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Zeitlicher Vorlauf


19.12.2006 12:50 - Gestartet von Real Emu
[...Die Preisänderung der 010012 hatte einen zeitlichen Vorlauf von nur 100 Minuten zwischen Informationsmail des Anbieters und dem Inkrafttreten...]

Wie so oft... die überraschende, sofortige Abz----Erhöhung. Dort, beim zeitlichen Vorlauf, ist der Ansatzpunkt. Einem TK-Unternehmen kann natürlich nicht verboten werden, seine Preise zu ändern. Aber es wäre doch kein Problem für den Gesetzgeber, die Frist für den zeitlichen Vorlauf, also die Spanne zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten der Preisänderung, zu erhöhen. Heraufsetzen auf z. B. 5 volle Arbeitstage, und das Problem wäre eingedämmt. Meine Bundestagsabgeordneten habe ich schon gebeten, in dieser Richtung tätig zu werden; leider ohne Erfolg. Welche Lobbyinteressen sind da im Spiel?
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[1] Info9 antwortet auf Real Emu
19.12.2006 12:53
Welche Lobbyinteressen sind da im Spiel?

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