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Achtung bei MwSt. Brutto Erhöhung, SoKü möglich


10.12.2006 16:11 - Gestartet von DenSch
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.

nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!

IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:

Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden.
Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.


Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.
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[1] dominic antwortet auf DenSch
11.12.2006 09:58
Benutzer DenSch schrieb:
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.

nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!

IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:

Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden.
Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.


Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.

Moin,

Du solltest dies hier nicht so pauschal kundtun.
Gemäß UStG "§ 29 Umstellung langfristiger Verträge" steht O2 sehr wohl das Recht zu, die Tarife entsprechend anzupassen. Es sei denn in Euren AGB´s steht, dass der Anbieter (O2) auf eine Erhöhung auf Grund höherer USt. verzichtet bzw. ihm dann nicht zusteht.

Außerdem ist es ja keine Erhöhung im eigendlichen Sinne, also O2 bereichert sich hier nicht (ist aber trotzdem ärgerlich auch für mich, bin nämlich auch betroffen).

Also, bitte immer schön vorsichtig mit solchen pauschalen Empfehlungen sein, diese können ggfls. nach hinten los gehen.

Gruß
Dominic
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[1.1] DenSch antwortet auf dominic
11.12.2006 14:07
Benutzer dominic schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.

nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!

IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:

Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden. Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.


Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.

Moin,

Du solltest dies hier nicht so pauschal kundtun. Gemäß UStG "§ 29 Umstellung langfristiger Verträge" steht O2 sehr wohl das Recht zu, die Tarife entsprechend anzupassen. Es sei denn in Euren AGB´s steht, dass der Anbieter (O2) auf eine Erhöhung auf Grund höherer USt. verzichtet bzw. ihm dann nicht zusteht.

Außerdem ist es ja keine Erhöhung im eigendlichen Sinne, also O2 bereichert sich hier nicht (ist aber trotzdem ärgerlich auch für mich, bin nämlich auch betroffen).

Also, bitte immer schön vorsichtig mit solchen pauschalen Empfehlungen sein, diese können ggfls. nach hinten los gehen.

Gruß
Dominic

gab hier ein großes tutorial darüber...

verträge, die 4 monate vor erhöhung abgeschlossen wurden, ist von auszugehen, das der betreiber bescheid weiß und die erhöhung ienkalkuliert hat. Erhöht er trotzdem, ist das ein vertragsbruch, bzw. entsteht ein recht zur SoKü .... genauso stehts da drin :)
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[1.1.1] filmin antwortet auf DenSch
11.12.2006 14:27
Benutzer DenSch schrieb:

gab hier ein großes tutorial darüber...

verträge, die 4 monate vor erhöhung abgeschlossen wurden, ist von auszugehen, das der betreiber bescheid weiß und die erhöhung ienkalkuliert hat. Erhöht er trotzdem, ist das ein vertragsbruch, bzw. entsteht ein recht zur SoKü .... genauso stehts da drin :)

Was für ein Tutorial? Wenn du sowas schreibst dann bitte mit Quelle. Ich glaube trotzdem, du hast es vielleicht falsch verstanden.
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[1.1.1.1] DenSch antwortet auf filmin
11.12.2006 16:31
Benutzer filmin schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

gab hier ein großes tutorial darüber...

verträge, die 4 monate vor erhöhung abgeschlossen wurden, ist von auszugehen, das der betreiber bescheid weiß und die erhöhung ienkalkuliert hat. Erhöht er trotzdem, ist das ein vertragsbruch, bzw. entsteht ein recht zur SoKü ....
genauso stehts da drin :)

Was für ein Tutorial? Wenn du sowas schreibst dann bitte mit Quelle. Ich glaube trotzdem, du hast es vielleicht falsch verstanden.

gab hier großen bericht dadrüber.

aber wie schon im andern post, hab vor und nach verwechselt ^^

ab 1.9. vertrag gemacht, und wegen mwst erhöht= SoKü.

mein fehler *g*
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[2] filmin antwortet auf DenSch
11.12.2006 12:11
Benutzer DenSch schrieb:
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.

nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!

Stimmt nicht. Genau geasagt ist eine MwSt-Erhöhung eigentlich die einzige Möglichkeit, die Preise bei Laufzeitverträgen ohne SoKü-Recht zu erhöhen.

IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:

In welchem Gesetz?

Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden.
Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Nein, es sollte dann (nach deiner Rechtsauffassung) heissen:

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich NUR
erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.

Und warten bis die Ablehnung kommt.
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[2.1] DenSch antwortet auf filmin
11.12.2006 14:08
Benutzer filmin schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.

nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!

Stimmt nicht. Genau geasagt ist eine MwSt-Erhöhung eigentlich die einzige Möglichkeit, die Preise bei Laufzeitverträgen ohne SoKü-Recht zu erhöhen.

siehe "§29" ....

IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:

In welchem Gesetz?
"§29 ändrung von langzeitverträgen" oder so ähnlich, auf jeden §29.


Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden. Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Nein, es sollte dann (nach deiner Rechtsauffassung) heissen:

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich NUR erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.

Und warten bis die Ablehnung kommt.

les dir einen berifh thier darüber durch, und du weißt bescheid.
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[2.1.1] filmin antwortet auf DenSch
11.12.2006 14:25
§29 UstG:

(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen.

= bei einem Vertrag vor dem 01.09.2006 darf der Bruttopreis angepast werden.
Bei einem Vertrag nach an oder nach dem 01.09.2006 muss die Preiserhöhung bereits drin sein.

Ein Kündigungsrecht hast du aber auch nicht unbedingt, denn O2 kann auch den Vertrag u alten Preis fortsetzen.

Du schreibst aber:

"Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht
erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen
wurden."

Das ist eben genau umgekehrt - in diesem Fall dürfen sie es ja! Sonst nicht.



Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer filmin schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.

nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!

Stimmt nicht. Genau geasagt ist eine MwSt-Erhöhung eigentlich die einzige Möglichkeit, die Preise bei Laufzeitverträgen ohne SoKü-Recht zu erhöhen.

siehe "§29" ....

IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:

In welchem Gesetz?
"§29 ändrung von langzeitverträgen" oder so ähnlich, auf jeden §29.


Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden. Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Nein, es sollte dann (nach deiner Rechtsauffassung) heissen:

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich NUR erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.

Und warten bis die Ablehnung kommt.

les dir einen berifh thier darüber durch, und du weißt bescheid.
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[2.1.1.1] DenSch antwortet auf filmin
11.12.2006 16:30
arg verdammt,mein fehler, ich mein es natürlich andersrum.... hab das eben erst gerafft ^^

also verträge,die ab dem1.9. gemacht wurden, jetz hab ich es ;)

und O2 will ja irgendwie erst sb 28.11. nich erhöhen... also sokü;)

Benutzer filmin schrieb:
§29 UstG:

(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen.

= bei einem Vertrag vor dem 01.09.2006 darf der Bruttopreis angepast werden.
Bei einem Vertrag nach an oder nach dem 01.09.2006 muss die Preiserhöhung bereits drin sein.

Ein Kündigungsrecht hast du aber auch nicht unbedingt, denn O2 kann auch den Vertrag u alten Preis fortsetzen.

Du schreibst aber:

"Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden."

Das ist eben genau umgekehrt - in diesem Fall dürfen sie es ja!
Sonst nicht.



Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer filmin schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.

nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!

Stimmt nicht. Genau geasagt ist eine MwSt-Erhöhung eigentlich die einzige Möglichkeit, die Preise bei Laufzeitverträgen ohne SoKü-Recht zu erhöhen.

siehe "§29" ....

IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:

In welchem Gesetz?
"§29 ändrung von langzeitverträgen" oder so ähnlich, auf jeden
§29.


Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden. Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Nein, es sollte dann (nach deiner Rechtsauffassung) heissen:

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich NUR erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.

Und warten bis die Ablehnung kommt.

les dir einen berifh thier darüber durch, und du weißt
bescheid.
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[2.1.1.1.1] dominic antwortet auf DenSch
12.12.2006 15:48
Moin ich mal wieder....
wenn Du im gesetz ließt, dann steht dort, dass wenn vereinbart, die höher USt. umgelegt werden kann. Also sollte jeder vorher in seinen Vertrag schauen, wie es dor geregelt ist.

Zitat aus Gesetz USt. §29 :"Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben." (Satz 1 ist etwas weiter unten nachzulesen.)

Gruß
Dominic


Benutzer DenSch schrieb:
arg verdammt,mein fehler, ich mein es natürlich andersrum.... hab das eben erst gerafft ^^

also verträge,die ab dem1.9. gemacht wurden, jetz hab ich es ;)

und O2 will ja irgendwie erst sb 28.11. nich erhöhen... also sokü;)

Benutzer filmin schrieb:
§29 UstG:

(1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen
Mehr- oder Minderbelastung verlangen.

= bei einem Vertrag vor dem 01.09.2006 darf der Bruttopreis angepast werden.
Bei einem Vertrag nach an oder nach dem 01.09.2006 muss die Preiserhöhung bereits drin sein.

Ein Kündigungsrecht hast du aber auch nicht unbedingt, denn O2 kann auch den Vertrag u alten Preis fortsetzen.

Du schreibst aber:

"Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden."

Das ist eben genau umgekehrt - in diesem Fall dürfen sie es ja!
Sonst nicht.



Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer filmin schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
ALso, wie ich sehe, erhöht O2 alles, was vorm 28.11. abgeschlossenwurde.

nach Gesetzt ist das aber nicht rechtenst,und ihr habt die Möglichkeit zu Kündingen !!

Stimmt nicht. Genau geasagt ist eine MwSt-Erhöhung eigentlich die einzige Möglichkeit, die Preise bei Laufzeitverträgen ohne SoKü-Recht zu erhöhen.

siehe "§29" ....

IM gesetz steht, im ungeföhren Wortlaut:

In welchem Gesetz?
"§29 ändrung von langzeitverträgen" oder so ähnlich, auf jeden
§29.


Bei MwSt. Erhöhung, dürfen nur die Bruttopreise angepasst werden von Verträgen, die länger als vier (4) Monate vor eintritt der Erhöhung abgeschlossen wurden. Verträge, die innerhalb dieser vier-monats frist abgeschlossen wurden, geht man nach Gesetz davon aus, das die Betreiber die erhöhung schon einkalkuliert haben. (bzw. haben müssen).

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich nicht erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Nein, es sollte dann (nach deiner Rechtsauffassung) heissen:

Und genau aus dem Grund, ist eine Erhöhung gesetzlich NUR erlaubt, wenn die Verträge vor dem 1.9.06 abgeschlossen wurden.

Also, O2 Kunden, SoKü schreiben bis der Arzt kommt.

Und warten bis die Ablehnung kommt.

les dir einen berifh thier darüber durch, und du weißt
bescheid.