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free-hotspot.com


12.05.2010 14:57 - Gestartet von Mikkser
2x geändert, zuletzt am 12.05.2010 14:58
Mal ne Frage, was passiert mit "free-hotspot.com"? Da muss man ja ausschliesslich die AGBs akzeptieren, sich aber nicht anmelden und seit deren Deal mit Burger King sind die in Deutschland gut positioniert im freien WLAN Geschäft...

Die Gesellschaft sitzt in Irland, greift hier dann überhaupt das BGH Urteil?
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[1] koelli antwortet auf Mikkser
12.05.2010 21:38
Benutzer Mikkser schrieb:
Mal ne Frage, was passiert mit "free-hotspot.com"? Da muss man ja ausschliesslich die AGBs akzeptieren, sich aber nicht anmelden und seit deren Deal mit Burger King sind die in Deutschland gut positioniert im freien WLAN Geschäft...

Auch bei Starbucks muss man sich nicht anmelden und kann anonym surfen.
Nur bei McDonalds wird als einzige Identifikation die Handynummer erfragt.
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[1.1] Skruvite antwortet auf koelli
12.05.2010 22:55
Interessant. Wenn jemand mein Auto stiehlt und damit Schaden verursacht, bin ich auch schuldig? Schuldig, weil ich kein neuestes Auto hatte, ohne 10 Sicherheits-Schlösse, ohne kluger Elektronic, die nur meine Augen erkennt, nur meine Fingerabdrücke, nur mein Schweiß, nur mein Atem?

Interessant...
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Skruvite
12.05.2010 23:33
Benutzer Skruvite schrieb:
Interessant. Wenn jemand mein Auto stiehlt und damit Schaden verursacht, bin ich auch schuldig?

Wenn Du den Schlüssel hast stecken lassen: Ja.
Wenn der Dieb das Auto geknackt hat: Nein.

So ähnlich ist das auch bei W-LANs. Man muss sie absperren. Und das erste Mal absperren-vergessen kostet nach dem BGH-Urteil nun maximal 100 Euro plus Mehrwertsteuer plus die Verpflichtung, es nicht mehr zu tun.


Kai
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[1.1.1.1] Skruvite antwortet auf Kai Petzke
13.05.2010 18:33

einmal geändert am 13.05.2010 18:41
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Wenn Du den Schlüssel hast stecken lassen: Ja.
Wenn der Dieb das Auto geknackt hat: Nein.

So ähnlich ist das auch bei W-LANs. Man muss sie absperren. Und das erste Mal absperren-vergessen kostet nach dem BGH-Urteil nun maximal 100 Euro plus Mehrwertsteuer plus die Verpflichtung, es nicht mehr zu tun.

Vorm Gericht gab's schon Aussagen, man hätte nicht genügend gesperrt. Das ist doch der ewige Kampf zwischen dem Schloss und einem fremden Schlüssel - und jetzt sei der Besitzer des Schlosses schuldig. Nicht der Verbrecher.

Ja, wirklich - für großes Geld kann man alles tun. Auch die Logik umkippen...