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Kündigungsrecht bei VF


15.10.2007 22:13 - Gestartet von tcsmoers
Viele werden es noch nicht gemerkt haben, aber Vodafone hat klammheimlich die Optionslaufzeiten den Vertragslaufzeiten angepasst.

Somit kann man keine Datenoption, Zuhauseoption etc. nur für einige Monate buchen.

M.E. ist das auch ein klarer Vertragsbruch, der zur sofortigen Kündigung berechtigt, sofern VF nicht bei Altverträgen einlenkt.

peso
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[1] dasilva antwortet auf tcsmoers
15.10.2007 22:51
Benutzer tcsmoers schrieb:
Viele werden es noch nicht gemerkt haben, aber Vodafone hat klammheimlich die Optionslaufzeiten den Vertragslaufzeiten angepasst.

Somit kann man keine Datenoption, Zuhauseoption etc. nur für einige Monate buchen.

M.E. ist das auch ein klarer Vertragsbruch, der zur sofortigen Kündigung berechtigt, sofern VF nicht bei Altverträgen einlenkt.

peso

kannst du auch mal was neues schreiben?? Das stand hier schon vor Wochen!! Außerdem werden nur Optionen angepasst die ab einem bestimmten Datum gebucht wurden über die 1212 oder Shop und bei beiden wird man darauf aufmerksam gemacht.. Das gilt nicht für Kunden die das schon länger haben.
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[1.1] tcsmoers antwortet auf dasilva
16.10.2007 00:06
Benutzer dasilva schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Viele werden es noch nicht gemerkt haben, aber Vodafone hat klammheimlich die Optionslaufzeiten den Vertragslaufzeiten angepasst.

Somit kann man keine Datenoption, Zuhauseoption etc. nur für
einige Monate buchen.

M.E. ist das auch ein klarer Vertragsbruch, der zur sofortigen Kündigung berechtigt, sofern VF nicht bei Altverträgen einlenkt.

peso

kannst du auch mal was neues schreiben?? Das stand hier schon vor Wochen!! Außerdem werden nur Optionen angepasst die ab einem bestimmten Datum gebucht wurden über die 1212 oder Shop und bei beiden wird man darauf aufmerksam gemacht.. Das gilt nicht für Kunden die das schon länger haben.

oh - schlips getreten?

deine aussage ist so nicht richtig.

ab einem frei bestimmten datum wurde diese "anpassung" vorgenommen und gilt für alle optionsschaltungen ab diesem datum. also auch für altverträge.

das es sich bisher um 3monatsoptionen handelte, ist es eine negative vertragsänderung mit entsprechenden konsequenzen.

wo liegt denn hier der unterschied zu den änderungen von o2??

versuche mal ein ersatz umts-handy zu bekommen. du musst dann bei einem zweiten anschluß eine datenoption schalten, die man nicht mehr loswird.

vf ist kein deut besser als o2. beide engländer bzw. ex-engländer wollen nur gewinnoptimierung.

peso
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[1.1.1] kfschalke antwortet auf tcsmoers
16.10.2007 06:57
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer dasilva schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Viele werden es noch nicht gemerkt haben, aber Vodafone hat klammheimlich die Optionslaufzeiten den Vertragslaufzeiten angepasst.

Somit kann man keine Datenoption, Zuhauseoption etc. nur für
einige Monate buchen.

M.E. ist das auch ein klarer Vertragsbruch, der zur sofortigen Kündigung berechtigt, sofern VF nicht bei Altverträgen einlenkt.

peso

kannst du auch mal was neues schreiben?? Das stand hier schon vor Wochen!! Außerdem werden nur Optionen angepasst die ab einem bestimmten Datum gebucht wurden über die 1212 oder Shop und bei beiden wird man darauf aufmerksam gemacht.. Das gilt nicht für Kunden die das schon länger haben.

oh - schlips getreten?

deine aussage ist so nicht richtig.

ab einem frei bestimmten datum wurde diese
"anpassung" vorgenommen und gilt für alle optionsschaltungen ab diesem datum. also auch für altverträge.

das es sich bisher um 3monatsoptionen handelte, ist es eine negative vertragsänderung mit entsprechenden konsequenzen.

wo liegt denn hier der unterschied zu den änderungen von o2??

versuche mal ein ersatz umts-handy zu bekommen. du musst dann bei einem zweiten anschluß eine datenoption schalten, die man nicht mehr loswird.

vf ist kein deut besser als o2. beide engländer bzw.
ex-engländer wollen nur gewinnoptimierung.

peso

Lieber Peseo,
ein kleiner Unterschied ist da aber. Eine Option muss ich aktiv bestellen. Ob nun irgendwelche möglichen Optionen zum abgeschlossenen Tarif gehören, keine Ahnung. Auch müßte man sich erst die Option buchen und dann versuchen die nach 3 Monaten los zu werden. Und selbst dann könnte VF im Falle einer Kündigung noch reagieren und die Opion löschen.
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf kfschalke
16.10.2007 11:11
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer dasilva schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Viele werden es noch nicht gemerkt haben, aber Vodafone hat klammheimlich die Optionslaufzeiten den Vertragslaufzeiten angepasst.

Somit kann man keine Datenoption, Zuhauseoption etc. nur für
einige Monate buchen.

M.E. ist das auch ein klarer Vertragsbruch, der zur sofortigen Kündigung berechtigt, sofern VF nicht bei Altverträgen einlenkt.

peso

kannst du auch mal was neues schreiben?? Das stand hier schon vor Wochen!! Außerdem werden nur Optionen angepasst die ab einem bestimmten Datum gebucht wurden über die 1212 oder Shop und bei beiden wird man darauf aufmerksam gemacht.. Das gilt nicht für Kunden die das schon länger haben.

oh - schlips getreten?

deine aussage ist so nicht richtig.

ab einem frei bestimmten datum wurde diese
"anpassung" vorgenommen und gilt für alle optionsschaltungen ab diesem datum. also auch für altverträge.

das es sich bisher um 3monatsoptionen handelte, ist es eine negative vertragsänderung mit entsprechenden konsequenzen.

wo liegt denn hier der unterschied zu den änderungen von o2??

versuche mal ein ersatz umts-handy zu bekommen. du musst dann bei einem zweiten anschluß eine datenoption schalten, die man
nicht mehr loswird.

vf ist kein deut besser als o2. beide engländer bzw.
ex-engländer wollen nur gewinnoptimierung.

peso

Lieber Peseo, ein kleiner Unterschied ist da aber. Eine Option muss ich aktiv bestellen. Ob nun irgendwelche möglichen Optionen zum abgeschlossenen Tarif gehören, keine Ahnung. Auch müßte man sich erst die Option buchen und dann versuchen die nach 3 Monaten los zu werden. Und selbst dann könnte VF im Falle einer Kündigung noch reagieren und die Opion löschen.

Da hast Du zwar Recht. Es ändert aber nichts an der Vertragsänderung.

Vorher konnte ich z.B. für die Zeit meines Aufenthaltes am fremden Ort (Krankenhaus) eine Zuhauseoption schalten und später deaktivieren. - So war das vertraglich vereinbart. -
Das kann ich heute nicht mehr. Das gilt auf für Datenoptionen.

Wenn man sowas einführt, darf das nur für Neuanschaltungen gelten und nicht für Vertragsänderungen / Optionsänderungen.

Sowas ist ein ganz klarer Vertragsbruch.

Wobei ich aber bei Vodafone davon ausgehe, dass die Leute, die sich beschweren die alten Möglichkeiten behalten.


Übrigens ist auch die Einführung einer Mahngebühr bei der ersten Mahnung unzulässig.

Auch hier hat VF ganz klar den Boden verlassen.


Aber eines stimmt bedenklich. Bei O2 gibt es bei kleinsten Verstößen einen Riesenaufschrei und bei VF hört man nichts.

Sind VF Kunden noch pflegeleichter ?

peso
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[1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
16.10.2007 11:43

2x geändert, zuletzt am 16.10.2007 11:54
Benutzer tcsmoers schrieb:
Vorher konnte ich z.B. für die Zeit meines Aufenthaltes am fremden Ort (Krankenhaus) eine Zuhauseoption schalten und später deaktivieren. - So war das vertraglich vereinbart. - Das kann ich heute nicht mehr. Das gilt auf für Datenoptionen.

Bist du sicher, dass schon die rein abstrakte Buchbarkeit von Optionen Bestandteil eines Hauptvertrags ist? Wo soll das stehen?

Wenn du sagst: "Das steht im Gesamt-Tarifheft drin", dann würde diese Auffassung ja dazu führen, dass der Anbieter bis zum Ablauf der MVLZ seine komplette Tarifstruktur einfrieren müsste. Was ich ad hoc doch etwas weitgehend fände.

Übrigens ist auch die Einführung einer Mahngebühr bei der ersten Mahnung unzulässig.

Eine erste Mahnung kann kostenpfichtig sein, wenn der Kunde sich zu diesem Zeitpunkt schon im Verzug befindet. Das ist bei Geldforderungen 30 Tage nach Rechnungszugang der Fall; bei Verbrauchern muss der Kunde außerdem auf diese Folge auf der Rechnung hingewiesen worden sein. Die 30-tägige Frist kann per AGB herabgesetzt sein.

spl
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[1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
16.10.2007 12:59
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Vorher konnte ich z.B. für die Zeit meines Aufenthaltes am fremden Ort (Krankenhaus) eine Zuhauseoption schalten und später deaktivieren. - So war das vertraglich vereinbart.
-
Das kann ich heute nicht mehr. Das gilt auf für Datenoptionen.

Bist du sicher, dass schon die rein abstrakte Buchbarkeit von Optionen Bestandteil eines Hauptvertrags ist? Wo soll das stehen?

Deswegen habe ich diesen Thread ja angestoßen. Bisher waren alle frei zuwählbaren Optionen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten buchbar. Das wurde jetzt einfach geändert. Somit ist jetzt jede Option mit der Laufzeit des Grundvertrages gleich.



Wenn du sagst: "Das steht im Gesamt-Tarifheft drin", dann würde diese Auffassung ja dazu führen, dass der Anbieter bis zum Ablauf der MVLZ seine komplette Tarifstruktur einfrieren müsste. Was ich ad hoc doch etwas weitgehend fände.

Übrigens ist auch die Einführung einer Mahngebühr bei der ersten Mahnung unzulässig.

Eine erste Mahnung kann kostenpfichtig sein, wenn der Kunde sich zu diesem Zeitpunkt schon im Verzug befindet. Das ist bei Geldforderungen 30 Tage nach Rechnungszugang der Fall; bei Verbrauchern muss der Kunde außerdem auf diese Folge auf der Rechnung hingewiesen worden sein. Die 30-tägige Frist kann per AGB herabgesetzt sein.


Das ist beides bei VF nicht der Fall.

peso
spl
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[1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
16.10.2007 13:23
Benutzer tcsmoers schrieb:
Bisher waren alle frei zuwählbaren Optionen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten buchbar. Das wurde jetzt einfach geändert. Somit ist jetzt jede Option mit der Laufzeit des Grundvertrages gleich.

Das habe ich schon mitbekommen. Die Frage ist aber doch, woraus du schließt, dass es Teil eines Grundvertrags sein soll, jederzeit alle zum Zeitpunkt des Grundvertragsabschlusses verfügbaren Optionen 1:1 über die gesamte Laufzeit hinweg buchen zu können.

Wer sich auf eine vertragliche Pflicht beruft (hier: Buchbarkeit der Optionen in ihrer alten Form), muss im Zweifel nachweisen, dass sie Vertragsbestandteil ist. Also, bitte. Ich kenne eure Verträge nicht.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
16.10.2007 17:22
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Bisher waren alle frei zuwählbaren Optionen mit einer Kündigungsfrist von 3
Monaten buchbar. Das wurde jetzt einfach geändert. Somit ist jetzt jede Option mit der Laufzeit des Grundvertrages gleich.

Das habe ich schon mitbekommen. Die Frage ist aber doch, woraus du schließt, dass es Teil eines Grundvertrags sein soll, jederzeit alle zum Zeitpunkt des Grundvertragsabschlusses verfügbaren Optionen 1:1 über die gesamte Laufzeit hinweg buchen zu können.

Wer sich auf eine vertragliche Pflicht beruft (hier: Buchbarkeit der Optionen in ihrer alten Form), muss im Zweifel nachweisen, dass sie Vertragsbestandteil ist. Also, bitte. Ich kenne eure Verträge nicht.

spl

Ich habe hier gerade ein Tarifheft von 12/06 "BusinessTarife bei Vodafone" vorliegen.

Dort sind folgende Optionsmöglichkeiten erwähnt:

Take-International = keine Kündigungsfristen genannt

Happy-Live = 3 Monate Kündigungsfrist beim Zubuchen

Vodafone-WEbConnect und Time = 3 Monate

Das das Tarifheft als Teil des Mobilfunkvertrages anzusehen ist steht in den AGB und dürfte auch unstrittig sein.

Wenn man wie die Befürworter argumentieren würde, könnte VF auch einfach sagen, dass gar keine Tarifänderung mehr durchgeführt werden. Einmal gewählt - immer gewählt.

peso


PS: Die letzte VF-Meldung passt so richtig hier rein und stimmt auch. Im Rahmen der Gewinnmaximierung verliert man leicht den Boden.

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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
16.10.2007 18:01
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich habe hier gerade ein Tarifheft von 12/06 "BusinessTarife bei Vodafone" vorliegen.
Dort sind folgende Optionsmöglichkeiten erwähnt:

Take-International = keine Kündigungsfristen genannt Happy-Live = 3 Monate Kündigungsfrist beim Zubuchen Vodafone-WebConnect und Time = 3 Monate

Müsste ich mir mal hinsichtlich Anordnung, Aufmachung und Systematik ansehen.

Generell würde ich sagen, dass das Vertragsbestandteil ist, was du buchst und für das du bezahlst.

spl
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[1.1.2] schnorfel antwortet auf tcsmoers
16.10.2007 10:52


ab einem frei bestimmten datum wurde diese
"anpassung" vorgenommen und gilt für alle optionsschaltungen ab diesem datum. also auch für altverträge.

das es sich bisher um 3monatsoptionen handelte, ist es eine negative vertragsänderung mit entsprechenden konsequenzen.

das ist ja nun gequirlter mist. man hat einen grundvertrag. will man eine datenoption buchen, erweitert bzw ergänzt den altvertrag und hat für die datenoption eigene konditionen, weil es für diese eigene vertragliche regelungen eingeht. insofern ist ein "altvertrag" unerheblich.

die optionen, die mit dreimonatiger mindestvertragslaufzeit abgeschlossen worden sind, werden nicht automatisch umgestellt. erst bei einer vertragsverlängerung verlängert sich auch die datenoption mit einer laufzeit, die der des hauptvertrages entspricht. die hierfür notwendige agb-änderung hat vf wirksam bekanntgegeben.
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[1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf schnorfel
16.10.2007 11:17
Ich glaube, von Vertragsrecht hast Du keine Ahnung :-(

Benutzer schnorfel schrieb:


ab einem frei bestimmten datum wurde diese
"anpassung" vorgenommen und gilt für alle optionsschaltungen ab diesem datum. also auch für altverträge.

das es sich bisher um 3monatsoptionen handelte, ist es eine negative vertragsänderung mit entsprechenden konsequenzen.

das ist ja nun gequirlter mist. man hat einen grundvertrag. will man eine datenoption buchen, erweitert bzw ergänzt den altvertrag und hat für die datenoption eigene konditionen, weil es für diese eigene vertragliche regelungen eingeht.

Ach ne. Woher hast Du diese Weisheit ?? So einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.

insofern
ist ein "altvertrag" unerheblich.

die optionen, die mit dreimonatiger mindestvertragslaufzeit abgeschlossen worden sind, werden nicht automatisch umgestellt. erst bei einer vertragsverlängerung verlängert sich auch die datenoption mit einer laufzeit, die der des hauptvertrages entspricht.

Auch das ist nicht richtig. Da würde ein Blick auf die VF-Seite weiterführen. Wenn Du heute bei einem Altvertrag eine Option buchst, gilt die bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundvertrages.



die hierfür notwendige agb-änderung hat vf wirksam
bekanntgegeben.

Ja ?? Wo denn ?? Hier ist nichts angekommen und gerade AGB-Änderungen sind mitteilungspflichtig.

Die habe es einfach geändert, ohne den Kunden konkret zu informieren.

Also bitte, wenn wir schon anprangern, dann richtig.

peso
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[1.1.2.1.1] schnorfel antwortet auf tcsmoers
16.10.2007 12:31
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich glaube, von Vertragsrecht hast Du keine Ahnung :-(

Ach nein? Wir können gerne über allgemeine Rechtsgeschäftslehre oder Schuldrecht diskutieren, aber dann doch bitte nicht mit einer Mischung aus Nichtwissen und einer Bildung, deren maßgeblicher Inhalt EinBildung ist.

Benutzer schnorfel schrieb:
... man hat einen grundvertrag.
will man eine datenoption buchen, erweitert bzw ergänzt den altvertrag und hat für die datenoption eigene konditionen, weil es für diese eigene vertragliche regelungen eingeht.

Ach ne. Woher hast Du diese Weisheit ?? So einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Bucht man bei VF eine Datenoption, wird eine Zusatzvereinbarung geschlossen. Deren Bedingung ist zwar das Bestehen eines Mobilfunkvertrages, aber es ist und bleibt eine Zusatzvereinbarung und ergänz den bestehenden Vertrag. Sie ändert ihn nicht, da der (Haupt)Vertrag Pflichten aus Sprachtelefonie usw betrifft, die Datennutzung zu den Paketbedingungen aber anhand der Zusatzvereinbarung geregelt ist.

insofern
ist ein "altvertrag" unerheblich.

die optionen, die mit dreimonatiger mindestvertragslaufzeit abgeschlossen worden sind, werden nicht automatisch umgestellt.
erst bei einer vertragsverlängerung verlängert sich auch die datenoption mit einer laufzeit, die der des hauptvertrages entspricht.

Auch das ist nicht richtig. Da würde ein Blick auf die VF-Seite weiterführen. Wenn Du heute bei einem Altvertrag eine Option buchst, gilt die bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundvertrages.

Ja und? Wieso ist denn das eine Verschlechterung eines BESTEHENDEN Vertrages, wenn ich HEUTE eine Option buche, also auch erst HEUTE eine Vereinbarung schließe? Früher hatte eine Option eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten. Diese wird durch die Änderung doch gar nicht betroffen, denn sie besteht weiterhin fort. Jetzt endet ein NEU GEBUCHTES Datenpaket zum Ende des Hauptvertrages. Das mag als Verschlechterung von Konditionen durchgehen, BESTEHENDE Verträge werden aber gar nicht verändert.



die hierfür notwendige agb-änderung hat vf wirksam
bekanntgegeben.

Ja ?? Wo denn ?? Hier ist nichts angekommen und gerade AGB-Änderungen sind mitteilungspflichtig.

Wie vorhin richtig angemerkt, steht die Mindestvertragslaufzeit auf der VF-Seite, die man VOR Abschluss eines Datenpaketes lesen kann und auch sollte.

Die habe es einfach geändert, ohne den Kunden konkret zu informieren.



Also bitte, wenn wir schon anprangern, dann richtig.

Wenn wir über Rechtsfragen diskutieren, hilft Rechtskenntnis und keine Polemik oder Unkenntnis.


peso
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[1.1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf schnorfel
16.10.2007 13:05
Benutzer schnorfel schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich glaube, von Vertragsrecht hast Du keine Ahnung :-(

Ach nein? Wir können gerne über allgemeine Rechtsgeschäftslehre oder Schuldrecht diskutieren, aber dann doch bitte nicht mit einer Mischung aus Nichtwissen und einer Bildung, deren maßgeblicher Inhalt EinBildung ist.

wow - wieviel Semester Jura ?



Benutzer schnorfel schrieb:
... man hat einen grundvertrag.
will man eine datenoption buchen, erweitert bzw ergänzt den altvertrag und hat für die datenoption eigene konditionen, weil es für diese eigene vertragliche regelungen eingeht.

Ach ne. Woher hast Du diese Weisheit ?? So einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Bucht man bei VF eine Datenoption, wird eine Zusatzvereinbarung geschlossen.

Wo steht das ? Die Zusatzvereinbarung ist nur mit einem Hauptvertrag möglich.

Deren Bedingung ist zwar das Bestehen eines
Mobilfunkvertrages, aber es ist und bleibt eine Zusatzvereinbarung und ergänz den bestehenden Vertrag. Sie ändert ihn nicht, da der (Haupt)Vertrag Pflichten aus Sprachtelefonie usw betrifft, die Datennutzung zu den Paketbedingungen aber anhand der Zusatzvereinbarung geregelt ist.

Das ist Deine Meinung. Kannst Du diese untermauern ?



insofern
ist ein "altvertrag" unerheblich.

die optionen, die mit dreimonatiger mindestvertragslaufzeit abgeschlossen worden sind, werden nicht automatisch umgestellt.
erst bei einer vertragsverlängerung verlängert sich auch die datenoption mit einer laufzeit, die der des hauptvertrages entspricht.

Auch das ist nicht richtig. Da würde ein Blick auf die VF-Seite
weiterführen. Wenn Du heute bei einem Altvertrag eine Option buchst, gilt die bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundvertrages.

Ja und? Wieso ist denn das eine Verschlechterung eines BESTEHENDEN Vertrages, wenn ich HEUTE eine Option buche, also auch erst HEUTE eine Vereinbarung schließe? Früher hatte eine Option eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten.

Das stimmt doch gar nicht. Für Optionsänderungen vor diesem Datum gelten die alten Kündigungsfristen weiterhin. Für neue Optionen gelten diese nicht mehr.

Diese
wird durch die Änderung doch gar nicht betroffen, denn sie besteht weiterhin fort. Jetzt endet ein NEU GEBUCHTES Datenpaket zum Ende des Hauptvertrages.

Und das ist eine Schlechterstellung gegenüber früher.

Das mag als
Verschlechterung von Konditionen durchgehen, BESTEHENDE Verträge werden aber gar nicht verändert.

Doch. Letzendlich ändert sich eine Option des Hauptvertrages negativ.





die hierfür notwendige agb-änderung hat vf wirksam
bekanntgegeben.

Ja ?? Wo denn ?? Hier ist nichts angekommen und gerade AGB-Änderungen sind mitteilungspflichtig.

Wie vorhin richtig angemerkt, steht die Mindestvertragslaufzeit auf der VF-Seite, die man VOR Abschluss eines Datenpaketes lesen kann und auch sollte.

Wie bitte solle der Kunde sowas wissen ? Keiner ist verpflichtet sowas zu lesen. Wenn ich vorher, gerade weil ich Kurzzeitoptionen wünsche, VF gewählt habe, bin ich jetzt benachteiligt.



Die habe es einfach geändert, ohne den Kunden konkret zu informieren.



Also bitte, wenn wir schon anprangern, dann richtig.

Wenn wir über Rechtsfragen diskutieren, hilft Rechtskenntnis und keine Polemik oder Unkenntnis.

Stimmt. Ich gebe ja zu, dass ich nicht alles weiß. Deshalb dieser Thread. Aber was Du schreibst kann nicht stimmen und wird nicht stimmen.




peso
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[1.1.2.1.1.1.1] schnorfel antwortet auf tcsmoers
16.10.2007 13:23
Wir können über Ansichten disktutieren, nicht jedoch über Fakten.

1. Dass es hier um Optionen geht und man diese dazubuchen kann, sich ansonsten aber am Hauptvertrag nichts ändert, steht auf dem passenden info-fax http://www.vodafone.de/infofaxe/428.pdf .

Liest man sich die Fußnoten durch, wird einem klar, dass ein VF-Vertrag notwendige Voraussetzung für die Buchung eines Datenpaketes ist. Daraus ergibt sich weiterhin, dass für das Paket eigene Regelungen gelten.

2. Völlig unnachvollziehbar ist mir, wieso Änderungen an zubuchbaren Paketen die Bedingungen des Hauptvertrages verschlechtern sollen, der mit den Preisen im Paket gar nichts zu tun hat. Am Hauptvertrag ändert sich ja auch gar nichts. Er bleibt unverändert bestehen, nur eben die durch den Datentarif näher bezeichneten Preise verändern sich.

3. Wer nicht liest, bevor er was bestellt, ist selbst schuld - selbst dann, wenn's früher mal anders gewesen sein sollte.

4. Wir können uns vielleicht darauf verständigen, dass die Veränderung der Mindestvertragslaufzeit nicht freundlich ist. Nur ist es eben kein Vertragsbruch, der auch kein außerordentliches Kündigungsrecht begründet, weil man über die Dauer der Laufzeit informiert wird bzw. sich informieren kann. Altverträge mit kürzeren Laufzeiten werden ja nicht verändert.

5. Das war mein letzter Beitrag.
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[2] spl antwortet auf tcsmoers
16.10.2007 01:32

einmal geändert am 16.10.2007 01:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
M.E. ist das auch ein klarer Vertragsbruch,

Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt.

Auch gilt das Gesetz, widdewidde nicht in meinem Netz.

spl
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[2.1] tcsmoers antwortet auf spl
16.10.2007 11:12
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
M.E. ist das auch ein klarer Vertragsbruch,

Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt.

Auch gilt das Gesetz, widdewidde nicht in meinem Netz.

spl

Eine klare Aussage wäre vielleicht besser gewesen. Letztendlich sind wir hier blutige juristische Laien.

peso