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Richtig kündigen!


03.11.2007 17:38 - Gestartet von kamischke
Richtig kündigen

Eine Kündigung sollte man immer schriftlich per Einschreiben/Rückschein erklären, so Dr. Peter Lischke, Verbraucherzentrale.
Wenn der Rückschein – mit einer Unterschrift versehen – zum Absender zurückkommt, gilt dieses als von der Rechtsprechung anerkannter Beweis, dass die Kündigung bei der Gegenseite eingegangen ist.
Damit ist eine fristgemäße Kündigung wirksam. Weitere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sind nicht mehr zu erbringen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Verbraucher muss nur den fristgerechten Zugang beweisen.

Berliner Kurier, 27.10.2007

Gruß Kamischke
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[1] spunk_ antwortet auf kamischke
03.11.2007 18:04
Benutzer kamischke schrieb:

Wenn der Rückschein – mit einer Unterschrift versehen – zum Absender zurückkommt, gilt dieses als von der Rechtsprechung anerkannter Beweis, dass die Kündigung bei der Gegenseite eingegangen ist.

naja - es reicht auch aus rechtzeitig (meinetwegen bei 24-monatiger Mindestlaufzeit 2 Jahre vorher) per Mail/Telefon/Fax/... zu kündigen und eine schriftliche Bestätigung darüber zu forndern. Zeit genug ist ja vorhanden um dies durchzuführen.

selbst einem Mobilfunkvertrag den ich per Mail gekündigt habe hat dies auf diese Art problemlos funktioniert.
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[2] musikbox antwortet auf kamischke
03.11.2007 18:19

einmal geändert am 03.11.2007 18:20
Benutzer kamischke schrieb:
Richtig kündigen

Eine Kündigung sollte man immer schriftlich per Einschreiben/Rückschein erklären, so Dr. Peter Lischke, Verbraucherzentrale. Wenn der Rückschein – mit einer Unterschrift versehen – zum Absender zurückkommt, gilt dieses als von der Rechtsprechung anerkannter Beweis, dass die Kündigung bei der Gegenseite eingegangen ist. Damit ist eine fristgemäße Kündigung wirksam. Weitere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sind nicht mehr zu erbringen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Verbraucher muss nur den fristgerechten Zugang beweisen.

Berliner Kurier, 27.10.2007

Gruß Kamischke

Als ich mit der Deutschen Telekom so einen Stress hatte, waren meine diversen Belege sehr hilfreich (auch für das ZDF :-) ). Ich kann nur jedem raten, solche Dinge - und auch bei Ungereimtheiten bei der Abrechnung - schriftlich per Einschreiben zu klären, da man dann spätestens vor Gericht gut positioniert ist. Große Unternehmen ignorieren übrigens gerne diese Belege, ich spreche aus eigener leidvoller Erfahrung mit der Deutschen Telekom, die ja letztendlich dann doch eines Tages bei meinen Fall einknickte.