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SRTP hat nichts mit Vorratsdatenspeicherung zu tun


29.12.2007 10:47 - Gestartet von Martin Kissel
Mit SRTP umgeht man in keinster Weise die Vorratsdatenspeicherung.

Bei SRTP wird lediglich der Kommunikationsinhalt verschlüsselt übertragen. Kommunikationsinhalt darf allerdings gar nicht gespeichert werden (auch nicht im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung).

SRTP hilft lediglich gegen das unbefugte Abhören eines Gesprächs - mit einer Ausnahme: VoIP-Anbieter müssen das Abhören von Gesprächen in ihrem Netz ermöglichen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Wahrscheinlich ist auch das der Grund warum es so wenige anbieten.

Gruß,
Martin



Vorratsdatenspeicherung -2,5 Tage
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[1] Kalle1 antwortet auf Martin Kissel
29.12.2007 15:17
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Mit SRTP umgeht man in keinster Weise die Vorratsdatenspeicherung.

Völlig richtig!

... mit einer Ausnahme: VoIP-Anbieter müssen das Abhören von Gesprächen in ihrem Netz ermöglichen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Wahrscheinlich ist auch das der Grund warum es so wenige anbieten.

Ja nachdem wie der Session-Key ausgehandelt wurde, kann dieser auch dem SIP-Provider unzugänglich sein. Das ist ja ein Grund, warum unser Orwell-Innenminister auch zum Abhören von VoIP-Telefonaten die lächerliche 'Online-Durchsuchung' fordert.

Wer wirklich abhörsicher telefonieren will, sollte sich mal ZPhone, bzw. ZRTP (ein Untervariante von SRTP mit Schlüsselaushandlung im Media-Stream) von Phil Zimmerman ansehen. Wenn man dann ohne zentrale Server direkt von IP zu IP telefoniert, sollte zz. auch unser Big Brother weitestgehen taub bleiben. Die, die 'was zu verbergen haben' wissen das. Die anderen, die ehrlichen Bürger, die nie in der Steuererklärung geflunkert haben, die lassen sich aber natürlich gerne ausspionieren... :-/
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[1.1] Martin Kissel antwortet auf Kalle1
29.12.2007 17:58
Benutzer Kalle1 schrieb:
... mit einer Ausnahme: VoIP-Anbieter müssen das Abhören von Gesprächen in ihrem Netz ermöglichen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Wahrscheinlich ist auch das der Grund warum es so wenige anbieten.
Ja nachdem wie der Session-Key ausgehandelt wurde, kann dieser auch dem SIP-Provider unzugänglich sein. Das ist ja ein Grund, warum unser Orwell-Innenminister auch zum Abhören von VoIP-Telefonaten die lächerliche 'Online-Durchsuchung' fordert.

Stimmt. Es kommt auch darauf an ob die Verschlüsselung netzseitig oder vom Kunden eingerichtet wurde, siehe

§ 8 Abs. 3 TKÜV
Wenn der Verpflichtete die ihm zur Übermittlung anvertraute Telekommunikation netzseitig durch technische Maßnahmen gegen unbefugte Kenntnisnahme schützt, hat er die von ihm für diese Telekommunikation angewendeten Schutzvorkehrungen bei der an dem Übergabepunkt bereitzustellenden Überwachungskopie aufzuheben. Satz 1 gilt entsprechend bei der Anwendung von Komprimierungsverfahren. § 14 Abs. 2 bleibt unberührt.


Wer wirklich abhörsicher telefonieren will, sollte sich mal ZPhone, bzw. ZRTP (ein Untervariante von SRTP mit Schlüsselaushandlung im Media-Stream) von Phil Zimmerman ansehen.

Bringt aber nix bei Gesprächen über ein VoIP-PSTN-Gateway.


Wenn man dann ohne zentrale Server direkt von IP zu IP telefoniert, sollte zz. auch unser Big Brother weitestgehen taub bleiben.

Genau deswegen wollen die Ermittler Trojaner installieren dürfen. Der Datenstrom soll da abgegriffen werden wo er noch unverschlüsselt ist.


Gruß,
Martin
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[1.1.1] rotella antwortet auf Martin Kissel
29.12.2007 18:18
Benutzer Martin Kissel schrieb:

Genau deswegen wollen die Ermittler Trojaner installieren dürfen. Der Datenstrom soll da abgegriffen werden wo er noch unverschlüsselt ist.

Diese müssten dann ja direkt in die VoIP-Hardware geschleust werden. Also z.B. in die FritzBox gespielt werden.
Wenn die HW-Produzenten den Diensten entsprechende geheime Schnittstellen bieten, wäre das natürlich kein Problem.
Insofern sollte man wohl in Zukunft auf quelloffene Firmware für seinen VoIP-Router zurückgreifen.
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[1.1.1.1] bholmer antwortet auf rotella
29.12.2007 20:43

Diese müssten dann ja direkt in die VoIP-Hardware geschleust werden. Also z.B. in die FritzBox gespielt werden. Wenn die HW-Produzenten den Diensten entsprechende geheime Schnittstellen bieten, wäre das natürlich kein Problem. Insofern sollte man wohl in Zukunft auf quelloffene Firmware für seinen VoIP-Router zurückgreifen.


Das ganze wird sowieso nur die treffen, die nichts zu verbergen haben. Diejenigen, die schwerkriminell sind, kriegt man leider damit nicht.

Was will denn Orwell machen, wenn ich mit einem auf dem Flohmarkt gekauften Handy und einer nicht personell registrierten ausländischen SIM-Karte ein anderes ebenso gekauftes Handy mit einer anderen ausländischen SIM-Karte anrufe? Das müsste schon ein großer Zufall sein, wenn gerade das Gespräch abgehört würde. Selbst wenn man nach solchen Nummern fahnden würde, müsste man alle Ausländer, die mit ihrem Handy in Deutschland telefonieren vorratsabhören.
Ich habe vor kurzem die Gedenkstätte in Marienborn besucht, wo u.a. alle Gespräche im kleinen Grenzverkehr zwischen BRD und DDR abgehört wurden. Sollten wir nicht froh sein, dass das Vergangenheit ist ?
Wie heisst es so schön? Der Zweck heiligt die Mittel?
Ich bekomme langsam immer mehr Unbehagen
Bert (ehrbarer nicht krimineller Bürger)