Benutzer schnorfel schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich glaube, von Vertragsrecht hast Du keine Ahnung :-(
Ach nein? Wir können gerne über allgemeine Rechtsgeschäftslehre oder Schuldrecht diskutieren, aber dann doch bitte nicht mit einer Mischung aus Nichtwissen und einer Bildung, deren maßgeblicher Inhalt EinBildung ist.
wow - wieviel Semester Jura ?
Benutzer schnorfel schrieb:
... man hat einen grundvertrag.
will man eine datenoption buchen, erweitert bzw ergänzt den altvertrag und hat für die datenoption eigene konditionen, weil es für diese eigene vertragliche regelungen eingeht.
Ach ne. Woher hast Du diese Weisheit ?? So einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.
Bucht man bei VF eine Datenoption, wird eine Zusatzvereinbarung geschlossen.
Wo steht das ? Die Zusatzvereinbarung ist nur mit einem Hauptvertrag möglich.
Deren Bedingung ist zwar das Bestehen eines
Mobilfunkvertrages, aber es ist und bleibt eine Zusatzvereinbarung und ergänz den bestehenden Vertrag. Sie ändert ihn nicht, da der (Haupt)Vertrag Pflichten aus Sprachtelefonie usw betrifft, die Datennutzung zu den Paketbedingungen aber anhand der Zusatzvereinbarung geregelt ist.
Das ist Deine Meinung. Kannst Du diese untermauern ?
insofern
ist ein "altvertrag" unerheblich.
die optionen, die mit dreimonatiger mindestvertragslaufzeit abgeschlossen worden sind, werden nicht automatisch umgestellt.
erst bei einer vertragsverlängerung verlängert sich auch die datenoption mit einer laufzeit, die der des hauptvertrages entspricht.
Auch das ist nicht richtig. Da würde ein Blick auf die VF-Seite
weiterführen. Wenn Du heute bei einem Altvertrag eine Option buchst, gilt die bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Grundvertrages.
Ja und? Wieso ist denn das eine Verschlechterung eines BESTEHENDEN Vertrages, wenn ich HEUTE eine Option buche, also auch erst HEUTE eine Vereinbarung schließe? Früher hatte eine Option eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten.
Das stimmt doch gar nicht. Für Optionsänderungen vor diesem Datum gelten die alten Kündigungsfristen weiterhin. Für neue Optionen gelten diese nicht mehr.
Diese
wird durch die Änderung doch gar nicht betroffen, denn sie besteht weiterhin fort. Jetzt endet ein NEU GEBUCHTES Datenpaket zum Ende des Hauptvertrages.
Und das ist eine Schlechterstellung gegenüber früher.
Das mag als
Verschlechterung von Konditionen durchgehen, BESTEHENDE Verträge werden aber gar nicht verändert.
Doch. Letzendlich ändert sich eine Option des Hauptvertrages negativ.
die hierfür notwendige agb-änderung hat vf wirksam
bekanntgegeben.
Ja ?? Wo denn ?? Hier ist nichts angekommen und gerade AGB-Änderungen sind mitteilungspflichtig.
Wie vorhin richtig angemerkt, steht die Mindestvertragslaufzeit auf der VF-Seite, die man VOR Abschluss eines Datenpaketes lesen kann und auch sollte.
Wie bitte solle der Kunde sowas wissen ? Keiner ist verpflichtet sowas zu lesen. Wenn ich vorher, gerade weil ich Kurzzeitoptionen wünsche, VF gewählt habe, bin ich jetzt benachteiligt.
Die habe es einfach geändert, ohne den Kunden konkret zu informieren.
Also bitte, wenn wir schon anprangern, dann richtig.
Wenn wir über Rechtsfragen diskutieren, hilft Rechtskenntnis und keine Polemik oder Unkenntnis.
Stimmt. Ich gebe ja zu, dass ich nicht alles weiß. Deshalb dieser Thread. Aber was Du schreibst kann nicht stimmen und wird nicht stimmen.
peso