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Kunden ohne Anmeldung völlig schutzlos?


01.08.2007 21:58 - Gestartet von talk
Hallo zusammen,

an die Teltarif-Redaktion: Wenn Ihr schon einen Anwalt
in dieser Sache befragt, warum untersucht Ihr dann
das Ganze nicht auch einmal in Hinblick auf die Kunden
im offenen Internet-by-Call ohne Anmeldung?

Denn auch im anmeldefreien IbC kann nicht alles
erlaubt sein. Die Regelungen des BGB (z.B. über
AGBs) gelten nämlich auch hier.

Hierzu stelle ich nachfolgend ein Posting von mir aus
einem anderen Forum ein:

***

In Bezug auf anmeldefreie Call-by-Call- bzw. Internet-by-Call-
Angebote heißt es oft, daß sich der Nutzer selbst über
die aktuellen Tarife informieren muß und bei unbemerkten
Tariferhöhungen demnach "selbst schuld" ist.

Schade, daß sich bislang offenbar noch niemand richtig mit
diesem Thema auseinander gesetzt hat. Das wäre doch mal
ein ideales Thema für ein großes Magazin!

Denn so einfach ist das Ganze meiner Meinung nach nicht.

Grundsätzlich regelt § 305a (2) BGB erstmal, daß es bei
CbC/IbC-Dienstleistungen ausreichend ist, die betreffenden
AGBs im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen
und in den "Geschäftsstellen" des Anbieters bereitzuhalten.

Was die "Geschäftsstellen" angeht, wird man die Internet-Seite
des betreffenden Anbieters wohl als äquivalenten Ersatz ansehen
können. Interessant ist aber die Sache mit dem BNetz-Amtsblatt.

Meines Wissens veröffentlicht längst nicht jeder IbC-Anbieter
seine AGBs dort. Und von den Anbietern, die dies doch tun,
nutzen viele Klauseln in den AGBs, nach denen sie ihre Tarife
jederzeit ändern können.

Die Frage ist, ob in erstgenanntem Fall die AGBs/Tarife
überhaupt gültig sein können sowie ob in zweitgenanntem Fall
die Klausel der beliebigen Tarifänderungen rechtmäßig ist.

Überhaupt scheint es doch sehr fragwürdig, daß es einem Anbieter
erlaubt sein soll, für die identische Leistung heute z.B. 0,01
Ct/Min, morgen aber 14 Ct/Min zu verlangen. Die Problematik
liegt hier nicht unbedingt im Preis selbst (es verbietet ja
niemand einem Bäcker, seine Brötchen für 2.000 EUR statt 0,20
EUR zu verkaufen) - das tückische ist aber der plötzliche
Tarifwechsel und vor allem auch der Zeitpunkt der Abrechnung.

Tariflotto-Tarife, bei denen sich stets Zeitzonen mit Tarifen
deutlich unter Einkaufspreis mit Zeitfenster mit Tarifen
jenseits von Gut und Böse abwechseln, können sich eigentlich
nur dadurch finanzieren, daß viele Nutzer zu deutlich höheren
Tarifen surfen, als sie eigentlich glauben.

Bei den von vielen Providern verwendeten Formulierung der
"alten Tarife" setzt man darauf, daß sich Kunden an einen
oftmals lange Zeit bestehenden Tarif gewöhnt haben
("Endlich mal ein Provider, der nicht ständig die Tarife
ändert!") und zieht die Tarifschraube an, sobald sich eine
entsprechend große Nutzermenge angesammelt hat.

Und die große Überraschung kommt erst bei der nächsten
Telefonrechnung.

Im Bäckerladen würde (fast) kein Mensch das 2.000 EUR-Brot
nehmen - weil er entweder das Preisschild am Regal sieht
oder dann zumindest an der Kasse den Preis entdeckt und
die Ware dann dort liegen läßt.

Telefonie und Internet-Zugänge wird aber erst mit einem
Zeitversatz von mehreren Wochen abgerechnet - Preisunterschiede
von teilweise über 1000% (!) können da ganz böse ins Auge gehen.

Für AGBs gelten mit den §§ 307-309 BGB eine Reihe von
Vorschriften, die den Schutz des Verbrauchers ermöglichen
sollen. Es wäre mal Zeit, intensiv zu prüfen, ob in solchen
Tariflotto-Fällen nicht eventuell diese Vorschriften verletzt
werden.

Darüberhinaus darf man nicht die allgemeinen Schutzmechanismen
des BGB vergessen, wie z.B. § 242 (Treu und Glauben) oder
§ 241 (2) (nebenvertragliche Schutzpflichten). Eventuell
könnten auch Paragraphen aus dem Anfechtungsrecht relevant
sein, denn der Provider muß doch davon ausgehen, daß nach
einer plötzlichen Tarifänderung (manche erfolgen ja mit
einem Vorlauf von nur wenigen Stunden!) viele Nutzer ihr
Angebot auf Nutzung des Dienstes gar nicht zu dem dann
aktuellen Preis geben wollen.

Leider scheint dieses Thema noch nie sonderlich beackert
worden zu sein? Das wäre doch mal eine sinnvolle Beschäftigung
für unsere Juristen. :-)

***

cu talk
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[1] Hotzplotz antwortet auf talk
02.08.2007 09:07
Nun man hat ja die Möglichkeit sich zu erkundigen..
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[2] spl antwortet auf talk
02.08.2007 14:31
Benutzer talk schrieb:
an die Teltarif-Redaktion: Wenn Ihr schon einen Anwalt in dieser Sache befragt,

Was ich an sich als qualitätssteigernde Recherche loben müsste. Wenn mich nicht der dunkle Verdacht beschleichen würde, dass es sich nur um eine Reaktion auf das hier http://www.heise.de/newsticker/meldung/93464 handelt.

Ansonsten hätte Teltarif Comundo wahrscheinlich auch die dümmsten Schutzbehauptungen abgekauft und seine Leser im Regen stehen gelassen. Maximal vielleicht mit einer Sonntagsrede vom studierten Physiker und juristischen Orakel Kai Petzke.

spl