"grommel" schrieb:
Hat sich schon einer die AGB`s durchgelesen?
Fast komplett ... :)
Bei den Verbindungsdienstleistungen unter 6.3 steht, dass man die erste Rechnung schon innerhalb der ersten 14Tage nach der ersten Einwahl erhält
Erscheint mir wegen der eh fälligen Einrichtungskosten legitim.
und unter 5.1 wird vom Nutzer die Schaffung von Vorraussetzungen für REALM-Updates gefordert.
Der Abschnitt stammt anscheinend wortgleich aus den freenet-AGB, deren Backbone ja genutzt wird.
Weiß jemand ob das relevant ist?
Freenet-Kunden mussten früher wohl manchmal ihre DSL-Einwahlkennung ändern, aber ich denke, das ist passé.
Außerdem steht bei den ergänzenden AGB`s unter 4.2, dass man ein Modem für den ANNEX B/U-R2 DSL-Anschluß haben muß (auf dem Karton von der Fritzbox hab ich das nicht gefunden).
Das ist einfach nur die technische Bezeichnung für genau die DSL-Variante, die bei uns in Deutschland bei T-DSL- und verwandten Anschlüssen verwendet wird.
Und die FRITZ!Box ist natürlich kompatibel, auch wenn's nicht auf dem Karton steht ... :)
Komisch finde ich auch Punkt 5.5+5.6 der ergänzenden AGB`s, wo 200Euro für abschalten und neuschalten des Anschlusses bei Zahlungsverzug fällig werden.
Das ist interesant! Ob die Telekom auch von Resellern ein Bereitstellungsentgelt beim Schalten des DSL-Anschlusses verlangt? Dann wär's klar, dass sich callando das Geld vom Kunden wieder zurück holt ...
Ciao,
__ Martin