Thread
Menü

Rechnungsexplosion bei Sugar Telecom, Paixas und Co.: Was tun?


22.03.2008 19:15 - Gestartet von horbis
Hallo Leidensgefährten,

als ehemaliger NGI-Kunde bin ich mit über 220 geforderten Euro für die Zeit von 01. bis 21.01. mit dabei. Da ja von SugarCom tatsächlich eine zu vergütende Dienstleistung erbracht wurde, ich die erste Mahnung von NEXNET erhalten habe und für die nächsten Wochen gesundheitsbedingt aus dem Verkehr gezogen werde, habe ich heute die auf Basis des alten NGI-Tarifs berechneten Kosten an NEXNET überwiesen.

Dazu habe ich
1. in den Einzelverbindungsnachweisen unter www.service-nexnet.de die Anzahl der Einzelverbindungen genau gezählt,
2. von den geforderten Bruttobeträgen (die in der Telekom-Rechnung ausgewiesenen Nettobeträge mit 1,19 multiplizieren) 15 Ct/Einzelverbindung abgezogen (das sind 10 Ct Einwahlgebühr und 5 Ct für die 30 Sekunden, die bei minutengenauer Berechnung im Durchschnitt (!) mehr erfasst werden als bei sekundengenauer,
3. die Restbeträge durch 10 geteilt (entspräche 1 Ct/min) und mit 1,36 multipliziert (entspricht dem alten NGI-Tarif).

Ich halte es wegen der erbrachten Leistung für unangemessen, die Zahlung ganz zu verweigern. Wie NEXNET reagiert, bleibt abzuwarten. Ich habe eine erläuternde Mail geschickt. Interessant in diesem Zusammenhang ist das Update vom 01.02.08 unter www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-/1613518/1613518/: „Die Staatsanwaltschaft Bielefeld sieht nach Prüfung der Sachlage Betrugsverdacht. Sie hat gegen die Verantwortlichen für die Comundo-Tarifmanipulationen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und wird darüber entscheiden, ob sie Anklage erhebt und so einen Strafprozess einleitet.“

Bei meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass sich zwar viele über den Internet-by-Call-Tarifwucher aufregen, aber nichts weiter unternommen wird. Ich bin dafür, dass sich möglichst viele Betroffene zusammenschließen und gemeinsam vorgehen. Etwaige Kosten, insbesondere die einer Sammelklage, sollten im Verhältnis der von SugarCom berechneten Beträge aufgeteilt werden. Im Forum bin ich auf die Meinung gestoßen, in Deutschland seien Sammelklagen unzulässig. Eine Bestätigung dafür habe ich nicht gefunden.

Ich würde mich über möglichst viele Antworten auf diese Zeilen freuen, wenn ich – nicht vor Mitte April – zurückkehre. Ihr könnt gerne direkt an meine Email-Adresse horst.bischoff@gmx.de schreiben. Im Forum schaue ich natürlich dann auch nach. Und sollte in der Zwischenzeit so was wie eine sinnvolle Interessengemeinschaft zustande kommen, bin ich gern dabei!

Beste Grüße an alle – horbis.
Menü
[1] wölffchen antwortet auf horbis
25.03.2008 18:32
in Deutschland sind Sammelklagen nicht zulässig - gugst Du hier ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

Wer jetzt mein Ansprech- und Vertragspartner ist, habe bis jetzt auch noch nicht herausgefunden.....

Anscheinend will ja BT über Nexnet für Comundo Geld für Leistungen, die von Zuckerpüppi erbracht wurden (so ein Schlingel im rosa Hasenkostüm)

Also ist mir auch nicht so klar, was BT bzw. Nexnet von mir will......

Naja, wenigsten finde ich das von Test.de mal ne richtige Information. Ich werde nix bezahlen was über die vereinbarte Leistung hinausgeht. Und da ich noch keine Rechnung (wie sonst von Faventia) bekommen habe, ist es mir auch nicht möglich, die Forderung auszugleichen.



Menü
[1.1] wölffchen antwortet auf wölffchen
03.04.2008 13:16
so, die ersten Briefe des Rechtsanwälte sind wohl raus ;)

Jedenfalls hat sich meine (nicht anerkannte) Verbindlichkeit um ca 50 & erhöht.

Also wenn ich jetzt der Meinung wäre, dass es sich um eine seriöse Firma handelt, wäre ich echt sauer. Denn so ein Geschäftsgebaren ist unter aller S*a*u. Ich weiß bis heute nicht wer mein Vertragspartner sein soll, Mail´s und Briefe werden nicht oder nur mit Standardtexten beantwortet. Und statt sich um eine Klärung zu bemühen, kommt ein Briefchen von Bussek & Mengede.

Auf den Satz: "... sollte der Betrag..nicht eingehen... werde ich meiner Mandantsch.... ger.Schritte empfehlen."
kann ich nur antworten: Eure saubere Mandantschaft soll selber aufpassen, dass gegen sie keine ger. Schritte eingeleitet werden.

Wie sieht es aus, ich hatte inzw. nicht unerheblichen Aufwand an Zeit + Kosten (Briefe, Internetrecherche, Druckerkosten..)
Kann ich die nicht in Rechnung stellen..... ???

Naja, jedenfalls weiter nach dem Motto:

Wer sich wehrt, kann verlieren.
Wer sich nicht wehr, hat schon verloren !

so long...... der böse wolf

Menü
[1.1.1] wölffchen antwortet auf wölffchen
03.04.2008 13:49
da ich wohl der einzige hier bin, der schreibt... ;)))

sucht mal im Netz nach Bussek Mengede -> ist wohl die, die für dubiose Telefon- und Internet-Firmen ;) die Kartoffeln aus dem Feuer holen sollten.

Der Link ist interessant:
http://www.heise.de/ct/tv/result.xhtml?url=/ct/tv/artikel/95859

computerbetrug.de könnte auch hilfreich sein......
Menü
[1.1.1.1] wölffchen antwortet auf wölffchen
03.04.2008 14:32
und zu guter letzt für heute

:)

Prozesskostenrechner von Spiegel:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html

Menü
[1.1.1.1.1] molch antwortet auf wölffchen
04.04.2008 08:10

einmal geändert am 04.04.2008 08:12
Na dann meld ich mich mal nachdem ich das schon eine ganze Zeit verfolge.

Sieht bei mir so aus:
War bei Faventia, TimeFlat 60, wie bei allen anderen auch diese seltsame "kündigungs"-email und ich nicht drauf geachtet weil kann ja laut e-mail wie gehabt weitersurfen.

Also kamen auf 4 Wochen 1078,54 € zusammen die ich nicht zahlen könnte wenn ich es wollte, was ich aber auch bestimmt nicht will.

AAAAbeer... vorher habe ich alle Rechnungen schön von Faventia
an meine Adresse auf meinen Namen bekommen. Da allerdings der Telefonanschluß auf meine Lebensgefährtin läuft haben die ihre Forderungen nun an sie gestellt da die Telefonrechnung mit der es abgebucht werden sollte ja auch auf sie lautet.

Meine Versuche vor allem anderen ersmal das zu klären das wenn sie schon Forderungen stellen dann doch bitte an mich scheitern an "Datenschutz" und wäre nur mit Vollmacht mit Personalausweiskopie machbar laut Nexnet, Commundo bzw Zuckerdingens sind ja sowieso nicht erreichbar.
Ähm... wo ist Datenschutz von der anderen Seite aus wenn Daten einfach von denen weitergegeben werden (BT, Nexnet usw).

Sprich ich will mich dagegen wehren aber kanns nicht weil sie mit mir garnicht reden wollen obwohl die Einwahl unter meinem Benutzernamen, meinem Pers. Passwort und der in meinem Vertrag geschriebenen Einwahlnummer erfolgte.

Leider bin ich mittlerweile nicht mehr mit der guten Frau zusammen was das ganze noch etwas erschwert, gut ich könnte sagen mir egal ich bin ja angeblich niemanden was schuldig aber gut, kann ich auch nicht bringen.

Brief vom Anwalt ist auch da, mit frist bis zum 08.04., einen Termin bei meinem Anwalt habe ich leider erst am 09.04. und ich werde nicht bei denen Anrufen und ihnen versuchen das mitzuteilen weil die Telefonnummer ja auch wieder Geld kostet.

Werde mir jetzt eine Vollmacht von ihr holen und versuchen das nochmal mit Nexnet zu klären das die doch zumindest warten bis ich bei meinem Anwalt war und vielleicht auch was da in Bielefeld so rauskommt.

So langsam macht mich das ganze nervös da der Betrag den die wollen mich wirklich in große schwierigkeiten bringen würde wenn ich es wirklich bezahlen muss.

Achja, mit allem Drum und Dran Anwalt usw ist die Forderung ja doch auch schon auf 1228,- € angestiegen...
Menü
[1.1.1.1.1.1] wölffchen antwortet auf molch
04.04.2008 10:05
Fordern können die Zuckermäuse ja.....
Leider habe ich jetzt im Netz nix gefunden von den anderen wie Comundo usw. das jetzt einer mal nen Erfahrungsbericht reingestellt hätte. Also, wer was findet......

wgn. der kostenpflichtigen RA-Nummer - Tip: unter Telefonbuch.de unter Berlin mal nach dem gew. Namen suchen. Dort gibt es Einträge mit 030er Nummer.... ;)

es sieht doch so aus:
Wenn es sich um eine seriöse Firma handeln würde, könnt man mit dieser Firma in Kontakt treten. Man würde sich um eine Lösung bemühen. Und es handelt sich ja nicht um 3 Leute, die mit der Berechnung nicht einverstanden sind !

ABER: Wenn jetzt 100 Leute eine Rechnung über 1.000 Euro bekommen, und von den zahlen 10 diese Forderung, haben sie noch immer genug reibach gemacht.

Da Comunto - nexnet - Zückipopo - RA hier wohl Hand in Hand arbeiten - und die Forderungen, die Comundito stellt, wohl nicht ganz sauber sind - ist das dann nicht sowas wie eine kriminelle Vereinigung ? Jedenfalls sollte der RA seinen Kunden auf die zweifelhalfte Sache aufmerksam machen.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] molch antwortet auf wölffchen
04.04.2008 10:55
Naja was der RA macht... "...werden wir unserer Mandandtschaft die Einleitung rechtlicher Schritte empfehlen"

Und obermist... ich hab meine Rechtsschutzversicherung zu spät abgeschlossen die übernehmen nichts. Toll toll toll...
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] molch antwortet auf molch
04.04.2008 11:39
Nachtrag:

Soeben mit Bussek & Mengede telefoniert.

Mehr als einen Aufschub bis ich die sache mit meinem eigenen Anwalt geklärt habe konnte man allerdings nicht erreichen, keine Aussagen, nichts, nur ein "habe ich vermerkt" mehr nicht.

Naja mal sehen wie es weitergeht.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] wölffchen antwortet auf molch
06.04.2008 16:38
Frage mich, ob ich wgn. Berlin/RA überhaupt die Mühe machen soll, mich mit denen in Verbindung zu setzen.......

Faventia ist tot
Zücki ist nicht mehr in Berlin und die Post nach Bielefeld kommt nicht an
Nexnet hat kein Interesse an ner Klärung

naja, warten wir mal ab, was das Jahr noch bringt ;)

Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] molch antwortet auf wölffchen
07.04.2008 07:36
Naja ich denk das Problem ist nicht Faventia, Zuckerdingens oder Nexnet... ich denk die BT wird ziemlich sicher auf Ihre Forderung bestehen weil die es wohl genausowenig wie wir von den "Problemkindern" wiederholen können und sich dann an den nächstbesten halten (also wir) so wie ich das einschätze.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] dipi antwortet auf molch
08.04.2008 20:36
Hallo, ich hatte auch die 60er Flat von Faventia.Vorher wurden die Kosten die bei Faventia entstanden, von meinem Konto abgebucht. Nun seit Januar mit der Telefonrechnung. Der Anschluß ist auf meine Mutter angemeldet. Daher hat NEXNET auf mein Schreiben nicht reagiert, nur an meine Mutter geschrieben, dass sie eben aus Datenschutzgründen nicht antworten, ich solle doch eine Vollmacht hinschicken. Habe ich nun getan. Mal sehen was passiert. Heute kam bereits die Mahnung an meine Mutter, wegen der nicht gezahlten Rechnungskosten.
Muß man auf so eine Mahnung reagieren????Habe mal gelesen, dass man nur auf gerichtliche Mahnungen reagieren muß.
Was passiert eigentlich,wenn wir auch einfach nicht reagieren, so wie Zuckerpüppi???

Gruß dipi
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Galgo antwortet auf dipi
10.04.2008 15:26
Auch ich hatte einen Vertrag bei Faventia "TimeFlat60" für € 19,99 pro Monat.
Die Ankündigung für alle Rechnungen und auch Änderungen der Einwahlnummer wurde mir immer an meine Standard-Mail-Adresse gesendet (ich hatte auch eine bei Faventia, die ich jedoch nie nutzte!).
Anfang Februar 2008 fiel mir nach einiger Zeit auf, dass ich noch keine Rechnung für den Februar erhalten hatte und versuchte, die Faventia Homepage aufzurufen - sie existierte nicht mehr - statt dessen wurde ich auf eine unbekannte Seite umgeleitet (SugarCom!) von wo aus ich meine Faventia-Mail-Adresse aufrufen konnte - und - siehe da - ich hatte eine Mail von Faventia im Postfach (die bis dahin alles an meine Standard-Mail-Adresse bei WEB.DE gesendet hatten!), mit der Mittteilung, mein Faventia-Vertrag werde zum 31.12.07 gekündigt, da man das Unternehmen an "SugarCom" verkauft hätte.
Man würde mir - Zitat:" .....neben den heute bestehenden Tarifen, zusätzliche, noch aktuellere Tarife anbieten ...."(Zitat Ende).
und - nochmals Zitat:" .....Nochmals: Sie brauchen keine Änderung in den Einstellungen Ihres Computers vornehmen! Ihr Zugang funktioniert technisch weiterhin wie bisher "(Zitat Ende)! -
Nun war ich alarmiert und sah mir die Tarife der "SugarCom" an - meine bisherige Einwahlnummer kostet nun pro Minute: 0,1 Euro*
pro Einwahl: 0,1 Euro*!!!
Daraufhin löschte ich diese Rufnummer (01935 2110) sofort.
Die Februar Rechnung der Telekom enthielt einen Posten über € 171,85 der Comundo / Internet bei Call (Nutzung - angeblich vom 01.01.08 bis 15.01.08!)von den DENEN hatte ich bisher überhaupt noch nie gehört!!!
Am 03.03.08 wieder ein Posten des gleichen Anbieters (15.01.08 - 22.01.08) über € 63,05!! -
Beide Male habe ich veranlasst, dass dieser Betrag von der Telekom NICHT eingezogen wurde.
Inzwischen erhalte ich die zweite Mahnung einer NEXTNET GmbH (als Inkassobüro zugelassen) über inzwischen € 214,50 (die erste reklamierte Rechnung!).
Ich bin davon überzeugt, dass hier eindeutig Betrug vorliegt und hätte gerne von Ihnen erfahren, wie ich mich weiterhin verhalten soll. -
Mit Datum 01.04.2008 erhielt ich nun ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede aus Berlin mit einer Forderung über inzwischen € 330,87.
Nicht nur, dass ich als EU-Rentnerin einen solchen Betrag überhaupt nicht überweisen kann, bin ich nach wie vor fest davon überzeugt, arglistig getäuscht worden zu sein!!!
Also alles wie es die meisten vor mir auch schon beschrieben haben - und - WIE geht es nun weiter???
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] wölffchen antwortet auf Galgo
11.04.2008 11:05
Hallo Galgo,
ist wohl der gleiche Fall wie die anderen hier schreiben bzw. wie auch im Beitrag von Teletarif geschrieben wird.
Ließ man die anderen Beiträge durch.

Ich bin der Meinung, wir hatten einen gültigen Vertrag mit Faventia, der nicht so einfach per Mail gekündigt werden kann, bzw. auf einen anderen Tarif umgestellt werden kann.

Ich würde also einen Brief an Zuckerschnecke nach Berlin (kommt nicht an, aber das ist nicht unser Problem) BT, und Rechtsanwalt schicken. Widersprich der Berechnung, fordere eine korrekte Abrechnung lt. Vertrag.
Alles gut aufheben !

Jetzt kriegst Du Mahnungen und nette Schreiben vom Rechtsanwalt.
Wenn Du dich einschüchtern läßt, und glaubt, die Forderung ist berechtigt, kann Du zahlen.
Wenn Du glaubst, die wollen dich über den Tisch ziehen (google mal nach Faventia, Comundo oder den Geschäftsführer) dann zahle nicht.

Evtl. kommt mal ein Mahnbescheid - wenn du dem widerspricht, hast du den Ball wieder an Zucker zurückgespielt.
Wenn nicht, mußt Du zahlen.

Dann muß Zücki Klage einreichen und das ganze wird vor Gericht gekärt. Ob die es drauf ankommen lassen (s. Comundo-Webseite) ist ne andere Frage.

Jedenfalls ist es wohl die Masche von Comundo bzw. das Geschäftsmodel von Herr Dr. Beford, billige IbC-Anbieter zu kaufen und dann die Preise um 1000% zu erhöhen. Offenbar kann man von diesem Model gut leben.

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Galgo antwortet auf wölffchen
11.04.2008 14:49
Hallo -
vielen Dank für die schnelle Antwort - es scheint tatsächlich am Besten, Nerven und Ruhe zu bewahren und es "auszusitzen"!.-
Ich hatte den Fall auch der Bundesnetzagentur geschildert - die schienen aber nicht begriffen zu haben, WORUM es eigentlich geht!! Ich kopiere deren Antwort hier herein:

vielen Dank für Ihre E-Mail, die Problematik der nicht bekanntgegebenen Tarifänderungen bei Internet by Call- und Call by Call-Verbindungen beklagen.

Lassen Sie mich zu dem Sachverhalt Folgendes erläutern:

Die Tarife und Preise von Anbietern von TK-Dienstleistungen, die nicht über eine beträchtliche Marktmacht verfügen, unterliegen derzeit nicht der Genehmigung durch mein Haus. Diese unterfallen allein dem Preis- und Produktgestaltungsrecht der Anbieter.

Der Gesetzgeber hat im § 305a Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt, dass in Verträge über Telekommunikations-, Informations- und andere Dienst-leistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln und während der Erbringung einer Telekommunikatio­nsdienstleistung in einem Mal erbracht werden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erleichtert einbezogen werden können, wenn sie der anderen Vertragspartei nur unter unverhältnismäßigen Schwierig-keiten vor dem Vertragsschluss zugänglich gemacht werden können.

Voraussetzung hierfür ist gemäß § 305a Nr. 2 BGB, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-munikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht und in den Geschäftsstellen des Verwenders bereitgehalten werden.

Diese Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass der Telekommunikationsanbieter im offenen Call by Call-Verfahren, das lediglich in der Herstellung einer Telefon- bzw. Internet by Call-Verbindung besteht, und bei der Erbringung von Mehrwertdiensten oder Informationsdiensten keine Möglichkeit hat, dem Anrufer den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne erheblichen Zeitverlust für den anrufenden Kunden bekannt zu machen. Gerade hier besteht aber für den Kunden ein Bedürfnis nach einer möglichst schnellen Erbringung der Dienstleistung, so dass der mit der Erleichterung der Einbeziehungsvoraussetzungen verbundene Transparenz-verlust in Kauf genommen werden muss.

Beim offenen Call by Call Verfahren, welches Sie nutzen, ist eine vorherige Anmeldung nicht nötig. Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne vorherigen Vertragsabschluss die oftmals günstigen Leistungen mancher Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit zu nutzen. Mit jeder Anwahl akzeptiert der Kunde die zu dem Zeitpunk geltenden Preise des Anbieters, ohne Sie vielleicht konkret zu kennen oder kontrolliert zu haben. Mit dem Abbruch der Verbindung endet das Vertrags-verhältnis, bis dann bei einer erneuten Anwahl ein neues begründet wird. Der Kunde übersieht dabei oftmals die zwischenzeitlich erfolgte Preisänderung des Anbieters und gerät dann in eine Kostenfalle, weil er sich nicht ausreichend informiert hat.

Ob und inwieweit der entsprechende Tarif in ihrem Vertrag wirksam einbezogen wird, ist eine allgemeine zivilrechtliche Frage und kann von mir nicht beantwortet werden.

Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens hegen, könnten Sie Ihr Anliegen, mit allen vertragsrelevanten Unterlagen (Vertrag, Vertragsänderungen u. ä.), an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt herantragen.

Ihre nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.de/.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einige Hinweise darauf, was Sie im Falle unklarer Entgeltforderungen beachten sollten:

• Beanstandungen Ihrer Telefonrechnung müssen Sie gegenüber dem Rechnungsersteller und bei Forderungen anderer Anbieter diesen Anbietern gegenüber innerhalb der von § 45i Abs. 1 S. 1 geforderten Frist von acht Wochen geltend machen, es sei denn in den AGBs wird Ihnen eine längere Frist zugestanden. Verlangen Sie darüber hinaus ausdrücklich einen Einzelentgeltnachweis sowie eine technische Überprüfung. Sie sollten Ihren Einspruch in jedem Fall begründen und schriftlich einlegen. Ob eine eigene Forderung des Rechnungserstellers vorliegt oder es sich um eine fremde Forderung handelt, ergibt sich aus der Telefonrechnung.
• Ist eine Forderung eines anderen Anbieters strittig, sollten Sie mit Ihrem Rechnungsersteller die Behandlung dieses strittigen Betrages im Zahlungsverkehr klären, damit für Sie keine negativen Konsequenzen wie z.B. eine Anschlusssperre erfolgen.
• Der Anbieter für Telekommunikation­sdienstleistungen muss Ihnen nachweisen, dass die Rechnung korrekt ist und kein technischer Fehler vorliegt.
• Versenden Sie Ihre Beschwerde möglichst bald nach Erhalt der Rechnung. Die Verbindungsdaten können vom Anbieter bis zu 6 Monate lang gespeichert werden, wenn Sie einer Speicherung nicht generell widersprochen haben.
• Setzen Sie dem Telekommunikationsunternehmen eine Frist für eine schriftliche Antwort. Es empfehlen sich drei Wochen. Nach § 45i Absatz 1 Satz 3 TKG muss das Unternehmen die Aufschlüsselung und die technische Prüfung innerhalb von acht Wochen durchführen, andernfalls erlöschen seine bis dahin entstandenen Ansprüche aus Verzug, bspw. also Mahngebühren.

Kann auf diesem Wege das strittige Problem nicht gelöst werden, so ist bei unklaren Forderungen zu Verbindungsentgelten bei der Bundesnetzagentur die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 47a Telekommunikationsgesetz möglich. Die Einzelheiten der Schlichtung regeln sich nach der Verfahrensordnung für Schlich-tungsverfahren. Ich weise Sie darauf hin, dass das Schlichtungsverfahren kostenpflichtig ist. Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Möchten Sie kein Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, haben Sie wieder die Möglichkeit sich an eine Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice

Also - DAS scheint mir dann doch etwas am Thema vorbeizugehen - also - warten wir das Weitere ab -
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] molch antwortet auf Galgo
11.04.2008 17:08
Naja ich hoffe mal das läuft so denn wenn nicht hab ich mittlerweile ganz schön hohe kosten.

Habe mittlerweile einen Rechtsanwalt mit eingeschaltet der meinte er habe schon genau diesen Fall, Chancen stehen gut für uns.

Gut, um die normalen Kosten die man ja auch bei Faventia zahlen hätte müssen kommt man nicht drum herum, versteh ich auch und werd ich auch problemlos zahlen.

Schlüsselsatz in dem Kündigungs-Email ist für ihn "...neben den bestehenden Tarifen..." also ist er der Meinung müssten ja die Tarife die wir hatten, also TimeFlat60 noch bestehen laut dieser E-Mail.

Vorerst hat er jetzt erstmal ein Schreiben an Nexnet und die Rechtsanwälte aufgesetzt in dem den Forderungen wiedersprochen wird und der Fall genauer geschildert wird. Ansonten meinte er auch, einfach Mahnbescheid abwarten und Einspruch erheben wenn einer kommt. Ob und wie es dann weitergeht wird sich zeigen.

Bis hier hat mich das jetzt erstmal 50,-€ Anwalt gekostet, sollte ich aber vor Gericht müssen kommen noch ca. 600,-€ dazu, die ich zwar nicht bezahlen muss wenn ich gewinne aber im anderen Fall halt noch zusätzlich draufkommen... jetz bin ich mal gespannt. Geht ja dann im Falle das ich Verliere doch um mittlerweile ca. 1.800,- € und die könnt ich nicht zahlen wenn ich es wollte... aber gut was solls. Wird sich zeigen.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] wölffchen antwortet auf molch
12.04.2008 21:20
ja molch, das ist oft das Problem - deshalb werden wohl auch viele zahlen, und ich denke mir auch (da ich kein RA bin) - ist das alles korrekt bzw. erlaubt ?
Denn wenn man sich so manche Urteile ansieht, dann schlackert man mit den Ohren.
Aber ich bin der Meinung, dass es so nicht korrekt ist und deshalb werde ich KÄMPFEN !

Ich hatte aber persönlich schon zwei so ähnliche Fälle:

1x Handyvertrag mit monatlichem Mindesumsatz von 5 Euro.
Plötzlich auf der Rechnung 15 Euro/Monat.
Warum ? Der Vertrag wurde von Provider umgestellt, hatte angeblich ein Schreiben bekommen. Ich habe der Sache widersprochen, die haben dann angerufen und mir erklärt, dass ich auf das Schreiben nicht widersprochen habe, blabla ausserdem hätte ich 60 Freiminuten usw......
Ich habe halt die 5 weiterbezahlt, dann kamen Mahnungen + Mahngebühr usw. und zum Schluß ist NIX passiert.

Zweiter Fall war so ein komischer Produkttester wo man angeblich ein Paket für 100 Euro Wert kriegt, aber nur 10 Euro bezahlt, jedenfalls haben die meiner Frau die Konto-Nr. abgeschwatz - sie wollte aber keinen Vertrag und hat auch erklärt, die will erst Informationsmaterial. Jedenfalls kam 2 Wochen später ein Paktet + Abbuchung für 6 Monate.
Habe der Sache auch widersprochen, das Paket liegt zur Abholung bereit, usw.....
Abbuchung zurückgehen lassen, Mahnungen bekommen, dann von Deutschem Inkassobüro Mahnung und Androhung von MB und ne Rechnung über die Kosten, die auf mich zukommen.
von ein paar Monate kam dann noch was wgn. Vergleich oder Teilzahlung. Habe jedenfalls alles schön abgeheftet, und passiert ist bis jetzt NIX !

Und wenn ich dran denke, welche Sachen in meiner damaligen Firma verloren gingen, wo jeder gesagt hat: der muß 100% zahlen....
Hatte dann zur Folge, dass Forderungen bis 80 Euro nach der 3ten Mahnung ausgebucht wurden. War wohl billiger als das Risiko mit Gericht - habe ich zwar nie verstanden, aber man muß ja nicht alles verstehen ;)))

Wenn ich verliere, haben die anderen wenigstens nen Anhaltspunkt, wie sie weiter vorgehen müssen ;)))
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] wölffchen antwortet auf wölffchen
30.04.2008 09:52
das mit der Pop-Up für AGB - aktueller Tarif sollte technisch wirklich kein Problem sein - wenn man sich ansieht, was so ständig hochpoppt - aber das würde ja nicht im Sinne der IbC-Anbieter liegen.....

Jedenfalls war ich die letzten Tage nicht untätig, und habe an die Staatsawaltschaft Bielefeld und div. TV-Sender ein Mail mit einer kurzen Schilderung meines Falles geschickt. Mal sehen, was passiert.

Hier habe ich auch noch einen Artikel mit interessanten Info´s gefunden:
http://rotglut.org/nachricht,661,Lycos+Comundo+die+Paixas+GmbH+und+ein+uebler+Fall+von+A*bzock*erei
=> bitte im letzten Wort in Link die * entfernen ;)
Evtl. ist ja für den einen oder anderen Geschädigten was hilfreiches dabei ?
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] wölffchen antwortet auf wölffchen
05.05.2008 09:32
also lt. der Test.de-Seite besteht ggn. das Comundo-Netzwerk Betrugsverdacht:

http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Phantasiepreise-fuer-Interneteinwahl/1613518/1613518/

Ich habe eine Email an die Poststelle der Staatsanwaltschaft Bielefeld geschickt. Leider habe ich noch keine Antwort erhalten. Sollte ich eine Anzeige stellen müssen, werde ich das sehr gerne tun.

Es wäre bestimmt hilfreich, wenn alle, die sich von Comundo, Faventia, Zuckerpuppe geschädigt fühlen, ihren Fall bei der STA
vortragen. Die Email-Adresse ist übrigens:

poststelle@sta-bielefeld.nrw.de

Ist auf der Seite http://www.sta-bielefeld.nrw.de/ zu erfahren.


Wie sieht es überhaupt bei den Rest aus ?
Was gibts neues ? Hat sich schon jemand weichklopfen lassen ?
Ich bin inzw. mit Bussek im Briefverkehr getreten (was natürlich nix bringt, aber der Spaß ist mir die 0,55 Euro wert)

Seit nicht so schreibfaul ;)))

Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] salem antwortet auf wölffchen
05.05.2008 14:56
Hallo!

Habe mich extra wegen der Comundo/Faventia Geschichte hier angemeldet. Mir gehts genauso, ich bin auch in diese Falle getapt. Bei mir sind es mittlerweile knapp 1100Euro die der Rechtsanwalt bussek-mengede aus Berlin fordert. Das ganze für einen einzigen Monat 04.01.08 bis 09.02.08 erst dann hatte ich die Telefonrechnung erhalten auf der dann Comundo als Internetzugang stand und ich überhaupt reagieren konnte. Auch ich bekam anfangs Post von NEXNET. Übrigens, bei NEXNET kann man sich den Verbindungsnachweis downloaden wer es noch nicht weiss. Ich war seit Nov/2005 Faventiakunde und hatte dort einen TimeFlat60 Vertrag. Ich hatte mich im Monat Januar wie immer über meine Faventia Zugangsdaten eingeloggt, unwissentlich dass sich hinter der Einwahlnummer seit Januar extrem hohe Minutenpeise und Einwahlkosten verbergen. Laut dem Einzellverbindungsnachweiss von NEXNET sind es ca 9 Cent/min gewesen. Bisher habe ich schriftlichen Verkehr mit der Anwaltskanzlei Bussek-Mengede geführt aber die wollen nur noch mehr Geld. Das ganze zieht sich jetzt seit Anfang April hin. Heute habe ich wieder Post bekommen, dass ich angelblich im Nov 2007 per Mail darüber informiert wurde, dass zum 01.01.2008 Faventia an Sugar Telecom veräussert wird. Deshalb sei der geforderte Betrag rechtens. Das werde ich so nicht auf mich sitzen lassen und ich werde spätestens Morgen den Verbraucherschutz aufsuchen und denen die ganze Geschichte vortragen. Vielleicht hilft es dem VS, wenn sie mehrere Fälle auf dem Tisch zu liegen habe und es kein Einzelfall mehr ist. Würde mich freuen, wenn ich im Ernstfall beim VS mehrere Geschädigte und deren Fälle vortragen kann. Mehr dazu, wenn ich mehr weiss.

Gruss Salem
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] saschamike antwortet auf salem
05.05.2008 18:54
Hallo,

ich bin inzwischen zu dem Schluss gekommen, wenigstens folgendes Mittel anzuwenden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Thoms_Fassung_von_Framstags_freundlichem_Folterfragebogen
in Verbindung mit:
http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] saschamike antwortet auf saschamike
06.05.2008 07:36
Nächste Woche werde ich eine Petition für den Bundestag vorbereiten (siehe http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag). Die Regulierungsbehörde ist ein zahnloser Tiger - wenn die Kunden von Internet- oder Call-by-Call-Anbieter immer zum Amtsgericht müssen, wenn falsch abgerechnet wird, ist dies nicht gerade förderlich für den Wettbewerb.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] wölffchen antwortet auf saschamike
06.05.2008 12:41
also die Komunikation mit Bussen + Co ist wohl meine Meinung nach sinnlos. Naja, die vertreten auch Schugaacom und wären somit doof, denen zu sagen, dass es so nicht geht.
Habe gestern ca. 3 Std. auf rotglut.org verbracht, ist echt interessant, was dort zu lesen ist (Deutsche Inkasse usw. )
Schade, dass ggn. das, meiner Meinung nach, auf Betrug ausgelegte Geschäftsmodell der Comundo nicht vorgegangen werden kann.

Jedenfalls, wenn ich eine Anzeige, Meldung oder sonst was machen muß - ich bin jederzeit dabei.

Ich lasse es jedernfalls drauf ankommen.

Und was man so in Netz mit Comundo, Beforth, Abmahnverein, Seiten mit versteckten Kosten, DIS, Nachbarschaft24, zu den, meiner Meinung nach schon mafiosen Strukturen annehmen, lesen kann, haben wir nicht mal schlechte Chancen.

Wie schon mal gesagt:
Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] wölffchen antwortet auf wölffchen
06.05.2008 13:06
ob es sich auch so gut macht, wenn man eine Email-Adresse mit einer autom. generierten Antwortmail betreibt, und auf jede Email keine Antwort zurückkommt, wenn man dort Waschpulver bestellt oder nach einem Vorschlag für einen günstigen IbC-Internetzugang nachfragt.

Das allein spricht ja schon Bände.......

Ihr könnt es ja selber probieren, Ihr werden auf KEINE Mail eine Antwort erhalten......
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] saschamike antwortet auf wölffchen
07.05.2008 16:45
Wer Bussek und Mengede faxen möchte, ohne eine 0180-Nummer zu wählen:
http://www.wegweiser-aktuell.de/suche/firma_47587_thomas-mengede-rechtsanwalt.htm

Infos zur Forderungsabtretung in einem vergleichbaren Fall:
http://www.onlinekosten.de/forum/showpost.php?p=1620670&postcount=1839
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] wölffchen antwortet auf saschamike
07.05.2008 22:00
Und wer seinen Fall der Verbraucherzentrale Berlin schildern möchte, kann sich an

Herrn

jahn@vz-bln.de

wenden. ;)

Bitte kurz den Fall beschreiben - aber nicht unbedingt eine Antwort erwarten, da es wohl alles gesammelt wird.

Ich bitte um rege Beteiligung - also, klopft euch die Finger blutig ;)))
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] horbis antwortet auf wölffchen
01.06.2008 17:50
Hallo Leidensgefährten,

die Zeit, in der ich gesundheitsbedingt geschwiegen habe (seit meinem ersten Beitrag vom 22.03.08), waren länger als erwartet. Aber ich war gegen Ende der Zeit nicht ganz untätig: ich habe einen kompetenten Berliner Rechtsanwalt um die Wahrnehmung meiner Interessen gebeten. Er hat mich bereits erfolgreich gegen die unsäglichen Machenschaften von 1&1 geschützt. Deshalb und weil er sich vor allem auf IT-Recht konzentriert, nenne ich ihn kompetent. Seinen Namen soll ich nicht allgemein veröffentlichen, das rieche nach Schleichwerbung und wirke unseriös. Interessenten darf ich aber die Adresse seiner Homepage nennen. Nachfolgend gebe ich seine Meinung (in meinem Fall, der sich ja aber nicht von vielen anderen unterscheidet) wieder:

Die Zahlung der nach dem ehemaligen NGI-Tarif berechneten Internet-Gebühren für die fragliche Zeit an NEXNET war richtig, auch meine Argumentation dazu. Angesichts der bedeutenden Tariferhöhung beim Übergang auf SugarCom hätten die Nutzer einen deutlichen Hinweis erhalten müssen. Zwar hat NGI seine Verträge zum 31.12.08 gekündigt, aber die neuen Tarife von SugarCom waren für den durchschnittlichen Nutzer nicht zu erwarten. Wenn er mit SugarCom lt. deren AGB bei jeder Verbindung einen neuen Vertrag eingeht, ist er wenigstens beim ersten mal auf die geänderten Vertragsbedingungen hinzuweisen. SugarCom hat mit Hilfe von NGI eine „arglistige Täuschung“ durchgeführt. Deshalb ist die Höhe der Forderungen von SugarCom unberechtigt. Mahnungen sollten nicht beachtet und einem eventuellen gerichtlichen Mahnverfahren gelassen entgegengesehen werden. Gewöhnlich werden aber gerichtliche Mahnverfahren in solchen Fällen nur angedroht, aber nicht eingeleitet. Eine Strafanzeige bei der StA Bielefeld einzureichen, bringt nichts, da das Strafverfahren dort bereits anhängig ist und die Anzahl der Anzeigen juristisch kein Argument ist.

Ich habe bisher je zwei Mahnungen von NEXNET (10.03. und 24.03.08) und von BUSSEK & MENGEDE (08.04. und 08.05.08) erhalten, die letzte mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Meine Überweisung vom 22.03.08 (vergl. meinen Beitrag vom gleichen Tag) hat dabei keine Rolle gespielt. Das sagt aber nichts über ihre Bedeutung in einer eventuellen juristischen Auseinandersetzung. Auf meine erläuternde Mail an NEXNET bekam ich nur die Standardantwort, erweitert um die Hinweise, dass ich mich als IbC-Nutzer beim Provider über die gültigen Tarife zu informieren habe und Veröffentlichungen Dritter keine verbindlichen Preisangaben darstellen.

Bemerkenswert ist mir, dass sich alle Mahnungen nur auf den in der Telekom-Rechnung für Februar 2008 enthaltenen Betrag beziehen. Bei dieser Rechnung hatte ich durch Anruf bei der Telekom den Betrag für BT (Germany) herausnehmen lassen. Die Januar-Rechnung war, als ich die Umstände ausreichend geklärt hatte, bereits abgebucht. Ich habe die Abbuchung storniert und den Rechnungsbetrag abzüglich BT-Anteil sofort neu überwiesen. Das ist NEXNET auch dadurch noch nicht klar geworden, dass ich in meinen Erläuterungen zur Überweisung vom 22.03.08 ausdrücklich darauf hingewiesen hatte!

Ich danke allen, die mit Mails auf meinen ersten Beitrag reagiert haben. Ja, wölffchen, Sammelklage geht nicht. Ist ja aber auch gar nicht mehr nötig. Wichtiger erscheint mir jetzt, dass sich alle Geschädigten oder/und alle Geschädigt-werden-sollenden in einer elektronischen Liste oder so was zusammenfinden, dass wir mal sehen, wie viele wir sind und einheitlich handeln. Es ist so furchtbar viel geschrieben worden (und ich trage selbst dazu bei), dass ich vor diesem Beitrag längst nicht alles gelesen habe. Jetzt müssen wir handeln, möglichst einheitlich, gegenüber der Verbraucherzentrale, der StA Bielefeld und anderen Stellen und vor allem gegenüber NEXNET und BUSSEK & MENGEDE.

Wer kennt sich bei den Möglichkeiten für eine solche Liste am besten aus und kann beraten? Ich denke an folgende Angaben: Mail-Adresse/ vorhergehender Provider und Tarif/ nach Wechsel berechneter Tarif/ Betrag/ für Zeitraum/ davon bezahlt/ entsprechend Tarif/ erhaltene Mahnungen/ Reaktionen/ sonstige Aktivitäten und ihre Ergebnisse/ Bemerkungen zu besonderen Umständen. Hab ich diesmal Deine Zustimmung, wöllfchen?

Noch was: meine Mail-Adresse hat sich geändert. Die ältere gilt zwar noch, wird aber am 01.07.08 abgeschaltet.

Beste Grüße an die ganze Gemeinde – H. Bischoff.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Füchschen78 antwortet auf horbis
02.06.2008 11:51
Und ich habe am Samstag eine Nachberechnung erhalten!! Schön aufgeführt in der Telekomrechnung--nur mit dem Hinweis "Nachberechnung".

Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.2] wölffchen antwortet auf horbis
06.06.2008 08:32
Hat sich inzwischen ja einiges getan.... ;)
Habe jetzt auch länger nicht nachgeschaut, interessant, wenn man mal wieder was neues lesen kann.

Also ich habe nix dagegen, die Beträge zu sammeln....
Weiß aber nicht, wie man das am besten organisiert - und ob es was bringt.

Jedenfalls, bei mir gehts um ca. 90 Euro, die Faventia/Zücki will. Ist zwar im im Vergleich zu euch mit 500 - 1500 Euronen lächerlich, aber trotzdem. Sehe es nicht ein.
Das Beste: letztens war wieder was auf der Tel.Re. von Comundo, 4 Euro, habe ich direkt übersehen + bezahlt.
Wenn der saubere Beforth nicht so grob und unverschämt mit den Preiserhöhungen wäre, und ich hätte 5% mehr bezahlt - ich hätte es wohl nichtmal gemerkt......

Es wäre echt interessant, was die telef. besprechen wollen. Schätze mal, dass DIE halt einen Kompromiss aushandelt wollen - oder eher, dich weichzukochen.
Wie ich das weiß, dürfen telefonate ohne Zustimmung nicht aufgezeichnet werden.
Wird aber nix aufgezeichnet, hat ein Tel.Gespräch aber auch keine Beweißkraft. (deswgn. sagen sie im TV immer "...nach Gedächtnisprotokoll..." ;))) - ein 15-Minuten-Dialog - jaja...

Inzwischen habe ich auch eine Gegenrechnung an B+M geschickt, da ich inzw. div. Aufwände aus Porto/Einschreiben, Internet-Gebühr lt. Sugar-Preislist für Auskunft/Recherche/Teltarif, natürlich meine Stunden, die ich sinnlos vertan hab usw. hatte.
Großzügigerweise war ich auch bereit, diese Forderung mit der B+M zu verrechnen. Leider habe ich noch keine Antwort oder Geld bekommen ;) ich muß wohl mal eine Mahnung schicken.......
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1] Füchschen78 antwortet auf wölffchen
06.06.2008 10:26
ich muß wohl mal eine Mahnung schicken.......

ich LIEBE sarkasmus!! sehr geil.

bei mir geht es schon um hunderte von euronen...aber bitte...auch ich werde nichts zahlen. und wenn ich muss, habe ich pech gehabt, aber ich gebe bestimmt nicht kampflos auf!

:o)
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1] wölffchen antwortet auf Füchschen78
09.06.2008 07:43
richtig so, füchschen !

aber evtl. sollte ich wirklich mahnen, habe jetzt schon seit 2 wochen nix mehr gehört ;)
Menü
[…1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1.1] Füchschen78 antwortet auf wölffchen
09.06.2008 13:39
ja, wölfchen, da solltest du wirklich langsam mal deinem inkassobüro bescheid geben ;o)

also, ich habe seit ende april überhaupt nichts mehr gehört. schon eigenartig.

aber diese klasse nachberechnung war halt in meiner letzten telekomrechnung.

man muss dieser unedlichen geschichte echt mit sarkasmus und ironie begegnen, damit man nicht völlig den verstand über so viel unverständnis verliert.

(den satz sollte ich mir patentieren lassen ;o) )
Menü
[…1.1.2.1.1.1.1.2.1.1.1.1] wölffchen antwortet auf Füchschen78
10.06.2008 07:38
naja, das ist halt die Masche von den Freunden - so kommt man zu was....... (und wenns nur Knast ist)
Und wenn nur 30 % zahlen, hat es sich wohl schon rentiert.

Ich verstehe nur nicht, dass diese Leute mit ihrer Masche immer durchkommen. Wenn DU falsch parkst, wirst wgn. 10 Euro in den Knast geschickt, wennst nicht zahlst. Und die ???
Naja, ok, 19% schiebt sich davon ja eh der Staat in die Tasche, also warum unterbinden ?

Hm, ich habe jetzt auch schon seit einiger Zeit nix mehr gehört. Ich mache mir echt Sorgen ! Evtl. sind die von den Reklamationen erschlagen worden ? Die arme Sekretärin hat gekündigt und der Azubi muß neu angelernt werden ?
Ach, ich glaub´ ich zahl einfach....
Bei den Spritpreisen - der arme Herr von und zu B. muß wohl seinem dritt-Porsche schon stehen lassen - und für die Jacht reichts auch nicht mehr....
Vermutlich muß er schon den Kitt aus den Fenstern fressen.....

OH MEIN GOTT, SIND WIR SCHLECHT !
Menü
[…1.2.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] ICEMAN. antwortet auf wölffchen
15.06.2008 23:24
Hallo,

hab noch 2 Fragen an die andern Geplagten,

1. Was ist davon zu halten? https://www.teltarif.de/arch/2008/kw24/...

Würde ja gern in Freude geraten deswegen, aber die ist mir schon irgendwie vergangen...

2. Auf der letzte Mahnung von B&M stand was drauf, von wegen Mahngebühren 5 v.H. ab dem 20.05.08. Heisst das, dass die schon die Mahngebühren für die Zukunft draufschreiben, d.h. ohne dass die sich nochmal melden, laufen ständig zusätzliche Kosten auf?

Hoffe der Spuk ist bald vorbei.
Gruß ICE