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Nur debitel-light-Übernahme durch E-Plus zulässig!?


06.10.2006 18:49 - Gestartet von hscd
Also ich finde in den debitel-light AGB nur die Möglichkeit, dass nach einem leicht debilen Ende direkt die EPS die Kunden schluckt. Oder?

13.2. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten von uns aus diesem Vertrag auf die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, E-Plus-Platz 1, 40468 Düsseldorf ist zulässig, wenn der Vertrag zwischen uns und dem Netzbetreiber endet. Sie haben in diesem Fall das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab der Mitteilung des Pflichtenübergangs schriftlich gegenüber uns zu kündigen. Ihre Kündigung ist an die Anschrift "debitel-light, 70545 Stuttgart" zu richten.