benutzer spl schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Wenn man kein ausreichendes Guthaben mehr auf dem Konto hat und keinen Dispo hat, dann bucht die Bank die Lastschrift zurück
und das Unternehmen berechnet bis zu 15 €
Bearbeitungsgebühren für die Rückbuchung! Das finde ich nicht lustig!

Ebay z.B. bucht gerne am 29. ab, bei größeren Beträgen kann es schnell eng werden, wenn man weniger Geld hat.

Die Zahlung per Überweisung künstlich zu verzögern, ist zwar faktisch möglich, aber meist vertragswidrig. In der Regel sind Rechnungen mit Zugang fällig. Dagegen müssen bei Lastschriftzwang einige Tage zwischen Rechnung und Lastschrift liegen. Insofern bist du mit Lastschrift sogar besser bedient.

Das ist Unrichtig! ich bestelle oft per Rechnung (trotz nicht optimaler Schufa) und die Unternehmen räumen fast alle zwischen 7 und 14 Tagen Zahlungsziel ein, einige Versandhäuser sogar 3-4 Wochen, von daher...



Wenn Anbieter wie die DTAG dem Kunden zum Überweisen 10 Tage Zeit geben, dann ist das rein freiwillig und hat nichts der Zahlungsart zu tun. Außerdem erinnere ich mich, dass die DTAG mit ihren Lastschriften nach der Rechnung ähnlich lang gewartet hat: Laut Rechnung wurden 7 Tage gewartet, in der Praxis war es mehr. Da hast du deine 10 Tage.

Im Übrigen: Fast jeder ist irgendwann mal knapp bei Kasse. Dafür hat bei mir bislang jeder Vertragspartner nach Absprache Verständnis gezeigt. Aber wem das dauernd passiert, der muss eben besser disponieren bzw. darf nur soviel konsumieren, wie er auch bezahlen kann! Die Zahlung in den nächsten Monat zu verschieben, löst das Problem offensichtlich nicht, weil das Geld ja dann im nächsten Monat fehlt.

spl
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[1.1.2.2.2] blondini antwortet auf sushiverweigerer
09.02.2007 14:22
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer cabal schrieb:
ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Glaubst du, Klarmobil hat Lust, ständig vergesslichen Kunden hinterherzulaufen, damit sie ihre Rechnung von 4 Euro begleichen? Was glaubst du, wie dann die Preise aussehen würden.

Auf ein vernünftiges Argument gegen eine
Einzugsermächtigung warte ich übrigens bis heute. Lastschrift ist bequem, und Falschlastschriften können innerhalb von 6 Wochen ohne Grund und kostenlos bei der eigenen Bank widerrufen werden.

Hier kommt das vernünftige Argument:

Wenn man kein ausreichendes Guthaben mehr auf dem Konto hat und keinen Dispo hat, dann bucht die Bank die Lastschrift zurück und das Unternehmen berechnet bis zu 15 € Bearbeitungsgebühren für die Rückbuchung! Das finde ich nicht lustig!

Ebay z.B. bucht gerne am 29. ab, bei größeren Beträgen kann es schnell eng werden, wenn man weniger Geld hat.

da hilft eigentlich nur, mehr geld zu haben.

blondini :-)
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[1.1.2.2.2.1] Zulu antwortet auf blondini
09.02.2007 14:24
Benutzer blondini schrieb:

da hilft eigentlich nur, mehr geld zu haben.

Arbeitsagenturen gewähren weder Inflationsausgleich noch eine Gehaltserhöhung.:-)))

Zulu.... Scnr

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[1.1.2.2.2.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Zulu
09.02.2007 14:33
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

da hilft eigentlich nur, mehr geld zu haben.

Arbeitsagenturen gewähren weder Inflationsausgleich noch eine Gehaltserhöhung.:-)))

Zulu.... Scnr

Kann ich nicht beurteilen, im Gegensatz zu Dir Bruder ;-)
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[1.1.2.2.2.1.1.1] Zulu antwortet auf sushiverweigerer
09.02.2007 14:36
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

da hilft eigentlich nur, mehr geld zu haben.

Arbeitsagenturen gewähren weder Inflationsausgleich noch eine
Gehaltserhöhung.:-)))

Zulu.... Scnr

Kann ich nicht beurteilen, im Gegensatz zu Dir Bruder ;-)

Wenn ich dein Bruder wäre, dann währe ich Kain (wird der so geschrieben?) und du Abel.
Darauf kannste aber einen lassen.:-)

Zulu
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Zulu
09.02.2007 14:39
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

da hilft eigentlich nur, mehr geld zu haben.

Arbeitsagenturen gewähren weder Inflationsausgleich noch eine
Gehaltserhöhung.:-)))

Zulu.... Scnr

Kann ich nicht beurteilen, im Gegensatz zu Dir Bruder ;-)

Wenn ich dein Bruder wäre, dann währe ich Kain (wird der so geschrieben?) und du Abel.
Darauf kannste aber einen lassen.:-)

Zulu

Ich erinnere mich schwach: Kain war der Mörder oder? naja dann darfst Du gerne Kain sein und 20 Jahre in den Knast wandern ;-)
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.1] irReal1 antwortet auf sushiverweigerer
09.02.2007 14:43
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

da hilft eigentlich nur, mehr geld zu haben.

Arbeitsagenturen gewähren weder Inflationsausgleich noch eine
Gehaltserhöhung.:-)))

Zulu.... Scnr

Kann ich nicht beurteilen, im Gegensatz zu Dir Bruder ;-)

Wenn ich dein Bruder wäre, dann währe ich Kain (wird der so geschrieben?) und du Abel.
Darauf kannste aber einen lassen.:-)

Zulu

Ich erinnere mich schwach: Kain war der Mörder oder? naja dann darfst Du gerne Kain sein und 20 Jahre in den Knast wandern ;-)

Quatsch! Zulu würde nach maximal 6 Monaten wegen guter Führung entlassen werden. Du hingegen hättest "lebenslänglich".
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf irReal1
09.02.2007 14:45
Benutzer irReal1 schrieb:
Ich erinnere mich schwach: Kain war der Mörder oder? naja dann darfst Du gerne Kain sein und 20 Jahre in den Knast wandern ;-)

Quatsch! Zulu würde nach maximal 6 Monaten wegen guter Führung entlassen werden. Du hingegen hättest "lebenslänglich".

LOL

Jeder Richter hätte ein Einsehen mit meiner Tat. Und insgeheim würde ich wohl noch Zuspruch bekommen.:-))))

Zulu
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Zulu
09.02.2007 15:33
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer irReal1 schrieb:
Ich erinnere mich schwach: Kain war der Mörder oder? naja dann darfst Du gerne Kain sein und 20 Jahre in den Knast wandern ;-)

Quatsch! Zulu würde nach maximal 6 Monaten wegen guter Führung entlassen werden. Du hingegen hättest "lebenslänglich".

LOL

Jeder Richter hätte ein Einsehen mit meiner Tat. Und insgeheim würde ich wohl noch Zuspruch bekommen.:-))))

Zulu

Das glaube ich kaum, als berüchtigter Forentroll bekommst Du Aufschlag ;-)
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf irReal1
09.02.2007 15:32
Benutzer irReal1 schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer blondini schrieb:

da hilft eigentlich nur, mehr geld zu haben.

Arbeitsagenturen gewähren weder Inflationsausgleich noch eine
Gehaltserhöhung.:-)))

Zulu.... Scnr

Kann ich nicht beurteilen, im Gegensatz zu Dir Bruder ;-)

Wenn ich dein Bruder wäre, dann währe ich Kain (wird der so geschrieben?) und du Abel.
Darauf kannste aber einen lassen.:-)

Zulu

Ich erinnere mich schwach: Kain war der Mörder oder? naja dann darfst Du gerne Kain sein und 20 Jahre in den Knast wandern ;-)

Quatsch! Zulu würde nach maximal 6 Monaten wegen guter Führung entlassen werden. Du hingegen hättest "lebenslänglich".

Nach deutschem Recht kann man frühestens nach 15 Jahren entlassen werden, im Durchschnitt sind es aber 20 Jahre, auch bei Zulu ;-)
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf sushiverweigerer
09.02.2007 15:41
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Nach deutschem Recht kann man frühestens nach 15 Jahren entlassen werden, im Durchschnitt sind es aber 20 Jahre, auch bei Zulu ;-)

Siehste! Das ist das was ich meinte! Seit wann ist die Wüste Sinai auf deutschem Boden?
Merkste was?


Zulu... ich wär ja ned blöd, ne? :-)
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[…1.2.2.2.1.1.1.1.1.2.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Zulu
09.02.2007 17:01
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Nach deutschem Recht kann man frühestens nach 15 Jahren entlassen werden, im Durchschnitt sind es aber 20 Jahre, auch bei Zulu ;-)

Siehste! Das ist das was ich meinte! Seit wann ist die Wüste Sinai auf deutschem Boden?
Merkste was?


Zulu... ich wär ja ned blöd, ne? :-)

Ach stimmt, in der Wüste wirst Du aufgehangen. Ist vermutlich auch besser so ;-)
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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.2] Zulu antwortet auf sushiverweigerer
09.02.2007 14:44
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Ich erinnere mich schwach: Kain war der Mörder oder? naja dann darfst Du gerne Kain sein und 20 Jahre in den Knast wandern ;-)

Er war kein Mörder. Es war im Affekt geschehen. Kain hatte Abel erschlagen, weil er sein Maul ned halten konnte und viel falsches Zeugnis redete. :-)))
Kapiert? :-)

Zulu

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[1.1.2.2.2.1.1.1.1.2.1] sushiverweigerer antwortet auf Zulu
09.02.2007 15:34
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Ich erinnere mich schwach: Kain war der Mörder oder? naja dann darfst Du gerne Kain sein und 20 Jahre in den Knast wandern ;-)

Er war kein Mörder. Es war im Affekt geschehen. Kain hatte Abel erschlagen, weil er sein Maul ned halten konnte und viel falsches Zeugnis redete. :-)))
Kapiert? :-)

Zulu


Und Gott hat ihn zur Strafe verstoßen und danach hatte Kain ein wahrhaft "unschönes" Leben...sehr erstrebenswert ;-)
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[1.1.2.2.2.2] sushiverweigerer antwortet auf blondini
09.02.2007 14:33
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer cabal schrieb:
ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Glaubst du, Klarmobil hat Lust, ständig vergesslichen Kunden hinterherzulaufen, damit sie ihre Rechnung von 4 Euro begleichen? Was glaubst du, wie dann die Preise aussehen würden.

Auf ein vernünftiges Argument gegen eine
Einzugsermächtigung warte ich übrigens bis heute. Lastschrift ist bequem, und Falschlastschriften können innerhalb von 6 Wochen ohne Grund und kostenlos bei der eigenen Bank widerrufen werden.

Hier kommt das vernünftige Argument:

Wenn man kein ausreichendes Guthaben mehr auf dem Konto hat und keinen Dispo hat, dann bucht die Bank die Lastschrift zurück
und das Unternehmen berechnet bis zu 15 €
Bearbeitungsgebühren für die Rückbuchung! Das finde ich nicht lustig!

Ebay z.B. bucht gerne am 29. ab, bei größeren Beträgen kann es schnell eng werden, wenn man weniger Geld hat.

da hilft eigentlich nur, mehr geld zu haben.

Oder keine Einzugsermächtigung zu erteilen, man kann ja schliesslich auch 2 Tage später überweisen oder auf den Mist verzichten.
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[1.1.2.3] vendril antwortet auf spl
09.02.2007 16:25
Benutzer spl schrieb:

Auf ein vernünftiges Argument gegen eine Einzugsermächtigung warte ich übrigens bis heute. Lastschrift ist bequem, und Falschlastschriften können innerhalb von 6 Wochen ohne Grund und kostenlos bei der eigenen Bank widerrufen werden.

Soweit die Theorie und die Gesetzeslage. Ich mag das Lastschrift-Verfahren auch sehr.

Wer allerdins einmal bei o2 eine falsche Rechnung bekommen hat, die o2 aber nicht einsieht und wo man dann zum Zurückbuchen gezwungen wird, und in deren Drohbrief-Maschinerie geraten ist, bis die Gerichte denen endlich (einmal mehr) einen vor den Latz geben, möchte so einem S*uhaufen nie wieder eine Einzugsermächtigung geben...

Wenn die erst einmal Geld haben, stellen sie auf Stur. Zurückbuchen? Geht leiiiiider nicht im System, tut uns sooo leid... dürfen Sie aber abtelefonieren, das viele Geld... ach, sie haben nen Anwalt, und lassen sich nicht für dumm verkaufen? Ja dann gucken wir noch mal im System...

Und siehe da: geht doch! Danke, o2!
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[1.1.2.3.1] spl antwortet auf vendril
09.02.2007 18:41
Benutzer vendril schrieb:
Wer allerdings einmal bei o2 eine falsche Rechnung bekommen hat...

Das ist ja ein Problem von O2 und keins des Lastschriftverfahrens.

Unternehmen, die sich so verhalten wie O2, behandeln meist auch sonst den Kunden ranzig (siehe aktuell wieder die heimliche Preiserhöhung), so dass man das halt entweder aushalten muss oder erst gar nicht dorthin geht. Denn jeder Kunde mehr unterstützt mit seinem Geld die Geschäftsgebaren seines Anbieters.

Wenn man unabhängig von der Begründetheit der Reklamation in einen Mahn-Automatismus gerät, dann wird es sich bei Zahlung auf Rechnung vermutlich nicht anders verhalten. D.h.: Der Streitgegenstand ist dann ohne Rücklastschriftgebühr vielleicht 10 Euro niedriger, aber Inkasso-Maschinerie usw. werden trotzdem angeworfen wegen der Hauptforderung.

spl
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[1.1.3] ElaHü antwortet auf cabal
09.02.2007 15:33
Benutzer cabal schrieb:
Benutzer SuperSucher schrieb:
Benutzer PeterOZ schrieb:
Moin Moin!

Kann man den Bankeinzug deaktivieren? Ähnlich Blau?

cu



Hallo,

da es sich bei Klarmobile nicht um Prepaid sondern um Postpaid (Vertrag) handelt, ist der Bankeinzug nicht deaktivierbar.

SuperSucher


super Logik, ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Gibt es einen Mobilfunkanbieter, bei dem man die Rechnung seines Postpaidvertrages per Überweisung zahlen kann?
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[1.1.4] Christian_Wien antwortet auf cabal
14.02.2007 11:50
Benutzer cabal schrieb:
Benutzer SuperSucher schrieb:
Benutzer PeterOZ schrieb:
Moin Moin!

Kann man den Bankeinzug deaktivieren? Ähnlich Blau?

cu



Hallo,

da es sich bei Klarmobile nicht um Prepaid sondern um Postpaid (Vertrag) handelt, ist der Bankeinzug nicht deaktivierbar.

SuperSucher


super Logik, ich habe meinen Tcom Anschluss auch auf Rechnung per Vertrag jedoch ohne Bankeinzugsermächtigung.

Man könnte eher sagen Mobilcom traut seinen Kunden nicht.

Zahlung auf Rechnung ist bei Mobilfunkern und Festnetzanbietern meist zwar möglich, doch dafür werden - lt. BGH zulässige - Zuschläge von ca. € 2,50 pro Rechnung für den höheren Verwaltungsaufwand berechnet, da bei Zahlscheinkunden eben keine weitestgehend vollautomatische Einziehung möglich ist, dafür aber Evidenzhaltung der Zahlungsfrist, ggf. Mahnung etc. erforderlich sind.
Dabei ist ein Einziehungsauftrag kein wirklicher Nachteil für dich:
Die Abbuchung erfolgt erst zum Fälligkeitstag und wenn dabei wirklich etwas ungerechtfertigt verrechnet wurde, kannst du den Betrag innerhalb von 42 Tagen problemlos bei deiner Bank zurückbuchen lassen, wenn dein Vertragspartner nicht freiwillig auf deine Reklamation eingeht und den zuviel berechneten Teil rücküberweist.
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[1.1.4.1] dancer antwortet auf Christian_Wien
14.02.2007 16:31
HallO!

42 Tagen problemlos bei deiner Bank zurückbuchen lassen, wenn dein

Eigentlich sogar noch länger.

Guido
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[1.1.4.1.1] mobile_junkie antwortet auf dancer
16.02.2007 11:47
Ja, man kann nach 24 Monaten sogar Beträge zurückbuchen.
Die 6 Wochen-Regel gibt es nicht mehr.