Thread
Menü

Bei gewerblichen Verkaeufer nicht unueblich


05.04.2007 09:24 - Gestartet von hansolaf
Hallo,

sollte der Verkaeufer des Service gewerblich gehandelt haben, so kann der Kaeufer in diesem Fall tatsaechlich Schadenersatz geltend machen. Meines Wissens muss der Verkaeufer aber gewerblich handeln. Diese gesetzliche Regelung gibt es seit ca. 3-4 Jahren. Wird vor allem im Antiquitaetenhandel angewendet.

Gruesse
Olaf