Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tsuitsui schrieb:
Zitat hdontour:
< Die Gebühren vom Anfangswert zu berechnen ist völliger Unsinn.
Genau.
Genau?
Der Autor weiß anscheinend gar nicht, wie ebay funktioniert.
Ich glaube das weiß er schon.
Es werden ja 2x Gebühren fällig: Einerseits die Einstellgebühr, andererseits gibt es ja schon eine Verkaufsgebühr, die einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises ausmacht. Ob jetzt eine Auktion, die bespielsweise mit 500 Euro endet, bei 1 Euro oder bei 499 Euro startet, ist für die Verkaufsgebühr total unerheblich - oder für den unwissenden Vor-Vorschreiber:
"total wurscht"!
Der unwissende Vorvorschreiber wusste das, da er es ja vom "Anfangswert" hatte, also den Einstellgebühren.
Das hast du als schlecht Lesender wohl komplett übersehen.
Oder war es etwa deine Unwissenheit?
1 Euro Angebote locken halt mehr Leute an. Wer aber denkt, dass er sein 500 Euro -
Schnäppchen doch für nur 1 Euro erhalten kann, dem ist nicht zu helfen. Der darf sich dann in die lange Schlange der 1 Euro -
Spassbieter
einreihen.
Davon war doch überhaupt nicht die Rede. Es ging hdontour lediglich um die Einstellgebühren. Wusstest du denn nicht, dass die Einstellgebühren bei höheren Startpreisen höher ist, oder hast du einfach nur unüberlegt und zu schnell was geschrieben?
Zulu... GENAU!
na wenigstens einer der es kapiert hat.
Lag aber wahrscheinlich auch daran, dass ich es verwirrend formuliert hatte.
Bei einem geänderten Gebührenmodell ( bzgl. Startwert ) würde nicht jeder alles mit 1 Euro bei Ebay reintun, sondern gleich mit einem realistischen Startwert anfangen.
Dann könnte man den "Obermist" mit dem Mindestpreis ganz weg nehmen, denn das ist die Oberverarsche. Da fangen Autos mit 1 Euro an und versteckt im Hintergrund gibt es einen Mindestpreis.
Bei sowas muss man eben mit seiner Schmerzgrenze als Startwert anfangen.