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Wirre Formulierung im tt-Artikel bzgl. neue Kündigungsmodalitäten


02.11.2006 14:58 - Gestartet von REMchen
Folgender Passus im teltarif-Artikel ist totaler Murks:

"Geändert wurden auch die Kündigungsmodalitäten nach einer Mindestvertragslaufzeit: Musste bisher jeweils einen Monat zum Quartalsende gekündigt werden, kann diese jetzt jeweils bis spätenstens einen Monat vor Ablauf der Verlängerung erfolgen."

Fakt ist:
Bisher konnte nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Vertrag immer jeweils zum Ende eines Quartals gekündigt werden, mit einem Monat Kündigungsfrist.

Jetzt nach den neuen AGB ist dies nicht mehr möglich. Wenn man nicht einen Monat vor Ende der MVLZ kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Und nicht nur um ein Quartal.

Der Text im Artikel jedoch ist total wirr. Durch "Musste bisher" und "kann dieser jetzt" wird suggeriert, als seien die neuen Kündigungsmodalitäten *besser* als die alten. Tatsächlich ist es jedoch - wie von mir eben beschrieben - genau umgekehrt.
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[1] VariusC antwortet auf REMchen
05.11.2006 20:39
Benutzer REMchen schrieb:
Folgender Passus im teltarif-Artikel ist totaler Murks:

"Geändert wurden auch die Kündigungsmodalitäten nach einer Mindestvertragslaufzeit: Musste bisher jeweils einen Monat zum Quartalsende gekündigt werden, kann diese jetzt jeweils bis spätenstens einen Monat vor Ablauf der Verlängerung erfolgen."

Fakt ist:
Bisher konnte nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Vertrag immer jeweils zum Ende eines Quartals gekündigt werden, mit einem Monat Kündigungsfrist.

Jetzt nach den neuen AGB ist dies nicht mehr möglich. Wenn man nicht einen Monat vor Ende der MVLZ kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Und nicht nur um ein Quartal.

Der Text im Artikel jedoch ist total wirr. Durch "Musste bisher" und "kann dieser jetzt" wird suggeriert, als seien die neuen Kündigungsmodalitäten *besser* als die alten. Tatsächlich ist es jedoch - wie von mir eben beschrieben - genau umgekehrt.


Ganz laut zustimm!!!
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[1.1] klaussc antwortet auf VariusC
10.12.2006 08:43
Benutzer VariusC schrieb:
Benutzer REMchen schrieb:
Folgender Passus im teltarif-Artikel ist totaler Murks:

"Geändert wurden auch die Kündigungsmodalitäten nach einer Mindestvertragslaufzeit: Musste bisher jeweils einen Monat zum Quartalsende gekündigt werden, kann diese jetzt jeweils bis spätenstens einen Monat vor Ablauf der Verlängerung erfolgen."

Fakt ist:
Bisher konnte nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit der Vertrag immer jeweils zum Ende eines Quartals gekündigt werden,
mit einem Monat Kündigungsfrist.

Jetzt nach den neuen AGB ist dies nicht mehr möglich. Wenn man nicht einen Monat vor Ende der MVLZ kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Und nicht nur um
ein Quartal.

Der Text im Artikel jedoch ist total wirr. Durch "Musste bisher" und "kann dieser jetzt" wird suggeriert, als seien die neuen Kündigungsmodalitäten *besser* als die alten.
Tatsächlich ist es jedoch - wie von mir eben beschrieben - genau umgekehrt.


Ganz laut zustimm!!!

Und die Vertragslaufzeit verlängert sich auch nicht um 12 Monate wenn noch weniger als 12 Monate Laufzeit verbleiben, sondern in jeden Fall auf 12 Monate.

Die Verschlechterung der Kündigungsfrist, bzw. die automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate ist meines Erachtens wirklich ätzend. Musste das den wirklich sein?

Im Angesicht dessen, dass Hansenet es schafft mit einer in weiten Teilen Deutschlands deutlich schlechteren Technik eine Kündigungsfrist von 30 Tagen anzubieten, ist diese Änderung ein Armutszeugniss.

Gruß
Klaus