Moin ich mal wieder....
wenn Du im gesetz ließt, dann steht dort, dass wenn vereinbart, die höher USt. umgelegt werden kann. Also sollte jeder vorher in seinen Vertrag schauen, wie es dor geregelt ist.
Zitat aus Gesetz USt. §29 :"Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben." (Satz 1 ist etwas weiter unten nachzulesen.)
Gruß
Dominic
Benutzer DenSch schrieb:
arg verdammt,mein fehler, ich mein es natürlich andersrum.... hab das eben erst gerafft ^^
also verträge,die ab dem1.9. gemacht wurden, jetz hab ich es ;)
und O2 will ja irgendwie erst sb 28.11. nich erhöhen... also sokü;)
Benutzer filmin schrieb:
§29 UstG:
(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen
Mehr- oder Minderbelastung verlangen.
= bei einem Vertrag vor dem 01.09.2006 darf der Bruttopreis angepast werden.
Bei einem Vertrag nach an oder nach dem 01.09.2006 muss die Preiserhöhung bereits drin sein.
Ein Kündigungsrecht hast du aber auch nicht unbedingt, denn O2 kann auch den Vertrag u alten Preis fortsetzen.
Du schreibst aber:
"Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden."
Das ist eben genau umgekehrt - in diesem Fall dürfen sie es ja!
Sonst nicht.
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer filmin schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.
nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!
Stimmt nicht. Genau geasagt ist eine MwSt-Erhöhung eigentlich die einzige Möglichkeit, die Preise bei Laufzeitverträgen ohne SoKü-Recht zu erhöhen.
siehe "§29" ....
IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:
In welchem Gesetz?
"§29 ändrung von langzeitverträgen" oder so ähnlich, auf jeden
§29.
Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden. Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).
Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.
Nein, es sollte dann (nach deiner Rechtsauffassung) heissen:
Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich NUR erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.
Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.
Und warten bis die Ablehnung kommt.
les dir einen berifh thier darüber durch, und du weißt
bescheid.