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congstar


03.08.2007 15:33 - Gestartet von matimati4321
Congstar stellt noch eine Kostenfalle. es gibt oder es wird Gebühren für Optionen-Zubuchung, die die Kundenservice verheimlicht. nach derei Mails an Kundenservice, bekam ich immer wieder Antworten, die mit der Frage nicht zutun haben wie folgendes:
meine Frage lautet, guten tag congstar,
was kostet bitte die zubuchung einer flatrate, abbestellen einer
flatrate oder wechseln einer flatrate, wenn mann ein kunde bei ihnen
ist.
Cngstar Antwort lautet, Mit congstar ist DSL-Surfen und Mobiltelefonieren besonders flexibel.
Ãœberzeugen Sie jetzt auch Ihre Freunde von congstar. Denn dann
kassieren Sie.
wieder die Frage nochmal, Thema: hallo,
was soll der Kunde von kosten für Zubuchung neuer Flatrate, sie
abbestellen
oder mit anderen Flatrate in andere Netze Zahlan? ich finde die Antwort
nicht Mal in den AGBs.
Antwort lautet; Bei der Mobilbox handelt es sich um einen elektronischen
Anrufbeantworter.
Je nach Bedarf können Sie die Mobilbox so konfigurieren, dass sie
Anrufe
entgegen nimmt, wenn das Handy besetzt ist, Sie nicht erreichbar sind
oder
Sie das Gespräch nicht entgegen nehmen können.
ich sage also, hallo Telkom in noch schlimmere Tricks. Congstar verbirgt mehr Tricks in sich, ist teurer als t Mobile selbst, wenn Mann 49 Cent M.für unqualifizierte Kundenservice zahlen muss und noch eventuell Gebühren für die angeblich flexibele Zubuchungen, von deren Hohe keiner Etwas sagt.
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[1] zoelac antwortet auf matimati4321
09.08.2007 12:25
Hallo,

nachdem ich nochmal die AGB und die Preisliste http://www.congstar.de/downloads/de_DE/agb/AGB_congstar_Sprechtarif_Preisliste.pdf durchgestöbert habe, finde ich keinen Hinweis auf diese Umstellkosten.
Somit dürften diese auch nicht berechnet werden, andernfalls: Rücklastschrift und korregierten Betrag überweisen.
Oder hat doch noch jemand diese "Klausel" gefunden?

zoelac

Benutzer matimati4321 schrieb:
Congstar stellt noch eine Kostenfalle. es gibt oder es wird Gebühren für Optionen-Zubuchung, die die Kundenservice verheimlicht. nach derei Mails an Kundenservice, bekam ich immer wieder Antworten, die mit der Frage nicht zutun haben wie folgendes:
meine Frage lautet, guten tag congstar, was kostet bitte die zubuchung einer flatrate, abbestellen einer flatrate oder wechseln einer flatrate, wenn mann ein kunde bei ihnen
ist.
Cngstar Antwort lautet, Mit congstar ist DSL-Surfen und Mobiltelefonieren besonders flexibel.
Ãœberzeugen Sie jetzt auch Ihre Freunde von congstar. Denn dann kassieren Sie.
wieder die Frage nochmal, Thema: hallo, was soll der Kunde von kosten für Zubuchung neuer Flatrate, sie
abbestellen oder mit anderen Flatrate in andere Netze Zahlan? ich finde die Antwort
nicht Mal in den AGBs.
Antwort lautet; Bei der Mobilbox handelt es sich um einen elektronischen
Anrufbeantworter.
Je nach Bedarf können Sie die Mobilbox so konfigurieren, dass sie
Anrufe entgegen nimmt, wenn das Handy besetzt ist, Sie nicht erreichbar sind
oder
Sie das Gespräch nicht entgegen nehmen können. ich sage also, hallo Telkom in noch schlimmere Tricks. Congstar verbirgt mehr Tricks in sich, ist teurer als t Mobile selbst, wenn Mann 49 Cent M.für unqualifizierte Kundenservice zahlen muss und noch eventuell Gebühren für die angeblich flexibele
Zubuchungen, von deren Hohe keiner Etwas sagt.
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[1.1] kamischke antwortet auf zoelac
09.08.2007 13:25
Benutzer zoelac schrieb:
Hallo,

nachdem ich nochmal die AGB und die Preisliste http://www.congstar.de/downloads/de_DE/agb/AGB_congstar_Sprechtarif_Preisliste.pdf durchgestöbert habe, finde ich keinen Hinweis auf diese Umstellkosten.
Somit dürften diese auch nicht berechnet werden, andernfalls: Rücklastschrift und korregierten Betrag überweisen. Oder hat doch noch jemand diese "Klausel" gefunden?

zoelac


Vorsicht vor einer unbedachten Rücklastschrift, die kostet mal eben 19,99 €.
Das Konto sollte also auch bei Congstar immer gut gedeckt sein sonst wird es teuer und die Ersparnis ist hin.
Im Zweifelsfall also besser immer per E-Mail eine Lösung suchen als zu voreilig zu handeln.
In der Tat hat Congstar zur Zeit noch einige Probleme, aller Anfang ist schwer.
Scheinen in der Tat dem Massenansturm zur Zeit noch nicht gewachsen zu sein, Anfragen per E-Mail werden auch nicht innerhalb von zwei Tagen beantwortet,obwohl das automatische Antwortsystem dies einem suggeriert.
Nach 5 Tagen hatte ich noch einmal eine zweite Mail geschrieben,zwar etwas schlechter gelaunt, aber nach 1h erhielt ich einen Rückruf von einer Mitarbeiterin.
Es geht also, wenn z.Zt. auch nur zu langsam.


7 Preise sonstiger congstar Dienstleistungen

Leistung Brutto

PUK–Ermittlung € 9,99
Ersatz–SIM–Karte € 19,99
Online–Einzelver­bindungsnachweis € 0,00
Vorübergehende Stilllegung € 9,99
Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden € 19,99
Anschlusssperre nach Diebstahl € 4,99
Anschlusssperre in Verantwortung des Kunden € 14,99
Anschriftenermittlung € 24,99


Gruß Kamischke
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[1.1.1] spl antwortet auf kamischke
09.08.2007 14:34
Benutzer kamischke schrieb:
Vorsicht vor einer unbedachten Rücklastschrift, die kostet mal eben 19,99 €.

Einige glauben immer noch an den Weihnachtsmann. Berechtigte Rücklastschriften kosten nie etwas. Das steht auch so in Congstars AGB. Niemand ist auch verpflichtet, Bank zu spielen und seinem Anbieter ein zinsfreies Darlehen zu gewähren, bis dieser geruht auf E-Mails zu antworten.

Im Übrigen wäre mal zu eruieren, inwieweit 20 Euro die im Fall einer Rücklastschrift typischerweise entstehenden Kosten übersteigt, womit die Klausel *komplett* unwirksam wäre. T-Mobile scheint bspw. auch mit 8 Euro auf ihre Rücklastschriftlosten zu kommen. Auch nach Auskunft meiner Bank werden in Wirklichkeit deutlich weniger als 20 Euro berechnet. Bei pauschal 25 Euro im Rücklastschriftfall hat die Rechtsprechung Unwirksamkeit aus diesem Grund bereits bejaht.

Also nicht immer so unkritisch alles glauben, was die Anbieter schreiben. Ist ja fürchterlich. Genau so ebnet ihr den Weg für vertragswidrige Praktiken wie die 0180-Preiserhöhung bei O2, nicht bestellte Anruf-SMS u.ä.

spl
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[1.1.1.1] kamischke antwortet auf spl
09.08.2007 15:51
Benutzer spl schrieb:
Benutzer kamischke schrieb:
Vorsicht vor einer unbedachten Rücklastschrift, die kostet mal eben 19,99 €.

Einige glauben immer noch an den Weihnachtsmann. Berechtigte Rücklastschriften kosten nie etwas. Das steht auch so in Congstars AGB. Niemand ist auch verpflichtet, Bank zu spielen und seinem Anbieter ein zinsfreies Darlehen zu gewähren, bis dieser geruht auf E-Mails zu antworten.

Bitte noch mal genau lesen:

Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden € 19,99

Die Betonung liegt hier auf "in Verantwortung des Kunden".

siehe Frageposting von matimati4321

"Congstar stellt noch eine Kostenfalle. es gibt oder es wird Gebühren für Optionen-Zubuchung, die die Kundenservice verheimlicht."

Ich habe das Posting trotz des etwas eigenartigen Schreib-Stils zumindest so gedeutet, das matimati4321 hier Kosten für das Buchen von Optionen vermutet, die sich aus den Congstar AGB's aber nicht ergeben.
Dankenswerterweise hat zoelac die derzeit gültigen AGB's von Congstar zusätzlich verlinkt.

Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Congstar-Kunde auch die dann jeweils gültigen AGB's, die man natürlich im Vorfeld genau gelesen haben sollte.

Vor einer unbedachten Rückbuchung würde ich zumindest immer erst einmal den Kontakt zum Anbieter selbst suchen und ihn auf einen möglichen Fehler aufmerksamm machen, denn dafür gibt es ja auch auch schliesslich eine Kunden-Hotline.
Im konkreten Fall hätte sich dann der Irrtum sicher schnell aufgeklärt, denn auch Kunden können sich manchmal irren.



Das Posting von
Im Übrigen wäre mal zu eruieren, inwieweit 20 Euro die im Fall einer Rücklastschrift typischerweise entstehenden Kosten übersteigt, womit die Klausel *komplett* unwirksam wäre. T-Mobile scheint bspw. auch mit 8 Euro auf ihre Rücklastschriftlosten zu kommen. Auch nach Auskunft meiner Bank werden in Wirklichkeit deutlich weniger als 20 Euro berechnet. Bei pauschal 25 Euro im Rücklastschriftfall hat die Rechtsprechung Unwirksamkeit aus diesem Grund bereits bejaht.

Also nicht immer so unkritisch alles glauben, was die Anbieter schreiben. Ist ja fürchterlich. Genau so ebnet ihr den Weg für vertragswidrige Praktiken wie die 0180-Preiserhöhung bei O2, nicht bestellte Anruf-SMS u.ä.

spl

Gibt es hier für auch ein aktuelles Urteil, konnte leider in der Kürze nichts finden?
IKEA verlangt 25 € für eine Rücklastschrift und bei Germanwings fallen gar 50 € an:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1143819568249.shtml

Mit 19,99 würde man demnach noch darunter liegen, sind aber dennoch ganz schön happig, darum sollte man , wenn man richtig sparen möchte, auch immer für ausreichend Deckung auf dem Konto sorgen.

Gruß Kamischke
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[1.1.1.1.1] spl antwortet auf kamischke
09.08.2007 17:28
Benutzer kamischke schrieb:
Bitte noch mal genau lesen: Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden € 19,99

Die Betonung liegt hier auf "in Verantwortung des Kunden".

Auch für Rücklastschriften in Verantwortung des Kunden kann kein beliebiger Zuschlag berechnet werden.

Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Congstar-Kunde auch die dann jeweils gültigen AGB's, die man natürlich im Vorfeld genau gelesen haben sollte.

Unwirksame AGB kann man auch 10 mal akzeptieren, unterschreiben und notariell beurkunden lassen. Sie sind trotzdem unwirksam.

Gibt es hier für auch ein aktuelles Urteil, konnte leider in der Kürze nichts finden?
IKEA verlangt 25 € für eine Rücklastschrift

Zur Unwirksamkeit einer 50-DM-Rücklastschriftklausel: BGH NJW-RR 00, 719.

und bei Germanwings fallen gar 50 € an:

Die Klausel bei Germanwings dürfte auf jeden Fall durchfallen, weil sie gegen so ziemlich alles verstößt, gegen das man verstoßen kann.

Germanwings ist auch dumm, wenn sie selbst zugibt, dass darin manuelle Bearbeitungskosten enthalten seien. Diese können nach allgemeiner Meinung nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Damit finde ich auf Anhieb 4 Rechtsverstöße in einem einzigen Satz.

19,99 sind aber dennoch ganz schön happig,

...um nicht zu sagen eine dreiste Abkassiererei.

Congstars Rücklastschrift-Klausel ist übrigens unabhängig von ihrer Höhe auf jeden Fall unwirksam, weil sie entgegen § 309 Nr. 5 b BGB dem Kunden nicht ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens vorbehält. Denkbar ist etwa, dass der Kunde die Rücklastschrift zwar zu vertreten hat, seine Bank aber trotzdem nur 8 Euro berechnet. Damit ist's Essig mit Congstars Rücklastschriftklausel.

Wer Lust hat, kann Congstar von einer Verbraucherzentrale, dem Verein gegen unlauteren Wettbewerb oder einem Mitbewerber abmahnen lassen.

spl
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[1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
10.08.2007 10:27
Benutzer spl schrieb:
Benutzer kamischke schrieb:
Bitte noch mal genau lesen: Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden € 19,99

Die Betonung liegt hier auf "in Verantwortung des Kunden".

Auch für Rücklastschriften in Verantwortung des Kunden kann kein beliebiger Zuschlag berechnet werden.

Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Congstar-Kunde auch die dann jeweils gültigen AGB's, die man natürlich im Vorfeld genau gelesen haben sollte.

Unwirksame AGB kann man auch 10 mal akzeptieren, unterschreiben und notariell beurkunden lassen. Sie sind trotzdem unwirksam.

Gibt es hier für auch ein aktuelles Urteil, konnte leider in
der Kürze nichts finden?
IKEA verlangt 25 € für eine Rücklastschrift

Zur Unwirksamkeit einer 50-DM-Rücklastschriftklausel: BGH NJW-RR 00, 719.

und bei Germanwings fallen gar 50 € an:

Die Klausel bei Germanwings dürfte auf jeden Fall durchfallen, weil sie gegen so ziemlich alles verstößt, gegen das man verstoßen kann.

Germanwings ist auch dumm, wenn sie selbst zugibt, dass darin manuelle Bearbeitungskosten enthalten seien. Diese können nach allgemeiner Meinung nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Damit finde ich auf Anhieb 4 Rechtsverstöße in einem einzigen Satz.

19,99 sind aber dennoch ganz schön happig,

...um nicht zu sagen eine dreiste Abkassiererei.

Congstars Rücklastschrift-Klausel ist übrigens unabhängig von ihrer Höhe auf jeden Fall unwirksam, weil sie entgegen § 309 Nr. 5 b BGB dem Kunden nicht ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens vorbehält. Denkbar ist etwa, dass der Kunde die Rücklastschrift zwar zu vertreten hat, seine Bank aber trotzdem nur 8 Euro berechnet. Damit ist's Essig mit Congstars Rücklastschriftklausel.

Wer Lust hat, kann Congstar von einer Verbraucherzentrale, dem Verein gegen unlauteren Wettbewerb oder einem Mitbewerber abmahnen lassen.

spl

das sind doch nur die schon oft erwähnten nebenkriegsschauplätze.

hier denke ich auch an vodafone, die heimlich still und leise die erste mahnung bepreist und gleichzeitig verdoppelt haben.

peso - der trotzdem der auffassung ist, dass ein konto gedeckt sein sollte.
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[1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
10.08.2007 13:10
Benutzer tcsmoers schrieb:
das sind doch nur die schon oft erwähnten nebenkriegsschauplätze.

Es sind aber solche, wo vermeintlich günstige Angebote plötzlich gar nicht mehr günstig sind und der Kunde unvermutet in die Kostenfalle tappt. Dieses Heimtückische finde ich schlimmer, als wenn ein Anbieter offen teuer ist.

Jeder ist verpflichtet, auftretende Schäden gering zu halten. Stattdessen wird hier noch Geld verdient.

hier denke ich auch an vodafone, die heimlich still und leise die erste mahnung bepreist und gleichzeitig verdoppelt haben.

Bei Mahnkosten wird ganz regelmäßig rechtswidrig abkassiert. Angemessene Kosten für eine Mahnung sind 1 Euro (Porto + Papier), der Rest ist Geldmacherei. Bearbeitungskosten sind nicht ersatzfähig.

Allerdings kann man nicht pauschal sagen, dass die erste Mahnung kostenlos sein müsste. Du kannst auch durch die 30-Tage-Regel ohne Mahnung in Verzug geraten. Dann kann die erste Mahnung unter Umständen ganz normal als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

peso - der trotzdem der auffassung ist, dass ein konto gedeckt sein sollte.

Nicht nur sollte, sondern muss. Aber weil man einmal nicht aufpasst oder kurzfristig unverschuldet in einen Engpass gerät, darf das nicht zu unverhältnismäßigen Konsequenzen führen. Vor allem ist es kein Persilschein den Kunden nach Belieben abzukassieren, schon gar nicht deshalb, weil er sich gegen Falschabbuchungen von seinem Konto wehrt.

Diese Abkassiererei ist auch deshalb dreist, weil es immer einseitig gegen den Kunden geht: Was passiert denn, wenn der Anbieter einen Ausfall hat? Bekommt da der Kunde eine pauschale Gutschrift? Ohne Klage nimmermehr. Es ist dieses Ungleichgewicht, das mich stört.

Meiner Meinung nach sind viele dieser Probleme wie Rücklastschrift durch die Anbieter selbst verschuldet (Desorganisation, Servicemangel). Würde auf Anfragen "Rechnung falsch, bitte umgehend zurücküberweisen" zügig reagiert oder wie bei T-Mobile unbürokratisch eine Gutschrift und ein kurzes Entschuldigungsschreiben veranlasst, könnte man sich Rücklastschriften sparen und alle wären happy. Stattdessen verhalten sich Anbieter nicht selten wie ein schwarzes Loch, wo alles rein, aber nie wieder etwas rauskommt.

spl
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[1.1.1.1.1.2] spl antwortet auf spl
13.08.2007 01:42
Benutzer spl schrieb:
und bei Germanwings fallen gar 50 € an:

Die Klausel bei Germanwings dürfte auf jeden Fall durchfallen, weil sie gegen so ziemlich alles verstößt, gegen das man verstoßen kann.

Germanwings ist auch dumm, wenn sie selbst zugibt, dass darin manuelle Bearbeitungskosten enthalten seien. Diese können nach allgemeiner Meinung nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Damit finde ich auf Anhieb 4 Rechtsverstöße in einem einzigen Satz.

Anmerkung: Wie ich gerade lese, hat das LG Dortmund Germanwings 50-Euro-Rücklastschriftklausel vor 5 Tagen kassiert:

http://tinyurl.com/37v9qq

Begründung: wie von mir geschrieben.

spl
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[1.1.1.1.1.2.1] kamischke antwortet auf spl
14.08.2007 11:18
Benutzer spl schrieb:
Benutzer spl schrieb:
und bei Germanwings fallen gar 50 € an:

Die Klausel bei Germanwings dürfte auf jeden Fall durchfallen, weil sie gegen so ziemlich alles verstößt, gegen das man verstoßen kann.

Germanwings ist auch dumm, wenn sie selbst zugibt, dass darin manuelle Bearbeitungskosten enthalten seien. Diese können nach allgemeiner Meinung nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Damit finde ich auf Anhieb 4 Rechtsverstöße in einem einzigen Satz.

Anmerkung: Wie ich gerade lese, hat das LG Dortmund Germanwings 50-Euro-Rücklastschriftklausel vor 5 Tagen kassiert:

http://tinyurl.com/37v9qq

Begründung: wie von mir geschrieben.

spl

Wie ich aber auch gerade lese geht Germanwings in Berufung.

"Ein Sprecher von Germanwings kündigte an, dass die Airline gegen das Urteil in Berufung gehen werde. Die Kosten entstünden der Fluggesellschaft tatsächlich und seien nicht überhöht."

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1186553403240.shtml

Die entsprechende AGB wurde trotz Urteil (Urteil vom 25.05.2007, Az.: 8 O 55/06, nicht rechtskräftig) bislang nicht umgesetzt, denn ich habe gerade letzte Woche noch einen Flug gebucht, der diese Bestimmung immer noch enthielt.


Fortsetzung wird also folgen.

Gruß Kamischke
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[1.1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf kamischke
09.08.2007 23:34


Gibt es hier für auch ein aktuelles Urteil, konnte leider in der Kürze nichts finden?
IKEA verlangt 25 € für eine Rücklastschrift und bei Germanwings fallen gar 50 € an:
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1143819568249.shtml

Mit 19,99 würde man demnach noch darunter liegen, sind aber dennoch ganz schön happig, darum sollte man , wenn man richtig sparen möchte, auch immer für ausreichend Deckung auf dem Konto sorgen.

Gruß Kamischke

Ach was bin ich froh mich gegen diesen Ab.z.ockladen entschieden zu haben, ab.z.ocken ist das einzige was Congstar zu beherrschen scheint.
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[1.1.1.1.2.1] kamischke antwortet auf sushiverweigerer
10.08.2007 10:19

einmal geändert am 10.08.2007 10:21
Benutzer sushiverweigerer schrieb:


Gibt es hier für auch ein aktuelles Urteil, konnte leider in
der Kürze nichts finden?
IKEA verlangt 25 € für eine Rücklastschrift und bei Germanwings fallen gar 50 € an:
>
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1143819568249.shtml

Mit 19,99 würde man demnach noch darunter liegen, sind aber dennoch ganz schön happig, darum sollte man , wenn man richtig sparen möchte, auch immer für ausreichend Deckung auf dem Konto
sorgen.

Gruß Kamischke

Ach was bin ich froh mich gegen diesen Ab.z.ockladen entschieden zu haben, ab.z.ocken ist das einzige was Congstar zu beherrschen scheint.

Ich fliege dennoch weiterhin mit Germanwings, kaufe bei IKEA ein und surfe mit Congst(e)r.
Wessen Konto mangels Deckung jeden Monat aber ständig Gefahr läuft in den Rücklastschrift-Aufschlag von Congstar verwickelt zu werden, der sollte sich dann besser nach anderen Alternativen umschauen.

Gruß Kamischke

PS: Tipp: Vorher aber genau die AGB's studieren und nach weiteren Aufschlägen suchen.
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[1.1.1.1.2.2] tcsmoers antwortet auf sushiverweigerer
10.08.2007 10:34
Benutzer sushiverweigerer schrieb:


Gibt es hier für auch ein aktuelles Urteil, konnte leider in
der Kürze nichts finden?
IKEA verlangt 25 € für eine Rücklastschrift und bei Germanwings fallen gar 50 € an:
>
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1143819568249.shtml

Mit 19,99 würde man demnach noch darunter liegen, sind aber dennoch ganz schön happig, darum sollte man , wenn man richtig sparen möchte, auch immer für ausreichend Deckung auf dem Konto
sorgen.

Gruß Kamischke

Ach was bin ich froh mich gegen diesen Ab.z.ockladen entschieden zu haben, ab.z.ocken ist das einzige was Congstar zu beherrschen scheint.

schon mal die preise anderer anbieter verglichen?

peso
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[1.1.1.1.2.2.1] sushiverweigerer antwortet auf tcsmoers
10.08.2007 14:22
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:


Gibt es hier für auch ein aktuelles Urteil, konnte leider in
der Kürze nichts finden?
IKEA verlangt 25 € für eine Rücklastschrift und bei Germanwings fallen gar 50 € an:
>
>
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1143819568249.shtml

Mit 19,99 würde man demnach noch darunter liegen, sind aber dennoch ganz schön happig, darum sollte man , wenn man richtig sparen möchte, auch immer für ausreichend Deckung auf dem Konto
sorgen.

Gruß Kamischke

Ach was bin ich froh mich gegen diesen Ab.z.ockladen entschieden zu haben, ab.z.ocken ist das einzige was Congstar zu beherrschen scheint.

schon mal die preise anderer anbieter verglichen?

peso

Sicher, ich lese immer die AGB's gründlich bevor ich einen Vertrag unterschreibe ;-).

Ich habe kürzlich erst bei T-Home verlängert und dort kostet eine Rücklastschrift 0 €! Warum? weil die gar keine Einzugsermächtigung von mir haben ;-), bei denen darf man noch per Rechnung zahlen, ohne Aufpreis! ;-)
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[1.1.1.1.2.2.1.1] chb antwortet auf sushiverweigerer
10.08.2007 16:20
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Sicher, ich lese immer die AGB's gründlich bevor ich einen Vertrag unterschreibe ;-).

Das scheint mir auch der Hauptgrund für 80% der Jammereien in Foren wie diesen zu sein: die Leute lesen nicht, was sie unterschreiben... ;-)

Ich habe kürzlich erst bei T-Home verlängert und dort kostet eine Rücklastschrift 0 €! Warum? weil die gar keine

Bei mir steht ein Umzug an und ich werde nach Prüfung aller Möglichkeiten wohl auch ganz "klassisch" bei "T-Home" mit T-DSL und einer Flatrate von woanders bleiben, auch wenn es mich bei meinem Telefonierverhalten ein paar EUR mehr im Monat kostet. Dafür habe ich keine jahrelangen Mindestlaufzeiten (24 Monate - was ein Unsinn. Im Mobilfunk versuchen viele doch gerade davon wegzukommen...), keine teuren Hotlines, keine völlig kryptischen AGB, ...

Die Billiganbieter mit ihrem mitunter recht ruppigen Geschäftsgebahren sind natürlich genau richtig für die Leute, bei denen das Geld immer so knapp ist, dass Rückbuchungen drohen. So kann man sich selbst natürlich auch viele Probleme schaffen.

Benni
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[1.1.1.1.2.2.1.2] Man will offenbar das Geschäft dämpfen n/t
peggy antwortet auf sushiverweigerer
11.08.2007 11:07
Kein Beitrag
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[1.1.1.1.2.2.1.3] Hesche antwortet auf sushiverweigerer
11.08.2007 11:11
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Ich habe kürzlich erst bei T-Home verlängert und dort kostet eine Rücklastschrift 0 €! Warum? weil die gar keine Einzugsermächtigung von mir haben ;-), bei denen darf man noch per Rechnung zahlen, ohne Aufpreis! ;-)

Das ist wohl immer noch das Beste - selber zu überweisen! Also die meisten Banken stellen bei Rücklastschriften zwischen 7 und 10 Euro in Rechnung! Da finde ich die 50 Euro schon arg fett!!

Ich meine generell, daß man vor allem auch bei Billiganbietern erstmal die Preislisten und AGB´s studieren sollte ... versteckte Preisfallen sind ja nich selten!

Da ich mich aber eher mit dem Gedanken trage, zu Klonstar zu wechseln, was meinen Handytarif angeht ... hat da jemand ne Ahnung, wo sich die Preislisten finden lassen? Möchte da auch gern vorher mal reinschauen!!
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[1.1.1.1.2.2.1.3.1] Congstar AGB's
kamischke antwortet auf Hesche
11.08.2007 11:39
Benutzer Hesche schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Ich habe kürzlich erst bei T-Home verlängert und dort kostet eine Rücklastschrift 0 €! Warum? weil die gar keine Einzugsermächtigung von mir haben ;-), bei denen darf man noch per Rechnung zahlen, ohne Aufpreis! ;-)

Das ist wohl immer noch das Beste - selber zu überweisen! Also die meisten Banken stellen bei Rücklastschriften zwischen 7 und 10 Euro in Rechnung! Da finde ich die 50 Euro schon arg fett!!

Ich meine generell, daß man vor allem auch bei Billiganbietern erstmal die Preislisten und AGB´s studieren sollte ...
versteckte Preisfallen sind ja nich selten!

Da ich mich aber eher mit dem Gedanken trage, zu Klonstar zu wechseln, was meinen Handytarif angeht ... hat da jemand ne Ahnung, wo sich die Preislisten finden lassen? Möchte da auch gern vorher mal reinschauen!!

DU WILLST ES. DU KRIEGST ES. ;-)

http://www.congstar.de/AGBs--745d.html

Gruß Kamischke
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[1.1.1.1.2.2.1.3.1.1] Hesche antwortet auf kamischke
15.08.2007 12:06
Benutzer kamischke schrieb:

DU WILLST ES. DU KRIEGST ES. ;-)

http://www.congstar.de/AGBs--745d.html

Gruß Kamischke

THANXX a lot!!! Ich hab es :-D

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[1.1.2] zoelac antwortet auf kamischke
09.08.2007 17:00
Stimmt mit der Rücklastschrift, hatte ich vergessen zu erwähnen: Eine Gelegenheit mit Stellungnahme sollte schon vorher sein. Hier kann aber schon die Androhung der Rücklastschrift mit rein, das fördert die Stellungnahme.

zoelac

Benutzer kamischke schrieb:
Benutzer zoelac schrieb:
Hallo,

nachdem ich nochmal die AGB und die Preisliste
>
http://www.congstar.de/downloads/de_DE/agb/AGB_congstar_Sprechtarif_Preisliste.pdf durchgestöbert habe, finde ich keinen Hinweis auf diese Umstellkosten.
Somit dürften diese auch nicht berechnet werden, andernfalls:
Rücklastschrift und korregierten Betrag überweisen. Oder hat doch noch jemand diese "Klausel" gefunden?

zoelac


Vorsicht vor einer unbedachten Rücklastschrift, die kostet mal eben 19,99 €.
Das Konto sollte also auch bei Congstar immer gut gedeckt sein sonst wird es teuer und die Ersparnis ist hin. Im Zweifelsfall also besser immer per E-Mail eine Lösung suchen als zu voreilig zu handeln.
In der Tat hat Congstar zur Zeit noch einige Probleme, aller Anfang ist schwer.
Scheinen in der Tat dem Massenansturm zur Zeit noch nicht gewachsen zu sein, Anfragen per E-Mail werden auch nicht innerhalb von zwei Tagen beantwortet,obwohl das automatische Antwortsystem dies einem suggeriert.
Nach 5 Tagen hatte ich noch einmal eine zweite Mail geschrieben,zwar etwas schlechter gelaunt, aber nach 1h erhielt ich einen Rückruf von einer Mitarbeiterin.
Es geht also, wenn z.Zt. auch nur zu langsam.


7 Preise sonstiger congstar Dienstleistungen

Leistung Brutto

PUK–Ermittlung € 9,99
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Online–Einzelver­bindungsnachweis € 0,00
Vorübergehende Stilllegung € 9,99 Rücklastschrift in Verantwortung des Kunden € 19,99 Anschlusssperre nach Diebstahl € 4,99 Anschlusssperre in Verantwortung des Kunden € 14,99 Anschriftenermittlung € 24,99


Gruß Kamischke