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Vom Regen in die Traufe!


10.05.2007 15:16 - Gestartet von mingus
Man lese mal diesen Passus der AGB:
Zitat:

Der Nutzer erklärt sein Einverständnis zur Verwendung der Daten auch für andere Dienste, sowie zur Weitergabe der Daten für geschäftliche Zwecke, soweit dies nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Nein Danke! Man kann sich ja auch selbst eine nette Nummer ausdenken.
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[1] RE: Warnung! (war Vom Regen in die Traufe!)
Blauvogel antwortet auf mingus
10.05.2007 15:32
Ich ahnte es. Schon das Wort "kostenlos" lies mich stutzig werden. Warum sollte eine Firma einen kostenlosen Dienst anbieten? Sie muss Gewinne machen, weil sonst der Staat keine Steuern kassieren kann.

Also, woher kommen die Gewinne?

Außerdem flösst das Impressum nicht gerade Vertrauen ein. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Beteiligt woran? Was verwaltet sie?

Schade, dass teltarif hier nicht recherchiert hat. Statt seine Leser zu warnen, wird noch Werbung für diese Datensammler gemacht!
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[1.1] schnorfel antwortet auf Blauvogel
10.05.2007 16:33
Benutzer Blauvogel schrieb:
Ich ahnte es. Schon das Wort "kostenlos" lies mich stutzig werden. Warum sollte eine Firma einen kostenlosen Dienst anbieten? Sie muss Gewinne machen, weil sonst der Staat keine Steuern kassieren kann.

Also, woher kommen die Gewinne?

Außerdem flösst das Impressum nicht gerade Vertrauen ein. Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Beteiligt woran?
Was verwaltet sie?

Schade, dass teltarif hier nicht recherchiert hat. Statt seine Leser zu warnen, wird noch Werbung für diese Datensammler gemacht!

Steht da nicht, dass man das Einverständnis jederzeit widerrufen könne? ZWei Minuten nach erstmaliger Abgabe der Bereitschaft ist doch auch jederzeit in diesem Sinne. Wozu also die Aufregung?
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[1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf schnorfel
10.05.2007 17:59
Steht da nicht, dass man das Einverständnis jederzeit widerrufen könne? ZWei Minuten nach erstmaliger Abgabe der Bereitschaft ist doch auch jederzeit in diesem Sinne. Wozu also die Aufregung?

Weil das ganze Angebot nur darauf ausgelegt ist leichtsinnigen Nutzern (die die AGB nicht so genau oder gar nicht lesen) genau das abzugaunern, was sie mit diesem Dienst eigentlich verbergen wollten.

Das ist so, als ob man sich ein neues Hochsicherheitsschloss einbauen lassen würde, weil man Angst vor Einbrechern hat und der Schlüsseldienst verkauft den Schlüssel direkt danach an die Panzerknacker.
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[2] RTrautmann antwortet auf mingus
10.05.2007 18:26
Hallo,

auf Grund der Diskussion habe ich bei dem Anbieter von einmalnummer.de zum Thema AGB noch einmal nachgehakt.

Die "Weitergabe der Daten für geschäftliche Zwecke" erfolge ausschließlich, wie in den AGB steht, soweit sie "zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist". Hiermit ist zum Beispiel die Weitergabe an einen technischen Dienstleister gemeint, der für die Abwicklung des Dienstes benötigt wird. Ausdrücklich wurde versichert, dass die Daten nicht anderweitig verwendet werden, schon garnicht zu Werbezwecken an andere Unternehmen weitergegeben werden.

Schönen Gruß,

Ralf


Benutzer mingus schrieb:
Man lese mal diesen Passus der AGB:
Zitat:

Der Nutzer erklärt sein Einverständnis zur Verwendung der Daten auch für andere Dienste, sowie zur Weitergabe der Daten für geschäftliche Zwecke, soweit dies nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Nein Danke! Man kann sich ja auch selbst eine nette Nummer
ausdenken.
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[2.1] oeder antwortet auf RTrautmann
10.05.2007 19:50
Benutzer RTrautmann schrieb:
Hallo,

auf Grund der Diskussion habe ich bei dem Anbieter von einmalnummer.de zum Thema AGB noch einmal nachgehakt.

Die "Weitergabe der Daten für geschäftliche Zwecke" erfolge ausschließlich, wie in den AGB steht, soweit sie "zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist". Hiermit ist zum Beispiel die Weitergabe an einen technischen Dienstleister gemeint, der für die Abwicklung des Dienstes benötigt wird. Ausdrücklich wurde versichert, dass die Daten nicht anderweitig verwendet werden, schon garnicht zu Werbezwecken an andere Unternehmen weitergegeben werden.

Schönen Gruß,

Ralf


Benutzer mingus schrieb:
Man lese mal diesen Passus der AGB:
Zitat:

Der Nutzer erklärt sein Einverständnis zur Verwendung der Daten auch für andere Dienste, sowie zur Weitergabe der Daten für geschäftliche Zwecke, soweit dies nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Diese Einwilligung
ist jederzeit widerrufbar.

Nein Danke! Man kann sich ja auch selbst eine nette Nummer ausdenken.

Zur Finanzierung:
Bekommen die nicht noch durch die Anrufer was in den Hals geschoben, wie das bei den 01805-Abzokker-Hotlines doch auch üblich ist, oder? Kann mir doch niemand erzählen, dass alles der Telefonanbieter bekommt. Solche Firmen können auf mich als Kunden sowieso verzichten. Wenn ich ein Problem habe, will ich dafür kein Geld bezahlen müssen. Wir sind wohl alle zu doof, und so lassen wir uns weiter das Geld aus der Tasche ziehen. Und hier bei diesem Dienst kann man den Spieß doch mal rumdrehen. Finde das gar nicht so schlecht.
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[2.2] Blauvogel antwortet auf RTrautmann
10.05.2007 21:22
Benutzer RTrautmann schrieb:
Hiermit ist zum Beispiel die Weitergabe an einen technischen Dienstleister gemeint, der für die Abwicklung des Dienstes benötigt wird.

Klar, und dieser Dienstleister verkauft sie dann weiter. "Darauf haben wir leider keinen Einfluss."

Natürlich gehört der "Dienstleister" zum gleichen Firmengeflecht.