Benutzer djmuzi schrieb:
Noch dicker: "Widerspricht oder verweigert der Anrufer die Begleichung der Kosten, ist waslos berechtigt, das entstandene Verbindungsentgelt vom Nutzer zu verlangen. Es ist ausschließlich die Aufgabe des Nutzers dafür Sorge zu tragen, dass der Anrufer ausreichend über die Kosten des Telefonats in Kenntnis gesetzt ist."
Das ist toll :-D
Das kann m.E. böse Folgen haben: Wo kann man denn z.B. bei einem Internetformular, in das die Telefonnummer angegeben werden muss/soll/darf, die Kosten von 14 Cent/Min. bei einer 01805-er Nummer eintragen?
Dann darf wohl der Anrufer den Kosten widersprechen.