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Aus den AGB von einmalnummer.de


10.05.2007 09:48 - Gestartet von Q
"Der Nutzer erklärt sein Einverständnis zur Verwendung der Daten auch für andere Dienste, sowie zur Weitergabe der Daten für geschäftliche Zwecke, soweit dies nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist."
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[1] djmuzi antwortet auf Q
10.05.2007 10:00
Noch dicker:
"Widerspricht oder verweigert der Anrufer die Begleichung der Kosten, ist waslos berechtigt, das entstandene Verbindungsentgelt vom Nutzer zu verlangen. Es ist ausschließlich die Aufgabe des Nutzers dafür Sorge zu tragen, dass der Anrufer ausreichend über die Kosten des Telefonats in Kenntnis gesetzt ist."
Das ist toll :-D
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[1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf djmuzi
10.05.2007 10:14
Benutzer djmuzi schrieb:
Noch dicker: "Widerspricht oder verweigert der Anrufer die Begleichung der Kosten, ist waslos berechtigt, das entstandene Verbindungsentgelt vom Nutzer zu verlangen. Es ist ausschließlich die Aufgabe des Nutzers dafür Sorge zu tragen, dass der Anrufer ausreichend über die Kosten des Telefonats in Kenntnis gesetzt ist."
Das ist toll :-D

Das kann m.E. böse Folgen haben: Wo kann man denn z.B. bei einem Internetformular, in das die Telefonnummer angegeben werden muss/soll/darf, die Kosten von 14 Cent/Min. bei einer 01805-er Nummer eintragen?

Dann darf wohl der Anrufer den Kosten widersprechen.
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[1.1.1] RE: Preisanzeige
Marisa antwortet auf Gustav Gnöttgen
10.05.2007 21:14
Für die umworbenen Zwecke ist die Nummer dadurch völlig unbrauchbar, da man als einfacher Nutzer kaum die Möglichkeit hat, den Anrufer auf die Kosten aufmerksam zu machen.