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Deaktivierungsgebühr WICHTIGE ERGÄNZUNG!!!


09.09.2000 14:24 - Gestartet von Ramon
Hallo liebes Forum,

es war doch vor sehr langer Zeit mal auch bei Teltarif.de zu lesen, das eine Deaktivierungsgebühr bei Mobilfunkverträgen gesetzeswidrig sei (laut Gesetzurteil).
Theoretisch wäre es dann möglich anhand dieses Urteils sich die Deaktivierungsgebühren plus Zinsen und Aufwand rückwirkend zurückerstatten zu lassen. Dazu müßte aber nochmal jemand herausfinden, wo dieses Gerichtsurteil nun her ist, dann müßte das eigentlich gehen.

Grüße aus Bremen,

der Mobilcom-Hasser
RamOn
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[1] RolandU antwortet auf Ramon
09.09.2000 20:45
Reichtum du bist so nah!!!!!!

ich kann dich nur noch nicht fassen,weil ich nicht weiss
wovon ich rede.

Lasst uns die Zinsen susammenschmeißen und eine cola trinken.

Geh ins Bett du ??????????????
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[2] Deaktivierungsgebühr
chrisweber antwortet auf Ramon
10.09.2000 13:11
Hier der Beitrag vom 9. Mai

Keine Deaktivierungsgebühr für Handy-Verträge

Mobilfunkunternehmen dürfen von ihren Kunden keine Gebühr für die Deaktivierung des Anschlusses verlangen. Sie dürfen auch nicht in jedem Fall Sperrkosten in Rechnung stellen,
wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlt. Mit diesem Urteil gab das Landgericht München einer Klage des Verbraucherschutzvereins e.V. (VSV) gegen die Drillisch AG (Niederlassung Süd) statt.
Das Serviceunternehmen, das Mobilfunkverträge in den Netzen von T-D1, D2 Mannesmann und E-Plus anbietet, hatte im Preisverzeichnis unter dem Stichwort sonstige Service-Gebühren" eine Reihe von Kosten aufgelistet. So verlangte das Unternehmen für die Deaktivierung eines Anschlusses 68 Mark. Die Richter sahen darin einen unangemessen hohen Aufwendungsersatz.
Außerdem fehle der Gebühr eine Rechtsgrundlage. Für den Kunden habe die Deaktivierung gar keinen Wert, sie diene ausschließlich den Interessen des Mobilfunkunternehmens.

Volker Schäfer