Benutzer chrispac schrieb:
Ich denke, dass die Preisauszeichungspflicht besteht. Daher sollte die Regulierungsbehörde hier durchgreifen. Alle "Community Tarife" sehe ich nur dann als rechtlich korrekt, wenn ich als Kunde die Zugehörigkeit zu entsprechendem Anbieter auch via kostenloser Infonummer (wie bei der Portierung) erfragen könnte.
Ansonsten zählte schon immer die alte Weisheit: Schriftliche Anfragen, mit entsprechender Antwort sind, sind im Zweifelsfalle generell der E-Mail oder gar einem Kundenbetreuungsgespräch vorzuziehen.
Also - Schreiben an die T-Com, stat verrückt werden ;o)!
Oder man sieht in die AGB und Leistungsbeschreibung und da steht D1-Netz bzw. T-Mobile-Netz, dort seht nix von irgend welchen Einschränkungen!
cu ChrisX