Benutzer kamischke schrieb:
Richtig kündigen
Eine Kündigung sollte man immer schriftlich per Einschreiben/Rückschein erklären, so Dr. Peter Lischke, Verbraucherzentrale. Wenn der Rückschein – mit einer Unterschrift versehen – zum Absender zurückkommt, gilt dieses als von der Rechtsprechung anerkannter Beweis, dass die Kündigung bei der Gegenseite eingegangen ist. Damit ist eine fristgemäße Kündigung wirksam. Weitere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sind nicht mehr zu erbringen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Verbraucher muss nur den fristgerechten Zugang beweisen.
Berliner Kurier, 27.10.2007
Gruß Kamischke
Als ich mit der Deutschen Telekom so einen Stress hatte, waren meine diversen Belege sehr hilfreich (auch für das ZDF :-) ). Ich kann nur jedem raten, solche Dinge - und auch bei Ungereimtheiten bei der Abrechnung - schriftlich per Einschreiben zu klären, da man dann spätestens vor Gericht gut positioniert ist. Große Unternehmen ignorieren übrigens gerne diese Belege, ich spreche aus eigener leidvoller Erfahrung mit der Deutschen Telekom, die ja letztendlich dann doch eines Tages bei meinen Fall einknickte.