Benutzer Söööfer. schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer Söööfer. schrieb:
Benutzer Hightower schrieb:
Zweijahresvertärge ohne Hardware gehören verboten, sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk. Und wenn man sie nicht verbieten kann, sollten die Kunden soetwas verweigern.
Schwierig, schwierig.
Die Zweijahresvertragsbindung wurde von diversen Geschäftemachern eingeführt, weil der Kunde in erster Linie auf einen schnellen Vorteil bedacht ist und nicht die langfristigen
Konsequenzen überdenkt.
Sonst würde sich kein einziger heutzutage mit Schulden für Unwichtigkeiten, wie zum Beispiel Relax usw. mit Handy belasten.
Nun, wenn die Grundgebühr auf die Vertragslaufzeit gerechnet die Abzahlung der Handy-Subvention ist, ist das ok.
Davon war nicht die Rede.
Ich sprach von einer Belastung für 2 Jahre, die "man" nur in Kauf nimmt, wenn einem die heutigen Anschaffungskosten momentuum zu hoch sind.
Da reden wir aneinander vorbei.
Du führst damit leider Dein eigenes Argument ad absurdum.
Nein, da ich gleich geschrieben habe, dass ich das ok finde, wenn es passende Hardware gibt.
Zweijahresvertärge ohne Hardware gehören verboten, sowohl
Nur wenn man schon die Hardware hat (sei es Handy, DSL-Modem, Router, was auch immer) und man trotzdem nur Zweijahresverträge abschließen kann, dann finde ich, sollte sich der Kunde wehren.
Das Flatrates auch immer Mischkalkulationen sind, ist klar aber zwei Jahre sind in meinen Augen ein zulanger Zeitraum.
Deine Agumentation kann ich auch verstehen, genauso wie die vom Händler. Zeitschriften sind im Abo günsiger als im Einzelkauf. Man gibt den Kunden ein Bonbon. Doch der Kunde sollte aufpassen ob er nicht gerade eine Giftpille gereicht bekommt. Doch daran scheitern viele Kunden. Leider.