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nachzahlen müssen?


10.08.2007 16:06 - Gestartet von thomas-im-telarif-forum
Im Artikel schreibt Teltarif:

"Wer ein solches Prepaid-Paket mit subventioniertem Handy aus dem Shop der Veritrade GmbH ersteigert, muss die SIM-Karte in den kommenden Wochen zumindest aktivieren, um nicht den Differenzbetrag zum Marktwert des Handys nachzahlen zu müssen."

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der Käufer den Verpflichtet sein, den Differenzbetrag nachzuzahlen, wenn - wie gleichzeitig berichtet - im Kaufvertrag (also bswp. im Angebotstext) eine solche Vereinbarung gar nicht vorhanden war und damit auch nicht vom Kunden stillschweigend akzeptiert wurde?
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[1] hscd antwortet auf thomas-im-telarif-forum
10.08.2007 16:19

einmal geändert am 10.08.2007 16:21
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Im Artikel schreibt Teltarif:

"Wer ein solches Prepaid-Paket mit subventioniertem Handy aus dem Shop der Veritrade GmbH ersteigert, muss die SIM-Karte in den kommenden Wochen zumindest aktivieren, um nicht den Differenzbetrag zum Marktwert des Handys nachzahlen zu müssen."

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der Käufer den Verpflichtet sein, den Differenzbetrag nachzuzahlen, wenn - wie gleichzeitig berichtet - im Kaufvertrag (also bswp. im Angebotstext) eine solche Vereinbarung gar nicht vorhanden war und damit auch nicht vom Kunden stillschweigend akzeptiert wurde?

Sehr richtig. Der einzige, der durch diese dubiose, im Angebot unterschlagene Nutzungsverfplichtung Probleme bekommen kann, ist der Verkäufer, also die Veritrade GmbH.

Unter anderem mit richtig teuren Abmahnungen von Wettbewerbern und Abmahnvereinen ist zu rechnen.


Übrigens: Vielleicht wäre sogar eine Klausel, selbst wenn sie denn groß auf der eBay-Angebotsseite gestanden hätte, trotzdem sittenwidrig und nichtig


Als nächstes sind wir dann wohl noch verpflichtet, genau dieses (eigentlich freie...) Handy genau mit der Callmobile-Karte zu nutzen? - IMEI-Tracking sei dank...
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[1.1] marco5555 antwortet auf hscd
10.08.2007 16:28

einmal geändert am 10.08.2007 16:30
Benutzer hscd schrieb:

Als nächstes sind wir dann wohl noch verpflichtet, genau dieses (eigentlich freie...) Handy genau mit der Callmobile-Karte zu nutzen? - IMEI-Tracking sei dank...

lol richtig. Ich weiss auch nicht, wie die darauf kommen, man nutzt das Handy mit einer anderen Karte. Mit dem Imei-Tracking glaub ich nicht, denn dann könnte man geklaute Handys sperren, das bietet meines Wissens kein NB an.

Schon witzig dieser Verein.

Gruß Marco
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[1.1.1] michael ciesla antwortet auf marco5555
10.08.2007 17:07
Benutzer marco5555 schrieb:
Benutzer hscd schrieb:

Als nächstes sind wir dann wohl noch verpflichtet, genau dieses (eigentlich freie...) Handy genau mit der Callmobile-Karte zu nutzen? - IMEI-Tracking sei dank...

lol richtig. Ich weiss auch nicht, wie die darauf kommen, man nutzt das Handy mit einer anderen Karte. Mit dem Imei-Tracking glaub ich nicht, denn dann könnte man geklaute Handys sperren, das bietet meines Wissens kein NB an.

Schon witzig dieser Verein.

Gruß Marco

Bei Vodafone kann man geklaute Handies mit anderer eingelegter SIM-Karte sperren lassen ... Wenn man seine IMEI weiß ...

Theoretisch also kein Problem. Bleibt die Frage nach dem Aufwand und der juristischen Zulässigkeit/Durchsetzbarkeit.
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[1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf michael ciesla
10.08.2007 17:29

2x geändert, zuletzt am 10.08.2007 17:30
Benutzer michael ciesla schrieb:
Bei Vodafone kann man geklaute Handies mit anderer eingelegter SIM-Karte sperren lassen ... Wenn man seine IMEI weiß ...
Da holen die sich aber ganz schnell eine blutige Nase. Sperren lassen geht auch nicht so einfach.
Du kannst da ja nicht anrufen und willkürlich IMEIs sperren lassen. Ein Eigentumsnachweis über das fragliche Gerät ist schon das mindeste, was Vodafone verlangt. Wenn nicht womöglich gar ein Polizeiprotokoll über den aufgenommenen Diebstahl. Aber das weiß ich nicht.
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[1.1.1.1.1] GrößterNehmer antwortet auf grafkrolock
11.08.2007 18:16
Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer michael ciesla schrieb:
Bei Vodafone kann man geklaute Handies mit anderer eingelegter SIM-Karte sperren lassen ... Wenn man seine IMEI weiß ...
Da holen die sich aber ganz schnell eine blutige Nase. Sperren lassen geht auch nicht so einfach.
Du kannst da ja nicht anrufen und willkürlich IMEIs sperren lassen. Ein Eigentumsnachweis über das fragliche Gerät ist schon das mindeste, was Vodafone verlangt. Wenn nicht womöglich gar ein Polizeiprotokoll über den aufgenommenen Diebstahl. Aber das weiß ich nicht.

Das mit dem IMEI-Tracking ist alles völliger Mist. Die gucken einfach nur, ob die Karte aktiviert wurde. Ob die dann in genau dem damit gekauften, in einem anderen oder in gar keinem Handy liegt ist völlig wurscht. Die Provision erhalten sie ja wahrscheinlich, wenn die Karte aktiviert wird.

Einen rechtlichen Anspruch auf Aktivierung der Karte durch den Käufer haben die in keinem Fall, denn das wurde nicht vertraglich vereinbart. Dazu würde es auch nicht reichen, wenn es irgendwo ganz klein und versteckt in den AGBs steht.

Solche Geschäftsgebaren wie die hier berichteten grenzen schon stark an Betrµg und erinnern mich irgendwie an VictorVox. Wenn jemand so ein Schreiben erhält, würde ich einfach mal ganz unverbindlich antworten, dass die Forderung nach der Aktivierung der SIM-Karte jeder rechtlich Grundlage entbehrt. Dann antworten die wahrscheinlich irgendeinen Mist, den man dann (inklusive irgendwelchen Rechnungen) getrost ignorieren oder zur eigenen Belustigung beantworten kann. Nur weil jemand meint einem eine Rechnung schicken zu müssen, heißt das nicht, dass man diese auch zahlen muss. Ich bin sogar der Meinung, dass man der Rechnung nicht einmal widersprechen muss, wenn man sie "einfach so" und unerwartet erhält.

Solange der Brief nicht von einem Gericht kommt, braucht man überhaupt nichts zu unternehmen. Bei mir stapeln sich z.B. auch schon die Rechnungen, Mahnungen und Pseudo-Anwaltsschreiben von VictorVox.

Solche Firmen verkalkulieren sich gerne mal bei ihren Angeboten und merken dann plötzlich, dass sie damit Minus machen. Zur Schadensbegrenzung entscheiden dann irgendwelche Abteilungsleiter, dass man kurzerhand einfach mal mehr Geld vom Kunden fordert. Die sollten zwar auch wissen, dass es nicht rechtskonform ist, aber die Deutschen zahlen ja mal ganz gerne, wenn sie eine Rechnung oder vielleicht sogar eine Mahnung kriegen. Zu groß ist die Angst vor einem Eintrag bei der Schufa oder einem Gerichtsverfahren. Das Einzige womit man diesen Firmen das Handwerk legen kann, ist einfach nicht zu zahlen. Dann verschwinden die ganz schnell wieder im Konkurs und andere überlegen sich vielleicht besser, wie ein tragfähiges Angebot auszusehen hat.

Gruß
GrößterNehmer
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[1.1.1.2] Cindy75 antwortet auf michael ciesla
16.08.2007 10:22
Es ist doch immer wieder erschreckend, mit welchen dubiosen Mitteln versucht wird die Kunden über den Tisch zu ziehen. Scheinbar vor allem im Bereich Telekommunikation. Sind die alle zu gierig oder ist der Konkurrenzkampf mittlerweile so groß?
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[1.2] mister money in the bank antwortet auf hscd
10.08.2007 16:29
Benutzer hscd schrieb:
Benutzer thomas-im-telarif-forum schrieb:
Im Artikel schreibt Teltarif:

"Wer ein solches Prepaid-Paket mit subventioniertem Handy aus dem Shop der Veritrade GmbH ersteigert, muss die SIM-Karte in den kommenden Wochen zumindest aktivieren, um nicht den Differenzbetrag zum Marktwert des Handys nachzahlen zu müssen."

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der Käufer den Verpflichtet sein, den Differenzbetrag nachzuzahlen, wenn
- wie
gleichzeitig berichtet - im Kaufvertrag (also bswp. im Angebotstext) eine solche Vereinbarung gar nicht vorhanden war und damit auch nicht vom Kunden stillschweigend akzeptiert wurde?

Sehr richtig. Der einzige, der durch diese dubiose, im Angebot unterschlagene Nutzungsverfplichtung Probleme bekommen kann, ist der Verkäufer, also die Veritrade GmbH.

Unter anderem mit richtig teuren Abmahnungen von Wettbewerbern und Abmahnvereinen ist zu rechnen.


Übrigens: Vielleicht wäre sogar eine Klausel, selbst wenn sie denn groß auf der eBay-Angebotsseite gestanden hätte, trotzdem sittenwidrig und nichtig


Als nächstes sind wir dann wohl noch verpflichtet, genau dieses (eigentlich freie...) Handy genau mit der Callmobile-Karte zu nutzen? - IMEI-Tracking sei dank...

Da das Handy keinen Sim Lock bestizt kann mich keiner zwingen das Handy mit dieser Karte zu nutzen! Auch eine mögliche Rückzahlung ist ausgeschlossen! Weil sollte einen Regestrierung notwendig sein diese von Call Mobile selbst durchgeführt werden muss. Bestell ich z.b bei E+ eine PrePaid Paket und nutze die Pre Paid Karte nicht kommt E+ ja auch nicht und sagt wir wollen das Geld für das Handy zurück. Pre Paid Karten werden generell vom Händler Aktiviert und nicht vom Kunden!
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[2] BjörnB antwortet auf thomas-im-telarif-forum
10.08.2007 16:38
Das war in der Tat unglücklich formuliert. Es heißt jetzt gleich "um sich Ärger zu ersparen", so wie es gemeint war. Was beim Handy-Kauf auf eBay zu beachten ist, haben wir in dem verlinkten Beitrag unter https://www.teltarif.de/s/s25945.html zusammengefasst. Björn
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[3] 7VAMPIR antwortet auf thomas-im-telarif-forum
10.08.2007 16:47
Kaufe ich bei EBAY zu den dort genannten Vertragsbedingungen kann doch keiner hinterher noch irgendwelche Forderungen stellen!

Den KÄUFERN steht bei Profihändlern einiges an Rechten zu. Aber eine Nachforderung durch einen Händler ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Zuzüglich zum Preis kann noch eine Pauschale für Porto&Packung erhoben werden, die aber VOR dem KLICK genannt werden muss.

Wenn die ein Gerät zu EBAY Bedingungen verkaufen, dann sollen sie sich daran halten.

Mein Rat: Finger weg!
Wenn das Geschäft schon gelaufen ist, nix bezahlen und das Ansinnen ablehnen.

Andererseits ist das Inbetriebnehmen einer CALLMOBILE Karte ja eigentlich kein Problem. Ich mag es bloss nicht gezwungen zu werden.


CU 7VAMPIR
SMS º¹¬¬S²¹¹º²º

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html


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[3.1] PeterOZ antwortet auf 7VAMPIR
11.08.2007 15:12
Witzig finde ich,
a) dass der Standort der Ware = Leipzig und der Firmensitz = Hamburg leicht -;) differieren.
b) die früheren Namen der/s Verkäufer/in/s

cu