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Die Rückkehr der BWHZ


15.05.2007 23:13 - Gestartet von sebastianbonn
Diese neue Familienflatrate in Verbindung um Umleitungen über den 2. Kanal oder Rufumleitungen bei Active-Verträgen bedeutet ja quasi die Rückkehr der BWHZ für DSL-Kunden :D
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[1] Sunny01 antwortet auf sebastianbonn
17.05.2007 02:31
War auch mein erster Gedanke. Ob das auch mit der grundgebührenfreien Genion S Card funzt?

Dann braucht man nur noch seine Fritz!Box entsprechend zu konfigurieren.

Die Frage ist natürlich nur, wie die Qualität ist. In einem Forum habe ich mal gelesen, daß ein weitergeleitetes Gespräch mobil und anschließend via VoIP (oder umgekehrt) zu schlecht ist.

Interessant wäre natürlich auch die Callthrough Variante (vom Handy ausgehend), die sich durch die Family Flat ergibt.
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[1.1] *i antwortet auf Sunny01
04.07.2007 12:19
BWZ geht wohl nicht, da:
...kostenlos (außer Sonderrufnummern, Videotelefonie, Rufumleitungen sowie Mailbox-Abfragen und weiterverbindungen)...
In wieweit O2 kontrollieren kann ob das gespräch per VOIP weitergeleitet wird, kann ich allerdings nicht sagen.

Genion-S kann genutzt werden, allerdings ist Bedingung das mindestens ein "O2 Mobilfunklaufzeitvertrag" vorhanden ist.
Das heißt es muß schon der Genion-S (10€/mtl.)sein, da der Genion-Card-S kein Laufzeitvertrag ist.

Also muß mindestens ein Genion-S, vorhanden sein, alle Weiteren können auch Genion-Card-S sein.
denn
"zwischen... ...O2 Mobilfunkverträgen... ...kostenlos"
denn der Genion-Card-S ist auch ein Mobilfunkvertrag.

Gruß Timo
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[1.1.1] Sunny01 antwortet auf *i
04.07.2007 13:26
Benutzer *i schrieb:
In wieweit O2 kontrollieren kann ob das gespräch per VOIP weitergeleitet wird, kann ich allerdings nicht sagen.
Also wenn die Fritz!Box dann das Gespräch weiterleitet, dann ist das ein separates (kostenloses) Gespräch und meiner Ansicht nach hätte O2 hier kein Recht Gebühren zu verlangen, selbst wenn sie das kontrollieren können.
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[1.1.1.1] Interessierterleser antwortet auf Sunny01
05.07.2007 04:27
Benutzer Sunny01 schrieb:
Benutzer *i schrieb:
In wieweit O2 kontrollieren kann ob das gespräch per VOIP weitergeleitet wird, kann ich allerdings nicht sagen.
Also wenn die Fritz!Box dann das Gespräch weiterleitet, dann ist das ein separates (kostenloses) Gespräch und meiner Ansicht nach hätte O2 hier kein Recht Gebühren zu verlangen, selbst wenn sie das kontrollieren können.

Wie hier schon gesagt wurde handelt es sich dabei dann um eine sogenannte "Weiterverbindung" die seperat berechnet wird. Das findet man auch auf der O2 DSL Webseite im Kleingedrucken und da sie gesondert darauf hinweisen haben sie sicher auch das Recht auf die Gebühr.
Die andere Frage wäre ob dass bei Alice ebenfalls mit der BWHZ funktionieren würde. Dort kann man auch eine O2 Mobilfunkkarte zum DSL Vertrag für einmalig 19,95€ mit hinzubuchen die sich in den Inklusivleistungen wie bei O2 DSL sehr ähnlich gestaltet? Mir wurde auf mein nachfragen gesagt dass diese extra kosten würde weil es sich dabei um eine Rufumleitung bzw. Weiterverbindng handelt. - Naja abwarten und Tee trinken... . Habe vor ein paar Tagen meinen Aliceanschluß bestellt der am 13.07.07 geschaltet wird. Jedenfalls wäre die BWHZ ein nettes Feature da sie bei den neuen O2 Geniontarifen leider nicht mehr kostenfrei ist und man außerdem DSL nutzen könnte. Sobald ich meinen Anschluß bekommen habe werde ich das ganze testen und hier berichten, da es für mich mit ein Grund war DSL zu bestellen und ich meinen alten Genion Ankerhandyvertrag so kündigen könnte. Wenn jemand hier im Forum genauere Infos hat wäre ich sehr dankbar.

MfG Micha