Thread
Menü

Gleiches mit Gleichem vergelten.


25.05.2007 13:04 - Gestartet von Waldo
Wenn "Die" die Annahme von Einschreiben mit Rückantwort verweigern, dann sollten auch alle Einschreiben betreffend Rechnungen oder Mahnungen verweigert werden. Wie heißt es doch "vergelte Gleiches mit Gleichem" (Quelle unbekannt)!
Menü
[1] Reinickendorfer antwortet auf Waldo
27.05.2007 15:22
Benutzer Waldo schrieb:
Wenn "Die" die Annahme von Einschreiben mit Rückantwort verweigern, dann sollten auch alle Einschreiben betreffend Rechnungen oder Mahnungen verweigert werden. Wie heißt es doch "vergelte Gleiches mit Gleichem" (Quelle unbekannt)!

Dieses und ähnliche Zitate stammem aus einem Buch von diversen Co-Autoren, meist in schwarzem Einband gehalten, mit nem goldenen Kreuz vorne drauf ....

Jedoch auch viele namentlich bekannte Schriftsteller und andere(z. B. Willi Shakespeare, Johann Goethe, Muhammad Ali ...) griffen dieses Thema gerne auf ....