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TKV nicht gelesen


29.11.2007 12:40 - Gestartet von spl
Da liegt Dr. Schneehain jedenfalls teilweise falsch. TK-Forderungen bis 15.12.2004 verjähren bereits nach 2 Jahren (§ 8 TKV.a.F.).

Für seinen Mandanten macht dieser Irrtum möglicherweise mehrere hundert Euro aus.


§ 8 Verjährung TKV (bis 2004)

Die vertraglichen Ansprüche der Anbieter von Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit und ihrer Kunden aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen verjähren in zwei Jahren. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

spl