Bei aller Spitzfindigkeit sollten wir doch nicht aus den Augen verlieren, dass es letztlich um den Verbraucherschutz geht.
Wenn der Text dem Kunden an gleicher Stelle und mit gleicher Intensität wie das eigentliche Angebot gezeigt wird bevor das Angebot angenommen wird, sollte das genug sein.
Mir würde genügen wenn der Disclaimer gut sichtbar neben dem [OK] gezeigt wird.
Zur Absicherung könnte eine Zusatzbestätigung per Extra [OK] dienen - muss ich aber nicht unbedingt haben.
Benutzer Björn Gottschalkson schrieb:
Hallo,
Benutzer 7VAMPIR schrieb:
1. Kann der Internethändler bei EBAY sehr wohl Disclaimer aller Art auf der Angebotsseite unterbringen. Damit aber liegen sie zeitlich VOR dem Vetragsabschluss.
Eben nicht. Die Widerrufsbelehrung als Internetseite entspricht nicht der Textform (so das KG).
Was wäre denn ein gut sichtbarer Disclaimer sonst?
2. Kann der Internethändler (wenns denn unnötigerweise sein muss) noch eine Seite zwischenschalten und die Disclaimer Klicken lassen, bevor die Bestellung verbindlich wird. Wie verbindlich ist sie dann noch?
Auch durch Zwischenschaltung von mehreren Seiten bleiben es Internetseiten, welche nicht der Textform genügen. Es gibt bei Online Shops andere Lösungen, welche jedoch erst einmal eingerichtet werden müßten. Bei eBay wird es schwierig mit der 14 Tage Frist. Mit dem Kopf durch die Wand hilft jedenfalls nicht.
So wie es hier dargestellt ist, kann niemand davon profitieren ausser den Anwälten.
Wer sich nicht darum kümmert wird demnächst Kunden haben, welche nach sehr langer Zeit wegen falscher Belehrung Ware zurückgeben. Ausserdem liegen Abmahnunugen in der Luft.
BG
Aber wem nützt dieser Aufwand? Die Textform und die Anforderung VOR dem Vertragsschluss sind vernünftig betrachtet doch erfüllt.
Vielleicht müsste man die Gesetze den aktuellen Bedingungen anpassen.
Es kann doch nicht sein, dass die Juristen sich auf unser aller Kosten um Kaisers Bart streiten und die wirklichen Schurken ungestört ihren Geschäften nachgehen.
Man kann einfach keinen Dummie vor sich selbst schützen.
Ein gutes Bsp ist der Disclaimer, der vor der Verantwortung für externe Links schützen soll. Niemand kann für eine Vielzahl von Links auf die Dauer ernsthaft Verantwortung übernehmen da sich dies ja tatsächlich seiner Kontrolle entzieht.
Da aber ein Gericht der Meinung ist, diese Verantwortung jedem aufbürden zu müssen, es sei denn man erklärt diese Verantwortung nicht übernehmen zu wollen, steht auf fast jeder Webseite ein entsprechender Disclaimer.
Ausgerechnet die Arglosen, die angeblich eigentlich geschützt werden sollen, werden damit zu Opfern von Profiabmahnern.
Insgesamt scheint auch das Abmahnunwesen nicht sonderlich verbraucherfreundlich zu sein.
Hier wäre eine Kehrtwende erforderlich. Dar tatsächliche Gebrauch sollte den Masstab setzen.
Ein Link ist ein Hinweis. Mehr nicht. Jemanden haftbar nachen zu wollen ist absurd.
Wenn schon so absurd gehandelt wird, kann jedenfalls eine allgemein gehaltene Absichtserklärung nicht verantwortlich sein zu wollen, nicht genügen um von diesem Haken zu kommen - oder?
CU 7VAMPIR
SMS º¹6³6³³³¾8
http://pda.teltarif.de/
arch/2006/kw30/s22570.html
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