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verstößt gegen Treu & Glauben


10.06.2007 11:06 - Gestartet von der_inquisitor
Diese Praxis verstößt gegen Treu und Glauben und sollte spätestens vor Gericht keinen Bestand mehr haben.

Ich würde in solchen Fällen die Rechnung entsprechend kürzen und außerdem einmal die Verbraucherzentralen anschreiben.
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[1] Moneysac antwortet auf der_inquisitor
10.06.2007 11:23
ganz genau so sehe ich das auch! wundert mich aber gar nicht, dass o2 so kundenunfreundlich ist, das kommt ja öfter mal vor. nicht nur nach treu und glauben sondern auch nach kaufmännischem verständnis müsste man ja zuerst freieinheiten abgezogen bekommen, da der verbrauch des guthabens ja wie eine zahlung anzusehen ist. mir wurde zB eine zu hohe abbuchung als guthaben gutgeschrieben. eine praxis, wie sie im beitrag geschildert wurde hätte ich nicht akzeptiert, es sei denn das guthaben wurde aus kulanzgründen gewährt.

Moneysac