Benutzer Kai Petzke schrieb:
Wenn Du den Schlüssel hast stecken lassen: Ja.
Wenn der Dieb das Auto geknackt hat: Nein.
So ähnlich ist das auch bei W-LANs. Man muss sie absperren. Und das erste Mal absperren-vergessen kostet nach dem BGH-Urteil nun maximal 100 Euro plus Mehrwertsteuer plus die Verpflichtung, es nicht mehr zu tun.
Vorm Gericht gab's schon Aussagen, man hätte nicht genügend gesperrt. Das ist doch der ewige Kampf zwischen dem Schloss und einem fremden Schlüssel - und jetzt sei der Besitzer des Schlosses schuldig. Nicht der Verbrecher.
Ja, wirklich - für großes Geld kann man alles tun. Auch die Logik umkippen...