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Einwahlprobleme, ein paar Telefonate und deren Ergebnis...


27.08.2000 18:52 - Gestartet von Flugor
Hallo!

Da auch mir die Einwahlprobleme bei Sonnet ziemlich auf den Nerv gehen, habe ich heute ca. 90 Minuten in ein paar Telefonate investiert.

Für mein Gespräch mit Sonnet habe ich mich in Anbetracht der vermuteten Dauer an die 0800 8888884 gewendet, wo sich auch sofort jemand meldete.

Hier das verkürzte Gespräch (aus dem Gedächtnis):
Q: Worauf beruhen die momentanen Einwahlprobleme?
A: Auf Routingproblemen seitens des Telekommunikationsanbieters
Q: In verschiedenen Diskussionsforen ist zu lesen, dass Versatel die Kapazität der Einwahlpunkte künstlich heruntergefahren hat, um die aus der Flatrate resultierenden Verluste zu begrenzen.
A: Dabei kann es sich nur um ein Gerücht handeln, Versatel hat dies nicht getan
Q: Die Einwahlprobleme traten kurz nach der Kündigungswelle auf, bei welcher vermutet wurde, dass diese der Kostenminderung seitens Versatel dienten, da vornehmlich Dauersurfer betroffen waren.
A: Die Kündigungen erfolgten auf Grund von Verletzungen der AGB
Q: In den AGB wird geschäftliche Nutzung als Missbrauch der AGB verstanden, eine geschäftliche Nutzung wird dort allerdings nicht definiert. Was ist geschäftliche Nutzung?
A: Geschäftliche Nutzung ist, wenn jemand den Zugang für seinen Betrieb verwendet.
Q: Wenn also jemand privat einen Zugang bei Sonnet hat und diesen dann auch nutzt, um für seinen Job Bilder, Filme, Grafiken, Software zu ziehen, handelt es sich also um geschäftliche Nutzung?
A: Das kann ich in diesem Falle nicht sagen.
Q: Wann werden die Einwahlprobleme behoben sein?
A: Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen keinen sicheren Termin nennen kann
Q: Über wen wird die 0800er geroutet, d.h. wer ist dafür zuständig?
A: Die Telekom
Q: Die Deutsche Telekom AG?
A: Ja
Q: Es ist zu lesen, dass die 0800er nicht bei der DTAG gemeldet ist.
A: Die 0800er ist bei der DTAG gemeldet, die DTAG ist für deren Vermittlung etc. zuständig
Q: Welchen Termin hat Ihnen die DTAG genannt, ab dem die Probleme behoben sein sollen?
A: Der 1.9.
Könnten Sie mir Ihre Zugangsdaten zu Sonnet nennen?
Q: Damit Sie mir meinen Account sperren?
A: Wir beabsichtigen nicht, Ihren Account zu sperren, wir benötigen diese Angabe für unsere interne Statistik
Q: Bitte haben Sie Verständnis, dass ich dies nicht tun möchte. Da ich bis zu Beginn der Probleme eigentlich zufrieden war, möchte ich meinen Account vorerst behalten
A: Kein Problem


Danach war die DTAG Ziel meiner Anrufaktion (0800 33 01000, Störungsannahme privat)

Q: Ich melde mich, da seit ca. 10 Tagen Probleme mit der 0800 des Flatrateabieters Versatel auftreten, es handelt sich dabei um die 0800 66 24 530. Ist Ihnen hierzu näheres bekannt?
A: (Nach Rückfrage beim Teamleiter) Mir ist persönlich nichts bekannt, ich habe allerdings auch keinen Zugriff auf die Daten dieser Rufnummer.
Q: Warum?
A: Es handelt sich dabei um eine Geschäftsnummer
Q: Sie habe also computerseitig keinen Zugriff auf die Daten dieser Rufnummer?
A: Ja, das ist korrekt
Q: Was würden Sie mir nun vorschlagen?
A: Rufen Sie die Störungsannahme für Geschäftskunden an und schildern Sie Ihnen Fall, dort hat man Zugriff auf diese Nummer

Was ich dann auch getan haben: 0800 33 01172

Q: Ich melde mich, weil seit ca. 10 Tagen Probleme mit der 0800er des Flatrateanbieters Versatel auftreten und bin von der 01000 an Sie verwiesen worden.
A: Sind Sie der Anbieter dieser Rufnummer?
Q: Nein, aber an wen soll ich mich sonst wenden? Der Anbieter Versatel nennt die Telekom als Ursache für die Probleme und ich möchte einfach Näheres erfahren. Es handelt sich um die Rufnummer 0800 66 24 530, diese Rufnummer ist von meinem Vorwahlbereich werktags ab 16 Uhr nicht mehr zu erreichen, es wird der Fehler "Ferner Ablauffehler, DSS1 Protokollfehler" angegeben. Dies deutet auf Routingprobleme hin, welche auch von Versatel als Ursache für die Einwahlschwierigkeiten genannt werden.
Ist diese Rufnummer bei Ihnen geführt?
A: Ja, die Rufnummer wird bei uns geführt
Q: D.h. die Rufnummer wird über die DTAG verwaltet?
A: Ja
Q: Im Falle von Routingproblemen wäre es also ein Problem der DTAG?
A: Ja, wenn wir wären dafür zuständig.
Die Überprüfung kann allerdings erst morgen geschehen.

Alle Angaben wurden mir ohne Hinweis auf Verschwiegenheit, etc. mitgeteilt, alle Angaben wurden auch sehr bereitwillig mitgeteilt. Lediglich die Telefonistin bei Versatel scheine ich arg ins Schwitzen gebracht zu haben; Sie schien von den bohrenden Fragen überfordert zu sein und musste eine Rückfrage halten. Danach war das Gespräch von Störgeräuchen überlagert, vermutlich hat sich der Abteilungsleiter, etc. zugeschaltet, vielleicht war aber auch nur das Handset defekt.

Schlussfolgerungen:

Es gibt drei Möglichkeiten:

1. Versatel lügt und nennt die Telekom als Sündenbock. Nach den Vielsurfern hat man nun Leitungen gekappt, um die Verluste zu minimieren. Die Router der Telekom nehmen zwar die Anrufe entgegen, finden aber kein Endgerät

2. Die Telekom lügt und behindert Versatel als lästigen Konkurrenten von T-Online, der keinen Knebelvertrag (1 Monat Frist, statt 1 Jahr) verwendet und deshalb die beste Alternative für Kunden ist, die keine lange Laufzeit wünschen (sprich: die besseren AGBs haben)
3. Die Einwahlrouter der Telekom, die die 0800 66 24 530 auf Unterrufnummern verteilen, sind überlastet, weshalb überschüssige Anrufe unbeachtet bleiben (Ferner Ablauffehler), bzw. abgewiesen werden (Ruf abgelehnt); Ersatz ist derzeit auf dem knappen Markt nicht zu beschaffen, man müsste sie sonstwo abklemmen (T-Online, NGI, ... haben ja auch die selben Probleme, wie unter zdnet zu lesen ist)

Folgerung: Entweder geht der Zugang ab September wieder, oder wir lesen irgend etwas in der Zeitung über eine Klage Versatel <-> Telekom...

Ich tippe auf Punkt drei: Keine widersprüchlichen Aussagen, alle Probleme erklärbar und hoffe darauf, dass in ein paar Tagen die Sonne nicht schon um 16 Uhr untergeht.

Übrigens: Die plötzliche Verschärfung der Einwahlproblematik ab einem Stichtag erklärt sich vielleicht wie folgt:

1. Sonnet hat die 0800 7777774 abgeklemmt, die Anrufe verteilen sich nun auf die beiden verbliebenen Nummern
2. Leute, die Einwahlprobleme haben, versuchen natürlich auch Online zu bleiben, weil es auch mit ISDN nervt, wenn man 20 Versuche braucht. (Stichwort EMail alle 4 Minuten, Webradio, etc.)
3. Weil dies die Einwahlproblematik verschärft, greifen auch geduldigere Leute zu diesem Mittel und dies löst eine Rückkopplung aus, die zu dem momentanen Effekt führt....

Dies zu durchbrechen, dürfte für Versatel schwieig werden, da man den Daueronlinern irgend wie mitteilen muss, dass Ihre Tätigkeit nun nicht mehr nötig ist, da es ja wieder funktioniert.... Vielleicht per EMail?

Ein wenig Gemecker zum Schluss, da Versatel ja mitliest:

Wo ist eigentlich die in den AGB angegekündigte Rechnung per EMail?
Warum erfolgte keine Benachrichtigung per EMail, dass sich die AGB geändert haben?
Irgendwo in 50000 Lichtjahren Entfernung einen Zettel anzuheften mag zwar vorkommen, ist aber nicht die feine Art.

Die Änderung der AGB gilt übrigens erst 1 Monat nach deren Verkündigung, genauer eigentlich erst 1 Monat nach Zugang! Wer sich also unter den alten AGB angemeldet hat und nix von den neuen AGB weiß, für den gelten diese auch nicht!

Also nix mit Kanalbündelungsverbot, Standleitungsmissbrauch, etc.
Hallo Versatel: Eine EMail an alle Kunden mit dem PDF als Inhalt würde die Situation rechtlich entschärfen! Bitte mit Hinweis, so es den Acrobat Reader gibt, falls den einer komischerweise noch nicht haben sollte... Auch würde ich nicht WORD zum Schreiben der AGB verwenden, das Problem mit der Nummerierung der Kapitel ist doch zu typisch ;-)

A.
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[1] Handypower antwortet auf Flugor
27.08.2000 18:55
Endlich mal ein fundierter bericht über die Verhältnisse.

Großes Lob !!!!
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[1.1] Flugor antwortet auf Handypower
27.08.2000 19:21

Benutzer Handypower schrieb:

Endlich mal ein fundierter bericht über die Verhältnisse.

Großes Lob !!!!

Nix zu danken, hoffen wir auf's Beste...

A.
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[2] Keks antwortet auf Flugor
28.08.2000 04:46
Benutzer Flugor schrieb:

Da auch mir die Einwahlprobleme bei Sonnet ziemlich auf den Nerv gehen, habe ich heute ca. 90 Minuten in ein paar Telefonate investiert.

Danke für den schönen Bericht!

Es gibt drei Möglichkeiten:

3. Die Einwahlrouter der Telekom, die die 0800 66 24 530 auf Unterrufnummern verteilen, sind überlastet, weshalb überschüssige Anrufe unbeachtet bleiben (Ferner Ablauffehler), bzw. abgewiesen werden (Ruf abgelehnt); Ersatz ist derzeit auf dem knappen Markt nicht zu beschaffen, man müsste sie sonstwo abklemmen (T-Online, NGI, ... haben ja auch die selben Probleme, wie unter zdnet zu lesen ist)

Das erscheint mir auch am wahrscheinlichsten, zumal mir mein ISDN-Monitor bei Einwahlversuchen mal "Vermittlungsstelle überlastet" gemeldet hat.

Wo ist eigentlich die in den AGB angegekündigte Rechnung per EMail?

Gute Frage...

Warum erfolgte keine Benachrichtigung per EMail, dass sich die AGB geändert haben?

In den AGB's steht glaube ich, dass Änderungen auf der Sonnet-Homepage mitgeteilt werden...

Die Änderung der AGB gilt übrigens erst 1 Monat nach deren Verkündigung, genauer eigentlich erst 1 Monat nach Zugang! Wer sich also unter den alten AGB angemeldet hat und nix von den neuen AGB weiß, für den gelten diese auch nicht!

...insofern gelten diese doch, da man sich - anscheinend - selbst (auf deren HP) informieren muss. (!?)

Trotzdem wäre eine Mitteilung per eMail natürlich wünschenswert, für Sonnet zudem einfach realisierbar und rechtlich absichernd.

Liebe Grüße, Keks.
keks.de
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[2.1] Flugor antwortet auf Keks
28.08.2000 08:37

Benutzer Keks schrieb:

Warum erfolgte keine Benachrichtigung per EMail, dass sich die AGB
geändert
haben?

In den AGB's steht glaube ich, dass Änderungen auf der Sonnet-Homepage mitgeteilt werden...
In den alten AGB stand:

2. Vertragsänderungen
[SNIP]
Die Mitteilung über die Änderung der Nutzungsbedingungen und Entgelte erfolgt mit
Zusendung der Rechnung. Die geänderten Bedingungen oder Entgelte stehen online zur
Ansicht bereit. Es erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis, dass das Mitglied berechtigt ist den
geänderten Bedingungen oder Entgelten innerhalb einer Frist von einem Monat nach
Zugang der Mitteilung per E-Mail zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied nicht
fristgemäß , wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen oder Entgelten
fortgesetzt.
[SNIP]

D.h.: Ein Hinweis sollte mit der Rechnung erfolgen. Diese sollte per EMail versandt werden. Da dies nicht geschehen ist, ist die Gültigkeit der neuen AGB für Altkunden anfechtbar, weil diese dem Kunden bekannt gemacht werden muss, dies aber nicht geschah. Ein einfacher Hinweis auf der Homepage des Anbieters reicht nicht, da es den Kunden unangemessen benachteiligen würde, bei jedem Login zuerst die Homepage auf Hinweise zu möglichen AGB-Änderungen zu überprüfen.

Ablehnung der neuen AGB führt zur Vertragskündigung.

Wie schon gesagt, ich bin kein Jurist, aber Leser der c't und der dortigen Artikel über rechtliche Bewertungen.

A.