Benutzer skycab schrieb:
Benutzer 602sl schrieb:
2.) Einschreiben mit Rückschein ist absolut überflüssig.
Denn selbst bei einem normalen Übergabe-Einschreiben kann der Zugang (die Unterschrift) im Nachhinein gegen Gebühr im Bestreitensfall bei der Post AG abgefordert werden.
Generelles versenden per Rückschein ist absolut überflüssig und zeugt von
Unkenntnis.
Den Zugang des Schreibens kann man damit übrigens eh nicht "beweisen", allenfalls glaubhaft machen. Ggf. wäre nur eine Zustellung durch Gerichtsvollzieher bzw.
Empfangsbekenntnis des Empfängers über den Inhalt bei Versendung durch Boten als Beweis tauglich.
Es ist eine Schade wieviel Schmarrn teilweise hier gepostet wird.
Sorry, aber das musste mal gesagt werden.
Suffi
ein fax ist besser als jedes einschreiben - schneller und der nachweis enthält auch den text.
Soso..
und warum gibt es dann wohl den § 175 ZPO
Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein
Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/175.html
Gibt es das Gesetz dann nur weil ein Fax zum Nachweis ausreichend ist? Insbesondere ein veränderbares ASCII-File von Faxkarten als Absendernachweis?
Merke: Falsches wird durch mehrmaliges wiederholen nicht richtiger.
Zulu