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automatisierte Erkennbarkeit von Produktfälschungen?


19.04.2007 17:37 - Gestartet von christoph007
Na dann viel Erfolg den Entwicklern bei ebay.

Ich wüsste im Moment keine Möglichkeit Produktfälschungen automatisiert bei Erstellung einer Auktion erkennen zu lassen.

Nur wenn erneut eine Auktion mit gleichem Text und gleichen Bildern erstellt wird wie eine bei der gefälschte Ware angeboten wurde könnte ein Automatismus zugreifen. Aber ist der Anbieter von falscher Ware so blöd?

Meiner Meinung nach ist eine Prüfung wie vom BGH gefordert zur Zeit nicht automatisiert durchführbar.
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[1] himmelblau antwortet auf christoph007
19.04.2007 17:53
Benutzer christoph007 schrieb:
Na dann viel Erfolg den Entwicklern bei ebay.

Ich wüsste im Moment keine Möglichkeit Produktfälschungen automatisiert bei Erstellung einer Auktion erkennen zu lassen.

Nur wenn erneut eine Auktion mit gleichem Text und gleichen Bildern erstellt wird wie eine bei der gefälschte Ware angeboten wurde könnte ein Automatismus zugreifen. Aber ist der Anbieter von falscher Ware so blöd?

Meiner Meinung nach ist eine Prüfung wie vom BGH gefordert zur Zeit nicht automatisiert durchführbar.

naja der erste schritt ist doch schon getan. verkäufer mit wenigen bewertungen dürfen keine namen teurer marken in ihren auktionstext bzw überschrift benutzen. somit sind schon einmal die verkäufer die sich immer wieder neu anmelden und dann aufgrund von verkaufs von fälschungen wieder gesperrt werden aus dem rennen.
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[2] mungojerrie antwortet auf christoph007
19.04.2007 18:20
Muss es eigentlich automatisiert geschehen? Bei den Gebühren kann man schon erwarten, dass da ein Mitarbeiter zumindest mal drübersieht. Und die übelsten Fälle, bei denen Beschriftungen falsch sind etc. kann er schon rausfiltern.

Mungojerrie
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[2.1] mungojerrie antwortet auf mungojerrie
19.04.2007 18:38
Das es einfach ist, habe ich nicht gesagt. Aber wenn ich zusammenrechne, welche Gebühren ebay bei hochpreisigen Artikeln einnimmt, kann ich nicht verstehen, warum eine Kontrolle durch einen realen Mitarbeiter unmöglich sein sollte.

Schließlich müssen nur die Auktionen überwacht werden, bei denen potentielle Fälscher am Werke sind. Den gebrauchten ISA Soundblaster musst du nicht prüfen, das neue V&B Gedeck für 100 statt 1000 Euro schon.

Mungojerrie
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[3] Sabrina84 antwortet auf christoph007
19.04.2007 18:21
Benutzer christoph007 schrieb:
Na dann viel Erfolg den Entwicklern bei ebay.

Ich wüsste im Moment keine Möglichkeit Produktfälschungen automatisiert bei Erstellung einer Auktion erkennen zu lassen.

Nur wenn erneut eine Auktion mit gleichem Text und gleichen Bildern erstellt wird wie eine bei der gefälschte Ware angeboten wurde könnte ein Automatismus zugreifen. Aber ist der Anbieter von falscher Ware so blöd?

Da gibt es so einige.
Und schon wieder nimmt man den Pisa Geschädigten die Chance auf ein berufliches Weiterkommen.

Hier mal ein kleines, aktuelles Beispiel:

http://search.ebay.de/_W0QQfgtpZ1QQfrppZ25QQsassZwebdealQ5fde

Man beachte die Auktionen mit der Angabe:
Marke Rolex

Wäre dies ein Fall für den Richter?
Ja oder Nein?
Ich weiß es.
Ihr auch?






Meiner Meinung nach ist eine Prüfung wie vom BGH gefordert zur
Zeit nicht automatisiert durchführbar.
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[3.1] Sabrina84 antwortet auf Sabrina84
19.04.2007 18:34
Benutzer schoe schrieb:
Benutzer Sabrina84 schrieb:

Nur wenn erneut eine Auktion mit gleichem Text und gleichen Bildern erstellt wird wie eine bei der gefälschte Ware angeboten wurde könnte ein Automatismus zugreifen. Aber ist der Anbieter von falscher Ware so blöd?

Da gibt es so einige.
Und schon wieder nimmt man den Pisa Geschädigten die Chance auf
ein berufliches Weiterkommen.

Hier mal ein kleines, aktuelles Beispiel:

>
http://search.ebay.de/_W0QQfgtpZ1QQfrppZ25QQsassZwebdealQ5fde

Man beachte die Auktionen mit der Angabe:
Marke Rolex

Wäre dies ein Fall für den Richter?
Ja oder Nein?
Ich weiß es.
Ihr auch?


Auf jeden Fall ist es ein Fall für das Finanzamt/Finanzgericht, denn der gute Verkäufer ist als Privatperson bei eBay gemeldet. Aber welche Privatperson hat solche Artikel gleich mehrfach und in verschiedenen Ausführungen?? Und es ist ein Verstoß gegen eBay-Richtlinien, doch auf dem Auge ist eBay ja sehr sehbehindert.....

Absolut richtig erkannt.
Hier gäbe es einen Prozess mit mehreren Klägern, weil verschiedene Straftatbestände als gegeben gesehen werden "könnten".
Weiter geht`s.
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[4] denti antwortet auf christoph007
19.04.2007 18:30
Benutzer christoph007 schrieb:
Na dann viel Erfolg den Entwicklern bei ebay.

Ich wüsste im Moment keine Möglichkeit Produktfälschungen automatisiert bei Erstellung einer Auktion erkennen zu lassen.

Nur wenn erneut eine Auktion mit gleichem Text und gleichen Bildern erstellt wird wie eine bei der gefälschte Ware angeboten wurde könnte ein Automatismus zugreifen. Aber ist der Anbieter von falscher Ware so blöd?

Meiner Meinung nach ist eine Prüfung wie vom BGH gefordert zur Zeit nicht automatisiert durchführbar.


mag sein - aber dann muss ebay halt sein sicherheitsteam personell aufstocken und deren prüfungskompetenzen erweitern.

es ist doch ein offenes geheimnis, dass insbesondere parfums, kleidung und schmuck häufig gefälscht werden, da muss man nur mal beim zoll nachfragen.

und somit ist die wahrscheinlichkeit, dass eben auch diese gefälschten artikel bei ebay zu haben sind, eben auch hoch.

mit ein paar leuten, die täglich alle nobelhersteller (hugo boss, tommy hilfiger, rolex, breitling etc.) bei ebay "durchforsten" und dubiosen angeboten zumindest nachgehen, wäre schon viel erreicht, zumal ebay mittlerweile zurecht strengere anforderungen an verkäufer stellt.

und ganz nebenbei liesse sich das auch marketingmäßig nutzen - stichwort "sicherheit bei ebay" ...
dann soll ebay halt mal nicht nur mit dem paypal-käuferschutz werben (zumal ich hiervon meine eigene, nicht ganz so positive meinung habe...)

gruß
denti
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[4.1] Sabrina84 antwortet auf denti
19.04.2007 18:42
Benutzer schoe schrieb:
Benutzer denti schrieb:

mag sein - aber dann muss ebay halt sein sicherheitsteam personell aufstocken und deren prüfungskompetenzen erweitern.

es ist doch ein offenes geheimnis, dass insbesondere parfums,
kleidung und schmuck häufig gefälscht werden, da muss man nur
mal beim zoll nachfragen.

und somit ist die wahrscheinlichkeit, dass eben auch diese gefälschten artikel bei ebay zu haben sind, eben auch hoch.

mit ein paar leuten, die täglich alle nobelhersteller (hugo boss, tommy hilfiger, rolex, breitling etc.) bei ebay "durchforsten" und dubiosen angeboten zumindest nachgehen, wäre schon viel erreicht, zumal ebay mittlerweile zurecht strengere
anforderungen an verkäufer stellt.

und ganz nebenbei liesse sich das auch marketingmäßig nutzen -
stichwort "sicherheit bei ebay" ...
dann soll ebay halt mal nicht nur mit dem
paypal-käuferschutz werben (zumal ich hiervon meine eigene, nicht ganz so positive
meinung habe...)

gruß
denti

Vollste Zustimmung! Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es eBay mit der Einhaltung der eigenen Richtlinien durch Mitglieder und dem Handelsverbot mit bestimmten Waren nicht so genau nimmt, es denen relativ egal ist, was da angeboten wird. Hauptsache, der Gebührenanteil stimmt. Und wenn man sich beschwert, heißt es noch, "da können wir uns nicht einmischen, das müssen Verkäufer und Käufer unter sich ausmachen", selbst bei illegalen Aktionen kommt diese Standard-Antwort.......

ebay ist der Vermittler und egal, was in den AGB´s steht:
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Sollte es ein einziges, durch die letzte Instanz bestätigtes Urteil wegen Hehlerei und Beihilfe geben.
Ade ebay.
Und was dann die Amis mit ihren regiden Produkthaftungsgesetzen erst daraus machen (könnten).
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[4.1.1] denti antwortet auf Sabrina84
19.04.2007 18:48


ebay ist der Vermittler und egal, was in den AGB´s steht: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Sollte es ein einziges, durch die letzte Instanz bestätigtes Urteil wegen Hehlerei und Beihilfe geben.
Ade ebay.
Und was dann die Amis mit ihren regiden
Produkthaftungsgesetzen erst daraus machen (könnten).

in der tat - aber es muss ja nicht immer zum äussersten kommen -es würde schon reichen, dass beispielsweise alle mitglieder , die waren ab 50 € anbieten, den status eines "geprüften mitglieds" haben müssen.

ein betrüger würde es sich sicher dreimal überlegen, ob er seine daten aus dem personalausweis bei ebay hinterlegt, schliesslich haben es die strafverfolgungsbehörden dann leichter und auch die wiederanmeldung unter fiktiven namen wäre praktisch unmöglich...

solche einfachen maßnahmen könnten schon mal 90 % der betrüger abschrecken, da bin ich mir sicher...

denti
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[4.1.1.1] Sabrina84 antwortet auf denti
19.04.2007 18:55
Benutzer denti schrieb:


ebay ist der Vermittler und egal, was in den AGB´s steht: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Sollte es ein einziges, durch die letzte Instanz bestätigtes
Urteil wegen Hehlerei und Beihilfe geben.
Ade ebay.
Und was dann die Amis mit ihren regiden
Produkthaftungsgesetzen erst daraus machen (könnten).

in der tat - aber es muss ja nicht immer zum äussersten kommen -es würde schon reichen, dass beispielsweise alle mitglieder , die waren ab 50 € anbieten, den status eines "geprüften mitglieds" haben müssen.

ein betrüger würde es sich sicher dreimal überlegen, ob er seine daten aus dem personalausweis bei ebay hinterlegt, schliesslich haben es die strafverfolgungsbehörden dann leichter und auch die wiederanmeldung unter fiktiven namen wäre praktisch unmöglich...

solche einfachen maßnahmen könnten schon mal 90 % der betrüger abschrecken, da bin ich mir sicher...

denti


Wobei wir bei so etwas wie Florida Rolf wären.
Du hast, nach Identitätsprüfung und eingestelleten Auktionen etwa zwei Wochen Zeit, um möglichst viel gefakte Sachen als echt zu verkaufen.
Dann wirst Du erwischt und bekommst einen Prozess.
Florida Rolf würde bei seinem Status den Staat eine Menge Prozesskostenführungsgebühren kosten und bekäme keine, für ihn relevante, Strafe.
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[4.1.1.1.1] denti antwortet auf Sabrina84
19.04.2007 19:01
Benutzer Sabrina84 schrieb:
Benutzer denti schrieb:


ebay ist der Vermittler und egal, was in den AGB´s steht: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Sollte es ein einziges, durch die letzte Instanz bestätigtes
Urteil wegen Hehlerei und Beihilfe geben.
Ade ebay.
Und was dann die Amis mit ihren regiden
Produkthaftungsgesetzen erst daraus machen (könnten).

in der tat - aber es muss ja nicht immer zum äussersten
kommen -es würde schon reichen, dass beispielsweise alle mitglieder , die waren ab 50 € anbieten, den status eines "geprüften mitglieds" haben müssen.

ein betrüger würde es sich sicher dreimal überlegen, ob er seine daten aus dem personalausweis bei ebay hinterlegt, schliesslich haben es die strafverfolgungsbehörden dann leichter und auch die wiederanmeldung unter fiktiven namen wäre
praktisch unmöglich...

solche einfachen maßnahmen könnten schon mal 90 % der betrüger
abschrecken, da bin ich mir sicher...

denti


Wobei wir bei so etwas wie Florida Rolf wären. Du hast, nach Identitätsprüfung und eingestelleten Auktionen etwa zwei Wochen Zeit, um möglichst viel gefakte Sachen als echt zu verkaufen.
Dann wirst Du erwischt und bekommst einen Prozess. Florida Rolf würde bei seinem Status den Staat eine Menge Prozesskostenführungsgebühren kosten und bekäme keine, für ihn relevante, Strafe.

erstens kann man einen einzelfall nicht zwingend verallgemeinern.

zweitens glaube ich schon, dass dein florida rolf eine strafe zu erwarten hat - wenn er die geldstrafe nicht zahlen könnte, so gibt es noch die ersatzfreiheitsstrafe...

drittens sind dies wirklich einfache, aber dennoch effektive maßnahmen - und wie gesagt - ein betrüger liefert durch die teilnahme em postident-verfahren zweifelsfrei seine persönlichen daten.
und wollen solche leute nicht gerade anonym bleiben?
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[4.1.1.1.1.1] Sabrina84 antwortet auf denti
19.04.2007 19:16
Benutzer denti schrieb:
Benutzer Sabrina84 schrieb:
Benutzer denti schrieb:


ebay ist der Vermittler und egal, was in den AGB´s steht: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Sollte es ein einziges, durch die letzte Instanz bestätigtes Urteil wegen Hehlerei und Beihilfe geben.
Ade ebay.
Und was dann die Amis mit ihren regiden Produkthaftungsgesetzen erst daraus machen (könnten).

in der tat - aber es muss ja nicht immer zum äussersten
kommen -es würde schon reichen, dass beispielsweise alle mitglieder , die waren ab 50 € anbieten, den status eines "geprüften mitglieds" haben müssen.

ein betrüger würde es sich sicher dreimal überlegen, ob er seine daten aus dem personalausweis bei ebay hinterlegt, schliesslich haben es die strafverfolgungsbehörden dann leichter und auch die wiederanmeldung unter fiktiven namen wäre
praktisch unmöglich...

solche einfachen maßnahmen könnten schon mal 90 % der betrüger
abschrecken, da bin ich mir sicher...

denti


Wobei wir bei so etwas wie Florida Rolf wären. Du hast, nach Identitätsprüfung und eingestelleten Auktionen etwa zwei Wochen Zeit, um möglichst viel gefakte Sachen als echt zu verkaufen.
Dann wirst Du erwischt und bekommst einen Prozess. Florida Rolf würde bei seinem Status den Staat eine Menge Prozesskostenführungsgebühren kosten und bekäme keine, für ihn relevante, Strafe.

erstens kann man einen einzelfall nicht zwingend verallgemeinern.

zweitens glaube ich schon, dass dein florida rolf eine strafe zu erwarten hat - wenn er die geldstrafe nicht zahlen könnte, so gibt es noch die ersatzfreiheitsstrafe...

In der Theorie ist alles möglich.


drittens sind dies wirklich einfache, aber dennoch effektive maßnahmen - und wie gesagt - ein betrüger liefert durch die teilnahme em postident-verfahren zweifelsfrei seine persönlichen daten. und wollen solche leute nicht gerade anonym bleiben?

Du als Tel Tarif Forumsteilnehmer solltest eigentlich wissen, wie egal es der Kategorie Betrüger ist, ob sie bekannt sind oder nicht.
Die Identität und die Wohnsitze der Großbetrüger im Rahmen Telekommunikation sind doch hinlänglich bekannt.
Schaden tut es ihnen doch anscheinend nicht.
Einige tummeln sich hier und streuen lächeliche Argumentationen unters Volk.
Das heißt doch, daß solche Leute sich auch nach unzähligen Betrügereien doch noch der Freiheit, eines soliden Wohlstandes und bester Gesundheit erfreuen.