Benutzer Kalle1 schrieb:
... mit einer Ausnahme: VoIP-Anbieter müssen das Abhören von Gesprächen in ihrem Netz ermöglichen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Wahrscheinlich ist auch das der Grund warum es so wenige anbieten.
Ja nachdem wie der Session-Key ausgehandelt wurde, kann dieser auch dem SIP-Provider unzugänglich sein. Das ist ja ein Grund, warum unser Orwell-Innenminister auch zum Abhören von VoIP-Telefonaten die lächerliche 'Online-Durchsuchung' fordert.
Stimmt. Es kommt auch darauf an ob die Verschlüsselung netzseitig oder vom Kunden eingerichtet wurde, siehe
§ 8 Abs. 3 TKÜV
Wenn der Verpflichtete die ihm zur Übermittlung anvertraute Telekommunikation netzseitig durch technische Maßnahmen gegen unbefugte Kenntnisnahme schützt, hat er die von ihm für diese Telekommunikation angewendeten Schutzvorkehrungen bei der an dem Übergabepunkt bereitzustellenden Überwachungskopie aufzuheben. Satz 1 gilt entsprechend bei der Anwendung von Komprimierungsverfahren. § 14 Abs. 2 bleibt unberührt.
Wer wirklich abhörsicher telefonieren will, sollte sich mal ZPhone, bzw. ZRTP (ein Untervariante von SRTP mit Schlüsselaushandlung im Media-Stream) von Phil Zimmerman ansehen.
Bringt aber nix bei Gesprächen über ein VoIP-PSTN-Gateway.
Wenn man dann ohne zentrale Server direkt von IP zu IP telefoniert, sollte zz. auch unser Big Brother weitestgehen taub bleiben.
Genau deswegen wollen die Ermittler Trojaner installieren dürfen. Der Datenstrom soll da abgegriffen werden wo er noch unverschlüsselt ist.
Gruß,
Martin