Benutzer RTrautmann schrieb:
Hallo,
auf Grund der Diskussion habe ich bei dem Anbieter von einmalnummer.de zum Thema AGB noch einmal nachgehakt.
Die "Weitergabe der Daten für geschäftliche Zwecke" erfolge ausschließlich, wie in den AGB steht, soweit sie "zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist". Hiermit ist zum Beispiel die Weitergabe an einen technischen Dienstleister gemeint, der für die Abwicklung des Dienstes benötigt wird. Ausdrücklich wurde versichert, dass die Daten nicht anderweitig verwendet werden, schon garnicht zu Werbezwecken an andere Unternehmen weitergegeben werden.
Schönen Gruß,
Ralf
Benutzer mingus schrieb:
Man lese mal diesen Passus der AGB:
Zitat:
Der Nutzer erklärt sein Einverständnis zur Verwendung der Daten auch für andere Dienste, sowie zur Weitergabe der Daten für geschäftliche Zwecke, soweit dies nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Diese Einwilligung
ist jederzeit widerrufbar.
Nein Danke! Man kann sich ja auch selbst eine nette Nummer ausdenken.
Zur Finanzierung:
Bekommen die nicht noch durch die Anrufer was in den Hals geschoben, wie das bei den 01805-Abzokker-Hotlines doch auch üblich ist, oder? Kann mir doch niemand erzählen, dass alles der Telefonanbieter bekommt. Solche Firmen können auf mich als Kunden sowieso verzichten. Wenn ich ein Problem habe, will ich dafür kein Geld bezahlen müssen. Wir sind wohl alle zu doof, und so lassen wir uns weiter das Geld aus der Tasche ziehen. Und hier bei diesem Dienst kann man den Spieß doch mal rumdrehen. Finde das gar nicht so schlecht.