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Erhöung auch bei TPP ?


30.12.2000 10:30 - Gestartet von LEXY
Wird TPP auch die Tarife im D1 Netz erhöhen ????

G.

L.#
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[1] RE: Erhöhung auch bei TPP ? - hoffentlich - Sonderkündigungsrecht !!!
montag antwortet auf LEXY
30.12.2000 11:21
Ich ahne, worauf Du hinaus willst, dann können alle, die es betrifft, vorzeitig aus ihrem TPP-Vertrag aussteigen und dann das Bilighandy behalten - ein gutes Geschäft - hat ja doch vielleicht sei gutes, einen Mobilcom - Töchter - Vertrag zu haben, auch wenn es nur so sei, ihn vorzeitig plattzumachen.

Guten Rutsch.

Joachim Freitag aus dem verschneiten Berlin.



Benutzer LEXY schrieb:

Wird TPP auch die Tarife im D1 Netz erhöhen ????

G.

L.#
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[1.1] LEXI antwortet auf montag
30.12.2000 15:46
Da bringt man mich auf eine super Idee, mal abwarten, dann TPP kündigen. Von wen das Handy stammt, weiss ich garnicht, von der MAG - Tel, oder... oder ? IHS ist ja keine Firma...

L.

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Benutzer montag schrieb:

Ich ahne, worauf Du hinaus willst, dann können alle, die es betrifft, vorzeitig aus ihrem TPP-Vertrag aussteigen und dann das Bilighandy behalten - ein gutes Geschäft - hat ja doch vielleicht sei gutes, einen Mobilcom - Töchter
- Vertrag zu haben, auch wenn es nur so sei, ihn vorzeitig plattzumachen.

Guten Rutsch.

Joachim Freitag aus dem verschneiten Berlin.



Benutzer LEXY schrieb:

Wird TPP auch die Tarife im D1 Netz erhöhen ????

G.

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[1.1.1] Frank5 antwortet auf LEXI
30.12.2000 17:48
Wird man denn da als Kunde nochmal separat informiert, ob und wann die Gebühren erhöht werden?

Wäre doch eine gute Gelegenheit, die lästigen Veträge loszuwerden, gelle?

Steht das denn schon fest mit der Gebührenerhöhung?

mfG
Frank
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[1.1.1.1] LEXY antwortet auf Frank5
30.12.2000 22:13
Also bei D1 direkt ja, D2 zieht vielleicht nach, meiner Meinung nach. Die müssen normalerweise die neue Gebührenliste dem Kunden unaufgefordert ausliefern .

G.

L.#




Benutzer Frank5 schrieb:

Wird man denn da als Kunde nochmal separat informiert, ob und wann die Gebühren erhöht werden?

Wäre doch eine gute Gelegenheit, die lästigen Veträge loszuwerden, gelle?

Steht das denn schon fest mit der Gebührenerhöhung?

mfG
Frank
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[1.2] LEXY antwortet auf montag
30.12.2000 22:07
Das wär GENIAL. Also, Telefonierer, passt gut auf die Rechnung auf, wehe TPP hat da was zu verschweigen .......

G.

L.#




Benutzer montag schrieb:

Ich ahne, worauf Du hinaus willst, dann können alle, die es betrifft, vorzeitig aus ihrem TPP-Vertrag aussteigen und dann das Bilighandy behalten - ein gutes Geschäft - hat ja doch vielleicht sei gutes, einen Mobilcom - Töchter
- Vertrag zu haben, auch wenn es nur so sei, ihn vorzeitig plattzumachen.

Guten Rutsch.

Joachim Freitag aus dem verschneiten Berlin.



Benutzer LEXY schrieb:

Wird TPP auch die Tarife im D1 Netz erhöhen ????

G.

L.#
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[] RE: Erhöhung auch bei TPP ? - hoffentlich - Sonderkündigungsrecht !!!
slytab antwortet auf
02.01.2001 11:09
Benutzer rabe schrieb:

Tarife können auch im Amtsblatt der RegTP veröffentlicht werden und treten dann innerhalb 1 Mo.(?) in Kraft.

Du unterschlägst einen wesentlichen Aspekt:
Die Änderungen treten erst dann innerhalb eines Monats in
Kraft, wenn der Anbieter seine Kunden über die im Amtsblatt
veröffentlichten Änderungen informiert hat.
Nur in diesem Fall besteht übrigens ein Sonderkündigungsrecht.
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[] RE: Erhöhung auch bei TPP ? - hoffentlich - Sonderkündigungsrecht !!!
slytab antwortet auf
02.01.2001 15:22
Benutzer rabe schrieb:

Tarife können auch im Amtsblatt der RegTP
veröffentlicht
werden und treten dann innerhalb 1 Mo.(?) in
Kraft.

Du unterschlägst einen wesentlichen Aspekt: Die Änderungen treten erst dann innerhalb eines Monats in
in
Kraft, wenn der Anbieter seine Kunden über die im
Amtsblatt
veröffentlichten Änderungen informiert hat.

Du hast vollkommen recht,. das hatte ich zu erwähnen vergessen. Siehe dazu auch § 28 (3) Satz 4.

Nur in diesem Fall besteht übrigens ein Sonderkündigungsrecht.

Kannst Du diesen Satz präzisieren?
Ich versuchs.

Beachte, daß sowohl die TKV TKV als auch die D1-AGB Dir ein Sonderkündigungsrecht einräumen! Die Bestimmungen der TKV sind übrigens unabdingbar.
Die TKV räumt aber nur in diesem Fall (das heißt in dem Fall
des Veröffentlichen im Amtsblatt) das Sonderkündigungsrecht ein.

Dieser Fall wurde von Dir ins Spiel gebracht, ist aber für den hier
diskutierten Anbieter TPP nicht relevant, da dieser laut seinen AGB
von dieser Regelung keinen Gebrauch macht. Er hätte hierzu auch
einen entsprechenden Hinweis in seinen Antragsformularen anbringen
müssen, was nicht geschehen ist.
Bei T-D1 wirds wohl ähnlich sein, weswegen es keinen Sinn
macht, diesen von Dir vorgebrachten Fall in Bezug auf T-D1 und TPP
zu diskutieren.
Deswegen war meine Antwort auch allgemeiner Natur.
Ich versuche sie nochmal zu präzisieren:

Normalerweise erfolgen Änderungen, indem die neuen AGB Vertragsbestandteil
werden. Dazu müssen nach AGBG §2 die neuen AGB dem Vertragspartner mitgeteilt werden (oder er muß sie einsehen können) und er muß ihr zustimmen.
Für Telekommunikationsanbieter gibt es aber eine weitere Möglichkeit:
Sie können (nach Par. 23 (2) 1a) oben zitierten Paragraphen 2 des AGBG
umgehen, wenn sie die Veröffentlichung im Amtsblatt vornehmen.
Dann aber, wenn sie sich also auf AGBG § 23 (2) 1a berufen, gilt nach TKK § 28 (2) u. (3) bei Vertragsverschlechterung das Sonderkündigungsrecht für den Kunden.
Macht der Anbieter von dieser Regelung keinen Gebrauch, kommt das zuerst genannte Verfahren zum Tragen:
Anbieter informiert über neue AGB und holt sich vom Kunden dessen Zustimmung ein. Verweigert der Kunde die Zustimmung, bleibt's halt bei den alten Tarifen oder aber es kann sogar passieren, daß der ANBIETER ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommt.

Wie die Informationspolitik des rosa Riesen aussieht, ist übrigens auch bermerkenswert hier festzuhalten:
Die Tarifänderungen ins E-Netz sollen laut Pressemitteilung von T-D1 gelten ab 1.1.2001. Bekanntgemacht werden sollten sie einen Monat vorher.
An der D1-Hotline wurde an Silvester noch behauptet, es gäbe keine Änderungen und auf der Homepage von T-D1 sind die Änderungen in der Tarifübersicht bis heute noch nicht eingepflegt.

TPP hält sich da mit seinem D1-Tarif schön raus. Die veröffentlichen erst gar keinen Tarif für Gespräche von D1 ins E-Netz.
(Das mal wieder nur als Beleg für die Mär von Gustyn/Schubert, alle veröffentlichten Tarife wären vollständig und korrekt).